Philosophie

Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen

Wie könnte man sagen, das Eine, oder eine andere Sache, wären für sich genommen nicht dasselbe, wenn auch andere Sachen, nicht dieselben wären. Welches Merkmal die Unterscheidungsgrundlage bildete, als in seinem Grunde genommen abstrakt gesehener Gegenstandswert der subjektiven Wahrnehmung; beispielsweise, ein Kratzer in einem Auto, als eine negative Bedingungsform, die dadurch zum Ausdruck kommt.

Doch glaubhaft ist es nur, wenn man die Bedeutung eines “Kratzers” als solche erkannt haben wollte, als eine Negativ-Bedingung dafür, dass ein Unterschied, der das Eine oder das Andere, frei von seiner Form, weiter auch nicht bedinge, bei der einen oder anderen Sache vorläge, oder eben nicht. Es bildet sich also aus der Anschauung selbst auch keine emotionslose Grundlage einer wesentlichen Deutungsakzeptanz, die über den eigentlichen Wert im Allgemeinen entscheiden könnte, für sich genommen auch nur einmal einmalig gewesen zu sein.

Es ist eigentlich gleichwertig, in der Einzigartigkeit seiner Merkmale; folglich ist, das Eine, nicht vom Anderen, (nicht nicht) Dasselbe[1]Negativ-Positiv Aufhebung als eindeutiger Wahrheitswert der Aussagerelation, im Verhältnis zu mehreren Wahrheitsgehältern. Doch, da es darin Wiederum äquivalent ist, ist es jeweils dasselbe, als ein Widerspruch in seiner Unabänderlichkeit, also einer ursprünglichen Existenzform ohne ein formales Kriterium der eigentlichen Wesentlichkeit seines Merkmals, der zur Gleichheit des Gegenständlichen führte, welches seine Gleichnis ist.

Wäre also prinzipiell alles, in einer Abfolge, unter der Forderung der Eindeutigkeit, nicht dasselbe, so ergibt sich über die jeweilige Folgeforderung unweigerlich der Widerspruch der Aussagegültigkeit, dass eine Sache für sich genommen, darin nicht das Gleiche, oder nicht dasselbe in der Folge wäre. Nicht dasselbe, wäre in der Forderung also die Gleichnis dieser Äquivalenz, in der Bedingungsform, die einen eingegrenzten, oder ausgeschlossenen Zustand beinhaltet haben müsste[2]Im realen Zustandsbild stellt jede mathematische Forderung objektiv eine Abschätzung dar, die an die Wahrnehmung, einen Individualitätsgedanken gebunden gewesen sein musste, die Forderung nach der … Continue reading.

Es ist somit auch nicht nicht ungleich, in der Gleichnis des gegenständlichen Widerspruchswert, folglich, in der gegenteiligen Anteilnahme[3]Die Gleichheit Derselbigen. Wäre es also nicht dasselbe; weil, sowie beide Gegenstände (für sich) einmalige Merkmale haben würden; doch einmalig ist es nur in der gegenteiligen Annahme, dass ein oder andere Merkmal, habe eine vom Wesenswert der Existenz unabänderliche Form, die die Individualität für den jeweils anderen Teil erst bedingte. Doch gleicht es sich alleine darin, bei objektiver, daher in rein sachlicher Gegenstandsnatur, die Existenz für sich genommen, bedeutend. Wobei diese indifferent, zum sonst nächst gelegenen Teil, einer der Form entsprechend objektiven Wahrnehmung sein muss[4]Auch zur Expansion des Universums, im Verhältnis zum objektiv-subjektiven Verhältnis des Relativitätsprinzip. Es käme somit auch nicht darauf an, ob eine Differenz, die zur Indifferenz erst … Continue reading.

