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Das Geheimnis eines demokratischen Staates – Und der Schutz von Menschenleben

Das eigentliche Geheimnis, sagen wir, zum Schutz des Staates, der Demokratie, des Menschenleben, sollte es nicht darin gelegen haben, gewusst zu haben, wovon eigentlich niemand gewusst haben könnte. Das eigentliche Wissen, ginge es der Verborgenheit nicht immer auch voran, eigentlich nur vor jedermanns Augen, ohne, die Erkenntnis dabei nicht aus den Augen verloren zu haben, welche, der Sache nichts genützt haben dürfte.

Das Hinterfragen, ihren Verlust nicht zu erwidern, oder wettgemacht haben zu können, was niemals zu erwidern gewesen wäre; läge die Unbeholfenheit, nicht in der Unkenntnis über die Unmöglichkeit, das dem zugrunde liegende Recht und die Menschen geschützt zu haben. Wovon jeder, der sich durch sein eigenes Versprechen, entsprechend gleicher Umstände, eine Macht als autonome Herrschaftsform angeeignet haben wollte, nicht nur nichts gewusst, oder aber in der Verwirrtheit über die eigentlichen Gründe, nicht mehr gewusst haben dürfte. Soweit es sonst nicht, eben für jene Menschen, nicht jener Linderung, gleich auch eine echte Besserung versprach, oder selbst kleine Erfolge nicht zu beachten gewesen wären. Wovon niemand sonst gewusst haben könnte, weil, bereits klar gewesen sein sollte, es würde, es müsse so gewesen sein, aber gewiss immer so geblieben sein.

Das Erliegen lediglich ihrer eigenen Voraussetzung, als mutmaßlicher Erfolg, selbst noch am meisten, aus der eigenen Intention; weiter gefasst, um mutmaßlich bereits schon wieder weiter gewesen zu sein, ohne, ein Ziel jemals wirklich noch erreicht zu haben, im Sinne der Unbeholfenheit, in dem Grund, der nicht erwidert sein dürfte, der tatsächlichen Erkenntnisgewinnung. Müsste man nicht einfach Geduld gehabt und abgewartet haben können, wo Demokratie sich nicht einfach hat machen lassen, als läge der regelrechte Wert des Menschen nicht darin, es eigentlich nicht schon so und nicht mehr anders gewollt zu haben.

Soweit die eigene Intention, die zum gegebenen Zeitpunkt geteilt worden sein sollte, und eigentlich zum Erfolg beigetragen haben sollte, und der Erfolg, darin gesehen werden sollte; so unterläge es selbst auch nicht der eigenen Aufsicht, oder einer Handhabung an dessen, was ohnehin an positiven Zielen nicht erreicht werden sollte. Unter dieser Aufsicht musste die Herrschaft über das Verfahren jederzeit gegeben gewesen sein, und ein Ermittlungserfolg, so könnte er als gegeben angesehen worden sein.

Die eigentliche Tatsache, die das Unwissen nicht berührt haben dürfte, beruhte das eigene Unwissen, nicht auf der Annahme, dass es niemanden interessiert haben dürfte, wonach auf die Möglichkeit nicht hingewiesen worden sein müsste, und ehrliche Sacharbeit, ein ehrliches Rechtswesen aus freien Überzeugungen und echten Werten, wert zu schätzen gewesen sein sollte. Die Vorstellung, habe diese nicht darin gelegen, dass es niemanden wirklich interessiert haben würde, insoweit die Annahme nicht ausschlagend dafür gewesen sein sollte, oder die Arbeit nicht für geringfügig zu erachten gewesen wäre[1]Die Möglichkeit, Cum-Ex als mögliche Straftat, als solche festzustellen, bei der Staatsanwaltschaft Köln, zu einem Zeitpunkt, zu dem es niemanden interessierte, also eigentlich völlig unabhängig … Continue reading. Und der eigentliche Wert schon verlorengegangen war, nicht zu erkennen, aber womöglich fortan zu unterschätzen gewesen sein dürfte, seine Bedeutung, nicht zuletzt, in wirtschaftlicher Hinsicht, oder mit Hinsicht auf einen tatsächlichen Wert, der selbst nicht vergangen sein durfte wie die Zeit.

