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Das Fundament der Gesellschaft – Oder ein Spiel mit gezinkten Karten

Das bedeutende Fundament der geistigen und physischen Lebensgestaltung, etwa in der Form, eine berufliche und schöpferische Tätigkeit auszuüben, bildet es nicht zugleich das Fundament der Gesellschaft und des Staates, der Wirtschaft, und was diese zu leisten imstande sein möge. Eine Basis, auf denen sich alles Weitere aufbauen ließe.

Weswegen also ein Mensch selbst aus nicht näher bestimmten Gründen, nicht das Recht im eigentlichen Grund gehabt haben sollte, eine entsprechende Gestaltung überhaupt ausgelebt haben zu können. Wenn doch, im Sinne dieser wesentlichen Bedeutung, insbesondere von staatlicher Seite eigentlich alles dafür getan worden sein müsste, als die Ursprungswerte, auf die im Bilde des Gemeinschaftlichen, zurückgegangen werde könnte, um schlimmstenfalls neue Wege zu gehen, neu aufzubauen. Und im Recht dieser Bedeutung gelegen, zumindest die Möglichkeiten dazu gegeben wäre, zumindest aber nichts dagegen hätte getan werden dürfen, bei so manchen wirtschaftlichen Schranken. Die unter klein gehaltenen Schwellen ja nicht weiter aufgefallen wären, die nicht umgangen worden wären, wollte man die grundlegenden Prinzipien des wirtschaftlichen Handelns, und die Verfassung selbst nicht weiter außer Acht gelassen haben.

Die Cum-Ex Ermittlungen, die Verfahren, im Sinne der subjektiven Verfahrensanhäufung, bis zum geht nicht mehr immer weiter aufgeplüstert, mehr noch im falschen Schauspiel und gekonnter Theatralik, als wirklichkeitsdefiniert im Sinne einer Ausgewogenheit der wirtschaftlichen Grundverhältnisse, als realitätsnah und zielführend in der Sache selbst. Von eigenständigen Handlungsweisen eigentlich vollkommen unabhängig, als sollte sich nicht eigentlich bereits alles schon nur noch darum gedreht haben, als ein falsches Spiel mit gezinkten Karten. Ein falsch gesetztes Ziel, „von Reichen, für Reiche“, oder zumindest denjenigen, die sich dadurch als in einem allgemeinen Gesellschaftsbild aller unvollkommener Wünsche und Bedürfnisse, äußerst privilegiert gesehen haben wollten.

Als erginge es nicht mit all den zugrunde liegenden Umständen, die stets größer, die Schranken noch einmal viel höher gewesen sein müssten, als es sich in einem davon gesonderten, geldwerten Vorteil, noch tatsächlich bemessen – oder sich dadurch ein natürlicher Bedarf ausgleichen haben ließe, nur, um das eigene, und meist selbst auch noch so hoch gehaltene Ego darauf befriedigt haben zu können, ja eigentlich gerade selber noch einmal, wenn nicht schon wieder für ein ganz anderes, aber doch zumindest wenigstens dieses besondere Recht gestanden, und über den Grundwert eigentlich schon nur noch selbst dafür gesorgt zu haben, bedeutete es nicht eigentlich das Gegenteil.

Ein besonderes Privileg, das eigentlich schon so unverkennbar und so deutlich, in der Ausübung eigentlich eines jeden Rechtsgrund, dem Recht selbst entsprechend, anzusehen gewesen sein müsste. Und latent, wäre die Leistung auf den gemäßigten, und somit eigentlich stets auch nicht unerfüllbaren Bedarf, auch nicht binär, oder der Mensch in seinen wirtschaftlichen Handlungen selbst; dem Zwecke aus subordinierten Rechtsgründen nicht selbst zuzuordnen gewesen, im wirtschaftlichen Teil, als besonders geläuterte Rechte, die sich in der Person des Einzelnen, sonst selbst nicht weiter definiert haben dürften.

Ob sie es nun selber verstanden haben wollten, oder eben auch nicht, das Unverständnis daraus wäre so oder so, bei allem Unverständnis zum Nachteil für den einzelnen Menschen nicht anders auszulegen gewesen. Der es selber bei all der scheinbaren Komplexität, demnach einfach nicht verstanden haben wollte, oder er selbst nicht imstande dazu gewesen wäre, auch wenn es für ihn selbst niemals explizit darum gegangen sein sollte, als genügte das einfache Recht oder seine Ausübung selbst nicht, dass es selbst den einfachen Ansprüchen sonst nicht genügte, ginge es doch nicht eigentlich immer um den gesonderten Bedarf, ferner jeder gesicherten Rechtsgründe.

Handelte es sich nicht schon im Allgemeinen um Umstände, eine objektive Verdachtsstruktur betreffend, die im eigentlichen Sinne gar nicht so objektiv – gewesen sein sollte, wollte man hier nicht aus staatlicher Hinsicht auf die sicherheitsrelevanten Umstände eingegangen sein, die sich ansonsten eben auch im wirtschaftlichen Teil deckungsgleich dazu verhalten haben sollten[1]Vgl. Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“. Es sollte sich hier auch nicht gleich an der selbst eigentlich noch am meisten, eigentlich nur verständigen Vorgehensweise, oder Denkweise, haben messen lassen, wollte man die Horizonte der Geistesgegenwart nicht selbst mutwillig überstiegen, die Drangsalierung bereits wieder übersteigert, in jeder Wertevorstellung für sich selbst bereits vermieden gesehen haben[2]Fußnote 9 in Referenzbeitrag: „Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt“.

Jene Schranken, auch wirtschaftlich, und die Grenzen, aus suggerierten Befangenheitsgründen[3]Vgl. Referenzbeitrag: „Eine unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt“, oder, entsprechend nur noch einer allgemeinen Unsicherheit, spielte die eigene Religion dabei nicht doch noch eine bedeutende Rolle, zumindest aber eine Gesinnungsform, die auf falschen staatlichen Prinzipien beruht haben sollte, sofern es nicht, einfach nicht bei Namen genannt, um eine in den Grundlagen ausgereifte Ausländerfeindlichkeit gegangen sein sollte[4]Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“. Wäre die Wahrscheinlichkeit den nunmehr eskalierten Konflikt, als Schauplatz hier im Gaza, nicht weiter ausgeweitet anzusehen, wäre sie nicht gleich höher gewesen, habe die Sache nicht bereits darin gelegen, oder, um zumindest zu einem jeden Zeitpunkt gemäßigt vorzugehen.

Es sind manchmal Kleinigkeiten, die in Wirklichkeit aber gar nicht so klein gewertet worden sein dürften. Anderseits steht nämlich auch die jüdische Kultur wieder im fokussierten Streitpunkt der Gegenwartsstruktur. Die Hindernisse, einer allgemeineren Diskreditierung, einer allgemeinen Diskriminierung, nicht zuletzt wirtschaftlich, anhand des staatlichen Missbrauchs im Sinne ihrer eigenen „Funktionäre“ gesehen, haben sie nach einer nur zutreffenden Ausgangslage nicht bereits auch darin gelegen; es ansonsten nicht immer wieder verkehrt herum anzusehen, ausschließlich zum eigenen Vorteil, wenn man es schon so beharrlich darauf bestanden haben wollte.

References

References
1 Vgl. Referenzbeitrag: „Eine undenkbare Norm – Und die Würde des Menschen“
2 Fußnote 9 in Referenzbeitrag: „Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt“
3 Vgl. Referenzbeitrag: „Eine unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt“
4 Referenzbeitrag: „Die Schuld die keiner haben will“