Betrachtet man hier die grammatikalische Distribution der Ausdrucksform, erschließt sich daraus das resumptierende Attribut in der gegenteiligen Anteilnahme. Der eigentliche Aussagewert, entspricht dabei also auch nicht der eigentlichen Gegendarstellungsform, ferner im Sinne des eigentlichen Ausdrucks. Der ansonsten besonders in fantastischen und emotional freudigen Vorstellungen aller gefühlsechter Erwartungen, in Wortgewalten, oder im Bildhaften in allen sich in Widerspiegelungen einer Vielzahl befindlichen Objektcharaktären, eine besondere Bedeutung in der Wahrnehmung einnimmt[5]Dabei bedinge das eine Merkmal, in der Wahrnehmung des Menschen zeitlich relativ gesehen, das andere, im Wechselspiel, eigentlich schon nur zu allen anderen. Worauf das Augenmerk zu einem bestimmten … Continue reading. Es bedingt die Schönheit, die das fühlende Wesen von der Existenz also auch nicht trennt. Der Versuch eines natürlichen Ausgleichs, liegt also auch nicht dazwischen, in der unabänderlichen Gegendarstellungsform.

Es ist die gleiche Logik, die innerhalb von Ideologien, über die verkannte Individualität, die Individualität des Menschen zum Ausdruck kommt[6]In Deutschland wird schulisch gelehrt, es handele sich bei einer Sache, entweder um “das Gleiche”, oder “Dasselbe”, in der Logik und Grammatik des Sprachgebrauchs. An dieser … Continue reading.

References

References
1 Negativ-Positiv Aufhebung als eindeutiger Wahrheitswert der Aussagerelation, im Verhältnis zu mehreren Wahrheitsgehältern
2 Im realen Zustandsbild stellt jede mathematische Forderung objektiv eine Abschätzung dar, die an die Wahrnehmung, einen Individualitätsgedanken gebunden gewesen sein musste, die Forderung nach der mathematischen Eindeutigkeit einer Aussage, ist in selbst enthaltenen Zahlenfolgen, an einem immer nächst größeren, oder vorausgesetzten Umkehrverhältnis möglich. Man könnte die These aufstellen, ob die Folge aus Sicht des anderen, womöglich sogar mathematischer Ursprung gewesen ist. Das Phänomen, bleibt es jedenfalls über jeden Versuch der logischen Erklärung bestehen. Noch kann es bei jeder Errungenschaft nicht falsch sein, womöglich nicht alles wissen zu können, oder das Wissen, und die Deutung der Einzigartigkeit für sich gesehen haben zu wollen, dass es das Menschliche auszeichnete, das Wunder des Lebens. Die Menschlichkeit, bleibt sie nicht immer Teil dessen. Unechte Gleichheitsform: Gleich könnte etwas nur sein, wenn etwas eindeutige Folge, seiner eigenen Identität sein würde, die Endlichkeit, würde die Unendlichkeit im Erklärungsversuch ausschließen, über die Teile, die nicht einem Ganzen entsprungen sein würden, und eine abschätzbare Lösungsmenge, deren Teile niemals gleich wären, sich nicht durch Umformung weiter verändern ließen, oder das Gleiche dem gegenüber stünde, als eindeutiges Inkrement, einer eindeutige Identität, die dadurch zum Ausdruck käme, und im Verhältnis zur Indifferenz stehen müsste. Die keine Summation, in sich enthaltener Teile zuließe, und teilerfremd in der eigenen Identität der möglichen Lösung sein dürften. Keine natürliche Teilung ist absolut eindeutig, weil nicht bestimmt worden sein könnte, welcher Teil, von welchem (zu welchem Maß), geteilt worden sein sollte. Worin die Teilungsmenge, der Teilung fremd in der Bedeutung des eigenen Ausdrucks geblieben sein würde. Darin liegt gewiss auch die Schönheit der Mathematik, sie kann sein, was sie nicht sein musste. Versuch der zahlentheoretischen Annäherung über die relativ gegensätzliche Individualform zum relativen Drittverhältnis: Versuch der zahlentheoretischen Annäherung über die relativ gegensätzliche Individualform zum relativen Drittverhältnis: Es sei eine Zahl 1, deren Wert sei eindeutig, eindeutig