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Die politische Verantwortung des politisch Handelnden

Die Strafprozeßordnung, im Bilde eines jeden Tatbestands regelt die Rechtsbesimmtheit im Einzelnen, daher, es dürften sich außerordentlich keine Umstände ergeben haben, wonach Kriminalität die erkannte Folge von immer ungeklärten Tatsachen geworden sein könnte, die sich musteranalogisch darüber erstrecken, die dann irgendwie dazu geführt haben müssten. Dieses, “ich könnte ja, wenn ich wollte”, obwohl alles dagegen spricht, muss hier selbst als die Grundlage für einen erodierten Rechtsstaat verstanden werden. Und zwar objektiv auf die ganze Verfahrensanhäfung, oder den Ermittlungsstau verstanden, wie sie öffentlich angetragen worden sein sollte.

Wollte man sich nicht deswegen auf eigentlich immer neue, eigentlich nicht sachlich begründete Annahmen über Nicht-Vorliegen, darüber aber notwendigerweise immer Gegebensein von wie aus dem Nichts entstandenen Annahmen über Tat, und Verdacht gestützt haben. Die, weil sie wie in der geringfügigsten Annahmen, mutmaßlich noch nicht falsch wären, im Glauben über eine immense Bedeutungszumessung eines Tatbestands, einer Rechtsvorschrift selbst eigentlich auch nicht immer unbegründet zu bestätigen wären. Wären niemals überzogene Erwartungen an den Rechtsstaat zu stellen zu stellen gewesen, die von einem Rechtssubjekt selbst ausgingen, wie diese eigentlich nicht weiter davon abhingen, wie eigentlich im eigentlichen Rechtssinn nicht möglich.

Und dies sei dann die subjektive Sachlage. Wenngleich objektiv niemals wirklich ergründet, wollte man sein Handeln nicht im wiederkehrenden Drittverhältnis, das in einem falschen Personenverhältnis nicht überwiegen würde, nicht selbst darauf ausgerichtet haben. Was also objektiv, eigentlich nicht falsch gewesen wäre, wären es nicht politisch motivierte Gründe. Und davon wollten man überzeugt gewesen sein, wären das nun nicht selbst die Anforderungen, die an den Rechtsstaat, an die Demokratie zu stellen gewesen wären, könnte man so nicht immer etwas anderes behauptet haben wollen, dass es nicht bereits falsch gewesen wäre, in der Verantwortung des politisch Handelnden.

Dürfte es eigentlich schon niemand besser gewusst haben, weil sonst jede Annahme, wie der politische Grund falsch gewesen wäre, den niemand vermochte tatsächlich noch einmal zu erfassen, wie diese nicht für jeden zu sehen gewesen wäre. Läge es nicht genau darin, dann wenigstens nicht in der Absicht, oder die eigentliche Notwendigkeit nicht darin, wie jede erdachte Tatfolge nicht abgewartet worden wäre, wie das Unrecht nicht bewusst zugelassen worden wäre, wie eine Tat nicht möglich, oder nicht nur vorzutäuschen, nicht wirklich geworden wäre.

Habe man sich in der bloßen Verantwortung darin keinen Vorwurf zu machen, über die Auslegung einer Rechtsvorschrift, welchem Zweck es auch immer diente. Noch könnte, oder dürfte es tatsächlich ausschlaggebend gewesen sein, wie es an Rechtsvoraussetzungen nicht zu verbieten gewesen wäre. Oder nach tatsächlich rechtlicher Bestimmtheit. Wollte man einen Streit, einen Konflikt im vermeintlich Kleinsten selbst nicht beendet haben, wäre es nicht außerordentlich peinlich derartiges an Herangehensweisen auch noch tatsächlich geglaubt haben zu wollen, wie irgendwelche, immer weiter darauf ergründeten Folgen. Die nicht im eigentlich echten Leistungsgrund des Menschen zu sehen gewesen wären.

Hingegen können die Umstände zu nichts geführt haben, das nicht selbst irgendwie in einem Verhältnis dazu aufzuwerten gewesen wäre. Müsste man nicht genug Rückgrat darin gehabt haben, eben dafür geradezustehen. Wüsste man längst nicht darum, wollte man in dieser Falschheit nicht immer noch einen längeren Atem gehabt haben, wäre das letzte bisschen an Unrecht nicht darin zu verstehen. Doch darf angemerkt sein, die politischen Umstände, kamen diese nicht von irgendher, dürfte nichts einfach so nicht unergründet geblieben sein.

