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Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…
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Objektiver Wertvergleich – Und normative Rechtsgleichheit
Für eine Einheit \(i\) in Periode \(t\) sei \(Leistung_{i,t}>0\) eine geeignete Leistungsgröße und \(Belastung_{i,t}\). Die \(Wertabweichung_{i,t}\) wird definiert als: \( \Delta_{\mathrm{Wert},i,t} = \frac{\text{Belastung}_{i,t}}{\text{Leistung}_{i,t}} – 1 \) \( \Delta Wert=LB−1=LB−L\) \(\rightarrow\) Relative Differenz bezogen auf Leistung. Zeichendeutung; Menschliches Empfinden bleibt subjektiv, doch lässt sich anhand von allgemeinen Bedürfnissen eine Aussage ableiten, die im Grunde der Vernunft grundsätzlich gleich für jeden Menschen gelten dürfte. Die menschliche Leistung, die an normative Voraussetzungen geknüpft wird, dient als Maßstab für eine gerechte Belastung. Diese ist im Spannungsverhältnis von allgemeinen Erwartungen, von menschlichen Bedürfnissen einerseits erforderlich, und im objektiven Maßstab als erträglich anzusehen[1]Nicht zuletzt im Zusammenhang dazu, weil übergreifende Ressourcen als endlich anzusehen sind, und der…
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Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs
Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…
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Die Verantwortbarkeit des Politischen – Und die Verwahrung vor demokratischer Ordnung
Die Tatsache, als eine designierte Regierung, als Regierende, oder als Regierender alles im Sinnbild der Verfehlung, dem eigentlichen Regierungshandeln vorwegzunehmen, zeugt trotz der gegebenen Möglichkeit nicht nur vor der Angst, nicht regieren zu können, sondern, von der übermäßig interpretierten Möglichkeit, etwas falsch gemacht haben zu können. Womit alles vorweg genommen worden sein müsste, was zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr falsch zu machen sein könnte, um darunter scheinbar eine Art der Ordnung zu bewahren, die in diesem Verständnis auch nicht wirklich echt gewesen sein müsste[1]Worin die Weisheit , die Besonnenheit eines wirklich politisch Handelnden gelegen haben könnte, um Regierungsverantwortung zu übernehmen. Die im tatsächlichen Sinne der Voraussetzung, um tatsächlich geordnet…
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Das Rechtsgut eines Verfassungsstatuts – Oder geltendes Recht und seine Werte
Sollten nicht in jedem politischen Sinne, über jeden demokratischen Grund eines Politikversprechens, gleich eklatant die Prinzipien einer demokratischen Interessenordnung, im völkerrechtlichen Sinne für andere wie für das eigene Land geltende Grundsätze, und Verträge über den Haufen geworfen werden, gelte es die Demokratie, und die Souveränität nicht zu achten. Denn dieses Versprechen sollte es ja nicht gewesen sein, geltendes Recht zu achten, das insofern nicht über Leben, wenn nicht über den bewusst herbei geführten Tod entscheide, um einem staatlichen Gesamtanspruch an Rechtsvoraussetzungen innerhalb einer staatlichen Grundordnung zu genügen, im sonst unabhängig davon, eigentlich politischen Teil, der einer Verfassungsgebung im gleichen Sinne nicht entsprochen haben dürfte. Möge man gewisse Entscheidungen im Einzelfall…
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Die Existenz von Wiederkehr – Und die Gleichheit Derselbigen
Bestand die Vorausnahme etwaiger Folgerichtigkeit nicht in demselben Grunde, wie er selbst erst entstanden ist. So, wie sich ein Problem nicht auf demselben Wege lösen lässt, wie es erst zustande gekommen ist. Denn alleine die Tatsache, dass etwas passiert, nimmt das Ereignis als solches nicht vor dem Hintergrund aus, dass es erst passieren konnte. Also eigentlich unabhängig von jedweder Richtungsunabhängigkeit des Weges, den Eintritt aus einer Richtung, nicht aber das Ende des Anfangs verhindert, oder aber bestimmt haben zu können. Was am Anfang und nicht erst am Ende gestanden hat. Wäre es zeitlos, denn darin verschieden, überhaupt entstanden zu sein. Und man sich in Bezug darauf als ein Mensch selbst…