bedeute, unabhängig von der nächst größeren oder kleineren möglichen Teilung, als relativ durch sich selbst. Und eine Weitere Zahl sei eine 2, von der angenommen würde, dass diese den gleichen Teil vom jeweiligen Ausgangswert enthielte, um Bedingungsform der Eindeutigkeit geblieben zu sein(Addition setze Teilgleichheit, ferner im Potenzverhalten voraus, im Sinne eines objektiven Ganzen, zumindest als ein relativ geschlossener Wert in der Additionsfolge, ferner im Potenzvergleich, der die Teilung nicht relativierte); 1+1=2, also zu je zwei gleichen Teilen 1,1. Vom jeweiligen Ausgangswert, bliebe der ursprüngliche Wert, der die Zahl 1 als solche definiere, gleich. Bei dem Versuch, einen Apfel, von mehreren Äpfeln zahlenmäßig zu deuten, würde es keinen unterschied machen, ob nun der zuerst gefasste Apfel, ein Apfel wäre, weil auch ein anderer Apfel, genau ein Apfel wäre, er entspräche dem Zahlenwert 1. Wonach jeder Apfel relativ zu sich 1 sein würde, respektive sein müsste. Wäre der Ausgangswert im Sinne der zahlenmäßigen Deutung, oder der Definition nicht mindestens mehr als 1, weil nicht mehr als 1, also auch 3, in jedem möglichen Folgeverhältnis, dass es die Teilung zu sich eigentlich nicht weiter relativierte. Es enthält die Abstraktion in der Konvergenz, die nicht zur Schätzung geführt haben dürfte (Die Zahl 1 kann definitionsgemäß nur im Verhältnis zu anderen Dingen existieren, entspräche es nicht dem Sprachgebrauch, der eine Deutung erst ermöglichte, selbst wenn sie sich wie sogar zahlenmäßig gefordert, weil gedacht, oder als Zahlenphänomen definiert, relativ vom möglichen Subjektwert trennen ließe, so bleibe es Aussageargument, das in der Bestimmung aussagefähig geblieben sein musste, als Verständigungsform im Deutungsverhalten, weil erfahrungsgemäß so gewollt, es bleibt das Aussageargument der Definition). Die Zahl 1, wäre sie nichauft Neutralitäts-, oder Universalitätswert der Folge, auf die sich je ein Subjekt bezogen haben könnte, denn, über den eindeutigen Zahlenwert, bliebe die Subjektwertigkeit immer gleich. Läge nicht alleine in der Deutung der Widerspruch, der die Subjektwertigkeit, wäre sie nicht Wertigkeit zweier, oder mehrerer Objektwerte, überhaupt ermöglichte, wenigstens verschieden, oder ungleich 1. Die das Objekt relativ voneinander trennte, respektive teilte, und die Deutung, die objektiv unabhängig sein könnte, läge im Auge des Betrachters, gleich wie groß das objektive Spektrum an Dingen, oder Zahlen noch gewesen sein könnte. Gleich welche Anzahl möglich gewesen sein sollte, bliebe es nicht objektive Unendlichkeitsbedingung der definitionsgemäßen Voraussetzung, die eine Reduzierung auf den Subjektwert ermöglichte, die die zahlenmäßige Eindeutigkeit, also einen Zahlenwert überhaupt definiert haben könnte. Die nicht alleine in der subjektiven Deutung, weil gegenwärtigen Wahrnehmung gelegen haben könnte, folglich wäre die Zahl 1 nicht nicht unendlich, oder jeder mögliche Wert der Zahl 1 nicht unendliche Folge der Teilungsmöglichkeiten, wenn diese nicht definitionsgemäß eindeutig sein müssten, auf die sich eine Wahrnehmung, in der Deutung, gleich wie oft bezogen haben könnte, bliebe der Wert nicht immer gleich, wäre es nicht Objektwert der Folge, auf die sich die Teilung bezogen haben könnte. Unabhängig vom quotenziellen Ausgangswert, bliebe die Teilung einer Menge, die relativ objektives Ganzes gewesen wäre, erhalten, dies setzte das relative Teilungsverhältnis nicht im Eigenwert des eigentlichen Teilungsverhältnis voraus, daher 1/2, 1/3, die sich nicht erst im Teilungsverhältnis zu sich selbst definieren lassen würden (1/1, 2/2, 3/3). Wollen wir drei Äpfel im gleichen Teilungsverhältnis relativ zu sich selbst (Zahl 1) aufteilen, wären