Rote Linien – Und wonach sie gezogen werden
Die Europäische Union will bis 2030 von russischem Gas unabhängig sein.
Es soll wohl heißen, dass es keinen Frieden in Europa geben wird. Und der Krieg tatsächlich von der EU als Anhänger der Despotie gegen die Ukraine, ferner die Freiheit, und das Leben der Menschen in ganz Europa diktiert wird[1]Es muss als erwiesen anzusehen sein, dass pflegt man mit einem Aggressor eines Angriffskrieges wirtschaftliche Beziehungen, dass ein Teil von finanziellen Mitteln, die also auf ganz wesentlichen, … Continue reading. Denn eine derartige Abhängigkeit hätte ohne einen ausgeprägten Hang zur antidemokratischen Indoktrination nie akzeptiert werden können. Da es den Grundsätzen der Demokratie in jeder Hinsicht widerspricht, sowie zu jedem Zeitpunkt davon auszugehen gewesen sein musste, dass sämtliche lebensnotwendigen Strukturen, respektive die Schutzgüter des allgemeinen Lebens, die Verteidigungsstrukturen des zivilen Lebens unweigerlich daran anknüpfen sollen. Wonach zivile Ziele jeder Intervention automatisch, und unweigerlich vorangestellt wären.
Will in Beziehung auf die vorliegende Kriegserschließung heißen, es wird im Allgemeinen von einer militärischen Notwendigkeit zu Verteidigungszwecken gesprochen, ohne die Zivilbevölkerung jemals tatsächlich geschützt haben zu wollen. Weil die kritische Infrastruktur demnach ohnehin nicht aufrechtzuerhalten wäre. Wenngleich sie eigentlich oberstes Ziel allen vorausschauenden und planmäßigen Handelns gewesen sein sollte[2]Darf es nicht bloß situativ gesehen werden, wie nicht auf einen jeden Moment zuvor, wie subjektiv etwas im Vorfeld zu deuten gewesen wäre. Denn Truppen wären als Antwort darauf, dass ein Angriff … Continue reading.
Der regelrechte Umkehrschluss, der somit im Ukrainekrieg auch unweigerlich zum Ausdruck gekommen ist, lässt also keine andere Annahme zu, dass von der EU in tatsächlicher Hinsicht unweigerlich Partei zugunsten des Aggressor, respektive im falschen Umkehrverhältnis zur Despotie eingenommen wurde. Und dem Krieg dadurch jedenfalls unmittelbar eine derartige Absolutheit zugemessen werden muss, dass, weil ohnehin schon vom Gegenteil einer akkuraten Interventionsmöglichkeit auszugehen gewesen sein musste, die nur scheinbar gegenläufige Ausrichtung, im Ansatz tatsächlich nur auf einer unmittelbaren Vernichtung beruhen konnte. Da unter dieser Voraussetzung auch keinesfalls von einem einfachen Verteidigungsfall ausgegangen werden könnte. Der seinerseits nicht alleine auf die reine Befähigung „überleben zu wollen“, auf konventionelle Mittel, auf das freie Schaffen und die ehrliche Leistung der Menschen noch tatsächlich beschränkt werden könnte. Hier zeigt sich eigentlich schon die ganze Fragilität, die jedem Kriegsgeschehen schon immer als Konfliktpotential zugrunde gelegen haben musste.
Der tatsächliche Grund überwiegt als gegensätzliches Mittel zum seit jeher erfüllten Zweck womöglich also dermaßen, sodass auch Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung zum tragen kommen können. Und wonach ein dementsprechender Handlungswille unter Voraussetzung des eigentlichen Grundes in sich genommen geschlossen bleibt. Denn wäre er es nicht, würden die Grundvoraussetzungen für das zivile Leben mit allen Dingen, die seit Jahren und Jahrzehnten mit nahezu unbegrenzten Mitteln hätten dafür getan werden können, respektive hätten getan werden müssen, sonst nicht als gegeben angesehen worden sein. Denn aus demselben Grund, weshalb es sonst nicht anzunehmen gewesen wäre, bräuchte man sich nicht immer wieder dieselbe Frage stellen; weshalb eine Energieautonomie überhaupt zur Sprache gekommen sein sollte, wenn es doch im Allgemeinen schon nicht als ein objektiver Hauptgrund dafür gedient haben müsste, das Menschenleben tatsächlich geschützt, die Voraussetzungen für das Leben grundlegend aufrechterhalten zu haben.
