• Beiträge,  Demokratiegedanken

    Das Grundgesetz – Und die Wesensnatur des Menschen

    Man stelle sich die Frage, wie eine Verfassung auszusehen habe, würde die Aufgabe nur darin bestanden haben, ihr Wesensbild als Verfassungsprinzip erfassen zu wollen, das im weiteren Sinne auch so verstandene Regelwerk aufzusetzen. Würden erfasst nun Artikel und Sätze, nach einer rechtlichen Ordnungsvorstellung, die als Normvorschriften den Regelungsbedarf der Menschen, und als Menschen in einem Staat erfüllen müssten. Oder umfasste ihr Wesensbild nicht einen tiefergreifenden Wesenssinn, als das Spiegelbild des Lebens, wie es einem jeden Menschen nicht selbst all jenes vor Augen geführt haben würde, wie er es auch immer gesehen, wie er es sich nicht selbst vorgestellt haben möge, wie es auch immer gewesen sein möge, nicht aber, weil…

  • Beiträge,  Philosophie

    Logik der Deutung – Und die Grundprinzipien des Daseins

    Weil alles in einem relationalen Wesenssinn miteinander verbunden ist, wäre es konsistent als das objektiv Gleiche in einer relativ gemeinsamen Größe, sei es in Form von Elementen, von denen sich das jeweils andere, als nicht relativ zu sich selbst, nicht endlich gleich verhielte. Das sich unter der Annahme eines stetigen Werdegang in der relativen Annäherung unendlich oft zueinander bilden ließe, dass es sich näherte, wie es nicht endlich verschwand. Daraus folge, Gleiches, und Ganzes können nicht eins sein. Ein Ganzes impliziere die endliche Teilung, die keine Folgeschlüsse[1]Energiezustände zuließe, die nicht im Kleinsten, als nicht im Größten, nicht in einem relativen Gegensatz, weil einem nicht relativen Gleichgewicht zueinander stünden. Ein Ganzes…

  • Beiträge,  Reden

    Die Freiheit der Völker

    Sind es auch Aufgaben, und Prüfungen der schwersten Art, die vor uns liegen mögen, derer wir uns als eine Gemeinschaft bewusst sein mussten, als eine Gemeinschaft, die sich ihre Schwäche stets eingestand, die echte Stärke darin zeigte, stets ehrlich, und geeint im Grundgedanken über gemeinsame Werte des Menschlichen gewesen zu sein. Die uns vor falscher Pein nichts anderes abverlangt haben dürften, aus falscher Scham über das Menschsein, als nicht den geringfügig kleinsten aufrichtigen Gedanken für andere mitgetragen haben zu können. Die wirtschaftlich, und politisch wusste wo sie wirklich stand, weil reelle Werte wichtiger waren. Die mutig ihrer Intuition folgte, die andere an gleicher Stelle vor Habgier noch ins Stocken gerieten…

  • Beiträge

    Die gesellschaftliche Ordnung – Und die Verschwörung gegen die Demokratie

    Die Verteidigung, immer noch der Rechte, die einem durch Rechtsmissbrauch entzogen worden waren, galt es sie nicht gegen jeden unternommen zu haben, der einer Täuschung im gleichen Grund nicht unterlag, wer nicht subjektiv im freien Willen, nach objektiven Grundsätzen gehandelt haben wollte. Einen Ort, nicht nach äußeren Umständen, nach allgemeinen Werten ein Zuhause genannt zu haben, nach verdienten Ansprüchen, nach Besitz, nach geistigem Eigentum. Ginge es den Umständen entsprechend nicht mehr als um einen gerechten, weil bestimmten Einzelfall, wäre es nicht allgemein so zu sehen[1]Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen ……

  • Beiträge,  Politik

    Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden

    Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…

  • Beiträge,  Philosophie

    Recht und Moral – Eine Wesensinstanz der natürlichen Wertvorstellungen

    Vom evolutionsgeschichtlichen Ursprung aus als geben anzusehen, sollte eine Beziehung zwischen moralischen Wertvorstellungen, und dem, was Recht in seinem Wesen ergründet haben sollte, unweigerlich vorliegen. Und diese Beziehung, wäre sie nicht erst in der Entstehungsgeschichte, einer übergeordneten Form dieser Vorstellung wieder zu trennen gewesen. Wäre es selbst auch kein rechtlicher Grundgedanke, der die Assoziation dessen, wie in einer jeden Handlungsfolge eines jeden Menschen selbst unterschieden, tatsächlich erfordert haben könnte. Eine Tatsache, die mit anderen Lebewesen trotz einer mutmaßlich höheren, moderneren Entwicklung jedoch immer übereinstimmen musste. Der Mensch muss Nahrung zu sich nehmen, um überleben zu können, er braucht Geborgenheit, zum Schutz des Einzelnen, ein Zuhause, um Nachwuchs heranziehen zu können,…

  • Beiträge,  Demokratiegedanken

    Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen

    Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…

  • Beiträge,  Politik

    Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen

    Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG), Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und … Continue reading. Diese Bestimmungen gelten für alle Bereiche der Rechtspflege[2]§ 12a BRAO; Bindung…

  • Beiträge,  Demokratiegedanken

    Die Freiheit des Lebens – Und das Schicksal unserer Zeit

    Wie könnten wir erwarten, das Unmögliche zu tun, welches kein Mensch erwartet haben würde. Erwarten, was andere nicht vermocht haben würden es zu tun, oder es zu denken. Weil es an der Freiheit gefehlt haben würde, an der Möglichkeit, das Richtige zu tun, könnte kein Mut je größer gewesen sein, die Wahrheit dennoch ausgesprochen zu haben, und in jedem Moment, das Richtige zu tun. Wo sollte Leben enden, wo endete der Krieg, wenn nicht im Untergang, der Freiheit, des freien Willens, eben dieses oder jenen. Gleich wie groß die Angst vor dem Verlust auch noch gewesen sein könnte, in dem Willen, sich eben jener zu erwehren. Und jenen, denen er…

  • Beiträge

    Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen

    Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…