Nach der tatsächlichen Rechtsordnung, wie hinreichend dargelegt, dürfte es kaum möglich, wären es nicht diejenigen Anforderungen, die daran zu knüpfen gewesen wären, die für sich selbst, an sich, oder nicht wie an jeden anderen zu stellen gewesen wären. Der vielleicht nicht verantwortlich gewesen sein müsste, weil im Kleinsten, aber niemals anders verstanden, galt es in dieser Hinsicht nicht eine tatsächliche Rechtsgrundlage anzunehmen, zutreffende Gründe. Gäbe es nichts, was es vom Rechtsanspruch gesehen nicht verboten haben dürfte, wie diese wahrzunehmen. Wären die Gründe nicht die Gleichen. Es spielt also keine Rolle mehr, ob ein Streit nach der Rechtsordnung zu führen, ein Streit nach der Rechtsordnung zu beenden gewesen wäre, wenn dies nicht die Grundlage dessen gewesen sein sollte, anstatt mutmaßlich immer neue Gründe darin zu verklären.

Baut man nach diesem Prinzip, nach dem die Verfahrensanhäufung zustande gekommen, und als Rechtfertigung für alles gedient haben sollte, nicht jedes falsche Tatgeachehen immer wieder darauf auf. Dürfte niemals festzustellen gewesen sein, dass das eigentliche Wissen darin immer weiter gereicht haben sollte, dass Umstände in der Konsequenz eines rechtsstaatlichen Handelns sogar vermieden worden wären, dass es nicht an immer den falschen Gründen, politisch motivierten Straftaten gescheitert sein dürfte. Neben anderen Entwicklungen, sei es um das Kriegsgeschehen, die tatsächlichen Gründe für Gefahren, die eigentlich niemand darin verstanden haben wollte.

Wäre man bei einfachsten Umständen nicht in der Lage gewesen, zu erkennen, was das richtige Handeln nun tatsächlich ausgemacht haben würde. Wäre es einem nicht schandhaft erschienen, welche Anforderungen darin nicht an sich selbst gestellt worden wären, dass es selbst noch darüber geglaubt würde, oder in der falschen Annahme, durch andere schlimmer noch geglaubt werden müsste. Würde man es nicht rovoziert haben wollen, dass es subjektiv nicht einfach wie im falschen Tatbestand zu erfassen gewesen wäre. Und in politischen Handlungsweisen eine Gefahr nicht für sich darin zu sehen. Weil sie diese niemals verstanden, jedes mutwillige Handeln, die Willkür dem vorangestellt haben wollten, wie einfache Gesetzmäßigkeiten einfach zu achten gewesen wären.

Dürfte es nicht in keinster Art und Weise geglaubt werden, dafür bedarf es keines Verständnis. Dürfte, oder müsste darin nicht vorgegangen werden, und zwar gegen jeden, der daran beteiligt gewesen sein wollte. Wäre es nicht eine Person, oder eine abgeschlossene Personengruppe, die wie auch immer nach dem äußeren Umfang unmittelbar mit Gewalt, oder einem empfindlichen Übel zu bedrohen gewesen sein sollte. Dass das angedrohte Mittel im Verhältnis zum Zweck in einem erhöhten Grad sittlicher Missbildung zu sehen wäre[1]Vgl. Nötigung. Wonach diese Handlung, oder mit Hinsicht auf eine Person im Einzelnen nach dem tatsächlichen Vorliegen auch unmittelbar nach dem Handlungsrahmen abzugrenzen wäre. Wären darin nicht allgemeine Annahmen zu treffen gewesen, oder in der Öffentlichkeit diskutierte Themen, Missstände, die aufgegriffen worden wären.