es drei Äpfel, das Ergebnis, bliebe es nicht erst in der Summenbildung der zahlenmäßigen Quantifizierung erhalten, bliebe es nicht gleich. Es folge unter der Annahme, der Wert, sei er bezogen auf die Objektwertigkeit, die Zahl 2, und im Weiteren die Zahl die 3, unter der Bedingung der Eindeutigkeit gelte ferner 1+1+1=3 als relativ quantifizierte Summenbildung der teilgleichen Teilungsform, die Bedingung bliebe erhalten, seien es drei gleiche Teile 1,1,1 (= drei gleiche Teile), im Verhältnis zum Ausgangswert, oder Aussageargument über die Eindeutigkeit, die im jeweils zueinander angenommenen Konvergenzwert der Ausgangsform relativ gleich zueinander bestünde. Daher, kein möglicher Teil bliebe vernachlässigbar kleiner oder größer als der eindeutige Zahlenwert, der eine Folge, oder einer Zahl selbst nicht entnommen worden sein könnte. Indifferenz der Existenz: Hinsichtlich der Indifferenz der Existenz, wäre die Zwei, wie jede andere Zahl, die nicht im relativen Drittverhältnis zueinander stünde, nur möglich, wenn man die Unendlichkeit, die Ausdruck der Wertobjektivität der Eindeutigkeit geblieben sein könnte, oder zumindest jede andere Zahl relativ zu sich selber ausschließe; so bliebe der Wert in der Konvergenzform, auch ohne Minuenden relativ gleicher Identität des Inkrements erhalten, im Verhältnis auf das Teilungsinkrement, dass die Definition erfordert haben würde, dass es nicht unendlich gleich, oder unendlich groß gewesen sein müsste, oder unter Bedingung der Eindeutigkeit gewesen sein dürfte. Der Widerspruchswert, der Subtraktion, erfolgte er nicht über die Rekursion, die nicht dem Teilungswert der Folge genügte, bliebe es nicht gleicher Teil, der eigentlichen Wertfolge. Nähme man nun an, um die Eindeutigkeit zu definieren, dürfe eine Zahl nicht öfters existieren, Eindeutigkeit, entspräche sie nicht der Eindeutigkeit im Zahlenwert, eine Zahl, die über das relative Teilungsverhältnis also nicht hinausgegangen sein könnte, um an ihren eigentlichen Wert gebunden gewesen zu sein, folglich gelte 1+2=3, und 1, 2 und 3 seien eindeutige Werte. Deren Unterscheidung läge also darin, ob es sich um einen gleichen eindeutigen Wert handele, oder nicht, daher, 2 definiere zwar ein zweites Wertobjekt, wäre es im Verhältnis zum ersten auch das 2.. Doch handele es sich im Grunde genommen auch nur um eine Sache, im relativen Gegensatz änderte sich nicht der mögliche Ausgangswert, genauso gut könnte 2, die zweite Objektwertigkeit sein, also von “1”, oder die 3., die 4., im Verhältnis auf die 1, oder 2, oder einer anderen Zahl, oder dem möglichen Verhältnis dazwischen, dass es Wertgleichheit nicht ausschließe, oder beinhalte, oder wenigstens über ein drittes Teilungsinkrement gegeben sein müsste, das in der Position verhältnismäßig nicht verschieden gewesen sein dürfte, oder die Endlichkeit nicht dem Nullwert entspräche. Zwei wäre Element gleicher Folge, der Wert müsste also nicht ungleich, gleich oder identisch Eins gewesen sein, Eins wäre gleiches Identitätsobjekt, weil der Zahlenwert nicht verschieden ungleich, oder gleich gewesen sein müsste. Doch dies fordert die Bedingung des Zahlensystem, auf die sich eine Folge einer objektiven Wertgleichheit bilden ließe. Es folgt auf die Vereinheitlichung eines Supplement einer gleichen Wertfolge, im Widerspruch zur definitionsgemäßen Wertgleichheit, die einem Strukturformalismus, im Konvergenzwert eindeutig entspräche. Die Variableninvarianz des eindeutigen Zahlenwerts, oder unendliche Vertauschung einer möglichen Wertmenge, bliebe diese nicht gleich bleibendes Teilungsinkrement, im Wert der Folge. Doch existiert alleine im relativen Ausdruck, keine unendliche Wertfolge, noch, dass es auf ein nächst größeres