Der Krieg – Und die Rechte des Menschen
Die Unterscheidung im Leistungsgrund darf als die Voraussetzung, in der Unterscheidung dessen anzusehen sein, wie nun sachlich bedingt, von den Grundbedingungen ein rechtlich tragender Grundstein gelegt worden sein könnte, das Recht und das Unrecht wäre an etwas zu bemessen, dass es dem Gegenstand der subjektiven Gegenwart, wie Schuld und Unschuld nicht im gleichen Sinne vorangegangen sein könnte. Dass man es daran befunden haben könnte. Das im Einklang stünde, mit den Grundansprüchen des Menschen, dass er danach lebte, was an Menschlichkeit niemals vergangen gewesen sein könnte. Frei von politischen Gesinnungen, die sich im Einzelnen, in einer Hierarchie an gewichteten Gründen der Strafbarkeit nicht unterscheiden lassen dürften. Denn, daran festgehalten, dem in der Sache nicht vorangegangen zu sein. Den Menschen gefragt zu haben, wie nach den Meinungen, nach den Empfindungen des Menschen. Seinen Belangen, dass diese niemals ungewöhnlich erschienen waren.
Braucht in dieser Hinsicht nicht gesagt werden, dieser oder jene Mensch, dieser oder jene Staat, habe er nicht die Schuld zu tragen, unter der Fragestellung, dies oder jenes, wäre es kein Verbrechen, ein Verbrechen gegen den Menschen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Verbrechen wäre zu ahnden, die Verantwortlichen wären zu bestrafen. Die an eigenen Handlungen im internationalen Kontext nicht zu unterscheiden gewesen wären, bei dezidierter Betrachtungsweise, die eine Differenzierung dessen erlaubte, was dazwischen nicht vorauszusetzen gewesen sein sollte, um die Gegenwart des Rechts angenommen zu haben. Tragen sich die Auswirkungen dabei weiter als innerhalb national darauf ergründeten, wie nicht angenommenen Grenzen, dass es für einen Menschen selbst zu beantworten gewesen wäre. Und bildeten subjektiv den gleichen Ursprung wie sonst anderswo auch darauf ab, wie anhand dessen seitens staatlicher Interessenumstände nicht weiter darin zu verfahren gewesen wäre. Sieht man den Menschen nicht als Mitglied unterdessen, nicht innerhalb eines von außen daran veranlagten Rechtsstatus, der schon immer daran zu definieren, und das Recht daran zu bemessen gewesen wäre.
Denn bei Unterscheidung des Leistungsgrund, wie es in den Fragen des Politischen, der Demokratie herausgestellt wurde[1]Vorangegangene Beiträge und Untersuchungen. Führte es innerhalb des Geldfluss nicht auf die Umstände, die nun nicht wieder für- oder nicht widersprechend, den Voraussetzungen der Demokratie, dem Rechtsstaat nicht in Übereinstimmung der Rechtsbestimmtheit nicht weiter entgegen gestanden haben würden, wie dem nichts anderes entgegen zu halten gewesen wäre, um eine Antwort erhalten zu haben, die damit übereingestimmt haben könnte, die sich an objektiven Auffassungen bemessen haben lassen müsste. Und darüber im Grund des Völkerrechts, wäre nicht darin zu entscheiden, was das Völkerrecht im Einzelnen nicht gewesen wäre, müsste man sich nicht lediglich an die ehrlichen Voraussetzungen für jeden Menschen gehalten haben, wie es für jeden Menschen im Einzelnen anhand dessen zu verstehen gewesen wäre, dass das Leben gerade stattfand, wie gegenwärtig danach zu fragen gewesen wäre. Findet Völkerrecht nicht unweigerlich, nicht für jeden Menschen statt, wollte man es in der falschen Bestätigung nicht für sich verneint, es nicht anerkannt haben, wie nicht an mutmaßlich kleinen Staatsfragen, die nicht daran zu beantworten waren.
Das Existenzrecht bedurfte es keiner Bestätigung, denn im Verständnisgrund wäre nicht danach zu fragen, nach einer Antwort wäre niemals zu suchen gewesen, auf Fragen, die nicht bereits daran beantwortet worden wären. Darf um das Verständnis gebeten werden, dass es nicht weiter interessierte, wäre es nicht ganz konkret zu sagen, denn nicht so zu verstehen gewesen. Dürfte man nicht das, was sich nicht für sich selbst bestätigte, nicht länger für sich angenommen haben. Doch dürfte zu erwarten gewesen sein, es gesagt haben zu können. Wäre nichts als schlimmer zu ertragen, als nicht danach zu suchen, was die Existenz eines Menschen im Bilde seiner Selbst nicht gewesen wäre, dass es den Menschen ausgemacht haben könnte. Dürfte man nicht bloß förmlich darum gebeten haben, als sich dessen zu wähnen, es wäre nicht an der eigenen Angst zu bemessen, die man nicht selbst haben würde, die man nicht gefürchtet haben würde, als sich dessen nicht sicher zu wissen. Jede Falschheit erkannt zu haben, um den Menschen zu wissen.
Sei es nicht gewiss, so bedeutend erachtete man die heimliche Drohung dahinter nun auch nicht, nicht so eindrucksvoll, es wäre klein darin beizugeben gewesen, nicht danach zu fragen, was nun jene nicht zu sagen vermochten. Wollten man nicht höflich darum gebeten haben, wäre darin nicht unaufgefordert, mit allem Anstand zu gehorchen gewesen. Wenn es nicht eindrucksvoller erschienen sein sollte, denn, es nicht zu tun. Dann wäre es gewiss nicht zu achten gewesen, wie nicht irgendeinen Menschen. Was man auch dazu zu sagen gehabt haben wollte, waren deswegen nicht ohnehin schon alles Schisser, Feiglinge, menschliche Pisser, Schwachköpfe, die noch zu dumm dafür waren, denn, es nicht anders verstanden zu haben, was darin nicht für sich selbst nicht vorauszusetzen gewesen wäre[2]Vgl. Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs. Wenn jene auch selbst nicht zu erkennen, oder es für die Menschen nicht zu beantworten vermochten. Schaute man sich die mutmaßlich Verantwortlichen im eigenen Land nur einmal an, wer sich alles Regierungsvertreter in der demokratischen Rechtsfrage genannt haben wollte, bei welchen politischen, bei welchen rechtlichen, bei welchen demokratischen Missständen, dass es darin nicht zu bestätigen war.