Handelte es sich im Rahmen der Handlungsvoraussetzungen also nicht um eine Person, die wie jede andere auch nicht zufällig, aber dem äußeren Rechtsrahmen als nicht dem Anschein nach nicht als Einzelperson zu verstehen gewesen wäre, weil nach öffentlichen Rechten daran gebunden. Wie es sonst nicht danach zu adressieren gewesen wäre, weil im Sinne eines bloßen Vorwand nicht adressiert worden sein dürfte. Abgesehen von allen Umständen, die selbst darin, in unbestimmten Personenverhältnissen nicht auszunutzen gewesen wären. Daher in diesem Drittverhältnis nicht jeder andere bereits zum bloßen Mittel zum Zweck hätte gemacht werden dürfen, wie es demnach nicht alleine in den Rahmen der Allgemeinheit, namentlich nach einem Leistungsgrund, oder einem echten Staatszweck gefallen wäre. Läge der dezidierte Unterschied nicht darin, den Hintergrund dessen zu erfassen, die Problemstellung zu verstehen.

Dürfte man sich im Einzelnen, nach konkreten Handlungsvoraussetzungen nicht davon befreit haben wollen. Inwieweit ein Handlungsrahmen, ein Personenkreis danach, insbesondere nach rechtlichen Voraussetzungen abzuschließen, oder nicht als bereits unmittelbar, nach einzelnen Umständen als abgeschlossen anzusehen gewesen wäre. Bezog es sich also nicht auf eine, nach inneren Umständen, adressierte Person, die sich im Handlungsvorwand des Misstandes selbst nicht davon abzugrenzen, aber in den allgemeinen Rahmen der Auseinandersetzung im Umkehrschluss mit einzubeziehen gewesen wäre, erstreckt es sich nicht nach der allgemeinen politischen Verantwortlichkeit.

Wonach es sich entgegen der falschen Annahme auf eine nach den Vorschriften der Demokratie, nicht weniger darauf reduzierte Allgemeinheit verteilte, wie der Staat, der nach demokratischen Annahmen aus der Mitte der Menschen begründet worden, die Verantwortlichkeit darin aber auch nicht zu verneinen wäre, würde es in der falschen Annahme nicht im bewussten, wie gewollten Widerspruch dazu gestanden haben dürfen. Daher, die Personenverhältnisse im falschen Verständnis immer umgekehrt danach ausgerichtet worden wären, als faschistoide Grundstruktur monosubstantieller Verhältnisse, die demokratische Verhältnisse unterwandert haben. Die wie jeweils für sich in der Begünstigung danach auszuloten waren. Worin man eine falsche Mehrheit für sich gesehen, oder eben mit staatlich missbräuchlicher Gewalt erzwungen haben wollte, resultierte es nicht auf dem falschen Leistungsgrund, der nicht danach differenziert, oder aber danach wie im falschen Vorwand nicht hinfällig geworden wäre, weil eigentlich zutreffend. Weil der Mensch übergangen wurde.

Richtete sich das politische bestimmte Handeln also gegen jeden, der es als Grund zum Anlass genommen haben wollte, wie es demnach nicht darauf zu reduzieren gewesen wäre. Nach tatsächlichen Umständen, konkreten Tatsachen im Einzelnen, die sich im Handlungsrahmen auf den inneren Zustand bezogen haben müssten, die von einer einzelnen Personen, wie es niemals erwartet, oder nach allgemeinen Rechtsvorschriften daraus ergangen sein konnte, nicht zu erbringen gewesen wären. Könne davon, wie im Allgemeinen nicht ausgegangen worden sein, schon gar nicht, wenn es nach dem Umfang lediglich darum gegangen sein sollte, bekannten Missständen richtigerweise auch mit aller Schärfe entgegen getreten zu sein, hinsichtlich den voraussichtlichen Folgen, die diese allem Verständnis, aller wissenschaftlich belegter Wahrscheinlichkeit noch haben würden. Könne es niemand wie der eigentliche Leistungsgrund zum Vorwurf gemacht werden, niemals falsch gewesen sein, dafür einzustehen. Das Geschehene immer auch distanziert zu hinterfragen, das bei allen Missständen nicht als stets gegeben, einfach für sich im Rahmen des Möglichen vorauszusetzen gewesen wäre, um jeder bewusst falschen Annahme darin Vorzug gewährleistet zu haben, wie ein objektiv falscher Verdacht im Verhältnis nicht darauf zu ergründen gewesen wäre.

