
Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt
Lag eine jede, diese Benachteiligung nicht unlängst bereits vor, aber nicht nur international, oder auch im Glauben, meist tief und fest verankert, so verschieden er auch erschienen sein müsste, oder sonst über jeden Rechtsgrund; das Dasein im eigentlichen Sinne betreffend, der selbst sonst so erschienen sein müsste. Und die Benachteiligung, galt sie nicht umgekehrt, im Sinne von ansonsten ungehinderten Befangenheitsgründen, von echten Unsicherheiten, über Rechte, und eine Rechtsordnung, im Sinne der Verfahrensanhäufung, die nunmehr unermesslich erschienen sein sollte, respektive müsste, durch die künstliche Schaffung immer neuer, oder im Sinne des eigentlichen Rechtsgrund, eigentlich nur subjektiver, jedenfalls nicht unechter Problemstellungen, die Demokratie, den Rechtsstaat selbst betreffend.
Eine allgemeine Befangenheit, worin man darüber unentschieden sein würde, das Recht zu fassen, läge sie nicht in der Benachteiligung, in internationalen Komplexen, national, in der Benachteiligung von Minderheiten. Die, einer jeden Grenze zwischen der wirtschaftlich, und einer weitestgehend noch so unbestimmten Komplexität entsprochen haben könnte, oder einer jeden Eingliederung in die Gesellschaft[1]Integrität aus einer Eigenleistung, aus einem, in der Voraussetzung, dementsprechenden Gleichgewicht gesehen, die also ohne, oder trotz möglicher Hindernisse, verhältnismäßig möglich erschienen … Continue reading. Oder, weil es die Benachteiligung betreffend, in Deutschland, sonst nur die unechte Demokratie und ihre vermeintlichen Vertreter betroffen haben sollte. Die ferner einer jeden Gegenwart, nur Gleiches im Sinne der Entstehung selbst geschaffen haben mussten, um jedwede Grenzen zu verkennen, die sonst die Gründe noch unterschieden bei belassen haben würden.
Somit ist jede Verfahrensanhäufung nur das Sinnbild jener Vorstellungen, sich bereits einen eigenen Nutzen daraus versprochen zu haben. Der sonst als nicht schon wieder angenommen gelte, oder, nicht für diejenigen, oder im Einzelfall, oder nicht für denjenigen, der eine Benachteiligung, ansonsten im rechtsgeläufigen Sinne; der vermeintlich, verheimlicht, durch die einseitig vorbestimmte Politik, sonst noch geteilt werden würde. Im Sinne der Demokratie, der Zweckgemeinschaft, der Gesellschaft, auch im gemeinnützigen Sinne gesehen; in dem Sinne, dass, aber trotz dieser Vorstellungen, hunderttausende unerledigte Verfahren eigentlich nur im Sinne der Benachteiligung bestehen.
Also, wenn jetzt nicht hier, oder sonst, ein anderer Befangenheitsgrund allgemeinerer Art vorgelegen haben würde; läge er nicht ferner jeder Grenzwertigkeit, oder in Grenznähe, oder im Sinne der Benachteiligung; im Grunde genommen aber darin, dass diese Grenzen bereits einschlägig verletzt wurden, oder international, oder ansonsten eine nur vermeintliche Benachteiligung betreffend, so befremdlich es auch erschienen sein mochte. Es geht also um die vorausgenommenen Handlungen im Sinne einer eher unechten Demokratie. Die, sonst, oder auch jeden Einzelfall im Sinne der Unbestimmtheit des Gesetzes, den eigentlichen Rechtsfrieden betreffend, also das Recht selbst als verletzt bereits angesehen; im Sinne der subjektiven Anhäufung von ansonsten eher im rechtlichen Sinne; aber regelkonform, von verfassungskonformen Verfahren; oder, läge dieser nicht aber bereits darin, aufgrund von Benachteiligungen, besonders darin, eine Benachteiligung erst erfahren haben zu können, oder es umgekehrt dem wenigstens nicht damit gleichzutun: in dem Sinne, die Verfahrensgrundsätze, die Verfahrensgrundordnung über jeden Verfahrensgrundsatz; die demokratische, die verfassungsmäßige Grundordnung noch einmal darüber hinaus als verletzt anzusehen, koste es was es wolle. Hier geht es also um die objektive Täuschung, im Sinne der objektiven Unwahrheit, die jederzeit ausgenutzt werden konnte, beinahe schon in einem jeden Verfahrensgrund gesehen; in einschlägiger Abgrenzung zur ansonsten sozial gerechtfertigten Täuschung, als Voraussetzung für das eigentliche Sozialverhalten.
