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Krieg für alle Fälle – Der Ukrainekrieg und seine Gründe

Dieser Bericht steht in direktem Anschluss an den Beitrag „Der Wert eines Menschenleben – Krieg in der Ukraine“, und setzt somit die Annahme allgemeiner Lebenskonditionen ohne die Einhaltung der natürlichen Ordentlichkeit in ihrer Lebenserwartung, wie es aus der Vergangenheit auch bis heute daraus resultierte, unter allgemeinen Ansichtsweisen bereits voraus.

Zu dem Anteil, wonach die Ukraine aus geschichtsträchtiger Vergangenheit, auch in Bezug auf etwaige nationalsozialistische Formen, die daraus als signifikanter Ansichtspunkt sonst so offensichtlich gegeben waren, in der heutigen Zeit nicht darauf zu beschränken ist. Und unter Berufung auf den kausalen Ausgangspunkt auch nicht hauptsächlicher Adressat einer derartigen öffentlichen Darstellungen sein sollte, sowie es anderseits umso mehr unmissverständlich geworden ist, dass Personen unter einer wie auch immer allgemein gefassten Bestimmungsweise, obwohl sie auf Problemstellungen in Bezug auf derartige Strukturen und die daraus abgeleiteten Gesinnungsformen, ihre diesbezügliche Verantwortung nicht zuletzt einschlägig aufmerksam gemacht worden sind, keinerlei geeignete Maßnahmen getroffen haben. Nicht zuletzt mit dem Hinweis, schlimmeres in naher Zukunft was Kriegshandlungen und Konfliktpotential betrifft, tatsächlich zu verhindern. Und weil dennoch entgegen des Öffensichtlichen, keinerlei Konsequenzen daraus gezogen wurden, sie selbst als hauptsächlicher Mitverursacher, respektive Begründer des Krieges in der Ukraine anzusehen sind. Wobei ein Verhältnis zwischen Ost und West mitsamt seinen Entwicklungsstrukturen seither eine bedeutende Rolle bis in die Gegenwart spielen sollte.

Zu dem Teil, der nachweislich eine antidemokratische Strukturvoraussetzung ihrerseits darstellt[1]Siehe Referenzbeiträge: „Die Schuld die keiner haben will“ und weitere zugeteilte Verweise., die auch aus geschichtsträchtiger Vergangenheit nicht endlich aufgehoben worden ist, und sowie es ein äußeres Erscheinungsbild betrifft, und eine wiederkehrende Verantwortung mit sich gebracht haben sollte, die in tatsächlicher Hinsicht zu erfüllen gewesen wäre. Noch, dass, der Konflikt, sowie er offensichtlich, und auch ohne größere diplomatische Maßregelung nicht in der Ursache gelöst ist, innerhalb von gesellschaftlichen Beziehungen zur weiteren Spannungen und Uneinigkeit führen sollte. Und somit gleichwohl mitsamt allen Geschehnissen des Krieges im Einzelnen, dem nicht wieder umkehrbaren Leid und seinen langwierigen Folgen, eine bleibende Gefahr für die Zukunft des menschlichen Leben in der ganzen Welt darstellt. Die, obwohl sie schon als Voraussetzung gegeben gewesen ist, indessen nur noch mehr verstärkt werden sollte.

Doch insgesamt gesehen ist das Verhaltensmuster über die allgemeinen Umstände, über demokratische, respektive antidemokratische, oder nationalsozialistische, oder die faschistischen Verhaltensweisen, je nach Ideologiebekundung, offenkundig allgegenwärtig. Und das Verhältnis von gegenseitiger Anteilnahme in der ausschließlichen Argumentations- und Handlungsweise bleibt unbestimmt in seiner Wesentlichkeit über die grundlegenden Voraussetzungen des allgemeinen Handelns. Wonach ein objektiver Einfluss, respektive jeder daraus gelieferte Grund, überwiegt, sowie es von Seiten der staatlichen Strukturen einen objektiven Einfluss erfährt, der sich subjektiv im Geschehen über eine sachgerechte Bestimmtheit, respektive in gegenteiliger Anteilnahme, über die unsachgemäße Unbestimmtheit in den entsprechenden Voraussetzungen, tatsächlich eindeutig widerspiegelt. Es handelt sich also um ein Kon­flikt­po­ten­ti­al, das sich über allgemeine Verhaltensvorstellungen demnach bereits weitreichend hinweggesetzt hat, sofern die subjektive Handlungsfolge nicht schon längst den Voraussetzungen entsprochen haben konnte, in objektiver und subjektiver Hinsicht tatsächlich bestimmt gewesen zu sein[2]Auch zur Universalität des Verfassungsrechts. Sie können demnach jedenfalls nicht, gänzlich nicht sagen, dass sie nicht ohne jeden Zweifel, nicht antidemokratisch gehandelt haben. Und insoweit dies ursprünglicher Ausgangspunkt gewesen ist, der in der Sache für sie eigentlich so oder so darauf hinausgelaufen ist, im Grunde genommen ganz egal was andere sonst nicht gesagt oder getan haben würden, so wäre jede andere Annahme schlichtweg unwahr.