Handelte es sich bei Verfehlungen, oder Tatkonstellationen wie im Sinne der Verfahrensanhäufung, die von jenen Umständen zeugte, nicht selbst um die Staatsanwaltschaft, oder jeden, der dem bewusst herbei geführten Missverhältnis nicht bereits zum Opfer von willkürlicher Gewalt gefallen wäre. Wonach, in der Annahme, “es habe schon alles seine Richtigkeit”, weil sonst etwas anderes anzunehmen gewesen wäre, also alles seine Richtigkeit. Denn es wäre auch nicht im tatsächlichen Grund, wie im Handlungsrahmen tatsächlich zu hinterfragen gewesen. Dürfte die Verantwortlichkeit nicht danach auszulegen gewesen sein.

Würde nicht eigentlich jeder, schon immer sofort so gehandelt haben, wie in der stets richtigen Intuition, nach Möglichkeit einfach zu helfen. Würden man sich nicht schlimmer noch nur noch feige dahinter versteckt haben wollen, beschämend in der Verantwortung gegenüber den Menschen. Das mir so etwas hier überhaupt unterkommt. Würde man nicht unabhängig darin gehandelt haben, seien darin Vorwände nicht mehr anzunehmen.

Wonach die Verantwortlichkeit nicht alleine darauf zu beschränken gewesen wäre, oder die Umstände vorauszusetzen, um, ferner der Sache, nicht gegen sie selbst gehandelt zu haben. Worauf man sich im Handel gerade auch nochmal berufen haben wollte. Würde dabei nicht selbst nach den tatsächlichen Rechtsvoraussetzungen gehandelt worden sein, nicht wie es ohnehin fälschlicherweise angenommen worden sein sollte, müsste daran nicht die Konsequenz und Verantwortung bemessen worden sein, derer man sich nicht vollständigen entziehen können würde. Im Rahmen des unbestätigten Verdachts, auf alle zugrunde liegenden Umstände bezogen, dürfte auch jeder andere mit einzubeziehen gewesen sein. Dürfte sich daran nichts weiter geändert haben können, was nicht grundlegend falsch darin verstanden worden wäre.

Es bestünde, im Sinne der Verfahrensanhäfung, soweit der tatsächliche Einzelfall als abgeschlossen gelte, kein Grund darin immer weiter zu streiten, wäre er in der Annahme nicht prinzipiell schon immer davon als verschieden anzusehen gewesen. Wie es in keiner konkreten Sache niemals anzunehmen gewesen wäre. Wäre es darin, in Überschneidung der Verhältnisse, nicht mehr noch bereits Normalität, als eigentlich Gewohnheit. Würde man nicht genau auf diese Umstände spekuliert haben wollen, um die Missverhältnisse ausgenützt haben zu können.

Müsste das politische Handeln, im Sinne der politischen Verantwortlichkeit nicht für jeden Menschen, zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar gewesen sein, nach den eigentlichen Rechtsvoraussetzungen. Wie es in der Verantwortung zu erwarten gewesen sein dürfte, wie der Mensch es erwartet haben dürfte.

Daher, dürfte es nicht bereits verlangt worden sein, der gewöhnliche Lauf der Dinge wäre er nicht darauf zurückzuführen gewesen, müsste nicht danach gehandelt werden, wie im Sinne der Umstände nie wieder etwas tatsächlich einfach weitergegangen sein würde, wie in der letzten politischen Konsequenz der Verlust von Menschenleben.

Reiche die Erfahrung darin nicht weiter, wäre es nie so weit gekommen, sei es nicht dennoch einfach noch einmal gesagt gewesen. Mochte man es für berechtigt, oder unberechtigt gehalten haben wollen, seine Rechte als Menschen, wie notwendigerweise verteidigt haben zu wollen, oder eben nicht. Habe es kein Mensch alleine zu entscheiden, sei es nicht an Recht und Gesetz gebunden, wie staatliche Handlungen danach auszurichten gewesen wären. Beruhte Recht und Gesetz nicht darauf, dass man es in den Grundsätzen nicht ändern konnte, nicht etwas gänzlich anderes behauptet werden dürfte, als gesetzlich festgelegt. Oder etwas hineininterpretiert werden, was der Rechtsordnung nach allgemeiner Auffassung widersprochen haben musste.