Und den Menschen auf Übersee darf hier gesagt sein, dass, grenzte es auch teilweise an der eigenen historischen Verantwortung, die nicht dadurch zu erfüllen gewesen wäre, die Gründe selbst wären nicht weiter zu verneinen gewesen, dass manche Handlungen den Grundbedingungen zuwidergelaufen waren, und schlimmste Folgen mit sich brachten. Die unter dem Bewusstsein für den Menschen, seine politische Integrität, denn, innerhalb den Grundsätzen der Integrität des Menschen in der Welt zu achten gewesen wären[3]Aus vertraglicher Hinsicht, war es hier nicht im widersprüchlichen Grund von den Vertragsparteien ausgegangen, war hier nicht ein doppeltes Spiel gespielt worden, jedoch unverkennbar in der … Continue reading. Wusste man nicht um das Fortdauern jener Umstände, so vielen Fragen im Einzelnen, die doch noch immer unbeantwortet darin geblieben waren. Wollte man sich auf die Werte berufen haben, von denen man selbst nicht bloß vorgegeben haben wollte, diese würden einen Menschen auszeichnen. Nicht als Land, nicht als Nation, nicht als Menschen, dass man die Interessen des Menschen nicht zu schützen vermochte, dem diese Rechte nicht angehört haben würden. Dass man sich Demokratie genannt, auf gewisse Werte, denn nicht den eigenen Wohlstand dabei gestützt haben wollte, wie er realpolitisch für sich ausgesehen haben möge, denn überhaupt noch könnte.
Es kann hier für den eigenen Beitrag gesprochen werden. Galt dieser in der Strenge an die Anforderungen, die damit verbunden waren, insofern als erfüllt, wie es jedem angetragen worden sein durfte, der sich in diesen Voraussetzungen nicht selbst widersprochen haben wollte. Stets mit der Zeit gegangen, gegenwärtig, wäre das Handeln zu erfassen gewesen. Denn, das Handeln zugelassen zu haben, anstatt sich strukturell zu verheddern, und sich einhüllen zu lassen, von platzenden Seifenblasen. Und den Menschen für sich in falscher Sicherheit wähnen zu lassen, geleitet von falschen Voraussetzungen, die es nicht gegeben haben würde, wie es den Grund nicht gegeben haben müsste, der darin eigentlich schon immer feststand. So darf man dankend abgelehnt haben, denn für nichts brauchte es mehr, als anderen die Hand zu reichen, was die Frage nach dem Menschen darin nicht gewesen wäre, die rein sachlich, rein förmlich, strenglogisch zu beantworten gewesen wäre, obwohl man es selbst nicht weiter zu erklären vermochte. Einen Streit in Rede und Antwortfrage führen zu können.
Für mich galt es Israel, insbesondere auch aus einer geschichtlichen Verantwortung, die Israelis und natürlich auch das Judentum insoweit zu schützen, den Verdacht, in einer Unterscheidung dessen, was den Grund für eine Gefahr nicht erübrigt haben würde, anderseits nicht größer werden zu lassen, objektiv wie für jeden anderen Menschen auch, als die grundlegenden Voraussetzungen dafür, ein Recht des Menschen wäre daran zu bemessen gewesen, genauso wie andere Länder unbestimmt Krieg geführt haben wollten. Nach eigenen Aussagen beruhend auf Gründen, die in den Handlungsweisen niemals sachlich, oder rechtlich zu erfassen gewesen waren, insbesondere nicht politisch daran zu bemessen, wie die Sachgrundlage ausgesehen, wie die Rechtsgrundlage dafür zustande gekommen sein könnte, das der Grund selbst nicht Voraussetzung dafür war. Denn das Recht bliebe objektiv darin zu fassen.
Es war sich darin gewähnt worden, wie rechtlich darin selber nicht gehandelt worden war, ginge es nicht unweigerlich darauf zurück, wie damit umzugehen gewesen sein würde. Und zwar zu jedem Zeitpunkt, wie es eine Rechtsvoraussetzung, die man selbst nicht anders bestätigt haben würde, subjektiv nicht vorausgesetzt haben würde. Die im Einklang damit stand, was gegenwärtig zu erfassen gewesen wäre. So mag es subjektiv notwendig erschienen, jedenfalls so erachtet worden sein. Doch verrannt haben würde man sich darin auch nicht. Wo nun die Grundbedingungen der Rechtsvoraussetzungen zu achten gewesen waren, dass kein Grund nicht zum nächsten führte, dass er nicht darauf zurückzuführen gewesen sein sollte, als die Voraussetzung dessen geachtet zu haben, dass es eine Unterscheidung in der Rechtsfrage erlaubt haben würde.
Wollte man es in der Bestätigungsfrage selbst nicht positiv angenommen, denn objektiv am Rechtsgrund nicht anders aufgefasst haben, würden die Rechtsvoraussetzungen nicht darin zu achten gewesen sein, den Verdacht, das Vorurteil, jedenfalls den Zweck nicht unbestimmt werden zu lassen, dass man in der Bestätigung dessen, wenigstens in grundlegenden Rechtsfragen nicht selbst schuld dafür geworden sein könnte. Oder im Leistungsgrund nicht schuld daran gewesen war, dass man diese für sich bei dem, was man an eigenen Voraussetzungen nicht vorausgesetzt haben wollte, nicht insoweit abschließend beantwortet haben müsste, das ein Zweck erreichbar gewesen wäre. Wonach man die Frage also tatsächlich beantwortet haben könnte.
