Beiträge
-
Der Interessengrund des Krieges – Deutschland und die Völkerrechtsfrage
Wollten wir nüchtern analysieren und bewerten, denn niemals vollständig abschließend entscheiden, denn dezidiert eruieren. Weder lassen sich die Narrative um eine Ideologie des Nationalsozialismus in Deutschland bestätigen, oder verneinen, so dürfte alles zu vernachlässigen sein, was an Gründen auch nicht zu einem Konflikt geführt haben dürfte, oder dies als Rechtfertigung zu verstehen. Denn, zählen täte nicht alleine, ob ein Angriff durch militärische Gewalt verübt würde, erstrecken sich daran nicht die Gründe dessen, wie Gründe, die es mutmaßlich gerechtfertigt, denn nicht verurteilt haben dürften, die nicht zu einer Bewertung heranzuziehen gewesen wären. Der Rechtsgedanke trägt sich selbst nicht in sich, verlangte er nicht bereits danach, ob nun eine territoriale Grenzfrage entscheidend,…
-
Der deutsche Faschismus – Und die Zukunft von heute
Das, was überhaupt politisch möglich war, um etwas an den Zuständen, die zum Krieg führten, zu ändern, so, dass es nicht davon zeugte, von jenem Ansinnen der ihrigen. Dann wäre es nicht das erklärte Ziel gewesen, dies nicht wie in jedem Grund der falschen Annahme über die Zukunft von heute zu Nichte gemacht zu haben. Sahen sie keinen möglichen Veränderungszustand, weil ihre Entscheidung gleich der Ideologie zu jedem Zeitpunkt bereits feststand. Und darin fortbestanden haben müsste, dass man nicht anders gehandelt, geschweige denn objektiv, nach einem echten Sachgrund entschieden haben könnte. Mutmaßlich, weil es von einer untergeordneten Dummheit zeugte, tatsächlich, denn nur im Ansinnen des Anderen mit dem man sich…
-
Das demokratische Entscheidungskriterium – Und die politische Handlungsgrundlage
Wir wählen im Sinne der klassischen Mathematik anhand von \(n\)-Möglichkeiten im formalisierten Entscheidungsgrund. Wir bilden die Perspektive und jegliche erdenklichen Konstellationsverältnisse bis auf den Subjektivgrund darin ab, woran eine Entscheidung nun zu bilden, zu ergründen, zu treffen gewesen wäre[1]Ferner darf das Spannungsfeld zwischen Demokratie im Übergang zur Diktatur entsprechend Anwendung finden, siehe: Demokratie und Diktatur. Über die Herleitungen über die Entscheidungslehre, wie im … Continue reading. Läge die Schwierigkeit nicht darin, genau darin zu dezidieren, wie eine Entscheidung nun zustande gekommen wäre. Nicht aber, wie eine Entscheidung zustande gekommen sein dürfte. Daher, dass die moralische Konsequenz ihren Ausdruck darin fand, nach objektiven Maßstäben darin unterschieden worden zu sein, also bei der…
-
Die politische Verantwortung des politisch Handelnden
Die Strafprozeßordnung, im Bilde eines jeden Tatbestands regelt die Rechtsbesimmtheit im Einzelnen. Daher, es dürften sich außerordentlich keine Umstände ergeben haben, wonach Kriminalität die erkannte Folge von immer ungeklärten Tatsachen geworden sein könnte. Die sich musteranalogisch darüber erstreckten, die dann irgendwie dazu geführt haben müssten. Dieses, „ich könnte ja, wenn ich wollte“, obwohl alles dagegen spricht, muss hier selbst als die Grundlage für einen erodierten Rechtsstaat verstanden werden. Und zwar objektiv auf die ganze Verfahrensanhäufung, oder den sogenannten „Ermittlungsstau“ verstanden, wie es öffentlich selbst angetragen worden sein sollte[1]Muss auf einen Bescheid seitens der Staatsanwaltschaft regelmäßig 6 Monate oder mehr gewartet werden. Nun muss man sich aufgrund dessen dahingehend die Frage…
-
Deutsche Wirtschaft im Kontext – Die Beantwortung einer Machtfrage
Bedeutende Studien, die in der Öffentlichkeit, oder wenigstens medial Anklang finden, belaufen sich zuweilen meist auf einen möglichst breiten Kontext, sei es in den deutschen Wirtschaftsfragen, oder teilweise übergreifend in anderen Bereichen. Doch werden diese in den Wirkungsmechanismen nicht immer abschließend zueinander dahingehend differenziert, das daraus abgeleitete Gesamtbild sei kein anderes, als im Einzelnen dazustellen. Die Aussagen, mögen sie im Einzelnen alle im Grunde genommen richtig, oder zumindest nicht alle falsch darin gewesen sein, gaben sie das eigentliche Kontextproblem nicht hinreichend wieder. Die Probleme, strukturell, in Verstrickungen, zeugten sie nicht von dem fehlenden Verständnis, dass diese wirtschaftlich orientiert einander nicht aufheben, wo sie einander nicht konkurrierend zu differenzieren gewesen wären.…
