
Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU
Nach den letzten medienpräsenten Umständen betreffend die Staatsanwaltschaft Köln und die Cum-Ex Ermittlungen, muss davon ausgegangen werden, dass das Justizministerium NRW und seine Vertreter, sowie sein Vorgängervertreter, unabhängig von den Einzelentscheidungen, die in Köln von der Staatsanwaltschaft im Einzelnen getroffen wurden, oder unter entsprechenden Voraussetzungen im Einzelnen noch getroffen hätten werden können; nähme man hier nicht jegliche Umstände von einer jeden Entscheidung im Einzelfall aus dem Ganzen heraus, als größtenteils mitverantwortlich dafür anzusehen sind, dass eine unabwendbare Krise in ganz Deutschland angenommen werden muss.
Entscheidungen, die unabhängig von den Staatsgewalten, ansonsten auch im Sinne einer echten Demokratie, sowie in ihren Voraussetzungen im Einzelnen, und hier entspricht es wohl dem entscheidenden Grund auch als Voraussetzung für die Anklagevertreter in Köln; dass jegliche Umstände, die im Einzelnen darauf hinauslaufen sollten; dass in den Jahren zuvor aus bloßer Leichtfertigkeit, aus grobem Blödsinn, aus einem mangelhaften Interesse an der Sache, aus Missbilligung der Würde eines jeden Menschen vor allem anderen, alle selbst erdachten Umstände, tatsächlich zustande gekommen sind.
Die also eigentlich unabhängig von der Einzelentscheidung im Einzelnen, und worauf die Beschwer in der Öffentlichkeit über die Staatsanwaltschaft Köln ansonsten tatsächlich auch im Einzelnen begründet gewesen sein möge, und nunmehr auch dazu geführt haben müsste; folgte man hier nicht selber diesem ganz entscheidenden, auf einem jeden Umstand selbst beruhenden Grund; eine Entscheidung überhaupt getroffen zu haben, als es ferner nicht sogar in vielen Behörden an der Voraussetzung ermangelte unter einer Verfahrensüberfüllung[1]Vgl. WDR: „Richterbund schlägt Alarm: In NRW fehlen Staatsanwälte“ vom 04.08.2023 aus weitreichend vorgeschobenen politischen Gründen[2]Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“ oder einer weitläufigen Repressionsstruktur[3]Vgl. Referenzbeitrag: „Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden“ noch tatsächlich sachlich fundierte Entscheidungen getroffen zu haben[4]Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“. Die jedoch ferner jener Möglichkeit, dem Grund nach, der Möglichkeit jedoch nicht selbst entsprochen haben. Lassen sich die Umstände wohl jemals noch mit keinem anderen Mittel wieder wirklich ausgleichen, als Entscheidungsgrundlage, aber nicht nur aus sachlicher Hinsicht; ginge es doch nicht alleine darum, diese auch aus den Aspekten des Menschen zu sehen und eine Entscheidung auf dieser Grundlage selber noch einmal getroffen haben zu können.
Und gleich welche Entscheidung sie demnach auch noch treffen mögen oder glaubten sie es im Sinne der Demokratie noch einmal zu tun, gleich wie sehr sie auf die Vorherrschaft ihrer eigenen Vorstellungen dabei immer noch einmal bestanden haben wollten; ob für sie selbst, ohne jegliche Belege oder die Rücksicht auf die eigenen Belange, noch im Sinne der Demokratie, ob politisch überhaupt noch erfüllbar oder aber parteiproklamatistisch rechtsorientiert motiviert; darüber hinaus gesehen, überhaupt noch einmal wirklich eine Entscheidung getroffen haben wollten, sofern ein Nachweis für sie darüber schon nicht mehr zu führen gewesen ist[5]Referenzbeitrag: „Zeiten, einer neuen Form – Die Zeitenwende“. Denn diese Tatsachen werden alleine dadurch niemals an Wahrheit verlieren, weil sie selber nicht anders gehandelt haben wollten, und bei aller Wahrscheinlichkeit auch nicht anders handeln wollen werden[6]Vgl. Besagte Vorhersehbarkeit der Dinge: Referenzbeitrag: „Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen“. Ginge es doch nicht um den Umstand, noch um den nachweisbaren Grund, der eine Entscheidung darüber noch tatsächlich begründet haben würde, die somit auch niemals vorweggenommen worden sein würde.
