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Die politische Verantwortung des politisch Handelnden

Die Strafprozeßordnung, im Bilde eines jeden Tatbestands regelt die Rechtsbesimmtheit im Einzelnen. Daher, es dürften sich außerordentlich keine Umstände ergeben haben, wonach Kriminalität die erkannte Folge von immer ungeklärten Tatsachen geworden sein könnte. Die sich musteranalogisch darüber erstreckten, die dann irgendwie dazu geführt haben müssten. Dieses, “ich könnte ja, wenn ich wollte”, obwohl alles dagegen spricht, muss hier selbst als die Grundlage für einen erodierten Rechtsstaat verstanden werden. Und zwar objektiv auf die ganze Verfahrensanhäufung, oder den sogenannten “Ermittlungsstau” verstanden, wie es öffentlich selbst angetragen worden sein sollte.

Wollte man sich deswegen nicht auf eigentlich immer neue, eigentlich nicht sachlich begründete Annahmen über Nicht-Vorliegen, darüber aber notwendigerweise immer Gegebensein von wie aus dem Nichts entstandenen Annahmen über Tat, und Verdacht gestützt haben. Die, weil sie wie in den geringfügigsten Annahmen, mutmaßlich noch nicht falsch wären, im Glauben über eine immense Bedeutungszumessung eines Tatbestands, einer Rechtsvorschrift selbst eigentlich auch nicht immer unbegründet zu bestätigen wären. Wären niemals überzogene Erwartungen an den Rechtsstaat zu stellen gewesen, die von einem Rechtssubjekt selbst ausgingen, wie diese eigentlich nicht weiter davon abhingen, wie im eigentlichen Rechtssinn nicht möglich.

Und dies sei dann die subjektive Sachlage. Wenngleich objektiv niemals wirklich ergründet, wollte man sein Handeln nicht im wiederkehrenden Drittverhältnis, das in einem falschen Personenverhältnis nicht überwiegen würde, nicht selbst darauf ausgerichtet haben. Was also objektiv, eigentlich nicht falsch gewesen wäre, wären es nicht politisch motivierte Gründe, die daraus hervorgegangen wären. Und davon wollten man überzeugt gewesen sein, wären das nun nicht selbst die Anforderungen, die an den Rechtsstaat, an die Demokratie zu stellen gewesen wären, könnte man so nicht immer etwas anderes behauptet haben, dass es nicht bereits falsch gewesen wäre, in der Verantwortung des politisch Handelnden.

Dürfte es eigentlich schon niemand besser gewusst haben, weil sonst jede Annahme, wie der politische Grund in der Vorstellung falsch gewesen sein müsste, den niemand vermochte tatsächlich noch einmal zu erfassen. Läge es nicht genau darin, dann wenigstens nicht in der Absicht, oder die eigentliche Notwendigkeit nicht darin, wie jede erdachte Tatfolge nicht abgewartet worden wäre, wie das Unrecht nicht bewusst zugelassen worden, wie eine Tat nicht möglich, oder nicht nur vorzutäuschen, nicht die Wirklichkeit geworden wäre.

Habe man sich in der bloßen Verantwortung darin keinen Vorwurf zu machen, über die Auslegung einer Rechtsvorschrift, welchem Zweck es auch immer gedient haben müsste. Oder, nach einer tatsächlich rechtlichen Bestimmtheit. Wollte man einen Streit, einen Konflikt im vermeintlich Kleinsten selbst nicht beendet haben, wäre es nicht außerordentlich peinlich derartiges auch noch tatsächlich geglaubt zu haben, wie irgendwelche, jedenfalls immer weiter darauf ergründeten Folgen. Die nicht im eigentlich echten Leistungsgrund des Menschen zu sehen gewesen wären, wie im Sinne seiner gemeinschaftlichen Verantwortung.

Hingegen können die Umstände zu nichts geführt haben, das nicht selbst irgendwie in einem gewichteten Verhältnis dazu aufzuwerten gewesen wäre. Müsste man nicht genug Rückgrat darin gehabt haben, eben dafür geradezustehen. Wüsste man längst nicht darum, wollte man in dieser Falschheit nicht immer noch einen längeren Atem gehabt haben, wäre das letzte bisschen an Unrecht nicht darin zu verstehen gewesen. Doch darf angemerkt sein, die politischen Umstände, kamen diese nicht von irgendher, dürfte nichts einfach so nicht unergründet, wie eine Sache tatsächlich unbegründet geblieben sein.