Und so läge die Grenze, oder die Grenzwertigkeit im Sinne der sachgerechten, aber auch menschlichen Beziehung, im Sinne der Verfahrensanhäufung, besonders nur noch darin, sich dem entscheidenden Grund eigentlich nicht entgegenzustellen. Weil, die sonst nicht darin gelegenen Absichten sich aus menschlichen Gründen, einander zu vergehen, oder ihre Erscheinung sonst nicht besonders unnütz erschien, weil es in der Politik schon die ganze Zeit über daran fehlte. Und die unechten Verfahren, gab es sie nicht zu Hauf, obgleich zutreffend, oder in jedem Grund zuvor; der das Allgemeine, mit all seinen aufrichtigen Momenten so bereits widerlegte. Die darin eigentlich schon so flüchtig, ansonsten auch im Sinne des Lebens selbst, der Momentaufnahme; des Lebens, ansonsten auch im Grunde von tatsächlich bedürftigen Menschen, erschienen wären.
Nur, dass es hier um tausende, der Menschheit aber nicht in jedem falschen Grunde; vorgenommen dasselbe, nicht in jedem Schlechten, in einem jeden beinahe schon immer Bösen, wie sonst so gesehen, um den Fall des Menschen selbst gegangen war; sondern, entgegen jener Verhältnisse, eigentlich nur für andere, worin jede Abgrenzung der unechten, respektive zur eigentlichen Wirklichkeit, im Verhältnis zu jeder Wirklichkeit, oder der eigentlichen Normalität, bereits nur noch darin bestand; die, egal in welchem Verhältnis, wenigstens sonst aber nicht darüber gestanden haben dürften. Es wäre dann, ansonsten ferner jeder eigenen Abhandlung, Prozessvoraussetzung, der eigenen Gesinnung; so geschuldet, oder geschildert, die zu allem, aber nicht zur Demokratie oder ihrer Standhaftigkeit geführt habe sollte; die sich selbst im Gegenüberdarstellungsansatz hat sonst noch einmal messen lassen, oder noch messen haben lassen würde. Doch wüssten alle rechtschaffenen, respektive alle nicht unwissentlich, nicht unwissenden Menschen, dass alle nicht unbefangenen, verunsicherten Menschen, die sich für Benachteiligungen sonst falsch begnügten; anhand der positiven Annahmen, oder anhand der folgenden Ereignisse gesehen; die wirklichen Übeltäter, im Sinne einer ansonsten begründeten Befangenheit, der Prozesshandlungen gewesen sind. Doch liegt die eigentliche Wahrheit stets nur darin, die Wahrheit überhaupt zu suchen, respektive, die Wahrheit überhaupt finden zu wollen, und es sollte somit eigentlich bereits klar gewesen sein, dass es erst gar nicht soweit gekommen sein durfte.