Aber, es geht hier ja nicht um eine Formalität. Es liegt auch nicht an einem Gesetz, das durch den Menschen erst im Leben tatsächlich an seiner eigentlichen Kraft verdiente. Durch einen jeden einzelnen Menschen, und es somit eigentlich ganz leicht zu ergründen gewesen wäre. Es geht um jedes Gesetz, das durch ihr Handeln an der Rechtskraft, an der Bestimmtheit im Einzelnen und auch insgesamt gesehen; in seinem eigentlichen Grunde genommen, bereits weitreichend an seiner Sinnhaftigkeit verloren haben sollte. Doch geht es bei dem Einzelfall immer auch um den Menschen, und es geht um Zeit, die es sich zu nehmen galt, vor jeder Entscheidung im Einzelnen und danach. Die bei aller Vorläufigkeit der Dinge, die zu diesen Umständen so ganz unscheinbar geführt haben müsste; die es da dennoch anzunehmen galt, als wären sie nur geläufig, beinahe schon so wie der Lauf der Zeit selbst.
Für sie liegt dieser Zeitpunkt bei aller Offensichtlichkeit aber niemals dort, wo die Menschlichkeit noch einmal zu erfüllen gewesen wäre, gestern und auch heute nicht, durch entsprechende Voraussetzungen für ein jedes Verfahren, sondern, es liegt in ihrem Eigensinn, dass es im gleich bedeutenden Grunde genommen niemals anders gewesen sein müsste, auch dann nicht, wenn es der Wahrheit für jedermann noch einmal entspräche. Die der Mensch von sich aus in seinem ehrlichen Schaffen und in seiner Verantwortung, ohne dabei eigentlich mehr zu verlangen, bereits in alle Welt hinausgetragen hatte[7]Vgl. Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Die Würde des Menschen“. Für sie geht es den Tatsachen entsprechend um mehr als eine Einzelentscheidung lediglich untergraben oder andersherum bereits vorherbestimmt zu haben, die sich ferner eines jeden Grundes der Wahrhaftigkeit somit entziehen sollte. [8]Allgemeine Herleitung zur Ausführung in der Sache: Man könne auch nicht sagen, es müsste weniger Verfahren gegeben haben, ferner, dass dieser Umstand dann tatsächlich damit behoben sei, weil … Continue reading. Woraus sich eine jede Beiläufigkeit der Umstände in der Sache selbst tatsächlich bemisst, die, so unscheinbar sie auch erschienen sein möge, als das Einfache; wenngleich es eben angeblich auch nicht einfacher erschienen, aber maßgeblich für diese Umstände ist.
Geht es im Grunde doch um nicht weniger als die Zukunft des Menschen selbst, die sie mutwillig, ja so kann man es nicht anders sagen, tatsächlich auf Spiel gesetzt haben; im vermeintlich wieder noch einmal austauschbaren Gegenzug für die zu billigende Inkaufnahme einer ernsthaften Gefahr, die daraus nunmehr unmittelbare Wirklichkeit geworden ist. Wird über die Wahrheit selbst doch niemals einfach entschieden, liegt sie doch im tagtäglichen Umgang, im Menschlichen selbst; das sich den eigentlichen Grenzen der Unmittelbarkeit eines jeden einzelnen Ausdrucks, jeder Verhaltensweise, jeder Entscheidungsgrenze im Einzelnen eigentlich doch immer noch einmal entzieht. Die sie darin mutwillig und ganz unscheinbar vorausgesetzt haben, als eine aufgetürmte Barriere vor den wirklichen Belangen, immerzu dann, als es gerade noch einmal galt den Menschen noch einmal selbst zu sehen.