Nach der tatsächlichen Rechtsordnung, wie hinreichend dargelegt, dürfte es kaum möglich, wären es nicht diejenigen Anforderungen, die daran zu knüpfen gewesen wären, die für sich selbst, an sich, oder nicht wie an jeden anderen zu stellen gewesen wären. Der vielleicht nicht verantwortlich gewesen sein müsste, weil im Kleinsten, dass jede Handlung daraufhin, die entgegen der Annahme den eigenen Vorstellungen nicht entspräche, immer schon negativ gewesen sein müsste, aber niemals anders verstanden, galt es in dieser Hinsicht nicht eine tatsächliche Rechtsgrundlage anzunehmen, als tatsächlich zutreffende Gründe.

Gäbe es nichts, als was man es vom Rechtsanspruch aus gesehen nicht verboten haben dürfte, wie diese tatsächlich wahrzunehmen. Wären die Gründe nicht die Gleichen. Es spielte also keine Rolle mehr, ob ein Streit nach der geltenden Rechtsordnung zu führen, ein Streit nach der geltenden Rechtsordnung nicht zu beenden gewesen wäre. Wenn dies nicht die Grundlage dessen gewesen sein sollte, anstatt mutmaßlich immer neue Gründe darin zu verklären, die der Annahme im Sinne der Auffassung nicht bereits vorangegangen wären.

Baute man nach diesem Prinzip, nach dem die Verfahrensanhäufung zustande gekommen, und zweifelsohne als Rechtfertigung für alles gedient haben sollte, nicht jedes falsche Tatgeschehen immer wieder darauf auf. Dürfte niemals festzustellen gewesen sein, dass das eigentliche Wissen darin nicht immer weiter gereicht haben sollte, dass Umstände, in der Konsequenz eines rechtsstaatlichen Handelns, sogar vermieden worden wären, dass es nicht an immer den falschen Gründen, den politisch motivierten Straftaten gescheitert wäre. Neben anderen Entwicklungen, sei es um das Kriegsgeschehen, die tatsächlichen Gründe für Gefahren, die eigentlich niemand darin verstanden, wenngleich nicht für sich im Sinne der falschen Vorstellung vermieden gesehen haben wollte.

Wäre man bei einfachsten Umständen nicht in der Lage gewesen, tatsächlich zu erkennen, was das richtige Handeln nun ausgemacht haben würde. Wäre es einem nicht schandhaft erschienen, welche Anforderungen darin nicht an sich selbst gestellt worden wären, dass es selbst noch darüber geglaubt würde, oder schlimmer noch in der falschen Annahme durch andere deswegen noch geglaubt werden müsste, wie man es eigentlich nicht für sich selbst sah. Würde man es nicht provoziert haben wollen, dass es subjektiv nicht einfach wie im falschen Tatbestand zu erfassen gewesen wäre. Und in politischen Handlungsweisen eine Gefahr nicht für sich darin zu sehen. Weil sie diese niemals verstanden, jedes mutwillige Handeln, die Willkür dem vorangestellt haben dürften, wie einfache Gesetzmäßigkeiten einfach zu achten gewesen wären.

Dürfte es nicht in keinster Art und Weise geglaubt werden, bedurfte es dafür keines weiteren Verständnis, als es jemand aufgezwungen zu haben. Wäre es nicht eine Person, oder eine abgeschlossene Personengruppe, die wie auch immer nach dem äußeren Umfang unmittelbar mit Gewalt, oder einem empfindlichen Übel zu bedrohen gewesen sein sollte. Dass das angedrohte Mittel im Verhältnis zum Zweck in einem erhöhten Grad sittlicher Missbildung als verwerflich anzusehen wäre[1]Vgl. Nötigung. Wonach diese Handlung, oder mit Hinsicht auf eine Person im Einzelnen nach dem tatsächlichen Vorliegen auch unmittelbar nach dem Handlungsrahmen abzugrenzen wäre. Wären darin nicht allgemeine Annahmen zu treffen gewesen, oder in der Öffentlichkeit diskutierte Themen, Missstände, die aufgegriffen worden wären. Dürfte, oder müsste darin nicht vorgegangen werden, und zwar gegen jeden, der daran beteiligt gewesen sein wollte.

