
Das tödliche Ereignis auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt
Wir haben in Deutschland mit dem Tag der diesjährigen Weihnacht mehrere Tote, und zahlreiche, teils schwerst Verletzte zu beklagen, alle, mit einem eigenen Namen, einer eigenen Persönlichkeit, einem eigenen Leben, als dürfte das Leid darüber für alle Ewigkeit schon wieder darin vergessen gewesen sein, als Mensch selbst nicht geachtet worden zu sein, und, um seine Bedeutung nicht selbst zu finden.
Das Leben von Menschen, das durch eine schreckliche Handlung eines anderen Menschen beendet, oder teils schwerwiegend beeinträchtigt worden sein sollte. War man selbst nicht Zeuge dessen, so wäre man darüber hinaus auch nicht Zeuge dessen geworden, was dadurch nicht schon vielmehr und zuvor nicht schon nur noch in Vergessenheit geraten sein sollte. Vor allem aber, wären es nicht die Menschen gewesen, die, einen eigenen Namen trugen, die ein eigenes Leben lebten. So gedenken wir jenen, die einen eigenen Namen trugen, wir gedenken den Menschen die ihr Leben verloren, den Verletzten.
Wirkte das Ausmaß dieses tödlichen Ereignisses nicht umso größer, als der Ruf danach, was nicht alles falsch gelaufen sein sollte. Das so schwerwiegend verletzte Recht, erschiene es darunter wie ein einzelnes Leben nicht beinahe schon nur noch minderwertig. Wäre derart Schreckliches nach den bestmöglichen Voraussetzungen nicht womöglich zu verhindern gewesen, doch aber besonders nicht die Unbedeutsamkeit vom Leben, dass es dadurch nicht selbst an Bedeutung verloren haben dürfte, in keinster Form, und in keinster Art und Weise. Eine Unbedeutsamkeit, die dadurch wieder unerwartens, urplötzlich mit aller Schonungslosigkeit zur Geltung gekommen sein sollte.
Gelte es nicht zu Recht, den Rechtsstaat, der jene Rechte schützen soll, zu leben. Und die Bedeutung dessen stets einzufordern, was dem an falschen Ausreden im Angesicht jener Bedeutung niemals einfach wieder zu erwidern, und an menschlichen Gründen sonst nicht erst einmal entgegen zu halten gewesen wäre. Um auf den Schutz, der nicht gefehlt haben dürfte, nicht verzichtet zu haben, nicht darauf angewiesen gewesen zu sein, aus wieder falschen Gründen, weil man ihn nicht weiter verdient haben würde. Der Staat muss zu jedem Zeitpunkt beschwerdefähig, und insbesondere lernfähig geblieben sein.
Ginge es nicht um die Tat eines einzelnen Menschen, so folgte dem kein eigenes Beispiel an menschlichen Bedeutungen mehr; es dürfte nicht wieder der Fall gewesen sein, folgte daraufhin nicht das Vergessen, das erst die Grundlage dafür geboten haben sollte. Mochte man das Leid auch selbst nicht wieder lindern mögen, so wäre diese Bedeutung nicht einfach wieder vergessen. Dabei haben sie Recht; die Durchlässigkeit an jenen Verfehlungen ist einfach zu groß, und niemals dürfte es in falscher Verschwiegenheit in Vergessenheit geraten sein.
Der Staat, würde er nicht einmal mehr ins Wanken geraten sein; das Menschliche, verlor es nicht an seiner Bedeutung, in Gründen, die über einen Einzelfall nicht unlängst schon hinausgegangen wären, um nicht immer wieder die gleichen Ausreden gefunden haben zu wollen, schneller, als nach den Gründen überhaupt noch zu suchen, oder sich selbst die Frage danach nicht gestellt haben zu wollen, als wäre das Vergessen, von einzelnen Menschen, besonders jenen, die man liebte, nicht die eine Bedeutung mehr, und das Vergessen darüber eine Selbstverständlichkeit, die der anderen nur noch folgen würde.
Und das, was uns als Menschen verfiele, wäre es nicht das, was uns erwartet haben würde, was uns als Menschen einte, wäre es nicht der Zusammenhalt als Menschen. Und in schwierigen Zeiten erinnerten wir uns dessen umso mehr, aber gewiss nicht auf der Grundlage von politischer Selbstinszenierung, und staatlicher Selbstverfügung; das Amt dürfe zu einer Anmaßung geführt haben, als Menschen über die Verschwiegenheit im Staat nicht angenommen worden zu sein; die einen Menschen, bedeutenden sie nicht stets weniger als das Leben, der Mensch wäre er nicht selbst anderen gleichgestellt, auf Werten eigener Staatlichkeit.
So bliebe kein Unerwarten auf selbst das eigene Leben, welches es zu erhalten, welches es zu schützen gelte, wofür es sich eigentlich zu kämpfen lohnte, dass sein Vergehen nicht auf die Sehnsucht endete, die Ruhe, den Frieden selbst im Tod, im unermesslichen Leid eines geliebten Menschen wieder zu finden, den Menschen zu vermissen, seine eigene Bedeutung, wie ihn selbst für andere, die Bedeutung für menschliches Leben[1]Das Profil zum Täter konnte bereits Jahre zuvor, zu einem Maß der Bestimmtheit, hinreichend genau eingegrenzt, respektive vorhergesagt werden; nach dem zugrunde liegenden Tätigkeitsfeld, nach den … Continue reading.
References
↑1 | Das Profil zum Täter konnte bereits Jahre zuvor, zu einem Maß der Bestimmtheit, hinreichend genau eingegrenzt, respektive vorhergesagt werden; nach dem zugrunde liegenden Tätigkeitsfeld, nach den zugrunde liegenden Umständen, nicht zuletzt anhand der Tatsache eines Konsumverhaltens, und dem auffälligen Erscheinungsbild. Adressat der Angaben war seiner Zeit die Staatsanwaltschaft Köln gewesen. Daraus alleine ergab sich aber zu keinem Zeitpunkt, oder im Allgemeinen nicht die Annahme, einen Verdacht danach zu richten, oder diesen womöglich in einem möglichen Suchfeld vorwegzunehmen, bemessen auch am Zeitraum, der sich in der Entwicklung seitdem daran sonst nicht schon bemessen lassen hatte, sondergleichen an einem subjektiven Gegenwartsgeschehen, eigentlich zu einem jedem Zeitpunkt gesehen. Es ergibt sich daraus lediglich die Notwendigkeit für das Verständnis, keine subjektiven Verdachtsmomente vorwegzunehmen, die, sowie sie nicht von der Gegenwart verschieden wären, den Zeitpunkt nicht bedeuteten. Es war zu jedem Zeitpunkt Wert darauf gelegt worden, die allgemeinen Umstände aufzuklären, der Notwendigkeit wurde stets Nachdruck verliehen |
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