Die Voraussetzungen, sind es doch immer die Gleichen, wären diese gleich für welche Partei unter den Prinzipien der Behördenleitung, als Amtsverpflichtung zu verstehen gewesen. Haben sie doch eigentlich alle und auch als Teil einer Regierung, in den letzten Jahren daran Teil gehabt, und sind auch die Voraussetzungen nicht mehr anders zu verstehen gewesen, als handelte es sich dabei doch eigentlich nicht bloß um eine reine Formsache, die ansonsten noch alleine dadurch zu erfüllen gewesen wäre. Ist es nicht viel schlimmer noch, eine Behörde eben unter einem Grünen Justizminister, der es schlimmer noch, unter dem Vorwand einer mutmaßlich noch ganz anderen Missgunst auch nicht anders zu verstehen vermochte, als es seinen Vorgängern in jenem Moment gleichzutun; mit dem Finger auf andere zu zeigen und ganz besonders vorschnell mit seinem Vorurteil gewesen zu sein, auf Kosten anderer[9]Vgl. „Handelsblatt: NRW-Justizminister attackiert Staatsanwaltschaft Köln“ vom 16.08.2023.
Geht es doch stets um so viel mehr, als es einer Einzelentscheidung längst nicht entsprochen haben möge, als unter den gegebenen Voraussetzungen selbst darüber entschieden zu haben; denn die Wahrheit, ist sie doch stets noch so viel mehr, als es sich in jenem Augenblick tatsächlich noch selbst ergründen ließe. Der seinerzeit den Umständen aus diesem entscheidenden Grund bereits vorausgegangen sein musste, ohne die Wahrheit darin noch einmal selbst zu sehen. Entscheiden, täten es nicht immer noch andere; kämen sie nicht einer Einheit gleich, die niemals selbst entschieden haben würde; doch täten sie es selber nicht, im Angesicht eines jeden Menschen; den Menschen, als ihn nur einmal wirklich selbst zu verstehen[10]Vgl. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.. Doch die Umstände, entwickelten sie sich gleich, und werden sie auch weiterhin keinem Recht mehr entsprechen können, dass es sich in der eigentlichen Frage; dabei damit aber nicht gleichtäte, dass es dem einzelnen Recht, seiner eigentlichen Rechtskraft, der Gesetzmäßigkeit nicht tatsächlich noch einmal wieder genügte, als wäre es der Mensch selbst, und das Recht es nicht; der dabei verlorengegangen sein müsste.
Entschieden haben sie doch allesamt schon längst vielmehr, als es ein jeder Wähler selbst imstande wäre es noch einmal zu tun; im menschlichen Vertrauen über eine Regierung, über die Sache in ihrem Grunde schon selbst, aus der Kraft des Volkes, die in den Verfahrensgängen insgesamt bereits aufgegangen sein müsste[11]Vgl. Referenzbeitrag: „Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen“. Ändert es doch nichts an den Umständen, die zur gegenwärtigen Situation geführt haben mussten; entsprechen Wahlen doch längst nicht mehr einer ganz grundlegenden Voraussetzung für die Demokratie, der politischen Freiheit eines jeden Einzelnen noch wirklich genüge getan zu haben. Geleitet, von ganz anderen Mächten, taten sich all diese Umstände auf, die niemals dem Menschlichen entsprochen haben würden, und taten sie es noch. Gleich wer von ihnen angeblich auch nicht vermochte eigentlich nur die ganz einfachen Dinge zu verstehen, die jeden anderen Umstand, in seinem eigentlichen Grund, der demnach auch nicht vorgelegen haben müsste, bereits erübrigten; als Mensch niemals auch nicht vor der Wahl zu stehen, auch wenn dabei in jenem Augenblick, der auch noch so gleichgültig erschienen sein musste; über sein Leben schon längst entschieden wurde. Liegt die Freiheit doch besonders darin, noch wirklich selbst entschieden haben zu können.
Frei entschieden; haben sie diese Entscheidung niemals selbst getroffen; frei entschieden, so haben es nur andere. Leidtragend sollte dabei stets der Mensch gewesen sein, den man, und hier geht es im besagten Zusammenhang auch um die Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonen, hinsichtlich der tatsächlichen Umstände aber niemals leichtfertig unter Druck gesetzt haben würde. Man sollte wohl, sowie mit Hinsicht auf die mögliche Fruchtlosigkeit von Sanktionen meinen müssen; dass die mutmaßlichen Verantwortlichen selbst am meisten glauben wollten, es ginge dabei alles um Betrug, auch wenn bei allem menschlichen Anschein, bei jedem kleinen Funken an menschlichem Verstand, eigentlich nur vom Gegenteil ausgegangen werden müsste, nicht zuletzt, um die Achtung vor dem Menschen zu bewahren, ihn in seinem Wesen noch angesichts eines Krieges zu schützen; was sich mit der objektiven Ausgangslage, respektive den objektiven Ausgangsvoraussetzungen dazu deckt, die demnach zwangsläufig nicht eingehalten wurden[12]Vgl. Die Missbilligung als Ausgangsvoraussetzung für die Würdeverletzung, im Verhältnis zum eingetretenen, respektive „tatsächlichen Schaden“, der aufgrund dessen nicht erkannt werden … Continue reading.