Handelte es sich im Rahmen der Handlungsvoraussetzungen also nicht um eine Person, die wie jede andere auch nicht zufällig, aber dem äußeren Rechtsrahmen gemäß, als nicht dem Anschein nach, nicht als Einzelperson zu verstehen gewesen wäre, weil nach öffentlichen Rechten daran gebunden. Wie es sonst nicht danach zu adressieren gewesen wäre, weil im Sinne eines bloßen Vorwand nicht danach adressiert worden sein dürfte. Abgesehen von allen Umständen, die selbst darin, in unbestimmten Personenverhältnissen nicht gegen den Menschen im Bilde seiner Lebenssubjektivität nicht auszunutzen gewesen wären. Daher in diesem Drittverhältnis nicht jeder andere bereits zum bloßen Mittel zum Zweck hätte gemacht werden dürfen, wie es demnach nicht alleine in den Rahmen der Allgemeinheit, namentlich nach einem Leistungsgrund, oder einem echten Staatszweck gefallen wäre. Läge der dezidierte Unterschied nicht darin, den Hintergrund dessen zu erfassen, die Problemstellung zu verstehen.

Dürfte man sich im Einzelnen, nach konkreten Handlungsvoraussetzungen nicht davon befreit haben wollen. Inwieweit ein Handlungsrahmen, ein Personenkreis danach, insbesondere nach rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich abzuschließen, oder nicht als bereits unmittelbar, nach einzelnen Umständen, als abgeschlossen anzusehen wäre, oder im Sinne der Verantwortbarkeit müsste. Bezog es sich also nicht auf eine, nach inneren Umständen adressierte Person, die sich im Handlungsvorwand des Missstandes selbst nicht davon abzugrenzen, aber in den allgemeinen Rahmen der Auseinandersetzung im Umkehrschluss nicht mit einzubeziehen gewesen wäre, erstreckt es sich nicht nach der allgemeinen politischen Verantwortlichkeit, die allgemein zu teilen, wie Recht nun einmal legitimiert worden wäre.

Wonach es sich entgegen der falschen Annahme auf eine nach den Vorschriften der Demokratie, nicht weniger darauf reduzierte Allgemeinheit verteilte, wie der Staat, der nach demokratischen Annahmen aus der Mitte der Menschen begründet worden, die Verantwortlichkeit darin aber auch nicht zu verneinen gewesen wäre, würde es in der falschen Annahme nicht im bewussten, wie gewollten Widerspruch dazu gestanden haben. Daher, die Personenverhältnisse im falschen Verständnis immer umgekehrt danach ausgerichtet worden wären, als faschistoide Grundstruktur monosubstantieller Verhältnisse, die demokratische Verhältnisse unterwandert haben. Die wie jeweils für sich in der Begünstigung danach auszuloten waren. Worin man eine falsche Mehrheit für sich gesehen, oder eben mit staatlich missbräuchlicher Gewalt erzwungen haben wollte, resultierte es nicht auf dem falschen Leistungsgrund, der nicht danach differenziert, oder aber danach wie im falschen Vorwand nicht hinfällig geworden wäre, weil eigentlich zutreffend. Weil der Mensch übergangen wurde.

Richtete sich das politische bestimmte Handeln also nicht gegen jeden, der es als Grund zum Anlass genommen haben wollte, wie es demnach nicht darauf zu reduzieren gewesen wäre. Nach tatsächlichen Umständen, konkreten Tatsachen im Einzelnen, die sich im Handlungsrahmen auf den inneren Zustand bezogen haben müssten, die von einer einzelnen Personen, wie es niemals erwartet, oder nach allgemeinen Rechtsvorschriften daraus ergangen sein könnte, weil wie die Leistung demnach nicht zu erbringen gewesen wäre. Könne davon, wie im Allgemeinen nicht ausgegangen worden sein, schon gar nicht, wenn es dem Umfang nach lediglich darum gegangen sein sollte, bekannten Missständen richtigerweise auch mit aller Schärfe entgegen zu treten. Die Rechte verteidigt gewusst zu haben, hinsichtlich den voraussichtlichen Folgen, die diese allem Verständnis, aller wissenschaftlich belegter Wahrscheinlichkeit nach noch haben würden. Könne es niemandem wie der eigentliche Leistungsgrund zum Vorwurf gemacht werden, niemals falsch gewesen sein, dafür einzustehen. Das Geschehene immer auch distanziert zu hinterfragen, das bei allen Missständen nicht als stets gegeben, einfach für sich im Rahmen des Möglichen vorauszusetzen gewesen wäre, um jeder bewusst falschen Annahme darin Vorzug zu gewährleisten, wie ein objektiv falscher Verdacht im Verhältnis nicht darauf zu ergründen gewesen wäre.