Hier war es um vorauseilende Handlungen, eigentlich nur allzu klarer Verhältnisse gegangen, auch wenn die Verantwortung, insbesondere der Polizei[2]Hier auch im Sinne der Exekutiven, nicht bloß im objektiven Grund der Gewalten, wenigstens nicht gleich auf sämtliche negative Handlungen beschränkt worden sein sollte, als ginge es nicht eigentlich um immer so viel mehr, als sei es selbst nicht die Verantwortung, von der die Menschen auch nicht wüssten, in jedem Einsatz, oder stünde das Geschehen eigentlich noch bevor[3]Es gelten hier ansonsten die Regelungen des unmittelbaren Einsatz. Und weil eine jede Strafsache, unter den geschaffenen Umständen viel wahrscheinlicher als bereits eingestellt angesehen werden müsste; handelte es sich im Verhältnis dazu, wie es erst zustande gekommen sein musste, um eine politische Verfolgung; im Verhältnis zur Ausländerfeindlichkeit, im Verhältnis zur Benachteiligung, im Verhältnis zur wirtschaftlichen Vormachtstellung, respektive innerhalb einer jeden politischen Vormachtstellung; oder, die suggerierten Befangenheitsgründe, die Unsicherheit, die es aufgrund des menschlichen Versagens selbst niemals zu bändigen gelte, vorab, die Vorabgründe, und die subjektiv in der Sache selbst sonst nicht vorgelegen haben dürften. Im Verhältnis vom Staat, gegenüber dem einzelnen Menschen, eines vermeintlichen Rechtsstaates, im Verhältnis eines Unrechtsstaates, gegenüber einem Rechtsstaat. Es konnte sich also bereits, was den Rechtsfrieden anbelangte, ohnehin alles erlaubt werden, oder, was der politischen Freiheit sonst nicht unterstellt gewesen sein sollte, ohne, dabei bereits selbst nicht nur noch radikal im Sinnbild jener Vorstellungen gehandelt haben zu wollen. Die, dem allgemeinen Trugbild, über welches es keine Regelung gegeben haben durfte, jedoch entsprochen haben müssten. Wobei, dabei noch politischer Einfluss auf ein jedes Verfahren selbst, auch subjektiv gesehen, genommen werden konnte, ohne, dabei dem eigentlichen Rechtsgrund noch gegenüberzustehen, im Grunde einer unechten Unabhängigkeit, respektive einer missbräuchlichen Abhängigkeit.
Entsprechende Bildungen von Personenverhältnissen, dürften sie sich jedenfalls eigentlich bereits nicht mehr als demokratische Parteien bezeichnen, noch sollte klar gewesen sein, dass die innerstaatlichen Umstände immer größer werden, ansonsten auch im Aufgabenbereich für die Polizei. Hier ansonsten auch objektiv, im Verhältnis zu einer sonst jedweden und eigentlich allgemeingültigen Reaktion auf Ausschreitungen, auf potenzielle Konflikthandlungen, die auch innerstaatlich ausgetragen werden, die, im Sinnbild der funktionierenden Demokratie sonst als normal, oder als demonstrativ, jedenfalls noch als verhältnismäßig anzusehen gewesen wären. Und so muss sich jeder vermeintlich politisch; im demokratischen Sinne viel höher gestellt gesehen; als die demokratischen Verhältnisse für den Menschen selbst es überhaupt jemals zugelassen haben würden, oder, besonders elitär, oder für diejenigen, die daran aus allen unansehnlichen Vorabgründen beteiligt gewesen sein sollten; als radikale Antidemokraten, als Faschisten, im Sinne der Ideologieform an und für sich gesehen[4]Hier auch vgl. Fußnote 2 im Beitrag: „Das kalte Schweigen – Staatlich geleiteter Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung“, in einseitig unbestimmten Personenverhältnissen auf einer monosubstatiellen Grundlage; subjektiv im Einzelnen, objektiv gegenüber dem Staat. Wobei zu jedem Zeitpunkt vorherbestimmt gewesen sein müsste, aus welchen vermeintlich demokratischen Entscheidungen sich welche Partei, von welcher Partei, im Verhältnis selbst aufgehoben, bereits selbst ermächtigten lassen haben sollte, ohne, dass eine politische Wahl[5]Als ein eigentlich nicht hoch genug zu haltendes Gut der Demokratie dabei selbst noch eine wenigstens bedingt echte und tragwürdige Rolle gespielt haben sollte.
Wobei es ja nicht einmal auf die Partei selbst angekommen sein sollte, sondern, auf das Verhältnis im Sinne der politischen Voraussetzungen, in jedem Augenblick, der subjektiv sonst nicht vorangegangen wäre. Die Ermächtigung findet also nicht mehr im politischen Grund statt, der gegenwärtig überhaupt vertretbar gewesen sein sollte, hier im Sinne der Wahl, sondern, in dem Verhältnis, das eben nicht zur freien politischen Entscheidung geführt haben dürfte, also, sonst an Echtheit aber nicht bloß gewinnen würde, durch jeden einzelnen Menschen, durch seine Leistungen aus einem freien Willen, ansonsten in einem wirklich demokratischen Sinne; die sonst im Verhältnis zur Justiz, im Sinne der Gewaltenteilung, den staatlichen Gewalten entsprochen haben würden, in welcher diese stets als verwirklicht anzusehen gewesen sein sollten.