Das Alter, selbst manch eines, im Sinne der vorausgesetzten Demokratie, mutmaßlichen Entscheidungsträgers, zeugte es nicht davon, wenn nicht von einer gewissen Größe, in der Zeit, die darin nicht verfehlt gewesen sein dürfte; wäre darin nicht eine gewisse Weisheit zu sehen gewesen, als nicht in jenen, zum immer auch entscheidenden Zeitpunkt, von weitaus jüngeren Menschen, ferner im Sinne der kommenden Generationen, bei denen es selbst, als in der Entscheidung, nicht im Voraus gesehen, nicht schon immer gefehlt haben dürfte.

Die Weisheit, die jenen mutmaßlichen Entscheidungsträgern in der tatsächlichen Entscheidungsnotwendigkeit schon immer fehlte, als müsste man diese selbst nicht anderseits als besonders ausschlaggebend für jene Unwissenheit gehalten haben; so wäre man selbst in der Entscheidungs- und Handlungsreife auch nicht als besonders senil und abfällig im bereits abhanden gekommenen Willen, respektive den diesem zugrunde liegenden Erklärungen, seinen Entscheidungsvoraussetzungen anzusehen[2]Referenz Beitrag: „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU“ Bestand der Widerspruch gerade darin, … Continue reading. Die Zeit anderer, die, ohne diese Weisheit, aber das dem nicht gesondert zugrunde liegende Wissen, ansonsten nicht richtige Handeln, in einem Moment schon für alle Zeiten als verfehlt anzusehen gewesen wäre.

References

References
1 Die Möglichkeit, Cum-Ex als mögliche Straftat, als solche festzustellen, bei der Staatsanwaltschaft Köln, zu einem Zeitpunkt, zu dem es niemanden interessierte, also eigentlich völlig unabhängig von allem, oder sogar allen anderen, angesprochen worden war und dazu ermutigt worden sein sollte. Und bis heute, zu einem dementsprechenden Ausgang, der einen Erfolg dargestellt haben sollte, abschließend zu verfolgen gewesen war – Referenz Beitrag: „Ein Schaden der bleibt – Die Cum-Ex Ermittlungen, ein Justizminister und die Unabhängigkeit der Justiz“
2 Referenz Beitrag: „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU“ Bestand der Widerspruch gerade darin, dass die Politik zum gegebenen, noch vielmehr entscheidungsrelevanten Zeitpunkt, keine Lösung gefunden haben wollte. Betrachtet wird die Ausgangslage; konnte den eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Köln selbst ja eigentlich keine größere Bedeutung zugemessen werden, als es sich anhand der Umstände sonst nicht ergeben haben würde. Somit war die Sache erstmal nicht weiter beachtlich, bis zum späteren Zeitpunkt, insbesondere mit Hinsicht auf die Verfahrensanhäufung und das Konflikt-, respektive Kriegsgeschehen. Und betrachtet werden konnte nunmehr der faktische Ausgang, unter Berücksichtigung der Tatsachen, Herrn Roth betreffend, und nicht zuletzt Frau Brorhilker, wobei die Tatsachen für sich sprechen sollten. Wobei der Ansatz von Herrn Roth grundsätzlich als richtig, jedenfalls nicht als völlig falsch anzusehen war, soweit die Umstände daraus nicht größer geworden sein dürften, als sie zum besagten Ausgang nicht geführt haben dürften, was die Reichweite der Ermittlungen und somit deren Wirkung anbelangt haben sollte; was die politische Seite anbelangte, auch wenn es dazu zwischendrin womöglich etwas mehr bedurft hatte. Erinnerte man sich nicht daran, nicht zuletzt zu den möglichen Verfahrensausgängen gesagt zu haben, dass es nicht so schlimm sein würde, selbst dann nicht, wenn es nicht so laufen würde, wie vielleicht erhofft, weil grundsätzlich niemals ohne Weiteres davon ausgegangen werden müsste, eine Straftat würde verübt worden sein, oder, dass