Handelte es sich bei Verfehlungen, oder Tatkonstellationen wie im Sinne der Verfahrensanhäufung, die von jenen Umständen zeugte, nicht selbst um die Staatsanwaltschaft, oder jeden, der dem bewusst herbeigeführten Missverhältnis nicht bereits zum Opfer von willkürlicher Gewalt gefallen wäre. Wonach, in der Annahme, “es habe schon alles seine Richtigkeit”, weil sonst etwas anderes anzunehmen gewesen wäre, alles seine Richtigkeit. Denn es wäre auch richtig im eigentlichen Grund gewesen, wie im Handlungsrahmen tatsächlich zu hinterfragen. Dürfte die Verantwortlichkeit nicht danach auszulegen gewesen sein. Würde nicht eigentlich jeder, schon immer sofort so gehandelt haben, wie in der stets richtigen Intuition, wie in alltäglichen Handlungen nach Möglichkeit einfach zu helfen. Würden man sich nicht schlimmer noch nur noch feige dahinter versteckt haben wollen, beschämend in der Verantwortung gegenüber den Menschen. Würde man nicht unabhängig darin gehandelt haben, seien darin Vorwände nicht mehr anzunehmen.

Wonach die Verantwortlichkeit nicht alleine darauf zu beschränken gewesen wäre, oder die Umstände vorauszusetzen, um, ferner der Sache, nicht gegen sie selbst gehandelt zu haben. Worauf man sich im Handel gerade auch nochmal berufen haben wollte. Würde dabei nicht selbst nach den tatsächlichen Rechtsvoraussetzungen gehandelt worden sein, nicht wie es ohnehin fälschlicherweise schon nur noch angenommen angenommen worden sein sollte, müsste daran nicht die Konsequenz und Verantwortung bemessen worden sein, derer man sich nicht vollständigen entziehen können würde. Im Rahmen des unbestätigten Verdachts in der immer falschen Annahme, auf alle zugrunde liegenden Umstände bezogen, dürfte auch jeder andere mit einzubeziehen gewesen sein. Dürfte sich daran nichts weiter geändert haben können, was nicht grundlegend falsch darin verstanden worden wäre[2]Die Herleitung ergibt in der Grundstruktur das Erklärungsprinzip eines sich in sich überschlagenden Umschlagpunkt, warum im Grunde meinungsfrei, der ideologischen Anhängerschaft in entsprechenden … Continue reading.

Es bestünde, im Sinne der Verfahrensanhäfung, soweit der tatsächliche Einzelfall als abgeschlossen gelte, kein Grund darin immer weiter zu streiten, wäre er in der Annahme nicht prinzipiell schon immer davon als verschieden anzusehen. Wie es in keiner konkreten Sache niemals anzunehmen gewesen wäre. Wäre es darin, in Überschneidung der Verhältnisse, nicht mehr noch bereits Normalität, als eigentlich Gewohnheit. Würde man nicht genau auf diese Umstände spekuliert haben wollen, um die Missverhältnisse ausgenutzt haben zu können. Müsste das politische Handeln, im Sinne der politischen Verantwortlichkeit nicht für jeden Menschen, zu jedem Zeitpunkt hinreichend nachvollziehbar gewesen sein, nach den eigentlichen Rechtsvoraussetzungen. Wie es in der Verantwortung zu erwarten gewesen sein dürfte, wie der Mensch es erwartet haben dürfte, wollte man seiner Verantwortung darin gerecht geworden sein. Daher, dürfte es nicht bereits verlangt worden sein, der gewöhnliche Lauf der Dinge, wäre er nicht darauf zurückzuführen, müsste nicht danach gehandelt worden sein, wie im Sinne der Umstände eigentlich schon nie wieder etwas tatsächlich einfach weitergegangen sein würde, wie in der letzten politischen Konsequenz im Verlust von Menschenleben.

