
Das Recht auf Leben – Und die Verwertbarkeit von Staatsrechtsgründen
Die Grenzen menschlicher Erwartungen, wären es nicht immer auch die Grenzen an menschlicher Lebenserhaltung. Die über das eigene Leben, im Beisein eines sich sonst nicht schon nur noch übertragenen Sinne, und selbst über den allgemeinen Lebenswert, nicht hinausgegangen sein würden. Und, um sich die Fragen nach dem Leben selbst nicht gestellt zu haben, als müssten sie dafür nicht bereits unlängst überschritten worden sein. Um eine Lebensgrundlage darüber hinaus gebildet zu haben, die selbst keinerlei Realitätstreue nicht weiter noch entspricht. So wären es immer auch die Grenzen menschlicher Wahrnehmungen, an die sie stets enger geknüpft gewesen sein sollten, das Leben zu erkennen.
Erschiene es nicht immer schon so leicht, beinahe schon wie eine jede Bedeutung, und eine Bedeutung wie selbst vom Leben, von politischen Vorstellungen, und von Machteinflüssen, über den Menschen Vorurteile zu hegen, Konflikte zu schüren, jemanden anzugreifen, und Kriege zu führen, Verbrechen am Menschen zu verüben, Probleme geschaffen zu haben, anstatt Lösungen gefunden haben zu wollen, anstatt den Menschen, und sein Leben zu schützen, ganz besonders im Zukunftsgedanken der kommenden Generationen.
Verwertet das Leben nicht als ein Unrecht, das Unrecht nicht weiter als eine nur bedingt unechte Täuschung, die, enthielte sie sich nicht den eigenen Vorstellungen, auf jene Gründe sich die Umstände selbst nicht stützten. Die nicht dazu geführt haben dürften, über gewöhnliche Lebensgrundlagen, und aufgrund eines politischen Alltagsgeschehen. Die einen Menschen in seinem Leben nicht betroffen haben dürften, aber wenigstens nicht unter dem nicht weiter für sich selbst ausgehandelten Vorbehalt jener staatlicher Eignungsvoraussetzungen, jener noch so bedeutender politischer Fragestellungen, und im Staat über die Grenzen von menschlichen Bedeutungen.
Lebensprozesse eigentlich nur alltäglicher Belange, innerhalb von nicht unergründeten Rechtserfordernissen, die bei der Auslegung von allgemeinen Rechten nicht dazu geführt haben dürften, um mit Hinsicht auf den Erhaltungsprozess, im Sinne der Rechtsanwendung, nicht von vorn herein nicht darüber entschieden haben zu können. Ob den allgemeinen menschlichen Bedürfnissen auch eine andere Vorstellung zugrunde läge, wären es nicht die menschlichen Belange, dass es dem Eigenwert an Leben nicht weiter entspräche, dem eine gewisse Eigenart selbst sonst nicht zugrunde gelegen haben könnte.
Die, obgleich im eigenen Sinne nicht verfangen, nun bewusst oder unterbewusst, als ein verkehrtes Verhältnis der Rechtsstellung des Menschen innerhalb staatseigener Teilbereiche nicht anders aufgenommen werden sollten; so wäre es nicht jedes subjektive Empfinden, wie der Mensch selbst nicht gleich, der Mensch deswegen aber nicht gleich selbst falsch, unter dem Aspekt von rechtlich bestimmten Vorstellungen, und allgemeinen Regelungen, von Gesetzmäßigkeit, von Rechtmäßigkeit, von Sicherheit, und von Ordnung.
Ginge es nicht darum, welche Handlungsweisen, welche Verfahren unter der Gegenwartsfrage[1]„Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart“ im Sinne einer Verfahrensanhäufung nicht dazu geführt haben dürften, an nicht vorangegangenen Umwegen, an nicht vergleichsweisen Vorstellungen, an nicht gleich vorweggenommenen Verfahrensweisen. Die unter einem gewichtigen Aspekt der Gewaltenteilung in ihren Teilbereichen, als Staatserhaltungsgrundlagen im menschlichen Leben, und unter dem tarierenden Grundrechtsverhältnis von menschlichen Bedürfnissen stets noch mehr bedeutet haben, als ginge es nicht um menschliche Leben, um allgemeine Lebensfragen, im Leben nicht um den Menschen.