Ist die Täuschung doch nicht das Irrbild, dass sich erstmals zeigte, als man sich vom eigenen Spiegelbild nur einmal selbst abgewendet hatte. Liegen die Umstände offensichtlich noch ganz anders, darf der Mensch jedoch in seinem Wesen niemals selbst infrage gestellt werden, schon gar nicht auf einer dementsprechend vielmehr nur selbst und wohl nur ganz bewusst, nur zum Nachteil für den Menschen geschaffenen Grundlage. Dies jedoch ergibt sich mitsamt den anderen Voraussetzungen und den sachrelevanten Umständen aber auch insgesamt. Doch was darüber hinaus gegangen sein müsste, so kann der Mensch aus seinem Vermächtnis über die eigene Gunst der Dinge auch weiter nichts dafür; über den Menschen selbst; denn die Umstände, lagen sie nur nahe, wie man es über einen gewöhnlichen Lauf nicht immer weiter noch hinaus gesehen haben wollte. Wäre es ansonsten womöglich nicht die Schuld der menschlichen Schwäche selbst gewesen, von der dabei ausgegangen werden müsste, was hier einer Schuldzuweisung gleichgekommen sein musste, unter Gegenwart eines Konfliktes und die gegenwärtigen Kriegsumstände betreffend; die Schuld vielmehr noch in ihm alleine zu sehen.
Wobei die zentrale Frage hinsichtlich des ehemaligen Justizministers in NRW und seinem Vorgehen bleibt; weshalb entsprechende Maßnahmen; sofern es an der Disziplin oder der Ordnung tatsächlich ermangelte, nicht bereits früher ergriffen wurden, sondern erst nach seinem Ausscheiden, und auch erst mehrere Monate danach. Es muss gemutmaßt werden, dass es sich um eine politische Inszenierung, wohl aber um eine politische Einflussnahme handelte, bei dem ganzen Tohuwabohu, das dabei öffentlich veranstaltet werden sollte, ohne dabei wirklich auf einen Grund einzugehen, der insgesamt womöglich noch plausibel erschienen sein möge. Aufgrund auch von mancher Kritik, die womöglich auch im Vorfeld schon unerträglich erschienen ist. Um nach Übernahme durch den Nachfolger, etwa im Zuge einer neuen Koalitionsbildung aus Grün und Schwarz in NRW und den dazugehörigen Verhandlungen, auf welchen Zeitpunkt diese auch zusammengefallen ist, sofern nicht sogar eine Absprache in Betracht gekommen sein sollte; erst dann eine entsprechende Maßnahme ergriffen zu haben[13]Vgl. Handelsblatt: „Streit zwischen Generalstaatsanwalt und Ex-NRW-Minister eskaliert“ vom 12.07.2023.
Denn gleichsam, wird auch die Koalitionsbildung aus Gelb, aus Grün und Rot auf Bundesebene sicherlich einen entscheidenden Teil dazu beigetragen haben, sowie die Kanzlerfrage an sich. Wird der Kanzler doch wohl eher seinem eigenen Verhalten nach weiter als ein möglicher Täter im zugrunde liegenden Tatgeschehen um die Cum-Ex Geschäfte gehandelt. Und worüber es Informationen zu erlangen, oder eben sogar zu erpressen galt, und Ermittlungen, die Ordentlichkeit eines Verfahrens und die Wahrheitsfindung dadurch gefährdet würden; besteht die dortige Regierung nicht heute noch aus Rot, und nicht aber aus Grün, und Rot, war es nicht Gelb, um nicht nur Schwarz zu sehen [14]Vgl. Insbesondere Fußnote 2 unter „Das Geheimnis eines demokratischen Staates – Und der Schutz von Menschenleben“.