So bleibt der Grund in der fehlerhaften Rechtsvoraussetzung bestehen, dass man sich darin nicht länger selbst widersprochen haben wollte, einen bestimmten Willen darin also vorausgesetzt. Man würde keine Zweifel daran aufkommen lassen haben, in der Sachfrage wie in den Handlungsvoraussetzungen bestimmt, die das eigene Wesen ausgemacht haben würden. Worin man in einer Falschheit wenigstens im Grunde dessen niemals zu überführen gewesen wäre. Könnte man nicht sagen, es wäre einem nicht gleichgültig, würde man es nicht entsprechend ausgeführt haben, wie die Größe eines Landes, der eigenen Politik für sich gesprochen haben müsste. Musste man es nicht gutheißen, aber alles andere wäre auch nicht peinlich, wie die Falschheit darin nicht selbst vorausgesetzt zu haben, die man nicht zu erkennen vermochte.
Darf hier die persönliche Meinung, anhand dessen, ohne ein Hauch an Übergewicht in die eine oder andere Richtung kund getan worden sein, weder war an den Gründen, die gegen die arabische Welt angeführt worden waren alles richtig bestimmt und politisch aufgenommen worden, weder in der Kontrahenz dessen, dass es den Konflikt nicht erübrigt haben dürfte. Weil anhand den Grundbedingungen und rechtlichen, jedenfalls innerhalb den menschlichen Voraussetzungen gesehen. Über die Jahre im Voraus, die es dafür gebraucht haben würde, um eigentlich nicht wieder davon ausgegangen zu sein, über Jahrzehnte hinweg, um es mutmaßlich nicht falsch verstanden haben zu können, es eigentlich nicht mehr anders ausgedrückt haben zu können, denn es zu wollen[4]Vgl. Die Schuld die keiner haben will. Wo es in Deutschland, oder aus eigener Sicht regional speziell in Köln anfing, war in Zeitungsartikeln von unzähligen, ich meine mich zu erinnern, tausenden … Continue reading. Weil ein Verdacht, ein Vorurteil immer noch einmal leichter gewesen wäre. Denn, wäre dies positiver Bestätigungsgrund auf die Rechtfrage geblieben, die auch gegenwärtig nicht, jedenfalls nicht richtig zu beantworten war. Sprach es nicht für die Seriösität, das Ansehen einer Regierung, für die man gesprochen, und im Bilde dessen gehandelt haben wollte, wenn andere es nicht täten.
Der Konflikt ist längst nicht nur militärisch, oder militärisch rechtlich bestimmt, betrifft es immer auch Menschen, der daran nicht beteiligt gewesen wäre, den es nicht betroffen haben dürfte, würde auch nicht dazwischen unterschieden worden sein, was die Bedingung eines Anspruchs auf die Äußerung einer sachlich, rechtlich, wie auch menschlich ergründeten Wahrheit überhaupt ausgemacht haben könnte, die man für sich beanspruchen wollte. Dies wäre auch für andere zu erwarten gewesen, wäre man nicht davon ausgegangen, wie weit man sich in der Menschheitsfrage nicht von sich entfernt haben könnte, wie nicht von anderen Menschen, oder im Sinnbild der Individualität sein Handeln zu verstehen. Wonach man sich von sich als Mensch entfernt haben dürfte.
Des menschlichen Verständnis, dasjenige, das der Psyche angehörte, beruhte es nicht darauf, dass man es zu erkennen, dass man es zu erklären vermochte. Denn, nicht demokratisch legitimiert, denn regiert worden zu sein. Von „staatlichen Diensten“ diktiert worden zu sein, die den Grundvoraussetzungen der Demokratie im Wesentlichen widersprachen, weil der Rechtsgrund nicht weiter daran unterschieden worden war, die Bedeutung dessen zu wiederzufinden. Und als ein Staat wie für andere Menschen, und dafür geachtet worden zu sein, das Recht stets in seinem eigentlichen Bedeutungswert zu bemessen. Konnte in diesem Sinne kein Mensch über dem anderen gestanden haben. Gegen wen man sich nicht verteidigt gewusst haben wollte, wähnte man sich nicht in der Sicherheit dessen, ohne dieses Verständnis, was dem Angriff nicht widersprochen, denn für sich selbst nicht entsprochen haben dürfte, den man dadurch nicht selbst verübt, oder für sich verneint haben würde.
Brauch man sich nicht die Frage stellen, wie viele mutmaßlich rechtlich tatsächlich bestimmte Anklagen auf einer vordefinierten Rechtauslegung innerhalb dieses Verhältnis ergingen, dass man nicht fremdgesteuert, jedenfalls fehlgesteuert darin gewesen sein dürfte. Bei allen Übertritten waren jene selbst schuld, blind darin folge geleistet zu haben, berufe man sich auf geheime Regierungsfragen, die eine gewisse Verantwortung mit sich brächten, muss man sich also nicht die Möglichkeiten vor Augen führen, wie bedeutend diese überhaupt in der Staatsfrage geworden sein dürften, oder dies im Sinne der Rechtsfrage daran zu rechtfertigen gewesen wäre, in der Bedeutung von Sicherheit und Ordnung[5]Vgl. Der Konflikt der Wirklichkeit – Oder das Verbrechen am Menschen und Die Souveränität eines demokratischen Staates – Oder kein Krieg ohne einen echten Grund. Kann ein „Strategiepapier“ niemals ausreichend darin gewesen sein. Die nicht im Widerspruch zum Grundverhältnis des Rechtes an sich gestanden haben würden, wie Recht an sich Zustände gekommen sein könnte. Deswegen wird es im Bilde dessen für Deutschland auch weiterhin nicht möglich gewesen sein, die gegenwärtigen Probleme, wären sie nicht demokratisch politischer Natur gewesen aus der Welt zu schaffen, weil das ganze Handeln daran ausgerichtet worden war, wie der Mensch dadurch zu unterdrücken war.