Die Bedeutung des Rechts, als eine Bedeutung nicht wie selbst das Leben, bemäße sie sich selbst nicht daran, wie die bewusste Absicht zur Tötung, innerhalb von allgemeinen Fragestellungen, die nicht darüber ergründet, oder damit nicht schon immer beantwortet worden wären[2]Vgl. „Die Rechtsstellung des Menschen – Und die Freiheit über das Leben“. Grenzen, an menschlichen Erwartungen, die bewusst überschritten worden sein mussten, um im Sinne der Staatsauffassung nicht von einer demokratischen Grundordnung ausgegangen zu sein, deren Gegenpart lediglich die Erhaltung jener Vorstellungen gewesen wäre, das Unrecht selbst verübt zu haben.
Wäre das ganze Leben nicht voller Disput, menschengemachten Fehlstellungen, die sich als Konstrukt eines demokratischen Staates darunter nicht wieder zusammenfassen, als Rechte nur einmalig verfassen ließen. Und die Handlungsmöglichkeiten aber kein echten Grund, wie eine wahre Demokratie, das Politische nicht auf einen normalen Klärungsbedarf darstellten, um auf die Fragestellungen selbst nicht eingegangen sein zu müssen. Wohl aber das Recht, im Sinne einer jedweden Streitauslegung, im Verhältnis von Grundrechtsfragen; die im überinterpretieren Sinne einer eigentlich stetigen Wertebasis, dem Menschen im Verhältnis zu einem gewöhnlichen Nutzen, und innerhalb räumlicher Vorstellungen von staatseigenen Grenzen eine Heimat als ein Zuhause böten, weil diese Grenzen geachtet worden wären.
Mag es nicht eigentlich immer noch so belanglos erschienen sein, so wäre der Mensch, und sein Leben es gewiss nicht, keine staatliche Rechtsstellung, bemaße sie nicht das andere Vergessen an eigentlich immer neueren Bedeutungen, gestellt in seinem Wert nicht neben einer anderen; die nicht staatlich gewesen wäre, an dessen Grenzen der Mensch auf einer Seite nicht staatlich ergründeter Verhältnisse nicht gestanden haben würde. Um nicht von freiheitlichen Aspekten der Lebensgestaltung über jene Bereiche eines Interpretationsspielraumes ausgegangen zu sein, dessen physischen Grenzen, wie die Dinge selbst im Leben nicht greifbar, andere Menschen nicht nahbar gewesen wären.
Und noch viel mehr als lediglich krude Theorien, und eigentlich nur noch bewusst falsche Rechtsauffassungen eine Grundlage jemals dafür gewesen sein dürften, an eigentlich nur gewöhnlichen Rechtsfehlern, aber falschen Rechtsvorstellungen. Die innerhalb einer eigentlich in sich geschlossenen Rechteordnung, und nicht unbedachten Verfahrensweise, um selbst von einer Ausnutzung an rechtlichen Stellvertretungen von staatlicher Seite nicht wieder und nicht immer weiter ausgegangen zu sein, zu existieren nicht aufhörten, an Grundrechtsüberschreitungen, und innerhalb der Teilbereiche durch die missbräuchlich verstaatlichte Autonomiesierung bürgerlicher Rechts-, und Lebensverhältnisse, als eigentlich persönliche Besitzverhältnisse.
Das eigentliche Wesen des Staates eingeschasst in einer Seifenblase, ohne fundierten Rückhalt im gesellschaftlichen Urgrund jener Wirtschaftsleistungen, die, durch eigenständiges und freies Handeln der Menschen innerhalb bürgerlicher Verhältnisse tatsächlich gesehen erbracht worden waren, als der größte und wichtigste Anteil am Staatswesen, als etwas wirklich greifbares, das eigenständigen Bestand hat, untermauert durch Persönlichkeit und menschliches Leben.
