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Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt
Lag eine jede, diese Benachteiligung nicht unlängst bereits vor, aber nicht nur international, oder auch im Glauben, meist tief und fest verankert, so verschieden er auch erschienen sein müsste, oder sonst über jeden Rechtsgrund; das Dasein im eigentlichen Sinne betreffend, der selbst sonst so erschienen sein müsste. Und die Benachteiligung, galt sie nicht umgekehrt, im Sinne von ansonsten ungehinderten Befangenheitsgründen, von echten Unsicherheiten, über Rechte, und eine Rechtsordnung, im Sinne der Verfahrensanhäufung, die nunmehr unermesslich erschienen sein sollte, respektive müsste, durch die künstliche Schaffung immer neuer, oder im Sinne des eigentlichen Rechtsgrund, eigentlich nur subjektiver, jedenfalls nicht unechter Problemstellungen, die Demokratie, den Rechtsstaat selbst betreffend. Eine allgemeine Befangenheit, worin man…
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Ein Schaden der bleibt – Die Cum-Ex Ermittlungen, ein Justizminister und die Unabhängigkeit der Justiz
Dem mutmaßlichem Justizminister NRW kann hinsichtlich der seinerseits selbst öffentlich gemachten Umstände die Staatsanwaltschaft Köln und die Cum-Ex Ermittlungen betreffend, auch weiterhin kein Glaube mehr geschenkt werden, der über die bereits besagten Verhältnisse noch hinausgegangen sein sollte. Die mutmaßlich nicht vorhandene Kompetenz der Staatsanwaltschaften, hier besonders der Staatsanwaltschaft in Köln, gar sogar einzelner Personalien, konkurriert auch nicht mit den anderen Umständen, wonach ohnehin nicht explizit auf eine erzwungene Verfahrensweise gepocht werden konnte, was hier sonst die subjektive Verfahrensanhäufung und eine mögliche Überlastung des Justizwesen insgesamt betrifft.





