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Die politische Freiheit in einer Demokratie

Die politische Handlungsfreiheit liegt in der Freiheit zum Handeln an sich. Andersherum, darf das gesamte politische Leben nicht von der Freiheit zum Handeln selbst abhängig gemacht worden sein. Gegenüber der natürlichen Person in ihrem eigentlichen freien Handeln im Einzelnen, bedeutet das, die Möglichkeit zum politischen Handeln wenigstens nicht, insbesondere nicht zwangsweise, respektive durch Gewalt- und Willkürmaßnahmen nicht bereits ins vollkommene Gegenteil verkehrt zu haben.

Dies betrifft die persönlichen, die wirtschaftlichen und insbesondere die allgemeinen staatsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen, im Verhältnis zur Unabhängigkeit gegenüber den staatlichen Gewalten im Einzelnen, unter ihrer Legitimation als Wille des Volk bestimmt, dem einschlägigen Demokratieprinzip vorausgesetzt1)Referenz – Sachverhalte ferner unter „Das Recht im Recht der Anderen“ und „Die Schuld die keiner haben will“ .

Ferner darf ihr keine Last auferlegt worden sein, die ihr im Verhältnis je nach schwere der zugrunde gelegten Tat im Einzelnen, über den Nutzen im Einzelnen hinaus eine höhere Schuld zu Teil werden lässt, die, diese Voraussetzungen nur unter einer dergleichen gegebenen Tatäquivalenz ins vollkommene Gegenteil verkehrt haben lässt.

Es kommt dabei auch nicht explizit darauf an, ob unter entsprechenden Voraussetzungen eine Mehrheit tatsächlich akquiriert und von rein sachlichen politischen Voraussetzungen einmal abgesehen, dann eine Regierung gebildet werden könnte. Es kommt auch nicht darauf an, ob andere daran glauben wollen oder nicht, ob sie die Ansichten des eigenen politischen Handeln teilen wollen oder nicht. Und es kommt zuletzt nicht einmal auf die Ausübung der politischen Handlung als solche an, solange die Möglichkeit dazu nicht aber alleine unter den oben benannten Voraussetzungen, eigentlich nur noch vollkommen ins Gegenteil verkehrt worden ist. Wenn die Möglichkeit nicht unter einem dergleichen gegebenen Systembezug keiner anderen Vorstellungen und Folge geleiteten Gesinnungen, nicht unerheblich erschwert und unter erst einmal tatsächlich verwirklichten Gewalt- und Willkürmaßnahmen, nicht etwa bereits vollkommen ins Gegenteil verkehrt worden ist.

Hier wiegen die gegensätzlichen Umstände allerdings bereits schon so schwer, dass der Gemeinschaftlichkeit selbst unter einer eigentlich nur als adäquat anzusehenden Eigenverantwortung an dergleichen Voraussetzungen, kein positiver Nutzen mehr abzuverlangen ist. Und dies selbst mitunter als Ursache dafür anzusehen ist, weshalb auch keine Entschädigung in einem nur entgegen gerichteten Handeln des Systembezug, respektive als Staatsbürger im Sozialverhalten ohne jede Abhängigkeit im Systembezug in tatsächlicher Hinsicht, nicht auch für andere Menschen würdevoll gesorgt werden konnte. Und selbst das noch ins Gegenteil verkehrt worden ist und woraus sich die entgegen gesetzte Voraussetzung dafür nicht erst ergeben haben würde.

Wobei hier in den zugehörigen Verfahren, im Grunde genommen schon alle Tatsachen vorliegen, um gegen die, gemäß des Dauerzustand offensichtlich vorliegenden Gewalt- und Willkürmaßnahmen, durch die nicht zuletzt bereits unzählige Kinder, unschuldige Menschen ums leben gekommen sind, bereits tatsächlich dagegen vorgegangen zu sein. Es geht hier auch nicht um einen Einzelfall, sondern um systematisches Verhalten mit ein und derselben Analogie keine anderen Tatsachen mehr betreffend, als dass diese nicht etwa selbst vorausgesetzt worden ist. Die Tatsachen, wo sie sich mit allen Mitteln der Gewalt- und Willkürmaßnahmen nicht bloß gegen etwas gewehrt, sondern sie selbst vorausgesetzt, und selbst begangen haben. 

Dabei können sie also ganz im Gegenteil, auch nicht mehr behaupten, dass es eigentlich nicht schon so gewesen ist, dass eine Regierung aufgrund freien politischen Handelns, aus einem freien politischen Willen nicht schon zustande gekommen, sonderbar es schon als gegeben anzusehen ist, sowie es als in ihren ausschließlich eigenen Voraussetzungen darunter gegeben, tatsächlich unterdrückt worden ist.

Die Missachtung des Demokratieprinzip, die Missbilligung eines jeden einzelnen Wählers, des freien und selbstbestimmten Menschen sich daraus ergibt, dass die eigentliche Mehrheit im gegensätzlichen Prinzip unter einer Reduzierung auf den Menschen im Einzelnen, der eigentlichen Voraussetzung, der im Gegensatz dazu zugrunde liegenden Diktatur, eine unbestimmte und ferner fremde Macht entgegen gehalten worden ist. Und zwar den tatsächlichen Gewalt und Willkürmaßnahmen entsprechend, ohne rechtliche Legitimation gehandelt worden ist1)Referenz-Sachverhalt: „Demokratie und Diktatur“ .

Es hatte auch niemand ein Wunder verlangt, es waren ganz im Gegenteil vielmehr die ganz einfachen und simplen Handlungen, die, die Umstände bereits erübrigt haben würden und die sich mit Hinsicht auf die Verfahren im Einzelnen, auch von höherer Stelle ganz einfach kontrollieren lassen haben würden. Dass es, sowie letztlich in Bezug auf den willkürlich herbeigeführten Tod im Einzelnen, eines jeden subjektiven Einzelfalls, erst gar nicht soweit gekommen sein würde.

Leider wird so nur noch über die Fülle des Geldbeutels von einzelnen Personen und in ihren vorwiegend innerlichen Parteikonstellationen entschieden wer Politik macht und wer nicht. Auch dann, wenn es mit dem realen – politischen Leben, dem alltäglichen Geschehen in seinen, unter demokratischen Voraussetzungen eigentlich nur legitimen Mehrheits- und Deutungsfragen inhaltlich also nichts mehr zu tun hat und sich diese einseitige Bereicherung alleine dadurch ergibt, diese Fragen durch Gewaltanwendungen aus ideologischen Interessenvertretungen für sich selbst beantwortet zu haben.