
Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen
Um zunächst eine eigene Intention zur Sprache zu bringen: es wäre mir persönlich ein besonderes Anliegen „unsere Soldatinnen und Soldaten“ wieder nach Hause bringen, und die Menschen zum bestmöglichen Maß in Sicherheit zu wissen. Den Menschen, den kommenden Generationen eine gerechte Zukunft auf der Erde, in der Welt bieten zu können.
Diese Bitte ist gewiss nicht an eine einzelne Person, einen einzelnen Staat zu richten. Noch, dass diese insofern noch Gehör finden würde, sofern eine eskalierte Situation es überhaupt noch zuließe, ohne nicht schon von vornherein; sei es wegen systemischen Hürden und Schranken, wegen einer fehlenden menschlichen Natur, nicht aber wegen dem Willen diese Situation so und nicht anders offenbart zu haben, nicht erhört worden zu sein. Dies gilt gewiss für den unmittelbaren Aggressor, noch, dass besonders innerhalb der politischen Kreise in Deutschland und anderswo ein tatsächlich dazu geeignetes Klima, ein echtes Gehör oder die politische Handlungsfreiheit gefunden werden könnte, ferner noch ein echter, auf Vernunft und tatsächlicher Begründetheit beruhender Rechtsgrundsatz gelten würde, der dies tatsächlich erlaubte[1]Vgl. Referenz Beitrag „Die Schuld die keiner haben will“ ff. Ferner, um die subjektiven Fehler auszuräumen, wonach ein solches Ungleichgewicht eigentlich unmöglich gewesen wäre, wollte man der Menschlichkeit nicht grundsätzlich ihren Glauben abgesprochen haben.
Dabei liegen das nötige Wissen, die Tatsachen darüber bereits vor, und dennoch wird dieser Ansatz von den hiesigen Entscheidungsträgern vielmehr mit einem dumpfen Schlag, der gerade einer unmittelbaren, willkürlichen Gewaltanwendung gleichkommt, von vorn herein unmöglich gemacht. Aus einer festgefahrenen, wenn auch noch so falschen Überzeugung; es gäbe letztlich auch bei einem nur dem Anschein dienenden Hoffnungsschimmer und all den Bangensängsten keine andere Möglichkeit als eben jene, dem bewaffneten Konflikt, einem ausgereiften Krieg den Vorzug zu gewähren. Und damit die Gefahr an Leib und Leben für die Menschen bewusst aufrechterhalten, die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen dadurch verletzt oder getötet werden, noch zu erhöhen. Wobei sie „unsere Soldatinnen und Soldaten“ nach ihrer eigenen Kalkulation, den erfindlichen Tatsachen entsprechend, bereits mutwillig in den Tod geschickt haben würden. Es ist also keine Frage eines nur hinreichend möglichen, sondern vielmehr bereits angenommenen, absehbaren und anhand der Begebenheiten im Einzelnen bewusst kalkulierten Geschehens. Aufgrund einer Voraussetzung, die trotz, oder wegen einer falschen Annahme, dennoch allseits zutreffend ist und bleibt.
Es sei sich hier nochmal bewusst gemacht, dass es sich bei der hiesigen Situation; einem Kriegs und Konfliktgeschehen, nunmehr besonders ausgetragen in der Ukraine, um einen Dauerzustand handelt. Gleich der unausgesprochenen Entgegnung „unsere Soldatinnen und Soldaten“ wären nur vorübergehend in gemäßigter Alarmbereitschaft stationiert, und ein Andauern dieses Zustand würde die Wahrscheinlichkeit eines ausgesprochenen Konfliktes, respektive einer Ausweitung des Krieges, zumindest subjektiv auch nicht erhöhen. Der Konflikt, seine Umstände und die Beteiligten sind seit Jahren und Jahrzehnten allseits bekannt und stehen nicht alleine von rechtlicher Betrachtungsseite im Kontext vorausgegangener Austragungen von Konflikten im Einzelnen und Kriegen im Allgemeinen.