Teilungsinkrement bezogen werden könnte. Das Subjektverhältnis des Zahlenwerts ist nicht eindeutig, es folgte der vereinfachten Annahme, die Universalität des gleichen Ausdrucks, wäre nicht unendlich ungeteilte Form der Subjektungleichheit, oder Eindeutigkeit jeder möglichen Wertfolge. Die Ortsunabhängigkeit der Existenzform, bliebe sie in dem Teil nicht enthalten. Sonst wäre es Dualismusform des gleichen Inkrements der Folge. Handele es sich bei einem möglichen Gegenwert einer anderen, zweiten, dritten Zahl, nicht um das Doppelte, das Dreifache, um die Identität zu bestimmen, respektive die Zahl als eindeutig definieren zu können. Denn der Teil bliebe immer enthalten, den man als relativ Wertneutral nicht entnommen, oder per Definition als bereits enthalten angesehen haben könnte, um der Eindeutigkeit zu genügen. Bezieht man die Zahl 1 als relativ neutrales Element, also 1 Apfel, wäre ein Apfel, und ein anderer Apfel, wäre auch ein Apfel, folglich in der Summe, so wären es zwei Äpfel, entfiele in der Gesamtheit die Eindeutigkeit, die dem Endlichkeitswert der eigentlichen Teilung nicht genügte. Müsste nicht bei jeder Rechnung, jeder Wert dividiert durch sich, und jeder Wert durch sich unendlich oft geteilt werden, um über die Reskriptionsform einem Realwert zu entsprechen, der sich nicht reziprok zu sich selbst verhielte, so, dass es einem Wert, über ein Einzelnes, dass es nicht ungleich Eins gewesen sein würde, entsprochen haben könnte. Wenn alles über die Zahl Eins, also nicht dasselbe wäre, oder zumindest der Zahlenwert, wäre es auch jeder andere nicht, eine Unterscheidung dürfte kaum möglich sein, ob es sich nun um ein Subjekt als Wertigkeit, oder eine Zahl als Wertobjekt selbst gehandelt haben sollte. Doch genau diese Forderung müsste der Definition der Zahl entsprechen, anderseits wäre die Definition (nicht im gleichen Teil der Folge) impliziert, und nicht zu deuten. Ein Apfel, entspräche er nicht dem Zahlenwert 1, ein anderer folglich dem Zahlenwert 2, die Neutralität, oder die Universalität des Ausdrucks, ginge sie nicht verloren, die die Summengleichheit gleich welcher Summanden, die nicht teilerfremd mit sich selbst gewesen wären, und das Inkrement der Wertfolge bildeten, eigentlich erforderte. Dürfte man die Elemente auch beliebig vertauschen, ohne den Ausgangswert, oder das Ergebnis verändert, oder definiert haben zu können. Die Dualismusform: Demnach folge über die eigentliche Wertneutralität im Verhältnis der Individualform, gegenüber dem relativen Drittverhältnis, die zahlenmäßige Rekursion, auf welches Objekt der Zahlenwert von 1 außerhalb der Wertneutralität auch fiele, der aber nicht wirklich vertauscht werden könnte. Weil definitionsgemäß dennoch nicht die Steigerungsform der eigentlichen Wertgleichheit enthielte. Darüber wäre es, gemäß den beispielhaften Ausführungen, die Rekursion relativ von zwei Objekten, oder Werten, und fortfolgend, auf welches Objekt die zahlenmäßige Definition auch nicht fiele, oder Rekursion der Dualismusform gewesen sein könnte, im relativ eindeutigen Gegenstandswert 1,1 bliebe es ferner unendlich gleich in der Annäherung, auf die eine Definition nicht folgen sollte, oder Ausschlussrelation der Eindeutigkeit bildete. Für drei Zahlen, bis zur Zahl 3, mit eindeutigem Inkrement, gelte also die gleiche Folge 1+2+3. Wobei in der Zahlenfolge 1+2+3 das dritte Element, gleich der Summation der ersten beiden Elemente sein würde. Unter oben genannter Bedingung wäre die 1 nicht in der 2 schon drin, oder genau zweimal, wäre es nicht relativ nächste Wertigkeitsgröße. Genau dies besagt das Teilungsverhältnis im relativen Inkrementvergleich, der nicht teilerfremd, respektive auf das erste Objekt zurück zu führen sein dürfte. Für