Für die Freiheit – Gegen das Unrecht
Der Ruf nach dem Leben, nach der Freiheit, die für keinen Menschen auszuschlagen gewesen wäre. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, als das Unrecht sich zutrug. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, als man es nicht immerwährend zuließ, dass man nicht selbst verantwortlich dafür gewesen wäre. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, für keinen Menschen.
Berief man sich nicht lediglich darauf, von den Gründen des Krieges freigesprochen gewesen sein. Denn Aussagen, denn Tatsachen in wesentlichen Gründen nicht davon gezeugt haben dürften, die nicht dafür gesprochen haben würden. Das eigene Handeln, dürfte es mitunter nicht ausschlaggebend für den Krieg gewesen sein, jedenfalls in der Hinsicht, diesen nicht politisch zu beendet haben zu können. Denn, zumindest in den einfachen Rechtsfragen, die wie er nicht entstanden sein würde, immer richtig zu beantworten waren, würde man diese nicht immer wieder bewusst falsch beantwortet haben, denn, auf eine tatsächlich diplomatische Grundlage setzen.
Kein Bündnis kann entstanden sein, resultierend wie sein Nutzen auf Verbrechen gegen den Menschen, die Menschlichkeit wäre darin erst zu finden, dass das Verbrechen nicht daran verrichtet worden wäre, dass diese zugelassen worden waren. Diente es nur noch dazu, wider besseres Wissen zugesehen zu haben, wie andere Menschen darunter litten. Wie gemordet, wie getötet wurde, wie Gesetze zuvor schon ausgehebelt worden waren, auf nationaler, auf internationaler Ebene. Wäre dem in einer grundlegenden Einstellung nicht unnachgiebig Einhalt geboten worden, wären die Grundlagen des Krieges nicht zu begünstigen, bei allen Verfehlungen, die sich auf den Menschen niederschlugen.
Und diejenigen, die zum Beistand verpflichtet wären, nicht etwa weil es vertraglich so vorgesehen gewesen wäre, weil die Gründe für den Krieg als Krieg nicht gegen einen selber sprachen. Und sich in Sicherheit darin wähnen. So würde man sich der Sicherheit dessen immer wieder wähnen, würde man den Krieg zu einem späteren Zeitpunkt, dass er nicht gegen einen selbst gerichtet gewesen wäre, nicht auf dieser Grundlage, denn zur Verteidigung desjenigen Rechtes führen, dass darin nicht verletzt worden wäre. Weil das Recht auf Verteidigung zu einem späteren Zeitpunkt, als man Unrecht nicht zugelassen haben würde, kein Angriff gegen den Menschen selbst gewesen wäre.
Kein Mensch würde einen anderen Menschen in einem Kampf ums Überleben, in einem nicht aufgegebenen Kampf um die eigene Freiheit jemals alleine gelassen haben, als man in den eigenen Gründen nicht versagt haben würde, kostete es nicht das eigene Leben, dessen man sich eines Besseren selbst nicht gewähnt haben wollte, als sich darin verteidigt gewusst zu haben, das andere Menschen nicht aufgrund dessen das ihrige nicht verloren haben dürften, aber bei allen Verfehlungen die Rechtfertigung für eine Beteiligung darin lag, die Scham davor müsste größer gewesen sein.
So muss auch jetzt die Unterstützung zu erwarten gewesen sein, einen Angreifer zurück zu schlagen, denn mit jenen dort Seite an Seite gestanden zu haben. Wo das Geschehen sich zutrug, als es Unrecht jemals zu verhindern gelte. Tue ich dies voller Scham, wie im eigenen Land gravierende Verfehlungen, denn nicht selbst in den einfachsten Rechtsfragen, wie sie für jeden Menschen nur ehrlich und aufrichtig zu beantworten waren, einschlägig zu verzeichnen sind. Die von Ideologie und Menschenverachtung zeugen, von mutmaßlich alten Lasten der schlimmsten Gräuel in der deutschen Geschichte, in den Gründen, die im vermeintlichen Einfachen nicht als Rechtfertigung zu sehen waren, als diese zum Krieg nicht führten, weil sie zu keinem Zeitpunkt, der davon verschieden gewesen wäre, nichts dazu beigetragen haben dürften.
Hier geht es nicht um Scharmützel in der Gesinnungsfrage, sondern vor allem die strukturelle Anhängigkeit im Sinne eines etablierten Verhältnis. Die unter einer entsprechenden Machtbeanspruchung zum Tragen gekommen sein musste. Die es staatlich institutionell, ferner den Gründen der Demokratie, der Entfernung von den Verfassungswerten gesellschaftlich salonfähig gemacht haben musste, auf die es in der Rechtfertigung des politischen Fehlverhalten auf die Menschen abzuwälzen wäre, weitestgehend und ausnahmslos ausgehend von den etablierten Parteien.