Und somit ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der besagte Dauerzustand durch objektive Maßnahmen eine Veränderung erfahren könnte weitaus größer als überhaupt jemals von einer nur subjektiv lösbaren Situation ausgegangen zu sein, die zur unmittelbaren Gegenwart des Geschehen geführt hatte. Diese da eben auch noch ausschließlich durch den unmittelbaren Einsatz von Gewalt bewirkt worden sein könnte. Sowie ihre Definitheit eines jeden Einzelfalls darin liegen sollte, an weitaus weniger überschwenglichen Verfahrensweisen keine besondere politische Bedeutsamkeit, eine eigene erfahrene Motivation zur politischen Verfolgung nicht aber schon für alle Zeiten daran verloren zu haben, auch selbst nicht politisch motiviert im eigenen Handeln und einem diesem wenigstens nicht gleichwertigen Unterlassen gewesen zu sein, gleich wie willkürlich eine Entscheidungsgrundlage, die Entscheidung selbst dabei auch erschienen sein mag.
Es reicht eben nicht zu sagen; die Führung durch einen Aggressor, einzelne Mitglieder oder Gruppen seien psychisch beeinträchtigt, verbrecherisch im Sinne der Menschlichkeit, und diese seien daher rechtlich zu belangen oder ähnliches; dass sie selber einen Konflikt, und einen Krieg erst recht nicht gewollt haben, oder aber, ohne eine insgesamte Unbestimmtheit im eigenen Handeln, selber nicht schon vielmehr nur noch das Gegenteil bewirkt und es auch nicht so und nicht anders gewollt zu haben. Denn abgesehen davon; ob es ihnen dann tatsächlich gesagt werden würde, also sobald der Rechtsgrund seinen Bestand gefunden und sich die Möglichkeit dazu tatsächlich ergeben hatte, müssten sie immer noch danach gelebt und den Rechtsgrundsätzen, denen sie selber dabei folgen wollten, auch tatsächlich entsprochen haben. Und wonach diese Beanspruchung an eine solche Rechtskraft beim Vorliegen eines tatsächlichen Rechtsgrund auch nicht auf unbestimmte Zeit und auch nicht alleine an den tatsächlich zeitlich bemessenen Verhältnissen gesehen, von vorn herein nicht undurchführbar gewesen wäre.
Das Völkerrecht, die dieses bestimmenden Völker; dem Volk in einem Allgemeineren Gesetzeswillen, ferner in bestimmter Weise als solches darin gerechtfertigt zu sein; unterliegt eben keiner außerordentlichen Ungültigkeit, insbesondere aus rein menschlicher Hinsicht, immer und immer wieder per se aufgeschoben, unbestimmt im Handeln, im eigenen Willen gewesen zu sein. Dies, obwohl es dem eigenen freien Schaffen einzelner Menschen innerhalb einer Staatengemeinschaft, eines Volkes sonst tatsächlich noch entsprochen haben würde, mit jeder Güte die sich im freien Handeln der Menschen zeigte. Ebenso wie es auch bei den innerstaatlichen Rechtsfolgen eigentlich stets der Fall sein sollte.
Es ginge dabei aber auch nicht alleine um eine mögliche, eigentlich eben rein subjektive Ergreifung eines möglichen Täters, sondern, um die tatsächliche Bestimmtheit des Rechtserfordernis, abgesehen davon, dass derartige Umstände bereits zuvor bekannt gewesen sind. Wonach allen anderen Erfordernissen eine weitaus bedeutendere Aufmerksamkeit zu schenken gewesen wäre. Und wieder ist sofern das einmal gesagte, noch höchstrichterlich in aller Sinne der Menschlichkeit verfügte Wort, die potenzielle Handlungsabsicht daraus weitaus weniger wert, als von dieser Erfordernis im tatsächlichen Sinne im Einzelnen nicht auszugehen gewesen wäre; dass es einer Lösung ohne eine ausschließlich militärische Konfrontation nicht entspräche, oder wenigstens das Drohgebärden nicht weitaus weniger groß wäre, sodass es zumindest hinreichend ausgeschlossen gewesen wäre.
