• Politik

    Das Rechtssubjekt des demokratischen Staates – Und die Beseitigung der Demokratie

    Sind Gegenstand von Verfahrens regelmäßig Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Personen stehen, als eine Allgemeinfassung von Rechtsvorschriften, die nicht in Persona selbst gegenüber jedem Rechtssubjekt im Einzelnen bestehen, und darin zum Tragen kommen dürften. Dürften sich Unterscheidungsgründe in den Annahmegründen darin nicht weiter fortgetragen haben, und über das Rechtsverhältnis im Einzelnen hinaus bestehen, wie es sich subjektiv daran dezidieren lassen müsste. Folgte es nach objektiven Voraussetzungen einer bestehenden Rechtsnatur nicht stetig einem inneren Rechtsfrieden, der gleichwohl im nicht erweiterten Gegensatz der Annahme stand, die das Bestehen eines Gesetzes im Grund der Annahme erübrigt haben dürften. Weshalb das objektive Aufrechterhalten der Rechtsordnung als Voraussetzung dafür diente, nicht überwiegend gleiche Verhältnisse wären…

  • Methodenlehre,  Politik

    Gesetzliches Eigentum – Und Dispositionsgrenzen im Leistungsvorbehalt

    In objektiv gleichbleibenden Verhältnissen der Leistungsverteilung sei anzunehmen, nicht immer streng messbare Grenzen, die zu Annahmen über Grenzen nicht zwischen einer im Grund der Annahme, mutmaßlichen Nicht-Bedarfsleistung im eigentlichen Nutzen, denn einem Nicht-Lebensunterhalt im Sinne eines Bedarfs im gleichen Verhältnis führen würden, dürften als Eigentum in einem qualifizierten Anspruchsgrund zu sehen, oder darin zu begrenzen gewesen sein. Dürfte sich der Auslagebedarf nicht je darum ständig teilen, was darin überwiegend nicht fortdauernd dafür aufzuwenden wäre, als Disposition der Leistungen. Und dazwischen nicht im Grund der Annahme, es handelte sich nicht überwiegend um den Bedarf im Leistungsvorwand. Um den also tatsächlich zu unterscheiden gewesen wäre, um eine Dispositionsgleichheit der Leistung dadurch herauszustellen.…

  • Beiträge,  Politik

    Die Verfassungsnatur der Rechtsgewalt – Rechtsprechung und Gesetzesvorbehalte

    Betrachteten wir das Verhältnis von Richter zu Richter, Beschwer nicht in den Gründen eines letztinstanzlichen Verhältnis, nicht Staat zu Richter, dass es als Äquivalent nicht im gleichen Gegensatz auf ein Anspruchsverhältnis innerhalb der Rechtsgrundlage zu sehen wäre. Würde ein Richter dem Grund nach nicht ausgereicht haben dürfen, ein Richter der über einen Befangenheitsantrag zu entscheiden gehabt habe, ein Rechtsbeschwerdegericht, ein Richter nicht der ersten wie nicht ausnahmslos einer nicht letzten Instanz, ginge es nicht um das Rechtsverhältnis dazwischen. Lag die besondere Voraussetzung in der Unabhängigkeit, anderseits der Rechtsbindung an Recht und Gesetz im Verfassungsgrund. Denn im gleichen Grund des Rechtsstaatsprinzip habe nicht ein Richter die Aufgaben zu erfüllen, die innerhalb…

  • Beiträge,  Methodenlehre,  Philosophie

    Wertorientiertes Handeln – Und die Präferenz im Entscheidungskriterium

    Darf man sich die Frage stellen, in welchen Schuld- und oder Deliktsverhältnissen ein relativ offenes, oder geschlossenes Entscheidungsverhältnis, mit oder ohne eine präferierte Außenwirkung im Sinne einer andauernden Präferenzgrenze im Handlungsspielraum vorlag, also, anhand der Tatbestandskonstellation und einer diesbezüglichen Schuld- und Leistungseignung gesehen, daher, als assimilierte Präferenz der Zuordnung zu verstehen[1]Eingangsreferenz: Fußnote: Willkür als Kriegsgrund- Der Mensch und seine Würde. Alleine an einem subjektiven Bewegungsspielraum gesehen, dürfte es relativ offen bleiben. Denn die assimilierte Form lag in den Bedürfnissen. Die seit jeher nicht anders zu befriedigen waren, als nach ihrer Erfüllung zu suchen, danach zu streben. Daher, Nahrung zu gewinnen, einen geeigneten Lebensraum zu finden, und das getan zu haben,…

  • Beiträge

    Willkür als Kriegsgrund- Der Mensch und seine Würde

    Würde die politische Handlungsfreiheit, überdies die Meinungsfreiheit, die nicht doch stetig von innerer Gewalt bedroht sein würde, also tatsächlich im demokratischen Sinne anerkannt worden sein, würde sich die Situation um die Rechtsordnung nicht so zeigen, wie es tatsächlich der Fall ist. Lässt der Widerspruch keine andere, oder keine objektiv dezidierte Schlussfolgerung zu, als jene, es würde im Einzelnen, mutmaßlich in einem Einzelfall nicht so entschieden worden sein. Denn, immer auch an der bedingten Option bemessen, wonach eigentlich keine Entscheidung im Sinne des Leistungsgrund endgültig im Sinne der Handlungsmöglichkeiten gewesen sein müsste[1]Darf man sich die Frage stellen, in welchen Schuld- und oder Deliktsverhältnissen ein relativ offenes, oder geschlossenes Entscheidungsverhältnis mit oder…