Welches, bei allerlei menschlichen Schicksalen so unerschütterlich und ehrlich erschienen sein musste, dass man es in der missfälligen Gestalt jener falscher politischen Vorstellungen aus jenen selbst geschaffenen Unrechtsgründen verkannt, und für sich selbst staatlich instrumentalisiert haben musste; woraus sie sich ihr eigenes Sinnbild eines wenngleich falschen Rechtsstaates abgeleitet haben mussten; die sich eben in jenen überzogenen Verhältnissen widergespiegelt haben sollte, um für sich selber gesehen eine Anerkennung zu erfahren, die dieser Ehrlichkeit womöglich einmal entspräche.
Deswegen müssen sie ohne Achtung einer tatsächlichen Rechtsgrundlage, die einfachen Rechtsanwendungen noch genügte, jemanden missbilligen, nötigen, deswegen wollen sie bei ihrem noch so dummdämlichen Grinsen, und jeder noch so sehr vermeintlichen Dummheit an gewöhnlichen Fehlleistungen, im Verhältnis zu jeder noch so sehr darauf selbst noch einmal angenommenen Ernsthaftigkeit im eigentlichen Grund der falschen Annahme, jemanden töten[3]In Korrelation eines jeweils intersubjektiven Verfahrensdurchlauf, bei sonst eben nicht gleich bleibenden Verhältnissen, oder tatsächlichen Umständen unter einer Gesamtwürdigung der … Continue reading. Eine falsche Politik, die sich auch insgesamt in den fälschlichen Verhältnissen widergespiegelt haben sollte. Die eigentlichen Feinde des Rechtsstaates, die Feinde der Demokratie.
Es wird nach immer mehr geschrien, bei jedem noch so groß gehaltenen Missverhältnis jener Unrechts-, respektive Rechtsvorstellungen jener Stellvertretung, bei noch so vielen utopischen Fällen, die auf eben jede Überzogenheit jener eigentlich grundlegender Lebensverhältnisse hindeuteten, sowie sie sonst im zeitlichen Verhältnis nicht gleich darauf zurückzuführen gewesen wären, liegt darin nicht der Grund ihrer Entstehung, jedenfalls sonst nicht der Grund ihres andauernden Fortbestehen, der nicht zuletzt nicht im Widerspruch zum Wesen der freiheitlich demokratischen Grundordnung gestanden haben würde. Einem pompös aufgedunsenen Staatswesen, ohne im Ursprung seiner Entstehung bei noch so hoch gehaltenen Unrechtsgründen, eines vermeintlich immer besser gestellten Staatsapparats, ein Problem im eigentlichen Sinne des Staatswesen überhaupt gelöst haben zu können, gehörte er nicht ihnen alleine, basierte es nicht auf einer tatsächlichen Wirtschaftsleistung, die unter dem Maßstab der Vernunft, und menschlichen Möglichkeiten tatsächlich noch zu erbringen gewesen wäre.
Um innerhalb von staatsinternen Organrechtsfragen, von politischen Deutungsmöglichkeiten des eigenen Handlungsspielraumes nicht auszugehen, um kriegerische Absichten, das politische Handeln; sei es sonst nicht wenigstens nicht zielgerichtet nicht dagegen gerichtet gewesen, nicht ausgenutzt haben zu können, wie der Verdacht über den Menschen und wäre es nicht sein eigenes Vorurteil selbst gewesen. Tatsächlich ist es aber so. Grenzen, die man nicht anders aufgezeigt haben wollte, als es selbst der eigenen Absicht zur Tötung nicht entsprach, die unter allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkten nicht damit in Verbindung gestanden haben könnten.
Echte Politik, aber ganz gewiss die Demokratie, wäre sie so nicht unlängst schon verboten gewesen, nicht im politisch parteibezogenen, wohl aber rechtlich definierten Sinne der Grundrechtsfragen. Die nicht anders zu stellen gewesen wären, als jene Macht nur noch selbst ausgeübt, die Politik im demokratischen Grund verhindert haben zu können, durch den Missbrauch von rechtlichen Stellungen, im Verhältnis von einfachen Rechtsfragen, durch Rechtsmissbrauch. Noch dürfte es jemanden interessieren, als der Gegenpart eines sonst nicht möglichen Meinungsbildes, eines außerlegt negativ zu bestimmenden Rechtes, dessen Voraussetzungen es so erst zu erfüllen gelte, im Umkehrprinzip einer eigentlichen Rechtsergründung. So dürfte man seine Meinung zwar gesagt haben, doch entspräche es wie das Politische keinem echten Meinungsbild.