jede Zahl, die als solche einen Wert definiert haben sollte, wäre der Anteil im Unterverhältnis erst festzustellen, dass es nicht ungleich 1, oder einer anderen Zahl sein würde. Denn das Ergebnis der Summation wäre, unter der Annahme, dass man die folgenden Zahlen kannte, die 6. Wobei mit 6\3= 2, 6\2=3, das zweite, respektive dritte Inkrement im Folgeverhältnis der Konvergenz gegeben sein sollte (Vgl. Dreieckszahlen, Dreiecksungleichung, d.h. wenn man jede Zeile eines Punkt-Dreiecks als “Distanz” 1+2+3, … n interpretiert, dann sei T von n nur dann geometrisch “geschlossen”, wenn jede neue Seite n+1 kleiner ist als die bisherige Gesamtfigur T von n. Bei n = 3 entsteht ein Dreieck im eigentlichen Sinne, welches das analoge Ungleichungsverhältnis erfüllt. Es bildet das erste arithmetisch geschlossene Verhältnis T von n sei gleich 6 = 2 x 3, der Punkt, an dem die erste genannte Konvergenzschwelle auftrat, im Übergang von Teilung und Ganzheit). Das Teilungsverhältnis, verhielt es sich nicht relativ zum Ausgangswert weiter fort, somit entspräche die 4,5 nicht dem eigentlichen Teilungsinkrement 4, 5 wären zwei ausgebliebenen Teile im Verhältnis des Teilungsinkrement, oder verglichen mit 1+1+1+1+1+1, mit insgesamt 6 Positionen, respektive gleichen Teilen, respektive bei 4, das vierte Teilungsinkrement, bei 5, das fünfte Teilungsinkrement. Darin sei das Übergangsverhältnis zu bestimmen, kann es nicht alleine 3 gewesen sein, so, dass es in der eindeutigen Form an den Ursprungswert gebunden gewesen sein könnte, in der Annahme des relativen Drittverhältnis, das über die Dualismusform hinaus gebildet worden sein könnte. Es gelte Superposition im relativen Teilungsverhältnis von 1+1, 1+2, 1+2+3 bezogen auf das relative Teilungsinkrement, folglich 2 bei den ersten beiden, drei bei 1+2+3, als Übergangsfolgeverhältnis, also zwischen 1, 2, (2,4), respektive zwischen 3, 5 als im eigentlichen Drittverhältnis gegeben. So gelte rückwirkend von dem Ergebnis 6 in der relativen Positionsverschiebung auf die ersten Inkrementwerte 6-1=5, 6-2=4, und fortfolgend. Es gilt die Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Konvergenzgrenze, im Verhältnis auf die jeweilige Ausgleichsposition, vgl. (2, 2) anstatt (2, 4) für innere Grenze, bezogen auf tatsächliches Teilungselement, respektive den Inkrementwert der Folge. Eine hinreichende Bedingung für die Eindeutigkeit eines Zahlenwertes sei im Weiteren also: Das relative Teilungsinkrement dürfte in keinem fortfolgenden Verhältnis im Widerspruch dazu stehen. Im Folgenden: Bei 1+2+3+4 wäre das nächstmögliche Inkrement-Verhältnis auf die 10 bezogen, so, dass es im relativen Drittverhältnis, wieder dem gleichen Teilungsverhältnis entsprochen haben dürfte, wobei Division von 10 mit 5, als bereits genannter Übergangswert, wiederum 2 ist. Und bei 1+2+3+4+5 sei es die 15. Das Drittverhältnis führt sich über den Übergangspunkt der Konvergenz fort, dividiere 15 mit 3 und 15 durch 5, also mit 3 und 5 als relative Konvergenzschwelle im Drittverhältnis, ansonsten gelte 1+1+1, und das dritte Element entspräche dem eigentlichen Teilungswert der Folge (1+1=2), 2+1=3, von der 2 auf 5 sind es 3, als Elementform der Folge des relativ gleichen Ausgangswertes. Und weiter, bei 1+2+3+4+5+6 sei es 21, (15+6), Summation plus letzter Teil, der eigentlichen Teilung, worüber der Übergangspunkt erst wieder gebildet werden müsste, 6 liegt relativ über der Schwelle des betrachteten Konvergenzrahmens, und wäre auf die innere Konvergenzgrenze zu beziehen, bei 1+2+3+4+5+6+7 sei es 28, (21+7), das letzte Teilungsverhältnis bezogen auf den neuen relativen Konvergenzwert des Kriteriums, in der relativen Indifferenz zur Eindeutigkeit. Und bei 1+2+3+4+5+6+7+8 sei es 