darauf in irgendeiner Form zu spekulieren, oder zu pochen gewesen wäre. Jedenfalls im Gegensatz zu den hiesigen Vorstellungen, die zum besagten Ausgang geführt haben sollten, und Bände für sich sprechen sollten, selbst unter einer tatsächlich demokratisch politischen, wissenschaftlichen Begeisterung, aber immer auch menschlichen Voraussetzung. Genügte es sonst nicht länger der gegenwärtigen Voraussetzung, insbesondere eines Einzelfalls, weil, es als Einzelfall anzusehen wäre, der gegenwärtig zu sehen, und zu verhandeln wäre, anstatt jemals von massenhaften Verfahren ausgegangen zu sein, ohne, dass der Grund des Einzelfalls davon jemals auszunehmen gewesen wäre. So darf der nächste Umstand, nicht zum Gegenteil geführt haben, als es nicht an gegenwärtigen Handlungen zu sehen gewesen wäre. Die Gründe, lagen diese hier nicht anders, was es herauszustellen gegolten haben sollte, um die Rechtsordnung darüber hinaus dennoch zu bewahren. Was den Schaden angeht; von den Umständen, die durch politische Einflussnahme eben Wiederum geschaffen worden sein sollten, einmal abgesehen, ist leicht nachzuweisen, dass dieser aufgrund dessen bereits als viel höher anzusehen ist, als der tatsächliche Schaden, sowie es sich aufgrund dessen insgesamt nicht anders verhalten haben sollte, dieser also auch nicht als kleiner anzusehen gewesen wäre. Jedes Verhältnis, lässt sich so replizieren, respektive reduzieren, an einer bestimmten Anzahl an Möglichkeiten, hier besonders mit Hinsicht auf die Verfahrensanhäufung. Kann es so viele Verfahren doch eigentlich gar nicht gegeben haben, in der Entstehung nicht, an gegenwärtigen Handlungen gesehen. Es Widerspricht der zeitlichen Gegenwartsdarstellung, im tatsächlichen Sinne, außer, man habe bewusst Einschränkungen im eigentlich gegenwärtigen Handeln vorgenommen. Es handelte sich also um Handlungen, die zu bewussten Verzögerungen in der Lebensausführung, oder einem vollständigen Stillstand geführt haben würden, von der ökonomischen Grundlage, deren Voraussetzung sie nicht erfüllt haben würde, einmal abgesehen. Krieg ist derzeit in der Ukraine, dort findet der vollständige Stillstand zu Hauf statt, die Gründe interessiert aber dennoch niemanden wirklich, dass diese noch tatsächlich und mit Hinsicht auf die Diplomatie noch einzugrenzen gewesen wären, oder das Handeln der Menschen selbst nicht dazu geführt haben dürfte, als es auf die Möglichkeiten nicht bereits zu replizieren gewesen wäre. Was haben wir an Mord und Totschlag, Gewaltverbrechen, die sogenannte Messergewalt ist größer geworden. Alles andere sind Handlungen, die bedingt, anhand von äußeren Umständen, nicht ferner im eigentlichen Verschulden, ohne Weiteres nicht dazu geführt haben dürften. Massenweise Vorkommnisse, die dies beinhalteten, wären es angemeldete, oder nicht angemeldete Proteste, Fußball an den Wochenenden. Die ökonomische Voraussetzung widerspricht aber nicht der Grundlage, dass anderweitige Umstände nicht dazu geführt haben dürften. Doch davon ist eigentlich niemand unmittelbar betroffen, als es die gegenwärtige Ausübung der Lebensführung nicht gleich beinhaltet haben dürfte, die Umstände des Kindesmissbrauch wurden unlängst bereits angeführt. Die Frage ist, welche Voraussetzungen vorgelegen haben mussten, dass es sonst nicht dazu geführt haben dürfte, ohne nicht dennoch, als unvermeidlicher Widerspruch, nicht einfach wieder davon ausgegangen zu sein. Die Interaktion im Internet, Kinderpornografie, Umstände eben gleich des Kindesmissbrauchs, sogenannte Hassverbrechen, als höfliche Form von