In Bezugnahme auf eine subjektive Gegenwartsbeziehung der Realität soll damit festgestellt werden, dass jeder der über die einschlägige Vergangenheit und die daraus abgeleiteten Lehren gewusst haben sollte, in seinem Verhalten keinerlei Zweifel darüber zugelassen haben würde, dass die Unbestimmtheit über jede Verhaltensanmaßung bereits gänzlich auszuräumen gewesen wäre. Diese liegen mehr in den objektiven Bedingungen, da die ideologische Voraussetzung im alltäglichen Leben, das an sich gesehen vielmehr in subjektiver Gegenwartsform stattfindet, an und für sich genommen vielmehr unmöglich erscheint[3]Individualitätsgrundsatz. Es ist also umso schlimmer, dass derartiges Unheil angerichtet werden kann, und mit ansonsten vollkommen falschen Behauptungen, nicht gänzlich und nicht unwiderruflich die Unwahrheit gesagt worden ist. Und das Konfliktpotential zu einem solchen Ausmaß weiter ausgereizt werden kann, sofern es ansonsten nicht eigentlich vollkommen unmöglich gewesen wäre.

Und es wurde im Rahmen aller Möglichkeiten davor gewarnt, was es tatsächlich bedeutet, diese Missverhältnisse offenkundig nicht hinreichend aufgearbeitet zu haben. Die findigen Personen haben es demnach schuldhaft unterlassen, obwohl sie ohne Einschränkungen oder gar Einbußen die Möglichkeit und eigentlich auch die Erfordernis aus demokratisch staatsgesellschaftlichen Aspekten dazu gehabt haben. Ferner, aus Überzeugungskraft für die Gemeinschaftlichkeit, diese Missverhältnisse tatsächlich hinreichend auszuräumen. Alleine deswegen, um den nun noch vielmehr nicht länger mutmaßlich nur im Umkehrschluss, nur noch einseitig anzunehmenden Grund für den Konflikt, respektive als ein fester Ursachenbestandteil des Krieges, gerade, weil dieser sonst auch nicht vorgelegen haben mag, jedoch nicht weiter und auch nicht hinreichend zur Lösung konkretisiert werden könnte. Da es nur auf schiere Willkür schließen lässt, die im Gegensatz dazu den eigentlichen Grund eben nicht bedingt haben würde, und welche anderseits als bewusst gewollt vorausgesetzt angesehen werden muss, um den Konflikt stattdessen uneingeschränkt geschürt haben zu können, sowie es den Krieg in seiner Ursache begründen soll.

Unter dem Gesichtspunkt, dass es ohne Lösungsansätze, resultierend aus einer allgemeineren Verantwortungslosigkeit, sonst eher nicht zu dieser Situation gekommen wäre. Und so tragen sie zu dem erfindlichen Anteil eine nicht unerhebliche Mitschuld an den unschuldigen Opfern des Krieges, sowie sie ihre antidemokratische Macht darauf weiterhin begründen[4]Siehe auch: „Die politische Freiheit in einer Demokratie“. Denn die Probleme, die zu diesen Ereignissen geführt haben, werden durch den Konflikt, abgesehen von dem Krieg der daraus entstanden ist, auch dann nicht gänzlich behoben sein, wenn trotzdem immer wieder und wieder gesagt werden musste, dass es vielleicht doch noch zum Guten ausgehen könnte, obwohl es tatsächlich gesehen eigentlich schon viel zu spät gewesen ist. Weil der so einmal zustande gekommene Krieg somit nur als Teil einer Lösung verstanden werden würde. Krieg kann aber niemals eine Lösung sein.

References

References
1 Siehe Referenzbeiträge: „Die Schuld die keiner haben will“ und weitere zugeteilte Verweise.
2 Auch zur Universalität des Verfassungsrechts
3 Individualitätsgrundsatz
4 Siehe auch: „Die politische Freiheit in einer Demokratie“