Um im Größenwahn, die nur vermeintlich begründeten Rechte, im Grunde der Sinnhaftigkeit des Rechtsstaates, der Demokratie, nur noch mit Gewalt durchsetzen zu können, oder, den Entscheidungsgrund durch ihren staatlichen Missbrauch, durch die Polizei, wenngleich vermeintlich abwenden zu können, im eigentlich nur noch von vornherein unbegründeten Angriff auf die Würde, den Menschen selbst, respektive einer fehlenden Verteidigung der Rechte und der Freiheit eines jeden einzelnen Menschen[6]Hier ansonsten besonders noch gegenüber denjenigen, denen es aufgrund dessen ohnehin schon am Verständnis dafür gefehlt haben sollte, generationenübergreifend, jüngere Menschen betreffend, die … Continue reading. Ein sich widersprechendes Verhältnis, das mit Demokratie, nicht zuletzt im Sinne der Gewaltenteilung, unlängst schon nichts weiter zu tun gehabt haben kann. Die Entscheidung über die Weisungsungebundenheit, entfällt sie sonst auch nicht aus einer ausschließlich eigenen Abwägung, oder aus ganz anderen Entscheidungsgründen, aus Gründen von Entscheidungen, sondern, aus der eigenen Vormachtstellung, in dem Sinne, politisch eigentlich schon immer entschieden, ohne dabei das Gegenteil selbst noch einmal angenommen zu haben. Kommt es zuweilen auch nicht auf die Entscheidung selbst an, sondern, auf die Gründe, die nicht bereits vorgelegen haben dürften, um eine freie Entscheidung überhaupt erst einmal getroffen zu haben, als müsste man sich nicht nur selbst davor geschützt haben, bei allen Gründen einer ansonsten allgemeinen Unsicherheit, im absoluten Gegensatz zu all den wesentlichen Voraussetzungen von Demokratie.
Schuld wären eigentlich andere Staaten, oder im Verhältnis der subjektiven Betroffenheit, eigentlich nur die Menschen[7]Hier die subjektive Betroffenheit im Einzelnen durch Asylverfahren, im Verhältnis zum staatlichen Missbrauch und Benachteiligung. Vgl. Referenzbeitrag: „Ein Schaden der bleibt – Die Cum-Ex … Continue reading, gegenüber einer ohnehin vorgefertigten Regierungsbildung, einem anderen Unrechtsstaat. Und diese Verhältnisse, müssten sie sich nicht erst wieder darin widerspiegeln lassen, sonst in den Verhältnissen im eigenen Land, aufgrund der eigenen Nationalität; dem eigentlichen Nationalismus; um die rechten Gesinnungsformen so stets aufrechterhalten zu haben, gegen jeden einzelnen Menschen, gegen den Menschen selbst. Dabei wäre es in diesem Sinne, ansonsten auch im Sinne einer Parteienharmonie[8]Vgl. hier Fußnote 16 in Referenzbeitrag: „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU“; in einem geregelten Verhältnis sonst lediglich darum gegangen, sich nicht einfach immer noch mehr genommen zu haben. Weil, man sonst so aus einer geminderten Geisteskraft, die bei anderen ja jederzeit vorauszusetzen wäre, ja eigentlich schon gar nicht mehr anders gehandelt haben könnte, im Sinne der Bedürftigkeit, eigentlich ja nur für jedermann, oder im Verhältnis von Ausländerfeindlichkeit zu noch ganz anderen innerstaatlichen Größenordnungen, die die eigentlichen Werte ja niemals verkehrt haben würden; die, eigentlich an keine freiheitlichen Strukturen mehr gebunden sein könnten, als läge die Benachteiligung eigentlich für jedermann, nicht besonders nur noch darin, wenn auch nicht im Menschen selbst[9]Es ist klar, dass man sich, vom wirtschaftlichen Missbrauch des Staates, den grundlegenden Voraussetzungen einer freien Politik einmal abgesehen, keiner der Parteien anschließen kann, die alle … Continue reading.