erdachten politischen Retentissements. Es sind aber nicht einschränkende Handlungen. Diese müssen trotz des staatlichen Vermögens, durch bewusst falsche Anwendung, respektive Aufwendungen seiner tatsächlichen Grundlagen ergangen sein. So müssen dem falsche und politische Verdächtigungen zugrunde gelegen haben, alles andere widerspricht bereits den obigen Voraussetzungen subjektiven Handlungsvermögens. Umstände, die anhand von restriktiven Vorkehrungen getroffen worden sein mussten. Politische Verfolgung, insbesondere im internationalen Konfliktgeschehen, doch auch hier wird von einem normalen Tagesablauf, respektive Handlungsspielraum als Ausgangslage ausgegangen, bei dem ein bestimmter Radius nach entsprechender Möglichkeit aufgesucht werden kann, oder nicht, eine Handlung unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden kann, oder nicht; die anhand der Tragweite für den Einzelnen gesehen nicht gleich ohne Weiteres darüber hinausgegangen sein kann. Was also die Sicherheitsfrage anbelangt haben dürfte, sowie es sich weiter herausstellen lassen müsste, dass, selbst die Cum Ex Ermittlungen auf entsprechender Mitwirkung beruht haben sollten, oder als Grund dagegen angeführt, aber nicht dafür gesprochen haben dürften; so bleibt hinsichtlich der politischen Verantwortung, besonders hinsichtlich aller anderer Umstände eine größere Bedeutung bestehen, die hier nachweislich, hier auch im Sinne der Verfahrensanhäufung, respektive des Konflikts und Kriegsgeschehen als maßgeblich gesehen werden musste. Die Frage, aufgrund dessen, eine Abwägung vorgenommen zu haben, stellt sich also erst gar nicht, wollte man die Menschen nicht davor bewahrt haben. Jedenfalls nicht für diejenigen, die dazu beigetragen haben, sowie die Akzeptanz und das Verständnis, besonders für den Rechtsfrieden, gefehlt haben sollte. Es liegt also mehr noch bei jenen, im Verhältnis zu den Gründen, die auch im Einzelnen, im Verhältnis zum Einzelfall nicht dazu geführt haben dürften, als das Gegenteil zur Scheinpolitik, das unterdessen vorausgesetzt worden sein sollte. Dabei kommt es also explizit nicht einmal mehr darauf an, ob es so gewesen sein sollte, sowie es sich anhand der Tatsachen nicht ergeben haben dürfte, sondern, dass es der Voraussetzung widerspricht, die dem Grund selbst nicht entsprochen haben dürfte. So, wie ihnen selbst der Mut dazu gefehlt haben sollte, um das Richtige zu tun, oder, was die politische Einflussnahme anbelangt haben sollte, um selbst persönlichen Profit aus Publicity geschlagen haben zu können, dass ausgenommen Falsche, also wenigstens nicht unterlassen zu müssen, weil es hinterhältig zur politischen Verfolgung, oder sogar politischen Verdächtigung geführt haben sollte. Weil, so wie es sich nicht mehr anders ergeben haben sollte, ein Sündenbock dafür gesucht, ja eigentlich nur in der Not des Moment ganz dringend gebraucht worden sein sollte. Dabei musste, sagen wir explizit im Fall um die Cum Ex, nicht einmal eine tatsächliche Verantwortung, oder einer anderen Person in Betracht zu ziehen gewesen sein, als es der eigenen Verantwortung, aber gewiss der eigenen Vorstellung nicht genügte, oder es dem tatsächlichen Umstand nicht entsprochen haben dürfte. Es kommt also auch nicht darauf an, wie viele Verfahren es darin noch gegeben haben sollte, sondern, darauf, dass diese als etwas anderes dargestellt worden sein sollten, als es dem eigentlichen Sinne des Rechts und seiner eigentlichen Schutzwirkung noch entsprochen haben könnte. Wobei der politische Grund, für die Verfahrensanhäufung, im