  • Demokratiegedanken,  Politik

    Der Krieg – Und die Rechte des Menschen

    Die Unterscheidung im Leistungsgrund darf als die Voraussetzung, in der Unterscheidung dessen anzusehen sein, wie nun sachlich bedingt, von den Grundbedingungen ein rechtlich tragender Grundstein gelegt worden sein könnte, das Recht und das Unrecht wäre an etwas zu bemessen, dass es dem Gegenstand der subjektiven Gegenwart, wie Schuld und Unschuld nicht im gleichen Sinne vorangegangen war. Dass man es daran befunden haben könnte. Dass es im Einklang stünde, mit den Grundansprüchen des Menschen, dass er danach lebte, was an Menschlichkeit niemals vergangen sein könnte. Frei von politischen Gesinnungen, die sich im Einzelnen, in einer Hierarchie an gewichteten Gründen der Strafbarkeit nicht unterscheiden lassen dürften. Denn, daran festgehalten, dem in der…

  • Beiträge,  Politik

    Der Interessengrund des Krieges – Deutschland und die Völkerrechtsfrage

    Wollten wir nüchtern analysieren und bewerten, denn niemals vollständig abschließend entscheiden, denn dezidiert eruieren. Weder lassen sich die Narrative um eine Ideologie des Nationalsozialismus in Deutschland bestätigen, oder verneinen, so dürfte alles zu vernachlässigen sein, was an Gründen auch nicht zu einem Konflikt geführt haben dürfte, oder dies als Rechtfertigung zu verstehen. Denn, zählen täte nicht alleine, ob ein Angriff durch militärische Gewalt verübt würde, erstrecken sich daran nicht die Gründe dessen, wie Gründe, die es mutmaßlich gerechtfertigt, denn nicht verurteilt haben dürften, die nicht zu einer Bewertung heranzuziehen gewesen wären. Der Rechtsgedanke trägt sich selbst nicht in sich, verlangte er nicht bereits danach, ob nun eine territoriale Grenzfrage entscheidend,…

  • Politik,  Reden

    Für die Freiheit – Gegen das Unrecht

    Der Ruf nach dem Leben, nach der Freiheit, die für keinen Menschen auszuschlagen gewesen wäre. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, als das Unrecht sich zutrug. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, als man es nicht immerwährend zuließ, dass man nicht selbst verantwortlich dafür gewesen wäre. Nicht zu einem späteren Zeitpunkt, für keinen Menschen. Berief man sich nicht lediglich darauf, von den Gründen des Krieges freigesprochen gewesen sein. Denn Aussagen, denn Tatsachen in wesentlichen Gründen nicht davon gezeugt haben dürften, die nicht dafür gesprochen haben würden. Das eigene Handeln, dürfte es mitunter nicht ausschlaggebend für den Krieg gewesen sein, jedenfalls in der Hinsicht, diesen nicht politisch zu beendet haben zu können. Denn,…

  • Beiträge

    Der deutsche Faschismus – Und die Zukunft von heute

    Das, was überhaupt politisch möglich war, um etwas an den Zuständen, die zum Krieg führten, zu ändern, so, dass es nicht davon zeugte, von jenem Ansinnen der ihrigen. Dann wäre es nicht das erklärte Ziel gewesen, dies nicht wie in jedem Grund der falschen Annahme über die Zukunft von heute zu Nichte gemacht zu haben. Sahen sie keinen möglichen Veränderungszustand, weil ihre Entscheidung gleich der Ideologie zu jedem Zeitpunkt bereits feststand. Und darin fortbestanden haben müsste, dass man nicht anders gehandelt, geschweige denn objektiv, nach einem echten Sachgrund entschieden haben könnte. Mutmaßlich, weil es von einer untergeordneten Dummheit zeugte, tatsächlich, denn nur im Ansinnen des Anderen mit dem man sich…

  • Demokratiegedanken,  Mathematik,  Politik

    Das ungeteilte Urteilsvermögen – Und die Unvoreingenommenheit im Wissen

    Hinter der Frage, wie der Mensch die Dinge erkannt, und wahrgenommen haben wollte, erstreckt sich der psychologische Grund, wie es mit den menschlichen Erfahrungen im Einklang gestanden haben könnte. Dem das Verbot, in der Art zu leben, und sich zu entfalten, in keinster Weise vorangegangen sein könnte. Denn, eine Bedeutung darin erkannt zu haben, die über den subjektiv gebildeten Bewusstseinszustand hinausgegangen sein könnte, als den Zustand im eigenen Handeln zu erwarten. Trennte sich der Wissensstand nicht von der Bedeutung, die erfahrbar geblieben wäre, oder didaktisch für den Menschen zu erfassen. Denn, Gefahren erkannt, eine Lage jedenfalls nicht falsch im Bedeutungsgrund eingeschätzt haben wollen, als davon zu wissen. Dass im deutungslogischen…