Dies selbst in der antidemokratischen Machtausübung noch gewollt zu haben, den Rechtsstaat, konnte es auch nicht wirklich ein Rechtsstaat gewesen sein, im gleichen Verhältnis darauf für sich ergründet zu wissen, wäre das Recht dadurch in seiner eigentlichen Bestimmtheit nicht ständig neu zu fassen, oder willkürlich nach eigenem Belieben auszulegen gewesen. Beruhen die Erkenntnisse, wie diese nicht im Widerspruch zu Äußerungen, aber nicht dem tatsächlichen Handeln gestanden haben würden, längst nicht mehr auf einer ehrlichen Informationsaufklärung, die Grundlage dessen gewesen sein müsste. Betraf es unlängst nicht jeden Menschen, selbst in mutmaßlich einfachen Rechtsfragen, wie diese danach niemals wirklich zu beantworten gewesen waren. Denn im Bilde dessen würde man nicht strohdoff gewesen sein, und alleine in der Ideologie gefährlich, in dem Glauben, dass sie darin nicht aufzuhalten wären, wie sich darin zu fügen, was nun die Bedeutung des Rechts gewesen wäre. Die losgelöst von den Grundsätzen der Demokratie, der Gewaltenteilung, blindlinks das Handeln an irgendwelchen Vorgehensweisen definiert haben wollten, die ferner der Gesetzmäßigkeit daran für sich abzustimmen gewesen waren, wusste man auch nicht wirklich woran.
Die rechtliche Grundsatzfrage unterscheide sich nicht darin, es ausdrücklich nicht gesagt, denn nichts dagegen getan zu haben, im Bilde der Demokratie, die Grundlage dafür gewesen war, es tatsächlich zu dürfen, oder nicht im Bilde dessen, was an Rechtmäßigkeit nicht zu erwidern gewesen wäre, weil es nicht zu müssen, weil man eine Anstrengung darin sah, den Menschen zu verstehen. Denn dem stünde die rechtliche Voraussetzung im Einzelnen nicht entgegen, dass man sich indoktriniert nicht reagieren lassen haben bräuchte, würde man in den eigenen Vorstellungen davon nicht profitiert haben wollen, oder können, was die grundlegende Verneinung in der Wirtschaftsfrage gewesen wäre, was als politisches Handeln wenigstens im Bilde des eigenen Volkes zu verstehen gewesen sein dürfte, denn nicht für jeden Menschen. Lag es nicht an der gegenwärtigen Regierung, die in der Kernfrage der Demokratie, überhaupt demokratisch zustande gekommen sein könnte, weder hier noch auf Übersee, dürfte es den Menschen selbst nichts weiter angegangen sein, wäre das ehrliche Wort nicht zu verbieten gewesen.
Es bleiben die gleichen Akteure, die das gleiche Spiel gespielt, und den Menschen getrieben haben wollten, nur eben jeweils für sich gesehen. Unlängst schon gebrochene Stümper, die in der demokratischen Bedeutungsfrage unwissentlich geblieben waren. Denn sich tatsächlich daran gewagt zu haben, welche Verantwortung staatlich bestimmtes Handeln mit sich gebracht haben würde, könnte man selbst nicht, kaputte, krankhafte Seelen, welches Opfer mutmaßlich erbracht worden sein müsste, bei Beantwortung einer Frage, die nicht gleich für jeden Menschen zu stellen gewesen wäre, wie ein jedes Kind es täte, das es im Bilde dessen etwas erfahren haben wollte, dass es den Ansprüchen nicht widerspricht. Weil man den Vorwand nutzen wollte, weil es tatsächlich zu schwierig erschienen gewesen sein sollte.
Unerreichbar erschien das politische Bild hinter verschlossenen Türen, denn sich den Zweifeln einmal mehr hingegeben, diese stillschweigend hingenommen zu haben. Keinem Menschen, der zu Tode gekommen war, würde keiner von jenen selbst zu Grabe getragen haben, geschweige denn es zu wollen, geschweige denn es zu können, kein Leiden lindern, keine Träne zugelassen haben, die nicht als Verschwendung dessen verstanden worden sein dürfte, was den Menschen ausgemacht haben würde. Hier unterscheidet sich unsere Gegenwart, dürften jene, die sich daran maßen, nicht diejenigen gewesen sein, von denen sie glaubten, dass es zu erwidern gewesen wäre, wie dem Menschen so leichtfertig das Leben genommen zu haben.
