
Die Gleichheit Derselbigen
Die Gleichheit Derselbigen ist ein – Logischer Ansatz für Erklärungen und Darbietungen. Sie beruht auf dem relativen Gegensatzprinzip[1]Vgl. „Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen“ nicht gleicher Teilaussagen, und Bedeutungen im Sinne einer eigentlichen Kernaussage, respektive der eigentlichen Deutung.
Ein Musterbeispiel für den Anwendungsbezug dieses logischen Ansatzes findet sich ganz deutlich in dem Beitrag „Das Recht im Recht der Anderen“. Dazu zitieren wir die in diesem enthaltenen signifikanten Teilaussagen unter den dort aufgeführten Sätzen;
„Also in den Analogien einer dergleichen Strukturierung, in Beziehung auf ihre Aufgaben in der eigentlichen Wahrnehmung von Interessen, sowie zu jedem anderen Teil…“
und,
„…in einer Analogie der Strukturen von denselben, unweigerlich ihre eigen Nationalismen darauf bilden…“.
Dabei ist die Ausdrucksform der Aussage „Analogie“ die objektive Ausgangsform des Erklärungs- bzw. Darbietungsansatzes. Und die Ausdrucksform der Aussage „Strukturen“ bilden das daraus entsprechend zu erklärende, bzw. darzubietene Subjekt des Ansatzes, im tatsächlichen Komplementär zum zugrunde gelegten Inhalt, der in den Aussagesätzen enthaltenen Aussagen im Einzelnen und in ihrem Zusammenschluss der Teile insgesamt. Je nachdem auf welche Kernaussage sich das resumptierende Attribut der gegenläufigen Ausdrucksform bezieht[2]Auf einen gesellschaftlichen Grundwert bezogen, handelt es sich im Aussageschluss um die Resumption nicht eigentlicher Werte; bei jeder Auslösung der Grundverständigung, in der gesellschaftlichen … Continue reading.
Wobei diese einander gegenseitig, in der eigentlichen Form des Ausdrucks in Bezug auf die allgemeinen Wahrheitsvoraussetzungen innerhalb der Aussagen, also unter der Ausführung des Erklärungs- bzw. Darbietungsansatzes zuwiderlaufen.
Er dient somit dem Aufzeigen des Widerspruch in einem sich überlagerten Wahrheitsgehalt von Aussagen eines zugrunde liegenden Sachverhalts, die für sich genommen auf einer jeweils zueinander umgekehrten Individualform des tatsächlichen Ausdrucks, respektive der tatsächlichen Aussage beruhen, um die eigentliche Wahrheit herauszustellen.
References
↑1 | Vgl. „Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen“ |
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↑2 | Auf einen gesellschaftlichen Grundwert bezogen, handelt es sich im Aussageschluss um die Resumption nicht eigentlicher Werte; bei jeder Auslösung der Grundverständigung, in der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe, als die Resumption, von nicht eigentlichen Werten, über eine Scheinform von Aussagen, und Meinungen, inhaltlich von existenzieller Bedeutung, im unechten Drittverhältnis, als die Sekundarisierung mono-substanzieller Verhältnisse. Missverhältnisse bilden sich hier, weil eine dritte Person, im Verhältnis einer individuell sekundären Steigerungsform, innerhalb einer Gruppe, oder Menge, irgendwo ausgeschlossen werden würde; sei es auch nur subjektiv gesehen, bezieht es sich nicht auf den nächst größeren Teil, eines objektiv unwirklichen Zustandsbildes. Und zwar ganz einfach aus dem Grund, weil eine direkte Ansprache, gegenüber einem anderen Menschen; die für das Realitätszeugnis als besonders wichtig, weil gegenwärtig zu fassen anzusehen sein sollte, den nicht implizierten Teil dessen nicht dargestellt haben dürfte, welcher sich allgemein, im Verständnis von realen Abläufen vermitteln lassen haben sollte. Also unabhängig davon, ob, oder dass ein Inhalt als inhaltlich richtig, aber im normativen Vergleich als falsch oder unwahr im Aussageinhalt anzusehen gewesen wäre, von dem eigentlichen Meinungsbild darüber selbst nicht zeugend, weil im Verhältnis dazu darüber getäuscht worden wäre. Und tatsächlich findet sich dieses Phänom, bei der Beeinflussung von öffentlichen Meinungsbildern, weil das übertragende Medium ohne direkten Zusammenhang zur eigentlichen Gegenwart im Grund davon verschieden gewesen sein dürfte, politisch gesehen, bei Problemen, die im Verhältnis zur Realität nicht weiter mitgetragen werden könnten, von dem inhaltlichen Wert selbstredend, bei damit verbundenen Nachteilen, die das gegenwärtige Leben betreffen. Es kommt dabei nur bedingt darauf an, ob es objektiv für alle Menschen gleichsam, und zu jedem Zeitpunkt gleichzeitig im Gegenstandswert zugänglich gewesen sein sollte. Die Differenz im Drittverhältnis bleibt darüber bestehen, ganz gewiss bei politisch falsch vermittelten Inhalten, die vom informellen, systemischen Gegenstand, bei falschen Versprechungen umso mehr an Potenzial gewinnen sollten, nicht real, und in diesem Formausdruck richtigerweise objektiv falsch gewesen sein dürften, dem objektiven Meinungsbild in der Indifferenz des Drittverhältnis nicht entsprechend. Je mehr man sich politisch davon leiten lässt, desto größer muss der Verlust der Grundsubstanz im Politischen, und im staatlichen Fundament gesehen werden. Würde der Mensch dadurch nicht in eine gesteigerte Form der Unbedeutsamkeit gefallen sein dürfen, dem sein Würdeanspruch als einzelner Mensch aberkannt werden könnte. Diese wäre in der Individualform in den Teilen verschieden, die sich sonst nicht auf die Indifferenz der nicht uneigentlichen Existenzform zurückführen lassen sollten |