Reiche die Erfahrung darin nicht weiter, wäre es nie so weit gekommen, sei es nicht dennoch einfach noch einmal gesagt gewesen. Mochte man es für berechtigt, oder unberechtigt gehalten haben wollen, seine Rechte als Menschen, wie notwendigerweise verteidigt haben zu wollen. Habe es kein Mensch alleine zu entscheiden, sei es nicht an Recht und Gesetz gebunden, wie staatliche Handlungen danach auszurichten gewesen wären. Beruhte Recht und Gesetz nicht darauf, dass man es in den Grundsätzen nicht ändern konnte, nicht etwas gänzlich anderes behauptet haben dürfte, als gesetzlich festgelegt. Oder etwas hineininterpretiert werden, was der Rechtsordnung nach allgemeiner Auffassung widersprochen haben musste. Welches Recht nun im Vordergrund, wenn es nicht gleichgültig sein dürfte, dadurch nicht verletzt worden wäre. Und es nicht bereits schon immer so wäre, auf den maßgeblich zugrundeliegenden Zeitraum gesehen, der eigentlich nicht danach vorgesehen worden sein sollte. Und es darüber erwartet würde, es einfach hinzunehmen, in dem Wissen, wohin es politisch führen musste.

Welche Folgen nun daran gebunden waren. Würde man es nicht immer wieder zugrunde legen, den eigentlichen Einzelfall darin nicht verneint haben wollen, in dem Wissen, das es falsch gewesen sein musste. Davon überzeugt gewesen sein, in den immer gleichen Verhältnissen, obwohl darin niemand tatsächlich ein Recht dazu gegeben worden sein konnte, über diese Verhältnisse hinweg entschieden, oder hinsichtlich den Folgen, dass es darin im Widerspruch zu Verfassungswerten gestanden haben musste. Welches man sich auch nicht über die Gesetzesbestimmungen angemaßt haben dürfte. Und dagegen nichts weiter zu sagen gewesen sein dürfte, weil man sich, wie sonst in der Verantwortung, peinlich gekränkt darin gefühlt haben wollte. Worauf man eine Entscheidungsgrundlage haltlos in der unbestätigten Annahme eines jeden Rechtsgrund erfunden haben wollte.

Und dies wäre der Rechtsstaat, die Demokratie, die Zukunft des ganzes Landes gewesen. Die internationale Rolle, die Verteidigungsmöglichkeit, das Fortbestehen eines Landes in der Welt. Von den völkerrechtlichen Voraussetzungen einmal abgesehen. Und es wäre erwartet worden, an diese unechte Realität zu glauben, die jeglichem Vorhandensein von echten Werten, einer funktionierenden Gesellschaft widersprach. Wie alle Folgen daraus nicht zu bilden gewesen wären, oder einfach zu glauben. Hätte man es besser machen können, wollten man es nicht, dürfte also keine Besserung darin erwartet werden. Dabei bleibt die politische Verantwortung bestehen, die Verantwortung für den Menschen. Dürfte man es versuchen, dem zu widersprechen, als willkürlich irgendwelche Handlungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschlands zu unternehmen, durch bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, der Menschen, einer europäischen, oder wenigstens bedingt internationalen Gemeinschaft. Für eine Zukunft, für die es sich lohnte zu leben, oder sogar zu kämpfen.

Läge es nicht wie in der Aufklärung eines Einzelfalls zugrunde, wäre es wie in der falschen Annahme nicht subjektiv, gleich zu erledigen gewesen, aber tatsächlich im Hier und Jetzt zu erklären. Und ein Gegenbeweis nicht in der falschen Annahme zu finden wäre, wollte man es nur nicht. Sollten sie nicht die Möglichkeit gehabt haben, die sie nicht verschenkt haben dürften, wie an den offenkundigen Umständen nachzuvollziehen. Was wäre es also für ein Mensch, wie in der Gleichgültigkeit gegenüber einem Verantwortlichen, eines immer auch politisch Handelnden. Worin läge der Übergang zur Politik, wenn es wie in der Sache nicht eigentlich schnell gegangen sein könnte, eine vollkommen unabhängige Regierung zu bilden[3]Versteht man diese Zusammenhänge, darf auch das Regieren verstanden werden, sowie man das Handeln prinzipiell schon die ganze Zeit über danach ausgerichtet haben wollte, aber wenigstens freie Überzeugungen darin zu tragen, die es von Grund auf im Bilde des Menschen als die Mitte des Staates ermöglichten, wenn nicht alles bereits stagnierte. Läge der Unterschied nicht darin, dass man es einfach gemacht haben würde, wie das Anliegen, das an den Rechtsstaat zu stellen sein dürfte, tatsächlich ernst zu nehmen. Geschehe es nicht bereits, ginge es nicht immer weiter, sollte nicht jeder davon erfahren haben, es dürfte wieder mit rechten Dingen zugegangen sein. Es dürfte mehr erwartet werden. Was die Menschen im Leistungsgrund also tatsächlich verdient haben wollten[4]Wollte kein vernünftig denkender Mensch seine Zeit damit verschwendet haben wollen, wie die eines anderen, seine Möglichkeiten, seine Leistungen. Wäre es nicht immer das gleiche Gelaber, wegen … Continue reading.

