Beiträge
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Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…
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Recht und Moral – Eine Wesensinstanz der natürlichen Wertvorstellungen
Vom evolutionsgeschichtlichen Ursprung aus als geben anzusehen, sollte eine Beziehung zwischen moralischen Wertvorstellungen, und dem, was Recht in seinem Wesen ergründet haben sollte, unweigerlich vorliegen. Und diese Beziehung, wäre sie nicht erst in der Entstehungsgeschichte, einer übergeordneten Form dieser Vorstellung wieder zu trennen gewesen. Wäre es selbst auch kein rechtlicher Grundgedanke, der die Assoziation dessen, wie in einer jeden Handlungsfolge eines jeden Menschen selbst unterschieden, tatsächlich erfordert haben könnte. Eine Tatsache, die mit anderen Lebewesen trotz einer mutmaßlich höheren, moderneren Entwicklung jedoch immer übereinstimmen musste. Der Mensch muss Nahrung zu sich nehmen, um überleben zu können, er braucht Geborgenheit, zum Schutz des Einzelnen, ein Zuhause, um Nachwuchs heranziehen zu können,…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG), Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und … Continue reading. Diese Bestimmungen gelten für alle Bereiche der Rechtspflege[2]§ 12a BRAO; Bindung…
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Die Freiheit des Lebens – Und das Schicksal unserer Zeit
Wie könnten wir erwarten, das Unmögliche zu tun, welches kein Mensch erwartet haben würde. Erwarten, was andere nicht vermocht haben würden es zu tun, oder es zu denken. Weil es an der Freiheit gefehlt haben würde, an der Möglichkeit, das Richtige zu tun, könnte kein Mut je größer gewesen sein, die Wahrheit dennoch ausgesprochen zu haben, und in jedem Moment, das Richtige zu tun. Wo sollte Leben enden, wo endete der Krieg, wenn nicht im Untergang, der Freiheit, des freien Willens, eben dieses oder jenen. Gleich wie groß die Angst vor dem Verlust auch noch gewesen sein könnte, in dem Willen, sich eben jener zu erwehren. Und jenen, denen er…
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Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…
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Allgemeine Leistungserwartung – Und dynamischer Task-Time-Quality-Index
Einleitung Der Mensch ist an Leistungen gebunden, um leben, und um überleben zu können. Das subjektive Handeln sollte damit im Einklang zu den objektiven Voraussetzungen stehen, um nach Möglichkeit als Menschen noch lange Zeiten überdauern zu können. Die allgemeine Leistungserwartung, und die tatsächliche Leistungsmöglichkeit wird oftmals in ein wirtschaftliches Spannungsverhältnis gestellt. Dabei widersprechen sich eigentlich nur offenkundig falsche politische Forderungen nach Mehrleistung, grandioser wirtschaftlicher Entwicklung, innerhalb von realen wirtschaftlichen Voraussetzungen, um als Menschen überhaupt noch gemeinsame Ziele erreichen zu können. Durch die Einführung der allgemeinen Leistungserwartung, und des dynamischen Task-Time-Quality-Index soll ein erster Ansatz gesetzt werden, um der Problematik auf den Grund gehen zu können. Allgemeine Leistungserwartung Die Allgemeine Leistungserwartung…
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Formindividualität – Und die Indifferenz der Existenz
Eine formeigene Entfernung, sei diese nicht als existent gegeben, als Widerspruch einer absolut subjektiven Wahrnehmungsvoraussetzung. Die sich im Daseinszustand nicht undendlich oft teilte, weil widersprüchlich Sinnbild des Lebens, und seiner Endlichkeit sein würde[1]Wenn sich etwas im Lebensbild nicht (unendlich oft) teilte, zugehöriger Zustand einer jeden (nächsten) Teilform sein müsste; sei es die Distanz als absoluter Gegensatz zur Eindeutigkeit. Weil, die eindeutige Unteilbarkeit im Unendlichkeitsverhältnis aller möglichen Merkmale, im relativen Kriteriumsverhältnis zur Indifferenz der Existenz, als eine selbst formeigene Größe des Existenten als solchem stünde. Weil, einer selbst nicht unmöglichen Ausgangsgröße entsprungen, deren jeder Teil, unendlich gleicher Größe, in jeder möglichen Konnexion unendlich sein dürfte[2]Eindeutige Unteilbarkeit; alleine die Antizipierung; etwas, das…
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Das Sein – Und die Teile des Gleichen
Das Sein, wie es sich menschlich deuten ließe, sei es nicht etwas greifbares, über das individuelle Bewusstsein für die Dinge, für das Leben. Jedoch verhielt sich dieses Bewusstsein für die Dinge, besonders für das Leben, nicht unendlich, beständig in seinem Überdauern, um etwas zu sein. Geknüpft, an eine Endlichkeitsbedingung, in einem objektiven Daseinszustand, in dem das Dasein; wäre das Bewusstsein nicht eigenständig im eigenen Wesenszustand, das Dasein nicht erkennbar sein ließe. So, wie Leben nicht erfahrbar in seiner Vorstellung wäre, nicht selbst gelebt zu haben, dass das Leben nicht eigenständige Daseinsform gewesen wäre. Sei es nicht die Erfahrung der Erkenntnis, die andere Menschen, als sich selbst, als Teil der eigenen…
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Eine teilgleiche Größe – Und die Ordinalität des formellen Kriteriums
Im Sinne der formeigenen Deutungsmöglichkeit, wäre die Unendlichkeitsmöglichkeit im teilgleichen Größenverhältnis innerhalb einer eigenen objektiven Ordnung, teilgleich ihrer relativen Teile. Unter den objektiven Bedingungen des relativen Gegensatzprinzips, wäre eine teilgleiche Größe also objektive Äquivalenzform der Eindeutigkeit, bei prinzipiell unendlich vielen relativen Unteilbarkeiten, auf die sich das absolute Kriterium im Bedeutungswert des formellen Kriteriums[1]Vgl. „Die Individualität – Die Individualität des Menschen“ als stetig im Bilde einer eigenen Form, also als die Unteilbarkeitsform heraus bilden ließe, gleich wie sich eine individuelle Anschauung darauf verhielte, bei allen relativ geteilten, oder zusammengeführten Größen, innerhalb einer objektiven Ordnungsstruktur. Bei allem, jedoch unter der Voraussetzung gesehen, dass materiell gesehen eine eindeutige Unteilbarkeit; wäre sie nicht eigener…