Es wäre dann insoweit auch nicht weiter nur spärlich verwunderlich, insoweit die Ukraine nicht tatsächlich schon als „gefallen“ angesehen wurde, in Bezug auf eine tatsächliche Unterstützung aber wenigstens als „gefallen“ angesehen werden müsste. Denn es sei hier nochmals ganz deutlich klargestellt; dass an unschuldigen Menschen, Zivilisten, in tatsächlicher Hinsicht derartige Gräuel verrichtet werden konnten, ohne, dass in den grundlegenden Voraussetzungen also nicht unmittelbar darauf reagiert werden konnte, zu einem Maß der Bestimmtheit, um es auf der Stelle zu beenden, nur einem breiteren Konsens an dergleichen Gesinnungsformen unterlegen haben musste, der ausgeprägter schon nicht gewesen sein konnte. Und mit einer echten Demokratie, in keinster Weise in Verbindung stehen kann.
Es geht dabei aber eigentlich gar nicht darum ob es jetzt nicht umsetzbar wäre, ein Gasembargo, ein Ölembargo, Möglichkeiten und Alternativen gibt es immer, sondern es geht ums Prinzip, um das Prinzip, wonach gerade einfach willkürlich und nach Belieben getötet, ein Land zerstört und eine Nationalität in weiten Teilen ausgelöscht werden kann. Es wäre auch nicht weiter der Rede wert gewesen, dass es den Verantwortlichen nicht gleichgültig gewesen sein dürfte. Ohne nicht gleichermaßen an vorangegangenen Absichten und Handlungsweisen, die es vielmehr unmöglich gemacht haben sollten, dennoch festzuhalten. Und ohne sich nicht selbst hinter Willkürmaßnahmen und ungesetzlichen Gewaltandrohungen versteckt zu haben, dass es nicht gesagt sein sollte. Da sonst womöglich noch die Konsequenz daraus gezogen werden müsste, sowie sie das Grundlegende angeblich nicht verstanden haben wollten.
Es zeigt im Ganzen die unglaubliche Vermessenheit, die unter dem Rahmen des so und nicht anders verlautbaren Politischen, aus Selbstgefälligkeit und Besessenheit, im Grunde genommen gleich mit welchen als verwerflich anzusehenden Mitteln gegenüber dem Menschen ausschließlich zum Zweck des Eigennutzes aufrechterhalten werden musste.
References
| ↑1 | Es muss als erwiesen anzusehen sein, dass pflegt man mit einem Aggressor eines Angriffskrieges wirtschaftliche Beziehungen, dass ein Teil von finanziellen Mitteln, die also auf ganz wesentlichen, nicht unerheblichen wirtschaftlichen Geschäften beruhen, immer auch dem Kriegszweck dienen. Es reicht, dass der Aggressor die Kriegswirtschaft aufrechterhalten, und objektiv gegen Sanktionen trotzen kann |
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| ↑2 | Darf es nicht bloß situativ gesehen werden, wie nicht auf einen jeden Moment zuvor, wie subjektiv etwas im Vorfeld zu deuten gewesen wäre. Denn Truppen wären als Antwort darauf, dass ein Angriff in kürzester Zeit auf Bündnisterritorium überginge, auch nicht sporadisch zusammenzuziehen, oder zu verlegen gewesen (Vgl. Krieg als (r)echtes Mittel – Ein Allgemeinbild von Gewaltherrschaft und Diktaturen). Und eine anderweitige Versorgung störungsfrei nicht mehr so einfach im Grund erschienen, dass er in der Differenzierung zwischen dem, was das zivile Leben, das Aufrechterhalten der kritischen Infrastruktur nicht unmöglich gemacht haben dürfte, nicht daran zu bestimmen gewesen sein müsste, der Grund würde dafür nicht vorliegen, das zivile Leben dem nicht vorangestellt zu sehen. Kann es niemals als undankbar, dahingehend selbstverständlich verstanden worden sein, dies wäre im Ansinnen an eine Gemeinschaft nicht zuvor zu erwidern gewesen, in dem man sich Alternativen im Sinne der Unabhängigkeit schaffte. So wäre der Krieg in der Abhängigkeit davon, dass man diese nicht anders, oder nicht falsch im Sinne einer Rechtsanforderung, auf die man sich mutmaßlich nicht gestützt haben wollte, nicht gegen