References

References
1 Vgl. Nötigung
2 Die Herleitung ergibt in der Grundstruktur das Erklärungsprinzip eines sich in sich überschlagenden Umschlagpunkt, warum im Grunde meinungsfrei, der ideologischen Anhängerschaft in entsprechenden Personenverhältnissen stets folge geleistet wird. Dieses Phänomen hat sich in Norddeutschland in Zeiten des Nationalsozialismus schon einmal gezeigt, wo Anzeichen womöglich zuvor nicht darauf basierten, als einfach Folge zu leisten. Der dann verstärkt ausgeprägt gewesen sein sollte, dauert es im gleichen Prinzip nicht eigentlich immer an, als zuvor nicht schon immer gegeben, darin stets treu an der Fahne gestanden zu haben. Spielte die regionale Einbindung hier weiter keine bedeutende Rolle. Was dann, wie eigentlich überall, an Schickimicki nicht weiter vertuscht werden könnte, an noch so hoch gehaltenen Vorstellungen an Recht und Ordnung, gegen die demokratische Grundordnung, und verfassungsmäßigen Wertvorstellungen, vielleicht als Glanzfigur eines Landespräsidenten, als den echten Norden in seiner Umgebung zu bewahren, und das draus resultierende Prägemuster im Menschlichen, wie den Menschen geachtet zu haben. Wie in der Verantwortung gegenüber den Menschen. Würde es also die Ehrlichkeit zwischen allem Schickimicki, einer noch so hoch gehaltenen Symbolpolitik bleiben, als echtes Mittel dagegen. Und glaubte man das wirklich alles, dass es so gekommen sein müsste, was man darin nicht eigentlich schon immer gemacht haben müsste. Sonst wäre es um die Sache, wie in einem konkreten Einzelfall gegangen. Wollte man sich nicht fragen müssen, was außenpolitisch die beste Verteidigungsmöglichkeit dargestellt haben sollte, würde die Antwort sonst nicht leicht gefallen sein, wie die Dinge überhaupt zu verstehen. Wäre das nicht genau diese Zusammenhangslosigkeit, wie sie anderseits nicht darin zu verstehen, oder in tatsächlicher Hinsicht anzunehmen gewesen wäre. Die dann trotzdem als Grundlage, obwohl man wusste, dass es falsch war, immer wieder, wissentlich und vorsätzlich als falscher Vorwand angenommen worden sein sollte. Änderte es nichts an den Umständen, insbesondere um die politische Situation, so folgt die Konsequenz daraus. Wüsste man nicht immer so viel mehr. Denn dieses Ausmaß, das so nicht hätte gewesen sein dürfen, dass aber angenommen worden sein sollte, mit allen Folgen, zeugte es nicht schon davon, dass es sich nicht um eine Sache im eigentlichen Sinne gehandelt haben könnte. Denken wir das also nochmal einen kleinen Schritt weiter, dann müsste das Grundprinzip dahinter also immer als richtig zu verstehen sein. Da muss man sich fragen, wem, wen nicht ausschließlich sich selbst, der also demnach so gripsverdrossen darin gewesen sein wollte, wollten sie es bitte noch erzählen, dass es als juristisch, und, oder politisch korrekt angesehen werden könnte? Nun wissen wir, dass die Statistik es bestätigte. Evaluiert es sich also weiter darüber. Es geht also nicht darum, dass es sich noch bestätigen lassen müsste, sondern, dass die Probleme anerkannt würden. Die Frage bleibt, wenn von allem, doch eigentlich eine tiefgründige Leere übrig bleiben müsste, weil keinerlei Substanz in den Zusammenhängen zu finden sein dürfte; sind wir also schon einmal dabei: wie lange es wohl dauern dürfte, dass wegen allem, was darin in den eigentlichen Zusammenhängen sonst nicht anzunehmen gewesen sein sollte, der Konflikt, oder der Krieg womöglich und oder unweigerlich, der Wahrscheinlichkeit nach also ausgeweitet werden würde. Also alleine anhand dieser inneren Mechanismen gesehen. Wie sie sonst nicht im Widerspruch zu öffentlichen Angaben, etwaigen außenpolitischen Handlungen zu sehen wären, die in der Substanz nicht immer auch daraus resultierten. Denn niemals wäre es einfach so, weil