36, das Summenformat im Inkrementwert über 8 entspricht dem Teilungsverhältnis über den 6-sten Teil des Ausgangswertes, (28+8) mit (8 Teilen) im Verhältnis der eindeutigen Konvergenzform 8 dividiert mit 2 ist 4, 4+2=6, die den nächsten definitionsgemäßen Zahlenwert bildete, bei Division von 36 mit 6 ist 6, im Verhältnis zum Übergangswert der im relativen Drittverhältnis über 1+2+3 gebildet wurde, oder im Endpunkt des relativen Inkrementverhältnis einer ungeraden Zahlenfolge entspräche, Folge endete auf 3. Führt man es weiter fort: Bei 1+2+3+4+5+6+7+8+9 sei es 45, (36+9), wobei 45 geteilt durch 5 ist 9, als das nächste relative Summenformat im Inkrementwert, der über die Teilung im Ausgangswert über das relative Drittverhältnis 6+3=9 hinausgegangen sein dürfte. So erkennen wir den Inkrementwert der relativen Teilung, die, über ihren eigenen Wert nicht hinausgegangen sein dürfte, denn folglich sei es für 1+2+3+4+5+6+7+8+9+10 eine Zahl 55 (45+10), das Verhältnis bestünde fort. Es verhielt sich Teilerfremd zum gleichen Wert, als eine Teilung, die nicht Ausgangsform des eindeutigen Wertes geblieben sein könnte. Es bliebe nicht Ausgangswert der gleichen Zahlenfolge, die nicht ungerade gewesen wäre, um die Bedingung erfüllt haben zu können. Zu betrachten sei die n-te Folge über dem Übergangswert, der für sich genommen, nicht im gleichen Teilungsverhältnis der Eindeutigkeit stand, an dem die Rückführung vorgenommen werden könnte, so läge der rückführende Konvergenzpunkt zwischen 5 und 3, folglich sei 60 wäre hier das Teilungsverhältnis zur 10, also auf den Ursprungswert der ersten definierten Zahl 1 bezogen, als die 10-er Zahlenfolge. Doch im Drittverhältnis über die Superposition gelte das 9-te Element der Folge, sei die 5 des vorangegangenen Teilungsverhältnis angenommener Übergangswert der relativen Konvergenz, das Drittel von 9 ist 3 als relative Konvergenzschwelle, von deren eindeutigen Wert das eigene Teilungsverhältnis ausginge, bezieht man es auf den relativen Übergangspunkt, 60 dividiert mit 10 ist 6, als geschlossene Deutung der Teilungsfolge, die über den Eindeutigkeitswert definiert sein würde, ferner als Teilung durch sich selbst, in der Superposition im Verhältnis des Zahlenwertes 1, wäre es also keine unechte Teilungsform, über die ein eindeutiger Wert definiert worden sein würde
3 Die Gleichheit Derselbigen
4 Auch zur Expansion des Universums, im Verhältnis zum objektiv-subjektiven Verhältnis des Relativitätsprinzip. Es käme somit auch nicht darauf an, ob eine Differenz, die zur Indifferenz erst geführt haben müsse, einmal vorhanden, oder als solche erstmals anzunehmen gewesen wäre, sagen wir zu einem Zeitpunkt T, sondern, relativ von einem beliebigen Ort gesehen, der den Gesetzen einer Ausdehnung sonst nicht unterläge, jeweils aber gleich als unendlich anzusehen sein müsste. Womit auch T, im Verhältnis zu beliebigen Orten, als unendlich anzusehen wäre. Die Kraft wirkt also nicht im Verhältnis zu einer jeweiligen Form des Objektes, das sich in stetiger Veränderung der Zustandsgröße relativ zueinander verhält, was sonst einen statischen Abstand beträfe, in diesem Sinne also umgekehrt zum jeweils Gegenwärtigen, dass sich der eigenen Wahrnehmung sonst auch nicht enthielte, als ansonsten differente Konnektivitätsrelation eines objektiv Gegenständlichen, dass es sich der subjektiven Wahrnehmung sonst auch nicht weiter entzieht. Dabei kommt es also nicht darauf an, was der Mensch überhaupt sehen könnte, auf die Optik eines Sehorgans, eines Apparates, auf die Blickwinkelteilung eines jenem oder solchen. Die Gesetze verhielten sie sich nicht gleich zum jeweils nächten Kräfteverhältnis, als wenigstens; so dürfte es ferner einer Lebensvoraussetzung entsprechen, relative Gleichgewichtsvoraussetzung. So käme es also auch nicht drauf an, dass ein Ort vorgelegen haben müsse, von dem die Ausdehnung angenommen, oder von dem sie überhaupt betrachtet werden könnte, ob es sich um das mutmaßlich am weitesten entfernteste, größte, oder kleinste Teilchen, ein “Gottespartikelchen” handelte, von welchem alles andere im Verhältnis dazu ausginge