Tatsächlich werden Verfahren, im Sinne der Verfahrensanhäufung unter einem Eigensinn eines bewusst falschen Staatsaspektes an allgemeinen Handlungsgrundlagen so bewusst angehäuft, um Macht über den Menschen ausgeübt, den Menschen unter dem eigentlich gewöhnlichen Erhaltungsaspekts von Leben mit dem Tod bedroht haben zu können, worüber in einer Demokratie sonst nicht auf rechtlicher Grundlage entschieden worden wäre, geknüpft an immer noch höhere Erwartungen, an bewusst falsche Lebensvorstellungen. Weil die einfachen Rechte, und Grundsätze nicht zu achten wären, ginge es dabei nicht um das Leben.
Es spielte unter diese Aspekt also keine Rolle mehr, wer einen Streit, einen Krieg selbst nicht begonnen haben würde, enden täte er so jedenfalls nicht wieder, würden die Menschen nicht selber darüber entschieden haben, unter den Voraussetzungen einer echten Politik, nicht unter dem Vorbehalt von formrelevanten Staatsrechtsfragen, die über das Konstrukt eines Staates, im Sinne der Rechtsbestimmung einmalig verfügt, aber nicht wie das Leben, sowie in ihrer Bestimmtheit tatsächlich ergründet worden waren. Der Grundrechtsgedanke der stets im Sinnbild des Menschen gestanden haben würde.
Das dadurch eigentlich verübte Unrecht, würde es dadurch nicht erst legalisiert. Eine versteckte Diktatur, unter dem Deckmantel von Demokratie, womit jede Autokratie in der Welt wie selbst der Krieg und das Verbrechen am Menschen in tatsächlicher Hinsicht gerechtfertigt wird, sollte man nicht froh gewesen sein in einem Rechtsstaat zu leben, als diese wie das Unrecht selbst nicht anzuerkennen. Müsste man das eigene Land nicht als einen Kriegstreiber ansehen, als die Wahrheit nicht für den Menschen, das Unheil daraus den Menschen zugemutet zu haben. Die Gefahr, die Grundlage einer Ausweitung eines so nur noch so oder so verbrecherischen Krieges, als müsste man sich im Unrecht darin erst gleichen, um so vermeintlich nicht wieder von einem Kriegszustand auszugehen. Ein Krieg, den sie bei jeder Unwahrheit die gesagt wurde, selbst gewollt haben.
Dabei wurde diese Macht längst ausgeübt, führte das Leben nicht beinahe wie von selbst, nicht früher und nicht später zum Tod, einer im tatsächlichen Sinne der Rechtsfrage bereits genommenen Heimat, als Gegenstück der Völkerrechtsfrage, die Integrität des Menschen, in einem Staate, der dem anderen in Brüderlichkeit sonst nicht gleich gestellt sein dürfte, der Mensch nicht wie das Leben. Deswegen ließe sich ein Problem auch nicht lösen, weil die Voraussetzungen dazu niemals gegeben gewesen wären, einen Menschen nicht als Menschen anzusehen, ein Leben nicht als Leben.
References
↑1 | „Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart“ |
---|---|
↑2 | Vgl. „Die Rechtsstellung des Menschen – Und die Freiheit über das Leben“ |
↑3 | In Korrelation eines jeweils intersubjektiven Verfahrensdurchlauf, bei sonst eben nicht gleich bleibenden Verhältnissen, oder tatsächlichen Umständen unter einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse, hätten sie für sich gesehen sonst keine Verfahren mehr, ein Umstand, welcher ihren eigenen Anforderungen an ihre Stellung nicht genügte; die so bewusst geschaffen worden sein mussten, als wenngleich vermeintlicher Rechtfertigungsgrund gleich bleibender Verfehlungen, als die Barriere zwischen Menschen und den Vorstellungen eines faschistischen Staates |