es jemand einfach gesagt, oder getan haben wollte. Wie es also stets der Fall gewesen sein sollte, sich aber darin, wie nicht schon bekannt, immerzu wiederholt haben dürfte. So darf dahingehend wieder ein bisschen Aufklärung getan werden, wären sie darin nicht lediglich Negativbeispiel, sondern ein Teilnehmer am Geschehen. Fast sollte man meinen, dass das Kriegsgeschehen zum Erliegen gekommen sein könnte. Wie es dann, von den jeweiligen Seiten, und international überhaupt richtig dargestellt würde. Wie es bei allen Informationen, die durch Aufklärung vorliegen könnten, anzunehmen gewesen wäre. Dürfte ein Kriegsgegner nicht bloß Kriegsmüde erschienen sein. Doch gelenkt wird es doch anders, fast unabhängig davon. Müsste man nicht trotzdem, objektiv betrachtet nicht davon ausgehen, dass es nicht so gekommen ist. Bräuchten man es nicht zu sagen, wüsste man selbst nicht was man täte, welche Konsequenzen es nicht haben müsste, was nun nicht das Wahrscheinlichste wäre. Und auch dies, brauchte man ihnen nicht einfach zu glauben. Und macht man sich das deutlich, dann ist es wichtig, richtig, vielleicht sogar lebensnotwendig, dafür gekämpft haben zu wollen
3 Versteht man diese Zusammenhänge, darf auch das Regieren verstanden werden, sowie man das Handeln prinzipiell schon die ganze Zeit über danach ausgerichtet haben wollte
4 Wollte kein vernünftig denkender Mensch seine Zeit damit verschwendet haben wollen, wie die eines anderen, seine Möglichkeiten, seine Leistungen. Wäre es nicht immer das gleiche Gelaber, wegen jedem Scheiß, dass es niemandem mehr zugemutet werden konnte. Müsste man also nochmal gucken, wie weit ihre Psychose darin wieder weitergehen dürfte. Jedenfalls beruhte diese, oder ihre Darlegung im Folgenden dann darauf, was an der Subjektivität, objektiv nicht falsch anzunehmen gewesen wäre, oder nicht immer wieder, wie immer weiter. Wäre man im Gegensatz dazu nicht viel weiter, als mutmaßlich nicht weitergekommen. Wie auch das Drittverhältnis, was bei der Darlegung der Struktur über den “Ermittlungsstau”, jegliche diesbezüglich relevanten Leistungsverhältnisse von entscheidender Rolle gewesen sein müsste. Denn darf dies, sowie es nicht genau geklärt gewesen sein sollte, hinsichtlich des Subjektivverhältnisses nicht auf den Menschen umgekehrt worden sein. Kommt es sonst bei der Steuer zum Tragen, die durch den Staat nicht selbst hinterzogen worden wäre, jedenfalls in jedem Missstand, wo strukturbezogen, oder ideologisch gegen das menschliche Verständnis, seine eigentlichen Handlungsvoraussetzungen gehandelt worden war. Dabei ginge es in der Psychose noch weiter, wie lange man auch daran geglaubt haben wollte. Weil man es in der Psychose so behauptet, erfunden haben wollte, würde sich ja auch nichts daran ändern können. Wartete man kurz nochmal, machte man morgen wieder was anderes, was man dann im Sinne der eigenen Arbeiten wirklich einmal erledigt haben würde. Dauert es auch noch ein bisschen länger, befand sich nicht so ein komischer Nebel im Denken, der es einen nochmals glauben lassen wollte. Oder noch schlimmer. Dauerte es noch ein bisschen länger, müsste es nicht noch etwas weitergegangen sein. Und dies müsste jetzt auch nochmals wieder länger gedauert haben, als einfache etwas richtig getan zu haben. Von dem man beinahe wirklich wüsste: Es müsste jeder geglaubt haben, der darin, wie nicht öffentlich, hinter der vorgehaltenen Hand zu täuschen gewesen wäre. Genau dieser Zwang, in den falschen Erwartungen, die dann unter Ausnutzung dessen, einfach auf den Menschen umzukehren gewesen wären, wollte man nur diese Folgen, aber niemals eine Sache geklärt haben. Den einen Moment noch, denn gleich habe man es, das richtige wieder erfasst, was man darin ja eigentlich nicht vergessen haben könnte, oder