-
Das legitime Rechtsgeschäft – Und die allgemeine Erwartungsleistung
Wir definierten Rechts-, respektive Leistungs- und Schuldverhältnisse über die tatsächlichen, und scheinbaren Personenverhältnisse, sowie in ihrer Perspektive zueinander[1]Übersicht Einordnung von Personenverhältnissen, nach Schuld, Deliktsverhältnis: Schuld, Normverhältnisse objektiv immer gleich, wie rechtsgültig, Abgrenzung zum Tatbestand, Vorliegen nach … Continue reading. Kein Rechtsgeschäft, kann es wirklich real geworden sein, ohne die Personen, die es ausübten, dass das Handeln, das ein Geschäft auch nicht zwingend voraussetzte, wie es selbst nicht zustande gekommen, nicht darauf ergründet gewesen wäre. Sowie es durch objektive Voraussetzungen keiner anderen Grundannahme entsprochen haben dürfte, dass bereits (immer) ein Geschäft im Geschäft vorgelegen haben würde, oder es zwangsläufig so gewesen sein müsste. Der freie Geschäftswille, unterlag er nicht der Voraussetzung, dass…
-
Das Grundgesetz – Und die Wesensnatur des Menschen
Man stelle sich die Frage, wie eine Verfassung auszusehen habe, würde die Aufgabe nur darin bestanden haben, ihr Wesensbild als Verfassungsprinzip erfassen zu wollen, das im weiteren Sinne auch so verstandene Regelwerk aufzusetzen. Würden erfasst nun Artikel und Sätze, nach einer rechtlichen Ordnungsvorstellung, die als Normvorschriften den Regelungsbedarf der Menschen, und als Menschen in einem Staat erfüllen müssten. Oder umfasste ihr Wesensbild nicht einen tiefergreifenden Wesenssinn, als das Spiegelbild des Lebens, wie es einem jeden Menschen nicht selbst all jenes vor Augen geführt haben würde, wie er es auch immer gesehen, wie er es sich nicht selbst vorgestellt haben möge, wie es auch immer gewesen sein möge, nicht aber, weil…
-
Logik der Deutung – Und die Grundprinzipien des Daseins
Weil alles in einem relationalen Wesenssinn miteinander verbunden ist, wäre es konsistent als das objektiv Gleiche in einer relativ gemeinsamen Größe, sei es in Form von Elementen, von denen sich das jeweils andere, als nicht relativ zu sich selbst, nicht endlich gleich verhielte. Das sich unter der Annahme eines stetigen Werdegang in der relativen Annäherung unendlich oft zueinander bilden ließe, dass es sich näherte, wie es nicht endlich verschwand. Daraus folge, Gleiches, und Ganzes können nicht eins sein. Ein Ganzes impliziere die endliche Teilung, die keine Folgeschlüsse[1]Energiezustände zuließe, die nicht im Kleinsten, als nicht im Größten, nicht in einem relativen Gegensatz, weil einem nicht relativen Gleichgewicht zueinander stünden. Ein Ganzes…
-
Die Freiheit der Völker
Sind es auch Aufgaben, und Prüfungen der schwersten Art, die vor uns liegen mögen, derer wir uns als eine Gemeinschaft bewusst sein mussten, als eine Gemeinschaft, die sich ihre Schwäche stets eingestand, die echte Stärke darin zeigte, stets ehrlich, und geeint im Grundgedanken über gemeinsame Werte des Menschlichen gewesen zu sein. Die uns vor falscher Pein nichts anderes abverlangt haben dürften, aus falscher Scham über das Menschsein, als nicht den geringfügig kleinsten aufrichtigen Gedanken für andere mitgetragen haben zu können. Die wirtschaftlich, und politisch wusste wo sie wirklich stand, weil reelle Werte wichtiger waren. Die mutig ihrer Intuition folgte, die andere an gleicher Stelle vor Habgier noch ins Stocken gerieten…
-
Die gesellschaftliche Ordnung – Und die Verschwörung gegen die Demokratie
Die Verteidigung, immer noch der Rechte, die einem durch Rechtsmissbrauch entzogen worden waren, galt es sie nicht gegen jeden unternommen zu haben, der einer Täuschung im gleichen Grund nicht unterlag, wer nicht subjektiv im freien Willen, nach objektiven Grundsätzen gehandelt haben wollte. Einen Ort, nicht nach äußeren Umständen, nach allgemeinen Werten ein Zuhause genannt zu haben, nach verdienten Ansprüchen, nach Besitz, nach geistigem Eigentum. Ginge es den Umständen entsprechend nicht mehr als um einen gerechten, weil bestimmten Einzelfall, wäre es nicht allgemein so zu sehen[1]Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen ……