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Die rechtliche Grundsatzfrage – Und die territoriale Integrität
Spricht der realpolitische Niedergang in Deutschland nicht für die Konfliktentwicklung, die Ausweitung des Kriegsgeschehen, weil rechtliche Lösungsansätze verkannt worden waren. Der Staat, der sich selbst über jeden politischen Grund darin autorisiert haben wollte, stets über den Meinungen des Menschen zu stehen. Der Kollaps des Rechtsstaats wird wissentlich hingenommen, in einer von Grund auf falschen Beantwortung von einfachen Grundsatzfragen. Musste man es auch einfach so gesehen haben können, nämlich, dass man sich dabei eher nicht selbst miteinbezogen haben wollte. Die Verfahrensgänge an sich gesehen, um Lösungsansätze zu finden, oder, dass man sich tatsächlich kritisch damit auseinandergesetzt haben wollte, wie die Verfahrensweise gerade noch im Einzelnen wozu geführt haben sollte. Denn objektiv…
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Deutsche Wirtschaft im Kontext – Die Beantwortung einer Machtfrage
Bedeutende Studien, die in der Öffentlichkeit, oder wenigstens medial Anklang finden, belaufen sich zuweilen meist auf einen möglichst breiten Kontext, sei es in den deutschen Wirtschaftsfragen, oder teilweise übergreifend in anderen Bereichen. Doch werden diese in den Wirkungsmechanismen nicht immer abschließend zueinander dahingehend differenziert, das daraus abgeleitete Gesamtbild sei kein anderes, als im Einzelnen dazustellen. Die Aussagen, mögen sie im Einzelnen alle im Grunde genommen richtig, oder zumindest nicht alle falsch darin gewesen sein, gaben sie das eigentliche Kontextproblem nicht hinreichend wieder. Die Probleme, strukturell, in Verstrickungen, zeugten sie nicht von dem fehlenden Verständnis, dass diese wirtschaftlich orientiert einander nicht aufheben, wo sie einander nicht konkurrierend zu differenzieren gewesen wären.…
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Das legitime Rechtsgeschäft – Und die allgemeine Erwartungsleistung
Wir definierten Rechts-, respektive Leistungs- und Schuldverhältnisse über die tatsächlichen, und scheinbaren Personenverhältnisse, sowie in ihrer Perspektive zueinander[1]Übersicht Einordnung von Personenverhältnissen, nach Schuld, Deliktsverhältnis: Schuld, Normverhältnisse objektiv immer gleich, wie rechtsgültig, Abgrenzung zum Tatbestand, Vorliegen nach … Continue reading. Kein Rechtsgeschäft, kann es wirklich real geworden sein, ohne die Personen, die es ausübten, dass das Handeln, das ein Geschäft auch nicht zwingend voraussetzte, wie es selbst nicht zustande gekommen, nicht darauf ergründet gewesen wäre. Sowie es durch objektive Voraussetzungen keiner anderen Grundannahme entsprochen haben dürfte, dass bereits (immer) ein Geschäft im Geschäft vorgelegen haben würde, oder es zwangsläufig so gewesen sein müsste. Der freie Geschäftswille, unterlag er nicht der Voraussetzung, dass…
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Das Grundgesetz – Und die Wesensnatur des Menschen
Man stelle sich die Frage, wie eine Verfassung auszusehen habe, würde die Aufgabe nur darin bestanden haben, ihr Wesensbild als Verfassungsprinzip erfassen zu können, das im weiteren Sinne auch so verstandene Regelwerk aufzusetzen. Würden erfasst nun Artikel und Sätze, nach einer rechtlichen Ordnungsvorstellung, die als Normvorschriften den Regelungsbedarf der Menschen, und als Menschen in einem Staat erfüllen müssten. Oder umfasste ihr Wesensbild nicht einen tiefergreifenden Wesenssinn, als das Spiegelbild des Lebens, wie es einem jeden Menschen nicht selbst all jenes vor Augen geführt haben würde, wie er es auch immer gesehen, wie er es sich nicht selbst vorgestellt haben möge, wie es auch immer gewesen sein möge, nicht aber, weil…
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Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG), Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und … Continue reading. Diese Bestimmungen gelten für alle Bereiche der Rechtspflege[2]§ 12a BRAO; Bindung…
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Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…
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Objektiver Wertvergleich – Und normative Rechtsgleichheit
Für eine Einheit \(i\) in Periode \(t\) sei \(Leistung_{i,t}>0\) eine geeignete Leistungsgröße und \(Belastung_{i,t}\). Die \(Wertabweichung_{i,t}\) wird definiert als: \( \Delta_{\mathrm{Wert},i,t} = \frac{\text{Belastung}_{i,t}}{\text{Leistung}_{i,t}} – 1 \) \( \Delta Wert=LB−1=LB−L\) \(\rightarrow\) Relative Differenz bezogen auf Leistung. Zeichendeutung; Menschliches Empfinden bleibt subjektiv, doch lässt sich anhand von allgemeinen Bedürfnissen eine Aussage ableiten, die im Grunde der Vernunft grundsätzlich gleich für jeden Menschen gelten dürfte. Die menschliche Leistung, die an normative Voraussetzungen geknüpft wird, dient als Maßstab für eine gerechte Belastung. Diese ist im Spannungsverhältnis von allgemeinen Erwartungen, von menschlichen Bedürfnissen einerseits erforderlich, und im objektiven Maßstab als erträglich anzusehen[1]Nicht zuletzt im Zusammenhang dazu, weil übergreifende Ressourcen als endlich anzusehen sind, und der…
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Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs
Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…