dürfte, wäre es nicht als Zwang anzunehmen, dass es jemals richtig erschienen sein müsste. Weil man es subjektiv gewusst haben könnte, richtig und falsch, wäre es danach nun zu unterscheiden gewesen. Ganz kurz noch, bei allen Wiederholungen, wie krank man sonst nur geworden sein müsste, ginge es nicht um Menschen als Subjekte, als ihn nicht als bloßes Objekt betrachtet zu haben. Und erst dann danach, eigentlich erst zu entscheiden, ob mit dem Knüppel, mit der Pistole, gerade jetzt, wäre die Grenze nicht schon längst erreicht gewesen, einfach so. Alles, was darum geschehen wäre, habe man es auch niemals wirklich verstanden, wäre nicht soviel daran gebunden, schlimmste Taten, die an sich schon unvorstellbar gewesen sein müssten, dann würde es auch immer so gewesen sein, nie wieder würde “ich” wieder davon losgekommen sein, zwischen dem, was sonst real gewesen, wie nicht immer so geblieben sein würde. So brüchig wäre es eben nochmals erschienen. So schnell müsste es vorbeigegangen sein, wie Verfahren noch dem Grund nach zu beschleunigen gewesen wären. Nochmals mehr diese Psychose, von der niemand wissen, niemand mehr wirklich erfahren haben dürfte, läge es nicht in einem gut verborgenen Geheimnis, in Akten, eingeschlossen hinter Türen. Nein, “ich” selbst würde mich nicht verraten haben, wenn es in diesem Moment auch nicht mehr so gewesen wäre, denn das Gegenteil würde immer ein Teil von mir gewesen sein. Obwohl “ich” es schon nicht mehr anders glauben konnte. Habe man, bei allem was wahr gewesen wäre, oder wirklich müsste, nun aber wirklich keine Zeit mehr da drin. Dennoch müsste es jetzt für jeden anderen zu verstehen gewesen sein, wenn das Denken nun nicht begrenzt darin gewesen wäre, um die Realität, die Folgen aus dem Handeln tatsächlich zu erfassen. Ganz schnell, weil etwas fürchterliches geschehen wäre, und alle Zeit danach, die dem nicht vorangegangen wäre. Weil wenn “ich” es in einem Augenblick, dann trotzdem gefasst haben könnte, dann wäre es ja das Normale. Weil nichts anderes wirklich anders gewesen sein dürfte, wäre das nicht schon die Rechtmäßigkeit, die Grundlage eines Gesetzes, eben jenes Verständnis, woraus alles andere folgen sollte. Noch schneller. Es reichte einfach nicht mehr, beruhte es nicht auf dieser Annahme, die als Rechtfertigung ja wie im Rechtssinn universal gültig für alles diente, müsste es demnach ja wieder weitergegangen sein, was vielleicht nicht die Konsequenz, was nun, jedenfalls in dem Glauben, die Realität gewesen wäre. Eigentlich schon immer. Hier würde ich mich wohl gefühlt haben, mich beinahe selbst gefunden haben, innerlich, wenn nicht im Seelenfrieden, dann befriedigt, was sonst nicht widerlich, sogar pervers gewesen wäre. Weil, wie man selbst ja nicht, wenn man wieder nicht mehr anders konnte. Wie eine Idee, darauf das Recht, das Gesetz, den Rechtsstaat zu verstehen. Leid und Unheil, nicht in diesen Grenzen verstanden zu haben,
sondern als eine Idee, “meine” Idee, wie es jetzt Recht gewesen wäre, für “mich” und für andere, mit denen “ich” Ringelpiez mit Anfassen gespielt haben wollte, eigentlich nur vor lauter Freude. Wir spielten, ich baute mir so den Rechtsstaat, mit kleinen Bauklötzen. Und alle anderen, wären meine Freunde. Die Klötzen, wo das gelbe Runde und das blaue Eckige so gewesen wäre, dass ich es nicht ineinander hinein bekommen haben könnte: Würde sie die Sache ernst nehmen, würden sie verstehen, dann wüssten sie es vielleicht, dass auch sie ernst zu nehmen gewesen wären. Dieses denken, eigentlich über allem zu stehen, was subjektiv nicht die Gegenwart gewesen wäre, zeigt das Ganze Ausmaß dessen, was den Rechtsstaat also ausgemacht haben könnte. Weil sie genauso bescheuert sind, denken und handeln wirklich so, ohne Rücksicht auf die Folgen