Es zeigt sich einfach ein erschreckendes Gesamtbild, wie angesichts eines wachsenden Konfliktes und dem Kriegsgeschehen mit all seinen Umständen und mit all den Voraussetzungen ganz unbehelligt umgegangen wird[15]Vgl. Hier auch die mehr als unglückliche Verhaltensweise des Herr Scholz, die sich mit den Umständen in der Sache, seiner zwielichtigen Rolle um die Cum Ex Verwicklungen nur decken können: … Continue reading. Die, bei allem Schrecken, bei allem, was man selbst womöglich auch nicht wissen konnte; das erste, aber nicht letzte Mittel dafür darbieten sollten, um die positive Intention in einem jeden Augenblick noch einmal wieder fassen zu können und in diesen schwierigen Zeiten als Menschen einfach zusammenzugehören. Müssen die Umstände hinsichtlich der Verfahrensüberlastung, sowie von den grundlegenden Voraussetzungen auszugehen gewesen ist, in der Gesamtbetrachtung, von einzelnen Umständen aufgrund einer politischen oder persönlichen Einflussnahme einmal abgesehen, doch nur noch dahingehend gewertet werden, dass auch die besagte Repressionsstruktur damit begründet gewesen ist. Unterliegt die Verfahrensanhäufung, von allen subjektiven Gründen einmal abgesehen, doch vielmehr einem rein politischen Versagen, über die Jahre im Voraus, und der „tatsächliche Schaden“ daraus, wird er kaum noch wirklich zu beziffern sein.
So entfällt auch jede Entscheidungsgrundlage, den Menschen in eine Entscheidung überhaupt noch mit einzubeziehen, ganz egal wie kontrovers eine Maßnahme dabei auch noch erschienen sein möge. So konnte es bei allen geben Umständen doch vielmehr auch nur dem Gegenteil dienen; als selbst auch dem Grunde nach, von dem auch sonst niemand weiß; es diesem Grunde selbst noch einmal vorzuziehen. Ganz gleich, wie offensichtlich es dabei auch noch erschienen sein mochte, als es galt die Wahrheit angeblich auch nicht zu sehen, von der sonst jeder weiß, diente sie doch nur dem eigenen Begehren, aus Gründen der Macht und aus der Gier nach noch so viel mehr. Wohingegen andere Menschen, aus einer Überzeugung heraus längst dabei waren einfach das Richtige zu tun[16]Vgl. Handelsblatt: „Streit um Entmachtung von Cum-Ex-Chefermittlerin eskaliert“ vom 27.09.2023.
Die Absprache, erfolgte sie nicht schon zuvor, nimmt man die Regeln der Demokratie aus Ehrlichkeit gegenüber dem Volk, oder aus ihrer Fundamentalität selbst ergeben, nicht noch einmal tatsächlich ernst; nicht schon aus eigenen, aber nicht unter dem Schulterschluss von zwangsläufigen Verhältnissen, vielmehr persönlichen Belangen. Wobei es Streitigkeiten unter den Parteien durchaus stets gegeben haben sollte, diente sie nunmehr unter dem Vorwand, im Kampf gegen eine gänzlich andere Partei[17]Mit Rücksicht auf die oben genannten Parteienverhältnisse, muss sich hier nochmals vergegenwärtigt werden; Ausgangslage für die Regierungsbildung auf Bundesebene war Schwarz Rot; eine Trennung, … Continue reading, trotz allem mit allen Mitteln die Oberhand zu behalten. Entgegen jener Voraussetzungen; wollte man sich hier nicht selbst auf diese Regeln der Demokratie gestützt haben; nunmehr, aber besonders als Ausgangsvoraussetzung dafür auch alle anderen, bisherigen Missstände, die auch sonst schon daruntergefallen sein mussten; als eine eigene Voraussetzung, um eine solche Partei zu stärken, oder diese Umstände vermeintlich noch selbst auszuräumen.
Und unter diesem Vorwand auch noch jede andere Regel brechen zu dürfen, gleich wie abgehoben die Verhältnisse im Gegensatz zur Demokratie dabei noch sein mussten, ohne, dabei noch auf die eigentlichen Gründe, und sei es auch nur im Kleinen, noch tatsächlich einzugehen, um diese wirklich noch einmal auszuräumen. Es wird demnach wohl auch innenpolitisch noch immer schlimmer werden, was zudem unter dem wechselhaften Verhältnis zu den außenpolitischen Voraussetzungen, im Verhältnis zum Konflikt und Kriegsgeschehen gesehen werden muss.