5 Dabei bedinge das eine Merkmal, in der Wahrnehmung des Menschen zeitlich relativ gesehen, das andere, im Wechselspiel, eigentlich schon nur zu allen anderen. Worauf das Augenmerk zu einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht gefallen sein könnte, als ein dynamischer Prozess, ohne eine tatsächlich statistische Größe, wie das Leben selbst, von seinen Ursprüngen, bis hin zu den Planetenbewegung, schier unendlichen Größen, unfassbaren Kräften, und Energien, in einem relativen Gleichgewicht, bildete selbst das natürliche Chaos eine gewisse Ordnung, mehr, als es sich durch künstliche Prozesse von Regelungen jemals erreichen ließe. Es entspricht selbst gewissermaßen sogar einer Schönheit, seien es auch manche Extreme der Natur, die für den Menschen ungerecht oder sogar bedrohlich erscheinen, so dienen sie dem Gleichgewicht, das sonst, ohne ein natürliches Chaos, womöglich bereits endgültig aus dem Gleichgewicht geraten sein würde. Ein vermeintlich kleinerer Bestandteil von allem, aber eine nicht unbedeutend spezifische Größe, von Kräften, und Energien, die sich nicht abschließend daran bemessen lassen dürfte. Und für den Menschen mit seinen Sinneswahrnehmungen gleichwohl auch bedeutet, sich den Bahnen des Daseins hinzugeben und zu erkennen, selbst ein wenigstens auch nicht größerer Bestandteil von allem gewesen zu sein. Als eine Antwort auf die Frage, wie die Psyche des Menschen hinsichtlich seiner Wahrnehmung funktioniert, greifbares und unerreichbares zu deuten, in der Differenzierung zum abstrakt dinglichen Dasein, der Umwelt und der menschlichen Interaktion, entspricht es nur der Realität, dem natürlichen Wesen, als menschliches Wesen in einen größeren Kreislauf eingereiht zu sein
6 In Deutschland wird schulisch gelehrt, es handele sich bei einer Sache, entweder um “das Gleiche”, oder “Dasselbe”, in der Logik und Grammatik des Sprachgebrauchs. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bedeutung von „das Gleiche“ oder “Dasselbe“, selbst wenn sie im sprachlichen Alltagsgebrauch verwendet wird, zu einem eingeschränkten Denken, letztlich im gleichen Prinzip, auf der Grundlage des Individualitätausdrucks zur Geltung kommen kann. Denn es muss als falsch angesehen werden, festgefahren in einer eigentlich objektiv relativen Bedeutung gewesen zu sein, über Zustände, über Werte, und Eigentum. Es spiegelt die gesamte Denkweise wider und kann Teil einer autoritären Denkweise, Erziehungspraxis, und Ideologie geworden sein. Es kann die gesamte Entwicklung einschränken; ist es in der Tendenz damit verbunden, Dinge haben zu müssen, aber den ursprünglichen Wert, eine objektive Bedeutung einer Sache erst gar nicht wieder anzuerkennen. Woraus sonst eine echte Erkenntnis, ein erlernter Wissensgegenstand hervorgehen könnte. Entweder man beschränkt etwas, oder erhält objektiv die Möglichkeit, Erkenntnis erlangen zu können. Dieses Verhältnis spiegelt sich im gesamten Spektrum wieder, und kann im Einzelnen nachvollzogen werden. Dabei können Festsetzungen auch über Täuschung ergehen, die jedoch auf dieses Phänomen zurückzuführen sein sollten. Und es liegt Wahrheit darin, Verschwendung ist ein gängiges Phänomen, im Gegensatz zur notwendigen Wertschätzung von Dingen. In Bezugnahme auf die gesamtpolitische Situation dürfte es sogar zum Bildungs-, und Fachkräftemangel beigetragen haben