Es geht bei demokratischen Entscheidungen eben nicht alleine darum, ob eine Verhandlung, insbesondere im Angesicht von Tyrannei, nicht geführt werden könnte, oder aus moralischen Prinzipien nicht geführt werden dürfte, sondern darum, dass die Möglichkeit eine Entscheidungsgrundlage darüber zu bilden aus jedem Grund der Freiheit tatsächlich und zu jeder Zeit, der Wille des Volkes dabei unnachgiebig bestanden hatte. Dass diese Kraft, gegenüber einem jeden anderen Menschen, gleich wo, in einem jeden Moment so sehr spürbar gewesen ist, dass kein größeres Maß an Unterdrückung jemals gemessen werden könnte, welches der Diktatur auch in seinen Anfängen entspräche. Von allen Menschen, als die Bewohner einer gemeinsamen Welt.
Eine Bestimmtheit, die sich vom Inneren heraus auch objektiv tatsächlich in allen Bereichen von Gesellschaft und Politik hat allumfassend deuten ließe. Sie schaffen es aber nicht einmal die objektiven Voraussetzungen einzuhalten, von einer offenen Diktatur in den grundlegenden Bereichen nicht losgelöst gewesen zu sein. Nicht aus einem nur allzu guten Willen, der Diktatur durch offene Beziehungen in Wirtschaft und anderswo womöglich noch eine Kehrtseite ab zu verlangen, sondern, aus dem eigenen Unvermögen darüber, die allgemeinen Grundbedingungen für eine lebenswerte Zukunft nicht erhalten zu haben und einfachen Rechtsgrundsätzen nicht gefolgt zu sein. Den freien, den geeinten Willen im Volk, in jedem einzelnen Menschen gesehen zu haben.
Sofern es den Entscheidungsträgern, gleich in welchem Amt, auch unterdessen nicht doch am letzten Deut fachlicher Kompetenz fehlt, ferner auch innerstaatlichen Strukturen solcher Art tatsächlich entgegen zu wirken, und die Überzeugungskraft in jedem anderen Menschen zu sehen, oder aber nicht eigentlich das Gegenteil davon gewollt und bewirkt zu haben, dann sind sie wegen irgendeinem anderen Grund schlichtweg mit allem überfordert, ohne dabei die tatsächlichen Ursprünge und Gründe des eigenen Handeln jemals erkannt zu haben. Und so wären sie allein überdies beleidigt worden, weil sie schlicht und ergreifend zu dumm für alles wären, was der menschlichen Natur und ihrem Handlungsvermögen sonst auch nicht entspräche. Aber von irgendetwas müssten sie ja leben, wenn nicht bei aller sonst so gesonderten Bedürftigkeit[2]Vgl. Referenz Beitrag: „Politische Moral und Frieden ohne Diplomatie- Der Krieg in der Ukraine und ein Konflikt in der Welt“, dann doch von dieser unausgesprochenen Dummheit, die man ansonsten auch Nationalismus nennt.
Und auch ihre eigenen Kinder, wenn nicht schon sie selbst dem Amt beinahe doch wie im Leben verschrieben, wohlwissend vom Krieg weitestgehend auch behütet im politischen Amt, auch sie würden nach ihren eigenen Vorstellungen von Demokratie und Freiheit in Ruhm und Ehren auf dem Schlachtfeld fallen, welches sonst schon nur noch einer unumkehrbar zerstörten Natur entsprochen haben könnte. Wenn nicht schon alleine die Vernunft, dann wäre es doch gewiss die Liebe, die einen allzu gefährlichen Faktor ausmache, der ohne jegliche logische Ansprüche schließlich zu einem unkalkulierbaren, ja einem einmaligen Genuss geworden sein müsste, aber besonders für sich selbst.
Die hiesigen Entscheidungsträger befinden sich den Tatsachen entsprechend vielmehr schlecht als überhaupt noch irgendrechtens im Amt[3]Es gilt insgeheim der Grundsatz: Wahlen alleine machen noch keine echte Demokratie aus.. Einzelne Entwicklungen konnten dabei verfolgt werden, insbesondere als es hieß; es sei eine auf die Demokratie gerichtete Flaute bei der Wahlbeteiligung zu verzeichnen gewesen. Das suggerierte Unverständnis gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt, bei noch so hohen Wahlversprechen die gerade noch der subjektiv abgeleiteten Überzeugung dienten und die im gleichen Zuge mit einem düpierten Wahlerfolg ebenso wieder gebrochen wurden, als eine gefestigte Struktur bestehen, die sich gleich durch welche Schichten bis an die unanfechtbare Spitze der Gesellschaft zieht, unantastbar im eigenen politischen, oder vielmehr persönlichen Handeln geworden zu sein.
