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Das Rechtsstaatsprinzip der Demokratie – Und der Niedergang des Menschen

Das Recht, welches im Verbleib des Staatswesen nicht bindend, in der Annahme eines demokratischen Staates nicht zu sehen gewesen wäre, nicht gleich, wie für einen jeden Menschen, der darüber nicht an gemeinschaftliche Interessen gebunden gewesen wäre. Glaubte man es nicht immer weiter, und könnte man unter dieser Annahme nicht immer wieder einfach vom Gegenteil ausgegangen sein, nicht einfach so immer weiter damit gemacht haben.

So würden die Rechte des Menschen niemals anerkannt worden sein, nicht an immer gleich bleibenden, vorangehenden Verfehlungen, im Grunde der Entstehung, auf die es Recht erst gelte zu sprechen, um selber nicht immer weiter davon ausgegangen zu sein, um den Menschen über die eigenen Annahmen an Recht zu binden. Und wovon keine längst nicht noch einmal je rückgängig zu machen gewesen wäre.

So entstünde aus einer Sache kein Streit, der dem nächsten selbst nicht bereits vorangegangen wäre, an gleich bleibenden Folgen, anhand von objektiven Voraussetzungen, dass klar geworden sein müsste, es musste im Grunde der bewussten Verfahrensanhäufung, und allgemein rechtsmissbräuchlichen Stellung zu sehen gewesen sein, als ein möglicher Anspruch selbst nicht Grund dafür gewesen sein könnte, respektive dürfte, oder, um unter dieser Voraussetzung nicht einfach im Grunde eines Streits nicht immer wieder vom Gegenteil ausgegangen zu sein.

Weil jeder gewöhnliche Streit sonst ebenso einfach und problemlos zu erledigen gewesen wäre, selbst unter Wahrung von gemeinschaftlichen Interessen. Wäre es mit Hinsicht auf ein mögliches Geschehen noch als eine unbestätigte Annahme anzusehen, ein Streit unter einer Abfolge der Annahmen längst je ganz gewiss nicht mehr. Es muss ganz klar als eine Bestätigung dafür gesehen werden; so wäre ein möglicher Anspruch im Sinne der Annahme zu trennen gewesen, die nicht vorausgegangen sein könnte. Weil eine Verurteilung, und selbst im Sinne einer vorausgegangen; weil nicht wie angetragenen Anspruchsgrundlage, eigentlich wie jeder Grund zur Annahme keinesfalls von vorn herein festgestanden haben dürfte, um nicht immer wieder von den gleichen Verfehlungen auszugehen.

Weil eine Verhandlung im Sinnbild einer gewöhnlichen Gerichtsbarkeit nicht als ungerecht anzunehmen gewesen wäre, an sonst nicht immer gleichen Folgen, nicht in dem selben Grund, dass darüber entsprechend gewöhnlicher Annahmen überhaupt erst zu entscheiden gewesen wäre, unter allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen, im Verhältnis eines selbst nur möglichen Anspruchs, eines unbedachten, aber niemals ungerechten Streits. Worüber aber gewissermaßen Klarheit zu erlangen, zu erhalten, und zu erkennen gewesen wäre, um nicht streiten zu müssen, wohl aber zu können, als nicht in allem und jedem gleich eine unbedachte Not für den Menschen zu sehen. Ein Recht, welches in einem Rechtsstaat eigentlich jedem Menschen gleichermaßen zusteht.

Mag es einfach ungewöhnlich erschienen sein, weil man sich darin selbst als antidemokratisch entpuppt, weil man sich selbst vor allem anderen gesehen haben wollte. Und es auch nicht anders gekannt haben wollte, geschweige denn sich selbst jemals im Bilde darüber gewesen zu sein; dass jemand bereit gewesen sein könnte, die Dinge überhaupt anzusprechen; der nicht den gleichen Interessen eines allgemeinen Rechtsmissbrauchs unterlag, und es tatsächlich beim Namen zu nennen. Weil für sie demnach ohnehin alles immer nur dagegen gestanden haben sollte, als Machtmonopol rechtsmissbräuchlicher Stellungen, entsprechend ganz eigener Vorstellungen, und Folge geleisteter Gesinnungen.

Dies ist schon immer so, und die Folge bestätigt den Grund, selbst aber nicht die Annahme, ginge es dabei nicht um so vielmehr als sie selbst, und ihre faschistischen Vorstellungen. So dürfte die Grausamkeit nicht über den Grund bestehen, auf deren Annahme, die Grundlage nicht gegeben gewesen sein könnte, um Recht im Allgemeinen dadurch für sich beansprucht haben zu können. So würden sie nicht als schwerste Täter zu betrachten gewesen sein, im Verhältnis zu selbst sonst nicht ungleichen Verfehlungen, im selben Grund, der darüber in jenem Handeln sonst nicht darüber hinaus bestanden haben würde.

Für eine Sache, die sonst im tatsächlichen Grund gesehen, als zu erledigen zu betrachten gewesen wäre; so musste dem eine objektive Verfolgungsabsicht entnommen worden sein, die jedoch lediglich politisch motivierten Ursprungs gewesen sein konnte. Eine politische Verdächtigung, sonst wäre der Grund, der selbst nicht verkehrt worden wäre, auch mit Hinsicht auf einen gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht weiter anzunehmen gewesen; die Annahme, bestätigte sie nicht gleich die Folge.