Welches Recht nun im Vordergrund, wenn es nicht gleichgültig sein dürfte, dadurch nicht verletzt worden wäre. Und es nicht bereits schon immer so wäre, auf den maßgeblich zugrundeliegenden Zeitraum gesehen, der eigentlich nicht danach vorgesehenen worden sein sollte. Und es darüber erwartet würde, es einfach hinzunehmen, in dem Wissen, wohin es politisch führen musste. Welche Folgen nun daran gebunden waren. Würde man es nicht immer wieder zugrunde legen, den eigentlichen Einzelfall darin nicht verneint haben wollen, in dem Wissen, das es falsch gewesen sein musste. Davon überzeugt gewesen sein, in den immer gleichen Verhältnissen, obwohl darin niemand tatsächlich ein Recht dazu gegebenworden sein konnte, über diese Verhältnisse hinwegentschieden haben zu wollen, oder hinsichtlich den Folgen. Dass es darin im Widerspruch zu Verfassungswerten gestanden haben musste. Welches man sich auch nicht über die Gesetzesbestimmungen angemaßt haben dürfte. Und dagegen nichts weiter zu sagen gewesen sein dürfte, weil man sich, wie sonst in der Verantwortung, peinlich gekränkt darin gefühlt haben wollte. Worauf man eine Entscheidungsgrundlage erfunden haben wollte.

Und dies wäre der Rechtsstaat, die Demokratie, die Zukunft des ganzes Landes gewesen. Die internationale Rolle, die Verteidigungsmöglichkeit, das Fortbestehen eines Landes in der Welt. Von den völkerrechtlichen Voraussetzungen einmal abgesehen. Und es wäre erwartet worden, an diese unechte Realität zu glauben, die jeglichem Vorhandensein von echten Werten, einer funktionierenden Gesellschaft widersprach. Wie alle Folgen daraus nicht zu bilden gewesen wären, oder einfach zu glauben. Hätte man es besser machen können, wollten man es nicht, dürfte also keine Besserung darin erwartet werden.

Dabei bleibt die politische Verantwortung bestehen, die Verantwortung für den Menschen. Dürfte man es versuchen, dem zu widersprechen, als willkürlich irgendwelche Handlungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu unternehmen, durch bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, der Menschen, einer europäischen, oder wenigstens bedingt internationalen Gemeinschaft. Für eine Zukunft, für die es sich lohnte zu leben. Läge es nicht wie in der Aufklärung eines Einzelfalls zugrunde, wäre es wie in der falschen Annahme nicht subjektiv, gleich zu erledigen gewesen, aber tatsächlich im Hier und Jetzt zu erklären. Und ein Gegenbeweis nicht in der falschen Annahme zu finden wärw, wollte man es nur nicht. Sollten sie nicht die Möglichkeit gehabt haben, die sie nicht verschenkt haben dürften, wie an den offenkundigen Umständen nachzuvollziehen. Was wäre es also für ein Mensch, wie in der Gleichgültigkeit gegenüber einem Verantwortlichen, eines immer auch politisch Handelnden. Worin läge der Übergang zur Politik, wenn es wie in der Sache nicht eigentlich schnell gegangen sein könnte, eine vollkommen unabhängige Regierung zu bilden, wenn nicht alles bereits stagnierte. Läge der Unterschied nicht darin, dass man es einfach gemacht haben würde, wie das Anliegen, das an den Rechtsstaat zu stellen sein dürfte, tatsächlich ernst zu nehmen. Geschehe es gerade nicht bereits, ginge es nicht immer weiter, sollte nicht jeder davon erfahren haben, es dürfte wieder mit rechten Dingen zu gehen. Es dürfte mehr erwartet werden. Was die Menschen also verdient haben wollten[2]Wollte kein vernünftig denkender Mensch seine Zeit damit verschwendet haben wollen, wie die eines anderen, seine Möglichkeiten, seine Leistungen. Wäre es nicht immer das gleiche Gelaber, wegen … Continue reading.