Das Verhalten ist vorhersehbar geworden, und aus dem Usus der Eigenbehauptung über die scheinbar dennoch so selbstverständlich gewordene Stellung innerhalb eines zusammen gemischten Politik-Milieu, vermehrt durch die Überzeugung; einen besonderen Teil für die Demokratie geleistet haben zu müssen komme was wolle, ist ein unberechtigter Verdruss gegenüber den Bürgerinnen und Bürger groß geworden, der durchaus als eine ernsthafte Boshaftigkeit verstanden sein wollte. Sei es drum geschehen, die eigene gesellschaftliche Stellung zu vertreten und unter dem Vorwand der Demokratie gedient haben zu können, als auch nur einmal gefährdet anzusehen.
Und noch leiden die politischen Entscheidungen am meisten unter diesem allgemeinen Nonsens, der alles geworden sein kann, nur nicht ein bestimmtes Niveau an politischer Handlungsreife eines demokratischen Staates. Die daraus unweigerlich abgeleitete, eigene vermeintliche Höherstellung innerhalb der Gesellschaft, ist dabei nur noch mit zunehmender politischer Gewalt zu erhalten gewesen, und sollte ferner auch als Phänomen von üblicher Polizeigewalt zum Ausdruck gekommen sein.
Auch wenn es sich nach ausgefeilten Grundsätzen der Demokratie, der allgemeinen Gesetzmäßigkeit, freilich um insgesamt abgewogene Entscheidungen gehandelt haben müsste, die im Einzelnen also nicht alleine aufgrund dessen ergangen sein könnten[4]Ferner auch zur Rolle der Unabhängigkeit des Justizwesen, so ist das Gesamtbild kein anderes, dass es sich ferner auch im Außenpolitischen Handlungsspielraum widerspiegelt. Das Gemeinschaftsbild, basierend auf Shaking Hands, herzlichsten Umarmungen, gegenseitigen Beileidsbekundungen und obligatorischen Zugeständnissen, erforderlich zumeist noch auf der Grundlage eigens verschuldeter Miseren, eine geübte Kontraindikation um den Anschein zu bewahren, letztlich doch für etwas höheres zu stehen.
Wobei durchaus von einem allgemeineren Kontrollverlust gesprochen werden kann, nicht etwa weil falsche Entscheidungen getroffen wurden, diese wären ja nur allzu menschlich und zeitig zu widerlegen gewesen, sondern, weil diese nicht anerkannt werden, auch dann nicht, wenn es noch so offen zu erklären gewesen wäre. Die ganze Situation um den Irak-Krieg und das jüngere Geschehen in Afghanistan sprechen hier nur für sich, woraus weder objektiv noch subjektiv ein bestimmtes politisches, noch ein tatsächlich umsetzbar militärisches Kalkül hätte abgeleitet werden können. Die „kleinen Leute“ werden dabei gegen jeden Gemeinschaftsgrundsatz, in der Aushebelung jeglicher Rechtsgrundsätze und ihrer tatsächlichen Bestimmtheit im Allgemeinen schlichtweg überrannt und die Folgen als Bespaßung zum daraus gezogenen Eigennutz angesehen. Vergessen sind, bei noch so lautstarkem Gepriesen sein, das eben noch als ernstlich ausgedrückte Leid, welches den Menschen dabei unnachgiebig und unumkehrbar widerfährt. Die politische, die menschliche Verantwortlichkeit, die aus der Vergangenheit eigentlich so deutlich herausgetragen worden sein sollte.
Schützenwert sei das politische Leben nicht etwa wegen einem Grundsatz über eine freie politische Entscheidungsfiktion, die auch bei insgesamt noch so hoher Bestimmtheit eines politischen Programmes, innerhalb den Regelungen von Meinungsfreiheit auf Widerspruch treffen könnte, sondern, weil es, und nicht zuletzt aus dem besagten Machtverhältnis, zunehmend an charakterlicher und fachlicher Eignung ermangelt. Die Befähigung zu besitzen, sich im Grunde genommen auch nicht von falschen Geistern beirren zu lassen, um eine jede Entscheidung nach den Grundregeln von Vernunft und einem gewissen menschlichen Verantwortungsbewusstsein getroffen zu haben[5]Auch zur Zweckmäßigkeit einer Ratsbildung..
