Demokratiegedanken
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Deutsche Wirtschaft im Kontext – Die Beantwortung einer Machtfrage
Bedeutende Studien, die in der Öffentlichkeit, oder wenigstens medial Anklang finden, belaufen sich zuweilen meist auf einen möglichst breiten Kontext, sei es in den deutschen Wirtschaftsfragen, oder teilweise übergreifend in anderen Bereichen. Doch werden diese in den Wirkungsmechanismen nicht immer abschließend zueinander dahingehend differenziert, das daraus abgeleitete Gesamtbild sei kein anderes, als im Einzelnen dazustellen. Die Aussagen, mögen sie im Einzelnen alle im Grunde genommen richtig, oder zumindest nicht alle falsch darin gewesen sein, gaben sie das eigentliche Kontextproblem nicht hinreichend wieder. Die Probleme, strukturell, in Verstrickungen, zeugten sie nicht von dem fehlenden Verständnis, dass diese wirtschaftlich orientiert einander nicht aufheben, wo sie einander nicht konkurrierend zu differenzieren gewesen wären.…
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Das Grundgesetz – Und die Wesensnatur des Menschen
Man stelle sich die Frage, wie eine Verfassung auszusehen habe, würde die Aufgabe nur darin gelegen haben, ihr Wesensbild als Verfassungsprinzip erfasst zu haben, das im weiteren Sinne auch so verstandene Regelwerk aufzusetzen. Würden erfasst nun Artikel und Sätze, nach einer rechtlichen Ordnungsvorstellung, die als Normvorschriften den Regelungsbedarf der Menschen, und als Menschen in einem Staat erfüllen müssten. Oder umfasste ihr Wesensbild nicht einen tiefergreifenden Wesenssinn, als das Spiegelbild des Lebens, wie es einem jeden Menschen nicht selbst all jenes vor Augen geführt haben würde, wie er es auch immer gesehen, wie er es sich nicht selbst vorgestellt haben möge, wie es auch immer gewesen sein möge, nicht aber, weil…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Freiheit des Lebens – Und das Schicksal unserer Zeit
Wie könnten wir erwarten, das Unmögliche zu tun, welches kein Mensch erwartet haben würde. Erwarten, was andere nicht vermocht haben würden es zu tun, oder es zu denken. Weil es an der Freiheit gefehlt haben würde, an der Möglichkeit, das Richtige zu tun, könnte kein Mut je größer gewesen sein, die Wahrheit dennoch ausgesprochen zu haben, und in jedem Moment, das Richtige zu tun. Wo sollte Leben enden, wo endete der Krieg, wenn nicht im Untergang, der Freiheit, des freien Willens, eben dieses oder jenen. Gleich wie groß die Angst vor dem Verlust auch noch gewesen sein könnte, in dem Willen, sich eben jener zu erwehren. Und jenen, denen er…
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Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs
Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…
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Das Rechtsstaatsprinzip der Demokratie – Und der Niedergang des Menschen
Das Recht, welches im Verbleib des Staatswesen nicht bindend, in der Annahme eines demokratischen Staates nicht zu sehen gewesen wäre, nicht gleich, wie für einen jeden Menschen, der darüber nicht an gemeinschaftliche Interessen gebunden gewesen wäre. Glaubte man es nicht immer weiter, und könnte man unter dieser Annahme nicht immer wieder einfach vom Gegenteil ausgegangen sein, nicht einfach so immer weiter damit gemacht haben. So würden die Rechte des Menschen niemals anerkannt worden sein, nicht an immer gleich bleibenden, vorangehenden Verfehlungen, im Grunde der Entstehung, auf die es Recht erst gelte zu sprechen, um selber nicht immer weiter davon ausgegangen zu sein, um den Menschen über die eigenen Annahmen an…
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Demokratie – Der Mensch und die Zeit von heute