References

References
1 Vgl. Nötigung
2 Wollte kein vernünftig denkender Mensch seine Zeit damit verschwendet haben wollen, wie die eines anderen, seine Möglichkeiten, seine Leistungen. Wäre es nicht immer das gleiche Gelaber, wegen jedem Scheiß, das niemand mehr zugemutet werden kann. Würde die Verfahrensanhäfung nicht in jedem Einzelfall stecken. Müssen wir also nochmal gucken, wie weit ihre Psychose darin wieder weitergeht. Jedenfalls beruht diese, oder ihre Darlegung im Folgenden dann darauf, was an der Subjektivität, objektiv nicht falsch anzunehmen gewesen wäre, oder nicht immer wieder, wie immer weiter. Wäre man im Gegensatz dazu nicht viel weiter, als mutmaßlich nicht weitergekommen. Wonach auch das Drittverhältnis, was bei der Darlegung der Struktur über den “Ermittlungsstau”, jegliche diesbezüglich relevanten Leistungsverhältnisse von entscheidender Rolle gewesen sein müsste. Denn darf dies, sowie es nicht genau geklärt gewesen sein sollte, nicht auf den Menschen umgekehrt worden sein. Kommt es sonst bei der Steuer zum Tragen, jedenfalls in jedem Missstand, wo strukturbezogen, oder wie gesagt ideologisch gegen das menschliche Verständnis, seine eigentlichen Handlungsvoraussetzungen gehandelt worden war. Wären es nicht die fundamentale Erklärungen in der Logik. Hat ja auch lang genug gedauert, es müsste ja auch einiges gekostet haben, würde es in dem besagten Wissen, also nicht immer darum gegangen sein, oder wäre nicht etwas anderes zu behaupten. Ein Streit einfach zu beenden gewesen. Oi oi oi, es geht noch etwas weiter, wie lange
man auch daran geglaubt haben wollte. Dabei kann ich ihnen wirklich alles, wissenschaftlich hinreichend selbst zugrunde legen, was dann als politischer Missstand zu verstehen wäre, den niemand erklärt, oder geklärt haben wollte. Es wird ausreichen, um sie immer weiter zu belasten, wird ihnen so niemals mehr jemand etwas wirklich glauben können, beruhte ihr Handeln immer auf den falschen Annahmen, und Voraussetzungen. Könne man es nicht wie eigentlich alles immer willkürlich annehmen wollen, einfach, weil man es in der Psychose so behauptet, erfunden haben wollten, wird es aber nichts daran ändern. Entsprechend den Rechtsvoraussetzungen. Dass es über den Fall der Fälle, bei ihnen weiß man ja nie so richtig, töten sie objektiv ja fast schon immer mutwillig, aufgeklärt werden könnte. Öffentlich weiter Andrang erfahren würde. Mag es ihnen im nationalistischen Bewusstsein wieder egal sein, doch den internationalen Gerichten, der politischen Gemeinschaft, die etwas auf die Demokratie gehalten haben wollte, sicher nicht. Ihre ohnehin immer vorausgesetzte Verleumdung gehen jeden greift hier nicht. Ne, warte nochmal kurz, ich mache morgen wieder was anderes, was ich dann im Sinne meiner Arbeiten wirklich einmal erledigt haben würde. Oi, oi, oi, dauert noch ein bisschen länger, da befindet sich so ein komischer Nebel im meinem Denken, der es mich aber nochmals glauben lassen wollte. So ungefähr, oder? Oder noch schlimmer. Dauerte noch ein bisschen länger, es müsste noch weitergegangen sein, wie der unentwegten Redefluss, den man aber nur als freier Geist gefunden haben könnte. Beinahe als höchste Kunst, der Wissenschaft, des Philosophie, der politischen Rede, und dennoch, auch improvisieren zu können. Und dies müsste jetzt auch nochmals wieder länger gedauert haben, als einfache etwas richtig zu tun. Von dem man es beinahe wirklich wüsste. Es müsste jeder geglaubt haben, der darin, wie nicht öffentlich, hinter der vorgehaltenen Hand zu täuschen gewesen wäre. Genau dieser Zwang, in den falschen Erwartungen, die dann unter Ausnutzung dessen, einfach auf den Menschen umzukehren gewesen wären, wollte man nur diese Folgen, aber niemals eine Sache geklärt haben. Einen Moment noch, gleich habe ich es, was man darin nicht vergessen haben könnte, oder dürfte, wäre es nicht als Zwang anzunehmen. Weil man es subjektiv gewusst haben könnte, richtig und falsch, wäre danach zu unterscheiden. Ganz kurz noch, bei