gleichbedeutenden Grunde genommen darin gelegen haben sollte; der sonst im Sinne des Gesetzes, eines Einzelfalls, niemanden selbst aufgrund einer Sache für sich zugeschrieben worden sein könnte, als Auffassungsgrundlage jeder Rechtsbestimmtheit, als Grundprinzip einer demokratischen Gesetzeslegitimation; den es nicht bedingt haben dürfte, aber sollte, worin der eigentliche Verrat gelegen haben sollte, als es sich angeblich nicht mehr anders offenbaren haben ließe. Nur, dass die Verfahrensanhäufung darauf beruhen sollte, als es einem Einzelfall, in der Sache bestimmt, sonst nicht zugrunde gelegen haben dürfte, änderte es auch nichts am Verfahrensgrund, aber an seiner Auffassung. Worauf die Verfahrensanhäufung, die nicht mehr zu bewältigen sein sollte, tatsächlich fußen sollte, als politische Vormachtstellung. Es handelt sich vor allem um einen psychologischen Grund, der dann scheinbar noch ganz unbehelligt unterbewusst, nach außen getragen werden musste, soweit, bis dieser in den gesonderten Fällen eines für sich genommen, nicht ausgenommenen Rechtsstaatsanspruchs, mit politischer Gewaltanwendung durchzusetzen gewesen sein sollte, aus der eigenen Unbeholfenheit, um, wenngleich vermeintlichst, einen schnellen Erfolg erzielt zu haben. Man muss es auch einfach einmal ganz klar sagen können; dass die Politik, was die tatsächlichen Umstände anbelangt haben sollte, es schlichtweg unterlassen haben wollte, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, obwohl prinzipiell die konkrete Möglichkeit und gemäß den grundgesetzlichen Voraussetzungen auch eine Pflicht dazu bestand. Wonach eine Mittäterschaft angenommen werden musste. Die, durch jede entgegengesetzte Handlung, als eine politische Einflussnahme; die der darauf geschaffenen Voraussetzung durch die Ermittlungsarbeit widerspricht, wieder auf erlebt ist. Und eine Strafe ist nur dann wirklich wirksam, wenn die Voraussetzung der Strafbarkeit in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz, und ihrer Legitimation, tatsächlich gegeben ist, in Übereinkunft einer rechtlich hoheitlichen Gesamtheit. Es verhält sich in Teilen nicht anders, als bei den Umständen des Asylverfahren vgl. Referenzbeitrag „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“. Und es sollte bei einem allgemeinen Verständnis, das in der Politik gewissermaßen als Voraussetzung angesehen werden muss, auch als zu erwarten und zumutbar anzusehen gewesen sein. Betrachtet man hier das Verhältnis der Deliktswertigkeit, innerhalb der Verfahrensanhäufung, der Voraussetzung einer Strafbarkeit, dann bildet sich daraus ein ganz erheblicher Teil über die besagte ökonomische Grundlage, die den besagten äußeren Umständen somit schon immer unterlag. Wäre es nicht immer so erschienen, als wäre es ganz gewöhnlich, wie ein Rechtfertigungsgrund jener Unbeholfenheit, die den menschlichen Bedürfnissen dennoch zugrunde gelegen haben sollte. Jedenfalls, solange man annimmt, dass die Voraussetzung dazu gegeben sein sollte. Doch wird sich in den Streitverhältnissen immerzu noch so sehr darum gewunden, als gäbe es für nichts eine Lösung, für kein Fachkräftemangel Problem, für keine Verfahrensanhäufung, dass insofern klar ist, dass es so gewesen sein müsste, und zwar fortdauernd, und ganz besonders dürfte der Mensch darin nicht angesehen worden sein. Das wäre ja alles beinahe erstmal nicht so schlimm, läge darin nicht das gegenteilige Supplement, als beinahe eigenständig, ganz entscheidender Grund, der auch nicht weiter zu differenzieren gewesen sein dürfte, wie die