Mit dem zunehmend erzwungenen Machterhalt, der jede Fehlentscheidung überdauern sollte, und welcher sich bis hin in alle als besonders offen erkannten Diktaturen widerspiegelt, hat sich gewiss eine Vorhersehbarkeit eingestellt, im zwangsläufigen Wechselspiel zwischen einem gänzlich eigenen Machterhalt und allgemeiner Durchsetzbarkeit, ohne Verhältnismäßigkeit in der Handlungsreife, geschweige denn einer echten politischen Handlungsfähigkeit, und nicht alleine im rechtsstaatlichen und freiheitlichen Sinne von echter Demokratie. Das Resultat zeigt sich in immer denselben, beschränkten politisierten Entscheidungen, die alleine darauf schließen lassen, dass die mutmaßlichen Entscheidungsträger eine Abhängigkeit innerhalb der Diktatur nur gewollt haben[6]Referenz Beitrag „Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden“.
Eine Verteilung von oft schwerlich erarbeiteten Steuergeldern, streitbar vor allem besonders noch darin, auch eigens geschaffene Krisen, offensichtliche Fehlentscheidungen und den eigenen Lebensstandard unter dem Vorwand einer besonderen Verantwortlichkeit auf Grund einer rein formell demokratischen Entscheidung zu finanzieren, oftmals und notfalls doch mehr gewusst als abgewendet, mit willkürlicher Waffengewalt durchzusetzen, widerspricht dem Grundsatz eines demokratischen Staatszweck und hat mit einem demokratischen Handeln im tatsächlichen Sinne nichts zu tun.
Einfache, und wenn auch ehrliche Arbeit, wäre letztlich eben doch nichts allzu Besonderes, solch schaffende Menschen müssten erst noch zu etwas weitaus Größerem, zu etwas Höherem, noch weit über sich selbst hinaus wachsen. Wenigstens zur großen Redegewandtheit, Rhetorik, Schlagfertigkeit und einer besonderen Argumentationsweise, schlüsselfertiger Sacharbeit und besonderer Kenntnis in allen Fachgebieten. Wenigstens aber zur gleichen Höhen, wie sie selbst sich so gestellt sehen, mit ihren mutmaßlichen Fähigkeiten, besonders in der Standhaftigkeit selbst auch noch im Angesicht des Krieges, der doch eher willkürlichen Verfügung von Waffengewalt, von politischer Macht und Gewalt im Allgemeineren, um diese Hürden womöglich doch noch einmal überwinden zu können.
Alles nahezu perfekt getarnt durch einen, und wenn auch zunächst noch so dünn, und manchmal auch so schleierhaft erscheinenden Vorhang, geflochten aus dem feinsten Stoff schlüssiger Sacharbeit und reinster Sachdienlichkeit, um den oben genannten Problemstellungen eigentlich entgegen gewirkt, den Konflikt in seinen Gründen eigentlich bereits gelöst, und einen Krieg eigentlich abgewendet, als Mensch aber zumindest nicht gewollt zu haben, weil die Sache der Menschlichkeit entspricht.
Es ergibt sich auch anhand von konkreten Tatsachen, dass diese Entscheidungsträger bei einem zunehmenden, wie vorliegenden Konflikt, auch eine nicht unerhebliche Mitschuld an allen Opfern des Krieges haben werden.
References
↑1 | Vgl. Referenz Beitrag „Die Schuld die keiner haben will“ ff |
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↑2 | Vgl. Referenz Beitrag: „Politische Moral und Frieden ohne Diplomatie- Der Krieg in der Ukraine und ein Konflikt in der Welt“ |
↑3 | Es gilt insgeheim der Grundsatz: Wahlen alleine machen noch keine echte Demokratie aus. |
↑4 | Ferner auch zur Rolle der Unabhängigkeit des Justizwesen |
↑5 | Auch zur Zweckmäßigkeit einer Ratsbildung. |
↑6 | Referenz Beitrag „Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden“ |