References
↑1 | Vgl. WDR: „Richterbund schlägt Alarm: In NRW fehlen Staatsanwälte“ vom 04.08.2023 |
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↑2 | Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“ |
↑3 | Vgl. Referenzbeitrag: „Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden“ |
↑4 | Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“ |
↑5 | Referenzbeitrag: „Zeiten, einer neuen Form – Die Zeitenwende“ |
↑6 | Vgl. Besagte Vorhersehbarkeit der Dinge: Referenzbeitrag: „Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen“ |
↑7 | Vgl. Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Die Würde des Menschen“ |
↑8 | Allgemeine Herleitung zur Ausführung in der Sache: Man könne auch nicht sagen, es müsste weniger Verfahren gegeben haben, ferner, dass dieser Umstand dann tatsächlich damit behoben sei, weil jedes Verfahren quasi gleich im Moment seiner Entstehung erledigt würde. Das klingt vielmehr danach, als müsste es Einfluss auf das Zustande kommen von Verfahren gegeben haben, was gleich der Annahme entsprechen müsste, dass Einfluss darauf genommen wurde. Wenngleich eigentlich davon ausgegangen wird, dass es sich ferner nach den Allgemeinen Rechten und Gesetzen ordnet, und vielmehr die Annahme, das Recht beanspruchen zu können, insgesamt zu einem höheren Rechtsfrieden führen müsste. Dieser muss eben anderswo schon gestört worden sein, aus einer Vernachlässigung anderer Rechtsvoraussetzungen, oder Lebensbedingungen (Vgl. Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“). Demnach muss auch eher vom Gegenteil ausgegangen werden, wonach es trotzdem mehr Verfahren geben müsste, weil diese aufgrund der Umstände bereites bedingt worden sind, und im eigentlichen Grund einen Doppeleffekt mit sich bringen, wo eins das andere bedingt. Auch hier geht es um den gewöhnlichen Lauf der Dinge, und jede andere Annahme, oder zwanghafte Forderung danach, wäre schlichtweg falsch, besonders aus den falschen Vorstellungen dem eigenen politischen Zwang entsprechend. |
↑9 | Vgl. „Handelsblatt: NRW-Justizminister attackiert Staatsanwaltschaft Köln“ vom 16.08.2023 |
↑10 | Vgl. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. |
↑11 | Vgl. Referenzbeitrag: „Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen“ |
↑12 | Vgl. Die Missbilligung als Ausgangsvoraussetzung für die Würdeverletzung, im Verhältnis zum eingetretenen, respektive „tatsächlichen Schaden“, der aufgrund dessen nicht erkannt werden sollte: Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“ |
↑13 | Vgl. Handelsblatt: „Streit zwischen Generalstaatsanwalt und Ex-NRW-Minister eskaliert“ vom 12.07.2023 |
↑14 | Vgl. Insbesondere Fußnote 2 unter „Das Geheimnis eines demokratischen Staates – Und der Schutz von Menschenleben“ |
↑15 | Vgl. Hier auch die mehr als unglückliche Verhaltensweise des Herr Scholz, die sich mit den Umständen in der Sache, seiner zwielichtigen Rolle um die Cum Ex Verwicklungen nur decken können: Referenzbeitrag: „Geteilte Vorherrschaft – Eine Macht vor allen anderen“ |
↑16 | Vgl. Handelsblatt: „Streit um Entmachtung von Cum-Ex-Chefermittlerin eskaliert“ vom 27.09.2023 |
↑17 | Mit Rücksicht auf die oben genannten Parteienverhältnisse, muss sich hier nochmals vergegenwärtigt werden; Ausgangslage für die Regierungsbildung auf Bundesebene war Schwarz Rot; eine Trennung, die sich auf die reinen Streitfragen der Politik beziehen sollte, also unter den eigentlichen Gesichtspunkten der Demokratie, fand insgesamt schon nicht mehr statt. Die Vormachtstellung, sollte wie schon in gewissen Zeiten und unter gewissen Umständen zuvor Vorrang vor den eigentlichen Streitfragen der Demokratie gehabt haben |