References
| ↑1 | Vorangegangene Beiträge und Untersuchungen |
|---|---|
| ↑2 | Vgl. Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs |
| ↑3 | Aus vertraglicher Hinsicht, war es hier nicht im widersprüchlichen Grund von den Vertragsparteien ausgegangen, war hier nicht ein doppeltes Spiel gespielt worden, jedoch unverkennbar in der Rechtsfrage, die Problematik gelöst, denn man nicht selbst verursacht zu haben, siehe: Über die Sinnlosigkeit des Bekriegens – Und die Lüge über unausgefochtene Feindschaften. Die aber eine demokratische, gesetzmäßige Legitimation eines international anzuerkennenden Rechtes darin düpieren, wäre dann alles wirtschaftlich, politisch von ihnen, als nicht von ihnen selbst abhängig, sollte es wohin auch führen, dass es irgendeiner Entscheidung bedurfte, irgendeiner Meinung, eines Rechtsgedanken, der tragfähig nicht im Grund gewesen sein könnte, der das Leben ausmachte. Den politischen Streit, die Demokratie. Lösen wir uns von dem Grund, dass er falsche Freiheit wäre. Ja, interessieren wir uns für unsere Freunde, für Kooperation und gemeinsames Verständnis. Entscheidet sich das Schicksal unserer Welt nicht an jedem Tag |
| ↑4 | Vgl. Die Schuld die keiner haben will. Wo es in Deutschland, oder aus eigener Sicht regional speziell in Köln anfing, war in Zeitungsartikeln von unzähligen, ich meine mich zu erinnern, tausenden Hinweisen die Rede gewesen, die, das muss man sich vor Augen führen, nach entsprechenden öffentlichen Aufforderungen über einen angenommenen Verdachtsgrund bei den Behörden eingegangen waren. Jede rechtlich einigermaßen versierte Person weiß, das es dem Zweck zuwider laufen musste, in der Frage der Rechtsbestimmung zu verstehen. Dies hat also eher logisch, formell rechtliche Gründe, wäre vorrangig als allgemeine Rechtsfrage zu beantworten gewesen, dürfte es mit anderweitigen, denn darauf politisch ideologischen Vorstellungen weiter nichts zu tun gehabt haben dürfen. Nur ein allgemeingültiger Verdacht, hier hatte es wohlgemerkt eben internationale Tragweite und die Anforderungen mussten wegen der Fragilität in der Rechtsfrage umso höher daran zu stellen gewesen sein, kann im Sinne der allgemeinen Rechtsbestimmung also auch kein Verdacht gewesen sein, dass die Auslegung in der Sachfrage nicht unbestimmt werden könnte, oder rechtlich gesehen tatsächlich dürfte. Ich glaube ich hatte sprichwörtlich gefragt, ob man demnach wohl noch alle Latten am Zaun haben würde. Man muss hier selbstverständlich das Zustandekommen unterscheiden, das Geschehen, das erst zur Situation geführt hatte, war allerdings bereits weitestgehend eher unbestimmt, handelte es sich um keinen Krieg im konventionell aufgefassten Sinn, gegen einen in diesem Sinne konventionellen Gegner, sondern das Gefüge trug sich auf anderen Ebenen auf den Menschen im Einzelnen herab. Es hatte schon entsprechende Charakterzüge, das stellvertretend Positionen gefordert worden waren, ohne diese Ebenen im eigentlichen Sinne gefasst haben zu können. War es selbst so gehandhabt, weil in der Sache selbst ausgelöst worden. Und es hatte solche Ausmaße angenommen, das es jedwede Rechtsgrundsätze aufhob. Es war sogleich angesprochen worden, und danach argumentiert worden, wie es sich hinsichtlich des Konfliktes, der sich umso mehr ausgeweitet haben musste, nicht erst damals bestätigen lassen haben sollte. Es war Wert darauf gelegt worden, in jede Richtung vorgegangen zu sein, beim falschen Verdacht von innen, nach außen, und andersherum gesehen. Bei einem Einzelfall war wie es womöglich niemals nicht leichtfertig aufzufassen gewesen wäre, ohne es wirklich subjektiv konkretisiert haben zu können, aufgrund einer Zugehörigkeit ein Zusammenhang angenommen worden, in der Aussage einer Zivilperson dahingehend, man würde den Menschen im bewaffneten Zustand begegnet sein müssen. Es war in der angetragenen Sache dahingehend argumentiert worden, in weiser Voraussicht, wie es zu dem Zeitpunkt von anderen schon nicht verstanden worden war, der Zusammenhang aber herauszustellen gewesen sein dürfte, dass es Auswirkungen auf den Konflikt um Israel haben würde, auf die gesamte Entwicklung betrachtet. Genauer genommen war auf eine Darstellung vom Autor Tom Segev in „1967: Israels zweite Geburt“, namentlich „Diskotel“ eingegangen worden, wie der Autor es schon entsprechend ausgesagt haben wollte, um rhetorisch ein bisschen auf innere Zusammenhänge anzuspielen, die in einer entsprechenden Kontroverse zueinander gestanden haben dürften. Jedenfalls wäre es hinsichtlich der Denkweise in der Sache, um die es jedenfalls gegangen war, auch von der Staatsanwaltschaft zu erwarten gewesen. Musste man sich nicht einmal auf einen Konflikt, denn auf allgemeine Rechtsfragen beschränkt haben dürfen, die eben im Leistungsgrund der Menschen zu sehen waren, trennte man nur einmal vernünftig alles war objektiv falsch gewesen sein musste, sachbezogen davon ab. Die sich jedoch von politischen Gründen leiten lassen haben wollte, wie schon zuvor aller Wahrscheinlichkeit mit Hinsicht auf Minderheiten damit umgegangen worden sein musste, zeugte es doch von den alten rechtsideologischen Gesinnungen. Dies hatte sich durch weitere Einzelfälle um die Sache bestätigt. Dies, obwohl es ihnen klar gewesen sein musste, obwohl es ihnen erläutert und mit Warnung auf die Folgen versehen, eindringlich gesagt worden war. Dürften alle die Folgen daraus zu spüren bekommen, spätestens wenn der Konflikt sich