Beiträge
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Die Freiheit der Völker
Sind es auch Aufgaben, und Prüfungen der schwersten Art, die vor uns liegen mögen, derer wir uns als eine Gemeinschaft bewusst sein mussten, als eine Gemeinschaft, die sich ihre Schwäche stets eingestand, die echte Stärke darin zeigte, stets ehrlich, und geeint im Grundgedanken über gemeinsame Werte des Menschlichen gewesen zu sein. Die uns vor falscher Pein nichts anderes abverlangt haben dürften, aus falscher Scham über das Menschsein, als nicht den geringfügig kleinsten aufrichtigen Gedanken für andere mitgetragen haben zu können. Die wirtschaftlich, und politisch wusste wo sie wirklich stand, weil reelle Werte wichtiger waren. Die mutig ihrer Intuition folgte, die andere an gleicher Stelle vor Habgier noch ins Stocken gerieten…
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Die gesellschaftliche Ordnung – Und die Verschwörung gegen die Demokratie
Die Verteidigung, immer noch der Rechte, die einem durch Rechtsmissbrauch entzogen worden waren, galt es sie nicht gegen jeden unternommen zu haben, der einer Täuschung im gleichen Grund nicht unterlag, wer nicht subjektiv im freien Willen, nach objektiven Grundsätzen gehandelt haben wollte. Einen Ort, nicht nach äußeren Umständen, nach allgemeinen Werten ein Zuhause genannt zu haben, nach verdienten Ansprüchen, nach Besitz, nach geistigem Eigentum. Ginge es den Umständen entsprechend nicht mehr als um einen gerechten, weil bestimmten Einzelfall, wäre es nicht allgemein so zu sehen[1]Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen ……
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Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…
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Die Deutung der Zahlen – Und die Universalität der Eins
Ein Ausgangsargument der Zahlen sei die 1, die Zeichensetzung, die Namensnennung spiele in dem Sinn keine übergeordnete Rolle, dass es im Sinne der Deutungsmöglichkeiten auch jeder andere gewesen sein könnte. Ein Ausgangselement, das sich nicht mehr nur in sich verhielte[1]Darin aber nicht geteilt sein könnte. Denn das Verhalten nur in sich selbst führe über die wenigstens unbestimmte Grenzwertigkeit von Zahlen zu einer unechten Definiertheit, daher, je mehr man … Continue reading, sei ein anderes, namentlich die Zwei, welches sich auf das erste, nicht mehr nur zu sich selbst, im Zwei – fachen bezöge, und in einer Relation doppelt so groß vorhanden wäre. Es stelle sich nun die Identitätsfrage, daher, ob eine…
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Relationale Zahlen
Relationale Zahlnotation Im Rahmen der philosophischen Überlegungen, insbesondere über existentielle Gegenwart, mögliche Einmaligkeit, relative Gegensätze, und Individualität haben sich Widersprüche in der klassischen Zahlendefinition[1]Es soll hier keine abschließende Definition einer eigenen Zahlenkategorie für sich beansprucht werden. Es handelt sich um erste Überlegungen, aus reinem Interesse, bei denen prinzipiell jeder für … Continue reading aufgetan. Die sich im Übergang zur klassischen Zahlendefinition, in der Relation von relativen Gegensätzen nur bedingt aufheben, sondern einander relativieren lassen sollten. Es soll daher der Versuch gewagt werden, diese aufzuheben. In der klassischen Mathematik sind Zahlen absolute Objekte: 1, 2, 3 usw. Die bei einer Operation als geschlossen anzusehen sind, und sich im unbestimmten Teil auf ein…
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Recht und Moral – Eine Wesensinstanz der natürlichen Wertvorstellungen
Vom evolutionsgeschichtlichen Ursprung aus als geben anzusehen, sollte eine Beziehung zwischen moralischen Wertvorstellungen, und dem, was Recht in seinem Wesen ergründet haben sollte, unweigerlich vorliegen. Und diese Beziehung, wäre sie nicht erst in der Entstehungsgeschichte, einer übergeordneten Form dieser Vorstellung wieder zu trennen gewesen. Wäre es selbst auch kein rechtlicher Grundgedanke, der die Assoziation dessen, wie in einer jeden Handlungsfolge eines jeden Menschen selbst unterschieden, tatsächlich erfordert haben könnte. Eine Tatsache, die mit anderen Lebewesen trotz einer mutmaßlich höheren, moderneren Entwicklung jedoch immer übereinstimmen musste. Der Mensch muss Nahrung zu sich nehmen, um überleben zu können, er braucht Geborgenheit, zum Schutz des Einzelnen, ein Zuhause, um Nachwuchs heranziehen zu können,…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung, Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und Gleichheit vor den Gesetzen erfordern, und objektiv bereits ungeachtet des … Continue reading. Diese…
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Die Freiheit des Lebens – Und das Schicksal unserer Zeit
Wie könnten wir erwarten, das Unmögliche zu tun, welches kein Mensch erwartet haben würde. Erwarten, was andere nicht vermocht haben würden es zu tun, oder es zu denken. Weil es an der Freiheit gefehlt haben würde, an der Möglichkeit, das Richtige zu tun, könnte kein Mut je größer gewesen sein, die Wahrheit dennoch ausgesprochen zu haben, und in jedem Moment, das Richtige zu tun. Wo sollte Leben enden, wo endete der Krieg, wenn nicht im Untergang, der Freiheit, des freien Willens, eben dieses oder jenen. Gleich wie groß die Angst vor dem Verlust auch noch gewesen sein könnte, in dem Willen, sich eben jener zu erwehren. Und jenen, denen er…
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Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…

