die eigene Bevölkerung ausgerichtet gewesen, im konventionell rechtlichen Sinne zu verstehen. Wie dies in der Verteidigung anderer mutmaßlich deswegen nicht auf sich selbst zu beziehen gewesen wäre. Wenn der Angriff nicht einem selbst gegolten haben würde. Handelte es sich um keine sekundäre Unterstützung einer konfliktbezogenen Kampfhandlung, seit dem Zeitpunkt, an dem ein Angriff erstmalig nicht erfolgt, oder zu unterstützen gewesen sein dürfte. Tatsächlich war man schon die ganze Zeit in diesem Verhältnis gegen den Menschen ausgerichtet gewesen, der in der politischen Verfolgung im gleichen Grund stets gleichgültig erschienen sein musste. Woraus sich kein Mindestanspruch an Würde und freier Wirtschaftskraft bemessen lassen dürfte, dass Leistungen in der Absicht nicht schon verschwendet, wie in der Ausrichtung nicht gegen ihnen gerichtet gewesen wären. In der Unterscheidung dessen, was bei einem Angriff das militärische Ziel nicht gewesen wäre. Woran sich der völkerrechtliche Anspruch auf Verteidigung selbst nicht bemessen lassen dürfte. Weil man den Angriff mutmaßlich nicht selbst unterstützte, der davon nicht gedeckt gewesen wäre, oder in der Vorstellung nicht gewesen sein dürfte, um das Gegenteil in der Vorstellung davon nicht für sich selbst anzunehmen, wäre es keine Täuschung im gleichen Grund, weswegen man nicht abhängig davon gewesen wäre. Weshalb man den Menschen im eigenen Land mutmaßlich nicht selbst verraten haben würde, denn nicht jeden anderen Menschen, dass er nicht bereits betroffen davon gewesen wäre. Denn sich eine mögliche Schwäche einzugestehen, aufgrund der Selbstverkommenheit, die man in den Vorstellungen nur in anderen fand, dass es zu schwierig gewesen wäre. Nicht besser als die falsche Wahrheit, dass man selbst als Mensch auf Hilfe angewiesen wäre, als andere abhängig darin zu wissen, angreifbar darin gewesen zu sein, was einen Menschen nicht vereinte. Und kein vernünftiger Anführer würde ein daraus unweigerlich resultierendes Konfliktpotential für den Menschen, oder in erweiterter Annahme für einen Soldaten, eine Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht zugelassen haben. Und gewiss kein Staatsanwalt, kein Bundesanwalt, kein Richter, kein anderer Staatsdiener, der nicht lediglich von sich selbst besessen in der falschen Vorstellung davon gewesen wäre, wie sich das Recht darin nicht verhielte, dass es im Sinne einer Legitimation, einer Gemeinschaft nicht zu beanspruchen sein könnte, wenn diese sich auch erwehrt haben müsste, national und international zu verstehen. Wäre es nicht für alle Bereiche des Staates zu verstehen. Verkomme Nazi Lümmel, mit Machtvorstellungen ferner der Verfassung, ferner der Demokratie, ferner von internationalen Wertansprüchen. Müsste man sich nicht fragen, ob es einen Kombattantenstatus geben kann, der ihre Stellung ausdrückte, dass es innerhalb eines objektiv geltenden Rechtsverhältnis, wie in der Legaldefinition nicht in eine Richtung, nicht so zu betrachten wäre, sie wären nicht die Täter, wie ein Vorwurf in der Verneinung dessen nicht gelautet haben dürfte. Wäre hier nicht irgendeine Rechtsannahme zu treffen gewesen, weil man sich dieser wie für sich versagt worden haben wollte. Kann es in der Umkehrung dessen, was nicht negativ zu fassen gewesen, nicht wirklich so sein, denn in Erfordernis der Rechtsbestimmtheit. Ein funktionaler Zusammenhang im Sinne der Rechtswidrigkeit der bezeichnenden Handlung mutmaßlich nicht vorläge, oder die übliche Überschreitung in diesem Verhältnis zur eigentlich schon nur noch legitimen Ansichtsweise von zivilen Zielen, denn nicht Opfern, die dadurch gerechtfertigt worden wären, zu billigen, denn nicht im gleichen Grund zu fördern