in einem fortwährenden Krieg auf einen selbst ausweitet. Mit ein bisschen Verstand wäre es zumindest nach den Möglichkeiten ein bisschen in die richtige Richtung zu lenken gewesen, aus staatlicher Hinsicht jedenfalls vielmals. Es sollte in Anlehnung daran jedenfalls klar sein, dass Anklagen, beruhend vermehrt auf dieser Grundlage, die also nicht wirklich noch von Situationen zeugten, die objektiv nicht unvoreingenommen, denn einfach aus dem Leben entsprungen zustande gekommen waren, nicht mehr tatsächlich bestimmt gewesen sein konnten, insbesondere dann, wenn gleichzeitig im Leistungsgrund für jeden Menschen nicht unterscheiden worden war. Und gleiches Unrecht an gleicher Stelle entstanden war, wie es von Fluchtgründen anderswo nicht gezeugt haben dürfte, insbesondere wirtschaftlich gesehen. Womit man sich zum gleichen Täter machte, auf den eigentlichen Leistungsgrund bezogen, wahrscheinlich schlimmer noch als es im fehlenden Wissen, denn nicht darüber, subjektiv nicht davon gezeugt haben dürfte, wie dies nicht wie für andere Menschen nicht im gleichen Grund, oder jener Menschen, denen es an Wissen eher noch daran fehlte, dafür zu bestrafen gewesen war, die davon nicht weiter gewusst haben würden. Wovon der Verdacht in den Gründen zeugen musste, in seinen Auswirkungen gesehen. Die, wie dieser nicht tatsächlich bestimmt war, eben andere Menschen betroffen haben musste. Ein Teufelskreis, der sich heute noch ausweitet, aufbauend auf allen mutmaßlich unabhängig voneinander gemachten, unscheinbaren Fehlern. Wenn nicht darin, wie keine Situation noch wirklich subjektiv zu betrachten, oder objektiv rechtlich bestimmt zu erfassen gewesen war, aus dem es kein Entkommen mehr geben konnte. Es waren die Ministerien (CDU), die EU, die OLAF (Siehe: Das Subsidiaritätsprinzip – Und die Verwandschaftsform der Subsidiarität), die Bundesregierung (seinerzeit und heute CDU, in entsprechenden Koalitionen) angeschrieben worden, es waren Beschwerden auf unbegründete Einstellungen, unsachgemäße Handlungsweisen eingereicht worden. Die eigentlichen Gründe waren in der Sache nie erkannt worden, ganz bewusst und sehr genau. Kommt man rechtlich und oder politisch, wie man darin nicht dementsprechend motiviert gehandelt haben würde, aus der Sache nicht mehr heraus, wollte man es gar nicht, auch heute nicht und zu keinem anderen Zeitpunkt. Es darf getrost gesagt werden, der Konflikt ist wie der Krieg selbst gewollt, wie er darin nicht zu bestimmen gewesen wäre, schließt man sich historisch in den Auswirkungen nicht daran an, wie man einst in andere Länder einmarschiert war, dass dies heute nichts damit zu tun gehabt haben würde, oder in einer Welt, die man eben für sich sah. Und auch das Vorgehen des internationalen Strafgerichtshof, muss hier in der Verantwortung für Deutschland gesprochen werden, kann es schon aus dieser Hinsicht als nicht gänzlich unberechtigt anzusehen sein. Bleiben diejenigen an der Macht, die selbst radikale Gesinnungen salonfähig gemacht haben wollten, die Institutionen Internationalen Rechts, das Recht in seiner bestehenden, verfassungsmäßigen Form ablehnten. Dabei anderen ins Gesicht logen, was schlimmer sein dürfte, als es wenigstens schlecht offen gesagt zu haben, wenn schon nicht anders danach gehandelt zu haben. Man muss sich klar machen, dass jene als wirkliche Täter anzusehen sind, war es bewusst so gewollt gewesen, ohne Rücksicht auf den Menschen. Wen es also auch nicht bereits betroffen haben dürfte, jede Folge aber weiter gereicht haben müsste, an schlimmsten Taten bemessen, die im gleichen Kriegsgrund zu sehen waren, und demnach dementsprechend einzustufen sein dürfen. Gründe die auch eine strenge Haft rechtfertigen würden, auch im Einzelnen, als den Grund aus Gewalt und Willkür in anderen zu sehen, wie andere für sie in jenen Vorstellungen deswegen zu verfolgen waren, fehlte es ihnen tatsächlich an der Rechtstellung. Es den Anforderungen entsprechend zu können, und staatlich, wie demokratisch legitimiert überhaupt zu dürfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Staatsanwalt, insbesondere ein Bundesanwalt die Bedeutung dessen tatsächlich kannte, würde er sich darin nicht selbst verraten haben, im Unwissen über den Menschen, und die tatsächlichen Konsequenzen, die das andere nicht immer weiter bestätigt haben dürften, um von der Rechtmäßigkeit einer Handlung nicht auszugehen, weswegen man sich nicht verteidigt haben müsste, oder es nicht anders könnte. Zu kurzsichtig, um die Folgen, die Tragweite dessen zu erkennen, im Verrat immer auch an den Menschen, nicht zuletzt im eigenen Land zu verstehen. Hinsichtlich eines Landes, dass es deswegen ungestraft durch einen Angriffskrieg an der Existenz bedroht werden dürfte. Handelte es sich nicht um eine Verteidigungshandlung, dass man dies im gleichen Grund nach Möglichkeit verhindert haben wollte, oder eben musste, mag diese auch unkonventionell gewesen sein, die im Wirtschaftsgrund des Krieges nicht weiter von Bedeutung, oder das Ziel im Grund unterdessen selbst nicht anders zu unterscheiden gewesen wäre (Vgl. Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden), so wäre es nicht um Augenwischerei im gleichen Grund gegangen, dies jedenfalls nicht vorschnell, nicht objektiv falsch verurteilt haben zu wollen, denn, nicht im Sinne einer politischen Straftat, die anderswo nicht schon anzunehmen gewesen wäre. Ein Grund, der hinsichtlich den Anklagevoraussetzungen gegen völkerrechtswidriges Handeln mutmaßlich ja nicht von Relevanz gewesen wäre. Worin selbst nicht weiter unterschieden worden wäre, soweit man es selbst nicht weiter ausschloß, es dürfte zur Annahme überhaupt geführt haben können, die nicht immer gleicher Rechtfertigungsgrund dessen gewesen wäre. Denn das gleiche Rechtsverhältnis, das hierbei nicht bereits objektiv verkehrt würde, läge nicht in der Voraussetzung, dessen Grundlage man nicht verneint haben würde, um eine Verteidigung nicht anzunehmen, denn nicht immer wieder eine Anklagevoraussetzung darin zu verstehen, dass diese nicht weiter zutreffend gewesen sein konnte. Die daher nicht gefehlt, weil nicht anders als ein Angriff dagegen zu deklarieren gewesen sein könnte, wollte man sich drauf besinnen. Worin man diesen verstanden haben wollte, obwohl man es die ganze Zeit mutmaßlich verneinte. Kann die Rechtsfrage dahingehend nicht abschließend zu klären gewesen sein, bei einem Krieg mit welchen Mitteln, so muss man sich die Situation vor Augen führen, wie diese einen selbst nicht eingeholt haben dürfte, wäre der Grund nicht früher zu erkennen gewesen. Trifft diese Annahme, denn andersherum nicht vielmehr zu, dass es sonst nicht von Bedeutung gewesen wäre, als sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg selbst nicht verteidigt gewusst haben zu können, es nicht zu wollen, es mutmaßlich nicht zu dürfen, wenn man diesen nicht deswegen selber gewollt haben würde. Mag man es ablehnen dürfen, so wäre es jedenfalls nicht falsche Rechtfertigung im gleichen Grund gewesen, weil es mutmaßlich am Angriff, einer Angriffshandlung im nicht unkonventionellen Sinne nicht gefehlt haben dürfte. Verdross man sich nicht in mutmaßlich noch so guten Beziehungen, die auf der höchsten diplomatischen Ebene geführt würden, wenn es an der diplomatischen Grundlage nicht gefehlt haben würde, denn dahinter stünde nicht nur der Gedanke eines wie immer erachteten Völkerrechts. Das eine Leistung, mögliche Hilfe im Grund dessen etwas Wert gewesen wäre, dass es nicht darauf beruht haben würde, den Menschen ausgenutzt zu haben. Was hinter geschlossenen Türen dann darüber vereinbart würde, und dieser Grund nun nicht viel mehr Bedeutung gehabt haben würde, als er es nicht bereits müsste, um es objektiv zu verstehen, wie subjektiv in jedem Moment, nicht für jeden bereits entschieden. Der weitaus mehr darüber ausgesagt haben müsste, denn nicht die Macht darüber, über den Menschen, in der Abhängigkeit dessen ausgeübt zu haben, ihn ausgenutzt haben zu können, was an Rechtsmissbrauch, insbesondere im Grundstein der Rechtsannahme zu verstehen, niemals auszunutzen gewesen wäre. Doch in Wirklichkeit sind und bleiben sie genauso hinterhältig wie vorher auch, was darin subjektiv nicht festzustellen gewesen wäre, verschlimmerten sie nicht die Lage, weil man sich in diesen Vorstellungen davon los gesagt wüsste. Um den Grund zu verstehen, für jene, die sich davor verteidigt haben musste, mag es noch so unkonventionell erschienen sein. Galt der eigentliche Angriff nicht jenen, die es politisch nicht zu ändern vermochten, wenn es strafrechtlich mutmaßlich nicht von Bedeutung gewesen wäre. Jede Handlung, die die Sicherheitslage verschärft, wird sie nicht weiter daran zu bemessen sein. Und dies, bestätigte sich die Tatsache nicht darin, weiterhin gegen sie selbst klarzustellen gewesen sein, würde sich das Unwissen darin nicht weiter bestätigen, gegen den Menschen, in Europa, in der Welt und gewiss im eigenen Land, in der Ukraine. Wenn der Krieg nicht ihnen gelten würde, dass er selbst nicht unlängst hinterhältig gegen ihn gefochten worden wäre, würde man es selbst nicht besser wissen. Dann wäre es wohl nie zu rechtfertigen gewesen, wie alles mutmaßliche Nichtwissen, dass es noch zu glauben gewesen wäre. Fehlte es ihnen nicht deswegen an der menschlichen Reife, am Rechtsverständnis, wie es nicht zuvor nicht immer wieder zu bestätigen gewesen wäre, den Krieg nicht weiter gegen den Menschen selbst zu richten, im mutmaßlich entferntesten Grund, dass dieser nicht vor einem selbst lag, als sich der Absicht darin nicht längst zu wissen, vor den Menschen, die sie als schlecht empfunden haben mussten, bei allen Willkürhandlungen. Wonach sie Angst hatten, die Wahrheit wäre auszusprechen, dass das Unrecht nicht selbst anzuerkennen gewesen wäre. Die Rechtsfrage darin zu verstehen. Werden sie diejenigen gewesen sein, die es zu verantworten haben werden, vor allen Menschen, soll dafür gesorgt sein. Sollen sie vor dem Völkerrecht, wie es dadurch nicht mehr zu achten war, selbst die Täter sein. Was an Völkerrecht, in der Auffassung eines gewöhnlichen Rechtsgrund, in der Abgrenzung zur Tat im Einzelnen nicht als Mord im konventionellen Sinne zu fassen gewesen wäre, beinhaltete es in diesen Voraussetzungen nicht die Kriegshandlungen, dass es danach abzugrenzen gewesen wäre, wie zivile Ziele dem nicht voran gestanden haben würden. Wäre es wie alles sonst nicht absurd erschienen, und man selbst würde selbst im Unverständnis dessen, noch als verständnisvoll da gestanden haben müssen, denn, die Aufgabe läge nicht darin, die Politik danach auszurichten, was im Rechtsgrund nicht weiter weiter festzustellen gewesen wäre. Wonach es subjektiv ja kein Mord gewesen wäre, und sie sich nicht als die Täter wüssten, weil in den Vorstellungen davon eigentlich gar nicht müssten, wie eine einfache Rechtsgrundlage nicht anzunehmen gewesen wäre. Der