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Demokratie und Diktatur

Die Demokratie gilt nach allgemeineren Angaben als die Staatsform des Volkes1)„Herrschaft des Staatsvolkes“ . Wobei diese Form des Staates; in seiner Konstitutionsbeschaffenheit vom Volk als das Gemeinschaftskontingent an Bündelungen von Individualautonomien, in Verfassungsfragen getragen, und ohne Ausnahme von einzelnen Angehörigen dieses Volkes, durch seine Stimme mehrheitlich ausgestaltet wird.

In der Beantwortung dieser Gestaltungsfragen überwiegt sie den einzelnen Stimmengeber alleine in ausgeglichenen Mehrheitsfindungen, die sich in der Meinungs- und Handlungsfreiheit, unberührt von der Frage nach seiner Autonomie als prokrastiniertes Legitimationsgut der Mehrheit in ihrer Gesamtheit stetig neu stellt, ohne dabei jedoch die Antwort darauf in seiner Konzeption außer Frage gestellt zu haben.

Die Diktatur verkehrt dieses Legitimationsgut unter der Autonomie des einzelnen Stimmengeber alleine in dieser Gestaltungsfreiheit, ohne dabei die Meinungs- und Handlungsfreiheit als solche, nicht aber auf die Beantwortung der Frage nach der Freiheit im Einzelnen abgestellt zu haben. Wonach das Konzeptionsverhältnis seiner Gestaltungsform über die Freiheit des einzelnen Stimmengeber in den Fragen der Mehrheitsfindungen vorzugsweise unausgeglichen geblieben ist[1]Referenz-Sachverhalt: „Die politische Freiheit in einer Demokratie“.

Die Problematik eines Querverhältnis, also Unklarheiten in diesen Gestaltungsformen finden sich bei unausgeglichenen Wahlentscheidungen, parteibezogenen Deutungshoheiten, sofern eine eigenständige Beantwortung nur noch in einer Widerkehr des anderen, in seinen eigenen Grundsätzen als subjektiv ausgeglichen erscheint, unabhängig davon, welche Form objektiv selbst sonst nicht im Voraus festgesetzt gewesen ist.

Unter dem Vorwand der Demokratisierung einer Diktatur, die demokratischen Grundsätze und Voraussetzungen für die Demokratie als solche selbst aufzuheben, ist also nicht nur die Unterdrückung derjenigen, die diese Fragestellung ohne Mehrheit selbst nicht voraus gesetzt haben würden, als Bedingung dafür anzusehen, etwas nicht diktiert, aber auch nicht entdemokratisiert zu haben. Sondern, es wird darüber hinaus das unterdessen angesetzte Ziel verfehlt, dass andere selbst nicht ohne diesen falschen Einwand, der die nicht Demokratisierung einer eigentlichen Diktatur nicht vorausgesetzt haben würde, ohne diese Bedingung sonst nicht zu erfüllen 2)Referenz-Sachverhalt „Die Schuld die keiner haben will“ .

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