Demokratie: beinahe schon nicht mehr als ein einzelner Gedanke, als ein Mensch, sein Wissen und sein Reden; wäre er niemals geteilt gewesen; entstanden, nicht wie sein eigenes Denken, wie beinahe alles, was auch gedacht niemals wirklich wäre, das, wohl aber noch immer mit getrieben worden wäre; wie ein Blatt, auf dem alle Gedanken; stünden sie dort niedergeschrieben, zwischen den Strömen unserer Zeit; wäre es nicht gestern, wäre es nicht heute. Wäre seine Meinung, niemals geteilt gewesen, wie sein eigenständiges Denken, nicht fortgetrieben, nicht als Menschen; wäre er nicht aufrechterhalten worden; wo floß auch selbst die Zeit, manchmal schneller als erwartet, und nicht schneller als gewollt; getragen sein Wesen, durch manch…
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Die Rechtsordnung der Demokratie – Oder das Zerwürfnis über menschliche Gründe
Das Rechtswesen, bestünde es nicht aus einer bestimmten Anzahl an Tatbeständen, prinzipiell, gleich aus welchem Rechtszweig, aus ganz wesentlichen Grundvoraussetzungen, wie selbst den Merkmalen der Täterschaft entsprochen, aber in seinen Gründen immer auch den menschlichen Bedürfnissen, die, einerseits nicht erfüllt, oder eben fahrlässig, pflichtwidrig, oder gar vorsätzlich – verletzt worden sein sollten, wären diese dabei nicht allen immer auch als gleich anzusehen. Unterscheide sich dabei manchmal selbst nicht das tatsächlich Böse, von dem eigentlichen Vorsatz, selbst, bei allen tatsächlich guten Absichten, bei allen gemäßigten Rechtsvoraussetzungen; sollten diese nicht realitätsfern, nicht unabhängig, oder in seiner Haltlosigkeit nicht aber gleich maßlos gewesen sein. Die das Rechtserfordernis im Einzelnen, aber nicht erübrigt haben…
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Die Verfassung der Demokratie – Und menschliche Werte als Zustandsgröße
Wäre die Frage, was menschlich ist, nicht eine Frage der persönlichen Wahrnehmungen und Werte? Nach Dingen und nach Werten, nach eigentlich immer auch bedingt unfassbaren Zustandsgrößen, selbst im eigenen Bilde, und schlimmstenfalls, nach dem Prinzip Hoffnung[1]“Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart”. Die, ferner eines jeden Augenblicks, selbst jeder Realität noch ferner gelegen haben, dass es beinahe alles schon so leicht erreichbar gewesen sein dürfte. Und seien es auch die kleinen Dinge im Leben erst noch gewesen. Eine Frage nach Entscheidungen, wenngleich, eigentlich nur bedingten Fehlwegen und so manchen fehlerhaften Entscheidungen; bedingte es nicht die Größenordnung eines allumfassenden Geschehen, über die Werteordnung eines menschlichen Zusammenleben. Und so können…
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Ein Glaubenskrieg – Und die Unmöglichkeit eines natürlichen Ausgleichs
Sowie der Streit im vermeintlich bilateralen Verhältnis[1]Referenzbeitrag “Die demokratisch politische Grundlage – Und der Puls der Zeit”, national und international, im Einzelnen weiter gegangen sein sollte, so musste, anstatt den völkerrechtlichen Grundsatz der Brüderlichkeit allumfassend veranschaulicht haben zu können, über den Menschen mehr noch feige, und hinterhältig signalisiert worden sein, selbst kämpfen zu wollen. Wäre es sonst niemals darum gegangen, es signalisiert zu haben, oder aber, nicht kämpfen zu wollen, respektive, es nicht zu müssen. Sowie das subjektive Streitverhältnis[2]Vgl. Referenzbeitrag “Die Schuld die keiner haben will”, das nur noch bedingt subjektiv gewesen sein konnte, nicht dazu beigetragen haben dürfte, sowie es den Umständen; der gemäßigten Rechtsordnung nicht entsprach[3]Die Verlässlichkeit der…