Grund stünde über dieser Annahme, die dem nicht vorangegangen wäre, würden man den Grund, denn das Rechtsverhältnis nicht dahingehend verkehrt gewusst haben, dann geschehe eigentlich nichts vorsätzlich, was nicht politisch motiviert zustande gekommen wäre. Läge das erste, denn nicht letzte Verhältnis, einer staatlich militärischen Grundlage nicht darin, wie kein Streit, kein Konflikt nicht in diesem Grund, nicht an gleicher Stelle zustande gekommen wäre. Und man tötete in diesem Unwissen, dass es keine Dummheit des Menschen selbst gewesen wäre, nicht auf Verlangen. Wie wären sie rechtlich zu behandeln, stellte man die Frage nicht für sie, die sich davon nicht anders losgesagt haben wüssten. Denn eigentlich wüsste man alles, in diesem Wissen, einer übergeordneten Gewissheit, wäre alles schon erledigt. Bei allem institutionellen Schwachsinn, dem Wahnsinn, dass man selbst nicht Zeuge dessen geworden wäre, bis man selbst nicht getötet haben müsste, obwohl man es nicht anders wüsste. Die sich dem Recht darin nicht selbst versagt haben würden, dass man selbst darin keine Bedrohung, keine Gefahr, wie man selbst nicht zu schützen gewesen wäre, hinter verschlossenen Türen. Und die Schwelle zur Demokratie darin gelegen haben würde, weil es situativ so schwierig sein würde, das politische Verständnis wäre daran zu bemessen. Das ganze Sinnbild der Politik, die Rechtsfragestellungen, dass man es für sich nicht weiter angenommen haben wollte. Weswegen jeder vorher schon zu verfolgen gewesen wäre, dass es darin nicht weiter gänzlich unbedacht erschienen wäre. Berufe man sich man sich nicht auf falsche Immunität, nicht vor dem falschen Hintergrund, dass es politisch, geschweige denn demokratisch jemals schützenswert erschienen wäre. Reagierten sie darauf, wie sie in ihren Vorstellungen davon persönlich zu sehen wären, nach dem Motto, mach mich nicht an Alter, fühlte man sich nicht immerzu beleidigt, aber nicht wie ein Amt es im tatsächlichen Staats- und Rechtsgrund, im nationalen Interessengrund nach dem Sinnbild des Menschen, im Sinne einer Volksvertretung danach verlangt worden wäre. Wäre an eine Person nicht was weiß ich nicht alles zu knüpfen, bei mutmaßlich allen unerfüllten Erwartungen, wie diese auch ausgesehen haben mögen. Niemals nur für sich selbst zu wirtschaften. Wäre es nicht immer auch das, was niemand wissen könnte, als sich im falschen Unwissen darin zu wähnen, ein Staat wäre danach auszurichten gewesen. Wäre es nicht das, was die Politik überhaupt ausgemacht haben könnte. Denn, läge es nicht in der eigenen Hand, alles wäre so zu lenken, wie nicht bereits zu denken gewesen, um die Dinge danach am laufen gehalten zu haben. Ginge nicht alles viel schneller als gedacht, oder zu verstehen. Worin es nicht vorherbestimmt, aber nicht unbestimmt, vordefiniert darin gewesen wäre. Wäre es nicht die bloße Vorstellung, wie es im Leistungsgrund nicht anders zu verstehen gewesen wäre, weil es nicht zu sehen, denn subjektiv tatsächlich etwas zu leisten, als diese bloße Vorstellung nicht daran geknüpft worden wäre. Eine Psychose die sich durchleben, und danach müssten sie es ausleben. Schaut man sich die Präferenzen in diesem Verhältnis, bei der Kriegsführung, der Informationsbeschaffung, der Bekämpfung von Gefahren, dass sie nicht daran definiert worden wären, an, dann dürfte unschwer zu erkennen, worauf das Übergewicht, dass es nicht dafür sprach, wie im Wirtschaftrund nicht danach auszulegen gewesen wäre. Dass es glaubwürdig erscheinen würde, die Schuld darin müssten andere gehabt haben. Denn tatsächlich änderte sich bis dahin nichts am Grund, dass es nicht erste und letzte Annahme gewesen wäre. Würde ihnen niemand alles verboten haben können, was an Unrecht selbst nicht schon begangen worden wäre. Verstanden sie nicht wohin es unweigerlich führte, wie die Zukunft der Menschen daran nicht zu bestimmen gewesen wäre, wie nicht für jeden Einzelnen, weil der Subjektiv-Grund in Annahme der Tatsache, einer Rechtsvoraussetzung, einem Leistungsgrund, nicht darin zu verkehren gewesen wäre, den menschlichen Wert daran zu bedeuten. Demokratisch, nach Meinungen gefragt, und gelebt zu haben. Bei allem, worauf man sich in diesem scheinbaren Unwissen, diesen Vorstellungen mutmaßlich nicht berufen haben wollte, wäre das Völkerrecht darin nicht anzunehmen, wären sie entsprechend danach zu bestrafen. Denn weder könnten sie Politiker, noch außerhalb des darin nicht falschen Verhältnis, im nicht verkehrten Rechtsgrund stehen, was darin für sich selbst nicht vorrangig zu sehen gewesen wäre. Dürfte mein eigenes Anliegen, wenn dies nun nicht meine eigene Aufgabe, wie nicht die eines jeden anderen Menschen gewesen wäre, nicht darin gelegen haben, es offen und ehrlich auszusprechen. Wonach man nicht anders entschieden haben wüsste, und wie für andere eine Verantwortung für den Menschen zu tragen gewesen wäre. Die auch für andere zu sehen, und zu leben gewesen sein dürfte. Doch niemals die Entscheidung im gleichen Grund vorweg zu nehmen, dass es mit politischer Gewalt aufrechtzuerhalten gewesen wäre. Würde man zufrieden damit gewesen sein, die Wirklichkeit darin erfasst, danach gelebt zu haben, in der Freiheit, die einen an etwas glauben ließ, Zuversicht und Hoffnung für andere Menschen zu tragen |
| ↑5 | Vgl. Der Konflikt der Wirklichkeit – Oder das Verbrechen am Menschen und Die Souveränität eines demokratischen Staates – Oder kein Krieg ohne einen echten Grund |