allen Wiederholungen, wie krank man nur geworden sein müsste, ginge es nicht um Menschen, als Subjekte, als ihn als Objekt betrachtet haben zu dürfen. Und dann danach zu entscheiden. Ohhh, mit dem Knüppel, mit der Pistole, gerade jetzt, wäre die Grenze erreicht gewesen, einfach so. Alles, was darum geschehen wäre, habe ich niemals verstanden, wäre nicht soviel daran gebunden, schlimmste Taten, dann würde es auch immer so gewesen sein, nie wieder würde “ich” wieder davon losgekommen sein, zwischen dem, was sonst real gewesen, wie nicht immer geblieben wäre. So brüchig war es eben nochmals erschienen. So schnell müsste es gegangen sein, wie Verfahren noch in dem Grund zu beschleunigen gewesen wären. Nochmals mehr diese Psychose, von der niemand wissen, niemand erfahren haben dürfte, läge es nicht in einem gut verborgenen Geheimnis, in Akten, hinter Türen eingeschlossen. Nein, ich würde mich nicht verraten haben wollen, wenn es in diesem Moment nicht mehr so gewesen
wäre. Obwohl ich es nicht mehr anders glauben konnte. Habe man, bei allem was wahr wäre, wirklich, keine Zeit mehr darin. Dennoch müsste ich es jetzt für jeden anderen verstehen, wenn das Denken nun nicht begrenzt darin gewesen wäre, um die Realität, die Folgen aus dem Handeln
tatsächlich zu erfassen. Ganz schnell, weil etwas fürchterliches geschehen wäre, und alles Zeit danach, die dem nicht vorangegangen wäre. Weil wenn “ich” es in einem Augenblick, dann trotzdem
nicht gefasst haben könnte, dann wäre es ja das Normale. Weil nichts anderes anders gewesen sein dürfte, eigentlich wäre das schon die Rechtmäßigkeit, die Grundlage eines Gesetzes, eben jenes Verständnis, woraus alles andere folgen sollte. Noch schneller. Es reichte einfach nicht mehr,
auf dieser Annahme, die als Rechtfertigung diente, müsste es ja wieder weitergegangen sein, was nun, jedenfalls in dem Glauben, die Realität gewesen wäre. Eigentlich schon immer. Hier würde ich mich wohl gefühlt haben, mich beinahe selbst gefunden haben, innerlich, wenn nicht im Seelenfrieden, dann befriedigt, was sonst nicht widerlich, sogar pervers gewesen wäre. Weil, wie man selbst ja nicht, wenn man wieder nicht mehr anders konnte. Oder mit Lust verbunden, in dem Glauben. Wenn es auch nicht real gewesen wäre. Ich hatte letztens noch an Fjodor
Michailowitsch Dostojewski gedacht, wie es in der bloßen Annahme einer Täterschaft nicht mehr zeitgemäß wäre. Dass es den Opfern, oder auch manchen Tätern nicht gerecht geworden wäre, dergleichen, was damals als zeitgemäß fortschrittlich zu betrachten gewesen wäre, heute noch. Dabei habe ich es noch, dabei weiß ich es, wo anzusetzen gewesen dürfte, es zeitgemäß zu verstehen, und dem Gerecht geworden zu sein, insbesondere auch politisch zu verstehen. Wovon bei ihnen nicht ausgegangen kann. Es wäre ja alles so schlimm. Ich war, nachdem ich ohnehin viel wandern war, auch heute beim Sport gewesen. Nebenbei musste ich mich ja wieder gekümmert
haben, um ihr jämmerliches Seelenleben. Es erscheint die letzten Tage wieder so einfach, weil man nicht aufgegeben haben wollte, all die Darlegungen, auf die Jahrzehnte hingearbeitet wurde, soweit festgehalten. Und in dem Wissen, das richtige Getan haben zu können, politisch, dass es jede dunkle Stunde überdauert haben möge. In dem Wissen, das so niemand mehr gefehlt haben müsste. Bleibt nur noch ihre Psychose, wie sie nicht einfach dazwischen zu fassen gewesen wäre, fundamentale Grundlagen gehabt haben müsste. Wie eine Idee, darauf das Recht, Gesetzt, den Rechtsstaat zu verstehen. Leid und Unheil, nicht in diesen Grenzen verstanden haben zu wollen,
sondern als eine Idee, meine Idee, wie es jetzt Recht gewesen wäre, für mich und für andere, mit denen ich Ringelpiez mit Anfassen gespielt haben wollte, eigentlich nur voll lauter Freude. Wir spielten, ich baute mir so den Rechtsstaat, mit kleinen Bauklötzen. Und alle anderen, wären
meine Freunde. Die Klötzen, wo das Runde und das Eckige so gewesen ist, dass ich es nicht ineinander hinein bekam