Denn, in einfachen Rechtsfragen, in politischen Belangen, dass der Hinterhalt nicht weiter aufgefallen sein dürfte, als sich die Not anderer, eines durch einen Angriffskrieg bedrohten Landes, die Not der Menschen vor Ort in diesen Gründen zu nutze gemacht zu haben, auf Grundlage des eigenen Versagens, weil man selbst viel schlimmer war, wie man sich darin zuvor nicht schon bereichert haben würde. Wie Gesetzte missachtet worden waren, in den Fragen, die also zu einem späteren Zeitpunkt, als Unrecht nicht geschehen wäre, nicht den eigenen, den nationalen Interessen dienten.
Jede Entscheidung, wäre sie nicht so zu treffen gewesen, dass nun nicht alles gleich dagegen sprach, was man sich nicht selbst zugeschrieben haben würde. Würde einen die eigene Sünde in Folge dessen nicht eingeholt haben können. Denn, dem Feind, der nicht zuvor schon Feind gewesen wäre, sprach man darin keine Buße ab, dass diese dem Unrecht im eigenen Interesse nicht bereits missfallen sein würde. Denn, sich dies zur Nutze gemacht zu haben.
So wüsste man voller Scham, denn im falschen eigenen Interesse nicht mehr, gegen wen man nun wann nicht gekämpft haben würde, konnte man es nicht, weil man es zwangsläufig in der Annahme, dass diese sich darauf nicht stützte, nicht müsste. Weil einem keine Pflicht oblag, die das Interesse der Menschen in jeder Hinsicht nicht wie die eigenen geschützt haben würde, dass man es zu beurteilen vermochte. Denn, ehrlich zu kämpfen, wann immer es notwendig geworden war, als das Unrecht sich gerade zutrug. So darf ich im Namen all jener die es nicht betraf dem kein zutun absprechen, galt kein Kampf einem anderen Menschen, dass man ihn nicht politisch gefochten haben könnte.
Doch galt es den Menschen zu jedem Zeitpunkt zu schützen, so wäre der Ukraine militärisch unmittelbar und direkt in dem Sinne zu helfen gewesen, das Unrecht als es sich zutrug aufgehalten zu haben, denn Seite an Seite vor Ort als Menschen mit ihnen zu kämpfen, wie kein Mensch, kein Land, keine Nation, die für sich nicht Mensch gewesen sein wollte, darin alleine stünde, das Interesse für sich als Menschen darin gesehen zu haben. Wäre dies zu keinem Zeitpunkt für keinen Menschen überhaupt möglich, bei allen Gründen, die darauf nicht gefolgt sein dürften.
Spreche ich hier für mich, wie nicht für jeden Menschen, der es in diesem Grund politisch in grundlegenden Rechtsfragen nicht bereits zugelassen haben, oder es nicht zu verhindern gewusst haben würde. Denn, es eigentlich bereits feige erzwungen zu haben, aus eben jener Angst, die schon immer größer gewesen wäre, als im Interesse des Menschen überhaupt möglich. Folgte es der völkerrechtlichen Konvention, die bei allem Unrecht, das vorher nicht schon im falschen Interesse begangen, denn darin nicht ungehindert zugelassen worden wäre, einschlägig, denn im Sinne aller Menschen, nicht seiner eigenen Rechtsnatur, dass diese nicht anzunehmen gewesen wäre, in der Verantwortung vor den Menschen.
Der politische Kampf wäre daran auszurichten gewesen sein. Dürfte kein Mensch darin gezwungen werden, so dürfte es doch seine Pflicht gewesen sein, als sich selbst nicht anders zu helfen zu wissen, zu keinem späteren Zeitpunkt als Unrecht nicht geschehen sein möge. So wäre ich der erste, der den ersten Schritt mit ihnen gemacht haben wollte, wenn keine Rechtfertigung es jemals zuließ. Der erste, der das Unrecht mit ihnen erwidert haben wollte, im Kampf für die Freiheit, und für das Leben des Menschen, so, wie es politisch nach dem, wie andere es darin ungeniert zuließen, selbst bereits getan worden war. Die sich dem Unrecht darin gleich taten, so, dass sie dafür selbst zu bestrafen wären, mit aller Härte des Gesetzes, die sich fürchteten, die hinterhältig und betrügerisch, feindselig gegenüber dem Menschen aufgrund dessen aufgetreten waren.