Ganz grundlegende Voraussetzungen wären sie nicht vermischt worden, als nicht von der gesellschaftlichen Lebensgrundlage, einem Lebenswert des Menschen, wohl aber seinen Leistungsmöglichkeiten ausgegangen zu sein, an deren Wert der Grund im Allgemeinen einfach auszumachen gewesen wäre, ohne gleich einen Menschen selbst darüber verurteilt haben zu können, wie es dadurch aber immer wieder hinterhältig vorausgesetzt worden sein sollte, ganz abfällig, und abtrünnig, in dem Gedanken, das Recht in seiner Ausübung für sich ausgenutzt haben zu können.

So glaubte man es wäre Zufall, dass selbst nicht im allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnis, jegliche Betriebe weiter zugrunde gingen, nicht im Verhältnis zu einem tatsächlich wirtschaftlichen Faktor, wohl aber einer allgemeinen Lebensgrundlage, dass kein gesellschaftlicher Wert mehr für den Menschen gesehen worden sein sollte, beruhte dieser nicht auf einer falschen Annahme, wäre er nicht am eigenen Sinnbild jener Vorstellungen zu bemessen gewesen. Welches sich in den besagten Verhältnissen ganz eindeutig widerspiegelte.

Ginge es nicht darum, etwas für sich gewollt zu haben, nicht aber immer noch mehr, im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Sähe man darin nicht außerordentlich gedachte Verfehlungen, als den Grund, welcher der eigenen Annahme, im Unglauben über das Recht so niemals vorausgegangen wäre. Glaubte man nicht, dass es noch jemand gemerkt haben wollte, doch so weit reichte das Denkvermögen innerhalb jener falschen politischen Vorstellungen nicht; die selbst in einer Sache, läge dieser ein Einzelfall auch nicht gleich zugrunde, missbräuchlich zugrunde gelegt worden sein sollten.

So wollte man die Gefahr nicht anders erkannt haben, als dem Menschen einen Schaden zugefügt zu haben. Welcher als die Ernsthaftigkeit, die einem sonst nicht immer noch fehlte; müssten dem auch noch so viele Verfahren zugrunde zu legen gewesen sein, die an sich schon niemals mehr zu erledigen gewesen wären; die somit erst anzunehmen gewesen wäre, um es im Kampf mit dem eigenen Unvermögen, mag es auch noch so vergeblich erschienen sein; über das Leid der anderen verstanden haben zu wollen. Ganz gleich wie verhängnisvoll es sonst niemals gewesen wäre, läge darin nicht der Grund, weshalb es überhaupt so gesehen worden sein sollte, um nicht wieder von einer anderen Absicht auszugehen, die man aber ganz offensichtlich verwirklicht haben wollte.

So wollte man nicht einfach fragen, so wollte man nicht einfach Antworten hören, läge darin nicht die Demokratie, die Lösung eines Problems nicht zugrunde, als lediglich das Leben von Menschen zu zerstören. Möchte man es auch davon abhängig gemacht haben, wollte man sich dadurch auch für noch so mächtig gehalten haben; das Gute, wäre es in der Zerstörung so unerreichbar, dass es im Recht, dass es gelte nicht für einen selber, wie sich selbst als unantastbar anzusehen.

Wäre in Wirklichkeit nicht jeder jener Gedanken so flüchtig erschienen, wonach man selbst alleine deswegen nicht mehr anders gehandelt haben wollte, so wäre es auch nicht sich selbst zuzuschreiben gewesen. Als würde selbst bei Offenlegung der Tatsachen im Grunde des gebeugten Rechts nicht immer so bleiben; dass man Recht ohnehin nur noch missbraucht haben wollte. Um jemanden, auf ein und demselben, und selbst nicht noch ganz unscheinbar, nicht einfach unbedachten Grund, einen tatsächlichen Schaden zugefügt haben zu können. Der im Sinnbild der Täuschung nicht unlängst bereits ergangen gewesen wäre, im Sinnbild jener Täuschung; die zeugte sie nicht vom Sinneseifer, dem sich das Bildnis darin nicht selbst gleichte.

Denn, das Recht würde lediglich in der Voraussetzung, über den Grund bestanden haben, dem je keine Annahmen mehr folgten. Ein absolutes Recht, dass auf keinen objektiven Entscheidungen beruht haben sollte, hielte man es nicht für einen Einzelfall, dem eine Entscheidung nicht zugrunde gelegen haben sollte. Und weil der Mensch daran gebunden sein müsste, so wie alle anderen Annahmen alleine daraus folgten; die selbst über den zugefügten Schaden sonst nicht ergingen, würde es auch niemals anders gewesen sein, ein in ihrem eigenen Dasein, nur krankhaftes Ebenbild jener Vorstellungen. Hätte man diesen sonst womöglich entschieden haben können, doch war es niemals das, was sie tatsächlich wollten. An dieser Stelle musste die Schwelle zum Niedergang bereits unlängst überschritten worden sein; haben sie es damit selbst allen anderen zugeschrieben, denen es eigentlich zu helfen gelte.