gewesen sein dürfte. Oder, nicht anders zu betrachten gewesen sein könnte, in dem eigentlichen Wissen und Selbstverständnis darüber. Denn im Verhältnis gesehen, dass es negativ nicht verneint worden sein dürfte, um von einem Zusammenhang nicht auszugehen, der in der Richtung, wonach das Recht in der Handlung gegriffen haben müsste, nicht beliebig auszugestalten gewesen sein dürfte, um von einer Unmittelbarkeit nicht auszugehen, die sich alleine in der vollziehenden Handlung, wie im Sinne der Anwendung von Gewalt decken müsste, die ungeachtet dessen, daran definiert worden wäre. Wonach die Eindeutigkeit nicht im gleichen Grund über dieses Verhältnis hinaus bestünde, um hinsichtlich eines konkreten Vorwurfs bestimmt, denn nicht willkürlich wie in der eigenen Tathandlung gewesen zu sein, wie es in diesem Verhältnis also nicht anders zu sehen gewesen sein dürfte, dass es nicht klar definiert, oder darin nicht unbestimmt gewesen sein könnte. Erfolgte die Abgrenzung nicht im Sinne eines Tatbestands nach der Rechtsdefinition unterdessen, in den tatsächlichen Verhältnissen gesehen. Wonach das Eine, das Andere nicht begründet haben könnte, um rechtlich von der Bestimmtheit nicht in die andere Richtung auszugehen. Wo es sich also hinreichend bestimmt schließen lassen müsste, grenzte es die rechtlichen Anforderungen daran nicht tatsächlich ab. Es wird sich unterdessen feststellen lassen müssen, es folgte aus den Vorstellungen der Ideologie, dass man diese hinsichtlich einem nicht näher dezidierten Tatbestand, dem Objekt und einer Motiv-Überlegenheit nicht konkret im Sinne den Anforderungen betrachtet haben wollte. Genauso, wie sie alles andere willkürlich, aus politisch motivierten Gründen im Wirken gegen den Menschen betrachtet, und gehandhabt haben wollten. Und Kriegsverbrechen nicht am eigenen Volk zumindest nicht billigend in Kauf zu nehmen gewesen wären, dass es sich in Umkehrung, in einer Verdrehung der Rechtsverhältnisse, der Tatsachen nicht auch auf andere übertragen lassen haben dürfte, die dem im Verhältnis zum privilegierten Handlungsgeschehen im Tatvorsatz nicht entgegen gestanden haben würden, oder eben ganz bewusst müssten, wenn man selbst nicht die Absicht dahinter gehabt haben wollte, den Vorsatz, die Handlung vollziehen zu können, wenn es so offensichtlich nicht gewesen sein dürfte. Und es vertuscht zu wissen, so abartig, hinterhältig und feige wie einen selbst eigentlich niemand gesehen haben könnte, den Schrecken zu erfassen, davon wirklich gewusst und es realisiert gewusst zu haben. Wäre diese Art der Kriegsführung aus den vorherigen Verhältnissen, aus Erfahrung nicht bereits bekannt, dass einem das Gegenteil nicht geglaubt worden sein könnte, die einzelnen Handlung wäre im gleichen Rechtsverhältnis daran selbst nicht zu differenzieren, wie nicht zu vollziehen gewesen, oder nicht so anzusehen. Dass das Übergewicht, das Augenmerk nicht darauf lag, dass es sich bei jeder Vornahme im politischen motivierten Grund nicht immer wieder, und im Tatmotiv nicht bestätigen lassen haben dürfte. Welche Bedeutung hat das Recht, welche Bedeutung haben die Menschen, dass es nicht möglich gewesen sein könnte. Aus welcher Motivation könnte es überhaupt geschehen sein, denn tatsächlich nachvollziehbar. Erscheint es bedauerlich, ein Anspruch an Sachlichkeit wäre so gering anzusetzen gewesen, um Fragen darin nicht beantwortet haben zu müssen. Vielleicht, oder eben ganz gewiss die größte Gefahr für alle Menschen. Jedenfalls, und so fragte man es sich nicht selber, in den Fragen des Zusammenhalts, der Demokratie, für den Menschen, in Europa und in der ganzen Welt, im eigenen Land, dass es in der Anerkennung davon daraus ehrlich hervorgegangen wäre |