Gründe der menschlichen Bedürfnisse, das Leben des Menschen selbst. Und dennoch ist es so, und dennoch muss man sehen, wie hoch die Brisanz darin zu sehen sein soll, was nicht alles dafür getan werden müsste, ohne Rücksicht auf Verluste, ohne eigentlich noch selbst erkannt haben zu wollen, dass das eigene Handeln als ausschlaggebend dafür angesehen werden musste, dass es so gekommen sein sollte, dass es so gekommen ist und nicht mehr anders gekommen sein wird, weil, perspektivisch gesehen man selbst am meisten daraus hervorgestochen ist, wenngleich man es selber nicht mehr gemerkt haben wollte. Und es alleine darüber an einer diplomatischen Grundlage gefehlt haben sollte, die stets den Menschen im Fokus einer Entscheidungsmöglichkeit sieht, im internationalen Konflikt- und Kriegsgeschehen. Ob CDU, die es über Jahre und Jahrzehnte nicht zu verhindern vemocht haben wollte, wohl aber in Spendengeldaffären verstrickt gewesen sein wollte, oder, ob man die Cum-Ex Geschäfte auch sonst gedeckt haben wollte, als wäre es unter dem Deckmantel jener Einflussmöglichkeiten vergleichsweise keine Oligarchie, die nicht unter den Deckmantel eines Präsidenten einer Diktatur gefallen, oder man selbst, ohne einen solchen Einfluss nicht Kanzlerkandidat gewesen wäre. Und es auch nicht darum gegangen wäre, sich dennoch peinlich zu streiten, nicht, wie viele mutmaßliche Straftäter sonst nicht doch immerzu zu belangen gewesen wären, im Gegensatz zu den rechtsstaatlichen Prinzipien und selbst unter der Voraussetzung, einen Grundanspruch an Würde bewahrt zu haben, sowie das Verhältnis zur tatsächlichen Strafbarkeit so nur gestört worden sein konnte. Wenn auch sonst nicht das Verständnis für einen gemäßigten Rechtsfrieden, oder einen plausiblen, erreichbaren, geldwerten Gewinn, einen echten Wert; den es anhand von erträglicher Leistung, im Ganzen gesehen realitätsnah zu beziffern galt, gegangen wäre. Und es auch sonst keine Rolle mehr gespielt haben dürfte, über einen Kriegsgrund, der, nicht in einem Einzelnen gesehen, nicht dazu geführt haben dürfte, nicht selbst entscheiden zu haben. Weil kein anderer Grund vor dem Menschen, der diese Leistung bereits ehrlicherweise erbracht hatte, noch als größer anzusehen gewesen wäre, oder dieser auf politischer Ebene nicht gesehen worden sein dürfte, als wäre es nicht ganz eindeutig. Und echte Politik dadurch verhindert sein sollte, aus einer noch größeren Gewinnabschöpfung und jener Vormachtstellung. Und selbst, wenn ich den Heuchlern das sage, dann lachen sie sich noch darüber kaputt, wie über jeden Menschen, der eine ehrliche Leistung erbracht und in Frieden gelebt haben wollte; sei es auch für diejenigen so gesehen. Die, unter ihren Rahmenbedingungen, im eigenen Referenzrahmen gesehen; die, einer staatlichen Führung nicht unterlegen haben; eigentlich eine ehrliche Staatsarbeit erbracht haben wollten, anstatt aufgrund dessen, unter einem weiter schon nicht erfüllbaren Bedarf selbst einzugehen. Die, bei vermeintlich, eigentlich noch so hoher Gepflogenheit, eigentlich nur noch wissentlich gestammelt und gestottert haben, als jemals eine ehrliche; sei es auch eine auf Wissen basierende, sachfundierte Rede, gehalten zu haben, die, selbst zu einer echten Erkenntnis, sonst nicht geführt haben würde, käme diese, wie ein Grund überhaupt jemals zu sprechen, sowie sie es selbst nicht mehr vermochten, nicht von Herzen. Denen, gleich gesagt worden war, aufgrund der eigenen Ideologieform besser abzudanken, anstatt die Schande weiterhin über die Menschen ergehen lassen zu haben