-
Die Freiheit der Völker
Sind es auch Aufgaben, und Prüfungen der schwersten Art, die vor uns liegen mögen, derer wir uns als eine Gemeinschaft bewusst sein mussten, als eine Gemeinschaft, die sich ihre Schwäche stets eingestand, die echte Stärke darin zeigte, stets ehrlich, und geeint im Grundgedanken über gemeinsame Werte des Menschlichen gewesen zu sein. Die uns vor falscher Pein nichts anderes abverlangt haben dürften, aus falscher Scham über das Menschsein, als nicht den geringfügig kleinsten aufrichtigen Gedanken für andere mitgetragen haben zu können. Die wirtschaftlich, und politisch wusste wo sie wirklich stand, weil reelle Werte wichtiger waren. Die mutig ihrer Intuition folgte, die andere an gleicher Stelle vor Habgier noch ins Stocken gerieten…
-
Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…
-
Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
-
Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung, Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und Gleichheit vor den Gesetzen erfordern, und objektiv bereits ungeachtet des … Continue reading. Diese…
-
Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…
-
Das Recht auf Leben – Und die Verwertbarkeit von Staatsrechtsgründen
Die Grenzen menschlicher Erwartungen, wären es nicht immer auch die Grenzen an menschlicher Lebenserhaltung. Die über das eigene Leben, im Beisein eines sich sonst nicht schon nur noch übertragenen Sinne, und selbst über den allgemeinen Lebenswert, nicht hinausgegangen sein würden. Und, um sich die Fragen nach dem Leben selbst nicht gestellt zu haben, als müssten sie dafür nicht bereits unlängst überschritten worden sein. Um eine Lebensgrundlage darüber hinaus gebildet zu haben, die selbst keinerlei Realitätstreue nicht weiter noch entspricht. So wären es immer auch die Grenzen menschlicher Wahrnehmungen, an die sie stets enger geknüpft gewesen sein sollten, das Leben zu erkennen. Erschiene es nicht immer schon so leicht, beinahe schon…
-
Die Verfassung der Demokratie – Und menschliche Werte als Zustandsgröße
Wäre die Frage, was menschlich ist, nicht eine Frage der persönlichen Wahrnehmungen und Werte? Nach Dingen und nach Werten, nach eigentlich immer auch bedingt unfassbaren Zustandsgrößen, selbst im eigenen Bilde, und schlimmstenfalls, nach dem Prinzip Hoffnung[1]“Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart”. Die, ferner eines jeden Augenblicks, selbst jeder Realität noch ferner gelegen haben, dass es beinahe alles schon so leicht erreichbar gewesen sein dürfte. Und seien es auch die kleinen Dinge im Leben erst noch gewesen. Eine Frage nach Entscheidungen, wenngleich, eigentlich nur bedingten Fehlwegen und so manchen fehlerhaften Entscheidungen; bedingte es nicht die Größenordnung eines allumfassenden Geschehen, über die Werteordnung eines menschlichen Zusammenleben. Und so können…
-
Die demokratisch politische Grundlage – Und der Puls der Zeit
Verrinnen würde die Zeit niemals so schnell, als wäre tatsächlich demokratisch politisches Vorgehen, welches durch Sacharbeit nachvollziehbar als notwendig erachtet werden müsste, nicht beinahe schon vollkommen unmöglich erschienen, jedenfalls zu einem Maß, zu dem es, was die Problemstellungen anginge, noch viel mehr notwendig und aller Voraussicht nach auch niemals nicht unmöglich erschienen wäre, als es überhaupt jemals durch ehrliche Leistungen erbracht werden könnte. Müsste die Gesellschaft, der Staat, die Gesamtsituation dabei nicht betrachtet worden sein, welche als der Grundzustand von eigentlichen Werten, so nicht einfach vonstatten gegangen sein dürfte. Und ein Verlust derselbigen, den eigenen Voraussetzungen nach einer Demokratie, einer von Grund auf freien Wahl, schon längst nicht mehr genügte.…
-
Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt
Lag eine jede, diese Benachteiligung nicht unlängst bereits vor, aber nicht nur international, oder auch im Glauben, meist tief und fest verankert, so verschieden er auch erschienen sein müsste, oder sonst über jeden Rechtsgrund; das Dasein im eigentlichen Sinne betreffend, der selbst sonst so erschienen sein müsste. Und die Benachteiligung, galt sie nicht umgekehrt, im Sinne von ansonsten ungehinderten Befangenheitsgründen, von echten Unsicherheiten, über Rechte, und eine Rechtsordnung, im Sinne der Verfahrensanhäufung, die nunmehr unermesslich erschienen sein sollte, respektive müsste, durch die künstliche Schaffung immer neuer, oder im Sinne des eigentlichen Rechtsgrund, eigentlich nur subjektiver, jedenfalls nicht unechter Problemstellungen, die Demokratie, den Rechtsstaat selbst betreffend. Eine allgemeine Befangenheit, worin man…
-
Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen
Das eigentliche Schicksal des Menschen, berührt es tatsächlich wohl auch nicht viele, sind alle Menschen nicht als Teil einer Gemeinschaft zu verstehen, innerhalb einer Gesellschaft, eines Staates und den Staaten untereinander.
