Ginge es im Sinne der Demokratie, nicht bloß noch darum, es einmal selbst gesagt zu haben, es wäre ja eigentlich gar nicht so gewesen, oder es gäbe noch einen anderen Grund, um im tatsächlichen Sinne der Befangenheit, in jeder Unsicherheit, eigentlich für einen jeden Menschen erst zu widerlegen, dass es eigentlich nicht so wäre, aber niemals so gekommen sein müsste. Und so wären es Demokraten, selbst keine Autokraten, die unvertretbar schon nicht erschienen gewesen wären, und wüssten man es selber, auch einem jeden Menschen, demgegenüber, jederzeit, ehrlicherweise noch einmal zu begründen.
References
↑1 | Integrität aus einer Eigenleistung, aus einem, in der Voraussetzung, dementsprechenden Gleichgewicht gesehen, die also ohne, oder trotz möglicher Hindernisse, verhältnismäßig möglich erschienen sein müsste, im Gegensatz zur relativ- subjektiven Benachteiligung, insbesondere aus einer gesteigerten Gesinnungsform |
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↑2 | Hier auch im Sinne der Exekutiven |
↑3 | Es gelten hier ansonsten die Regelungen des unmittelbaren Einsatz |
↑4 | Hier auch vgl. Fußnote 2 im Beitrag: „Das kalte Schweigen – Staatlich geleiteter Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung“ |
↑5 | Als ein eigentlich nicht hoch genug zu haltendes Gut der Demokratie |
↑6 | Hier ansonsten besonders noch gegenüber denjenigen, denen es aufgrund dessen ohnehin schon am Verständnis dafür gefehlt haben sollte, generationenübergreifend, jüngere Menschen betreffend, die eine Benachteiligung besonders innerhalb von Minderheitsverhältnissen aufgrund dessen bereits erfahren haben sollten. Vgl. Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“ |
↑7 | Hier die subjektive Betroffenheit im Einzelnen durch Asylverfahren, im Verhältnis zum staatlichen Missbrauch und Benachteiligung. Vgl. Referenzbeitrag: „Ein Schaden der bleibt – Die Cum-Ex Ermittlungen, ein Justizminister und die Unabhängigkeit der Justiz“ |
↑8 | Vgl. hier Fußnote 16 in Referenzbeitrag: „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU“ |
↑9 | Es ist klar, dass man sich, vom wirtschaftlichen Missbrauch des Staates, den grundlegenden Voraussetzungen einer freien Politik einmal abgesehen, keiner der Parteien anschließen kann, die alle grundlegenden, sicherheitsrelevanten Verhältnisse, die eigentlich bereits so einfach erschienen waren, über die Gesinnungsformen hinaus, verkannt haben. Ein Zusammenhang, der zwischen einem objektiven Verdacht, ansonsten im Sinne einer auch wirtschaftlich, mit allen Kosten, ansonsten allen gegenteiligen Benachteiligungen verbunden, im eigentlichen Verhältnis zur Demokratie gestanden haben musste. Der auch anderswo bestehen sollte, nunmehr etwa auch im internationalen Streitverhältnis in und zu Israel, der bereits Jahre zuvor innerhalb einer fälschlicherweise, im Gesinnungsverhältnis eben umgekehrten Verdachtsstruktur zu erkennen gewesen wäre; in einer Situation im gleichen Verhältnis von in sich übergreifenden Ereignissen, die nunmehr eskaliert; innerstaatlich, und im internationalen Gefüge. Es war nachweislich, selbst mit Bezug nach Israel jedenfalls möglich, und die Situation wäre entsprechend anzusehen gewesen, sowie bei einem hier vergleichsweise zugrunde gelegten Einzelfall, wobei es um einen zumindest objektiv, subjektiv zumindest potentiellen Angriff auf Minderheiten gegangen war, wie er sofern demnach stattgefunden haben sollte. Die naheliegende Beziehung über das objektive Konfliktpotential sollte jedenfalls entgegen all jener anderer Vorstellungen, im „Hier und Jetzt“, selbst bereits zugrunde gelegt worden sein. Hier auch Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“ |

