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Recht und Moral – Eine Wesensinstanz der natürlichen Wertvorstellungen
Vom evolutionsgeschichtlichen Ursprung aus als geben anzusehen, sollte eine Beziehung zwischen moralischen Wertvorstellungen, und dem, was Recht in seinem Wesen ergründet haben sollte, unweigerlich vorliegen. Und diese Beziehung, wäre sie nicht erst in der Entstehungsgeschichte, einer übergeordneten Form dieser Vorstellung wieder zu trennen gewesen. Wäre es selbst auch kein rechtlicher Grundgedanke, der die Assoziation dessen, wie in einer jeden Handlungsfolge eines jeden Menschen selbst unterschieden, tatsächlich erfordert haben könnte. Eine Tatsache, die mit anderen Lebewesen trotz einer mutmaßlich höheren, moderneren Entwicklung jedoch immer übereinstimmen musste. Der Mensch muss Nahrung zu sich nehmen, um überleben zu können, er braucht Geborgenheit, zum Schutz des Einzelnen, ein Zuhause, um Nachwuchs heranziehen zu können,…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG), Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und … Continue reading. Diese Bestimmungen gelten für alle Bereiche der Rechtspflege[2]§ 12a BRAO; Bindung…
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Die Freiheit des Lebens – Und das Schicksal unserer Zeit
Wie könnten wir erwarten, das Unmögliche zu tun, welches kein Mensch erwartet haben würde. Erwarten, was andere nicht vermocht haben würden es zu tun, oder es zu denken. Weil es an der Freiheit gefehlt haben würde, an der Möglichkeit, das Richtige zu tun, könnte kein Mut je größer gewesen sein, die Wahrheit dennoch ausgesprochen zu haben, und in jedem Moment, das Richtige zu tun. Wo sollte Leben enden, wo endete der Krieg, wenn nicht im Untergang, der Freiheit, des freien Willens, eben dieses oder jenen. Gleich wie groß die Angst vor dem Verlust auch noch gewesen sein könnte, in dem Willen, sich eben jener zu erwehren. Und jenen, denen er…
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Rechtsbestimmtheit der Demokratie – Oder die Subjektivität aller Rechtsfolgen
Rechtsbestimmtheit erfolgt über den Grund, der in der Präferenz einer jeden möglichen Handlungsfolge, nicht Annahmevoraussetzung der gleichen Rechtsfolge gewesen wäre. Weil sich die Lebenssubjektivität den Voraussetzungen der Rechtsfolge nicht entziehen könnte, oder die Willensbildung nicht frei vom Grund gewesen wäre, der einem allgemeinen Rechtsverständnis entsprochen haben könnte, so, dass es Rechtsbestimmungsgrund gewesen wäre. Die gesetzliche Bestimmtheit, die Rechtsbestimmtheit, liegt sie nicht darin, dass der Tatbestand nach objektiven Voraussetzungen, und innerhalb dessen, nach subjektiven Rechtsfolgen, einem allgemein zugänglichen Verständnis folgte. Weil es am Grund nicht gefehlt haben dürfte, der nicht Rechtsfolge in der gleichen Voraussetzung gewesen wäre, an der ein Rechtsgrund nicht scheiterte. Und das geforderte Unrecht, über die negative Rechtsfolge…
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Fristdeformation – Und allgemeine Erwartungsleistung
Definition: Unter Fristdeformation verstehen wir die Abweichung einer tatsächlich zur Verfügung stehenden oder genutzten Zeitspanne von der normativ vorgesehenen Sollfrist. Sie beschreibt damit die zeitliche Verzerrung, die sowohl in Richtung einer Verkürzung (Säumnis, Zeitdruck) als auch einer Verlängerung (Aufschub, Verzögerung) auftreten kann. Es sei; \(\Delta T_i = Z_i – T_i,\) Vorzeichen; Die Fristdeformation ist ein relatives Maß, das unabhängig von der absoluten Länge der Sollfrist interpretiert werden kann. Sie wirkt als zeitlicher Faktor in allen Modellen der Leistungserwartung und Schuldverhältnisse, kann sowohl deterministisch (z.,B. durch feste Fristverkürzung) als auch stochastisch (z.,B. durch zufällige Verzögerungen) modelliert werden. Bedeutung im Kontext: Die Fristdeformation ist ein zentrales Bindeglied zwischen objektiver Handlungsfähigkeit und objektivem…
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Objektiver Wertvergleich – Und normative Rechtsgleichheit
Für eine Einheit \(i\) in Periode \(t\) sei \(Leistung_{i,t}>0\) eine geeignete Leistungsgröße und \(Belastung_{i,t}\). Die \(Wertabweichung_{i,t}\) wird definiert als: \( \Delta_{\mathrm{Wert},i,t} = \frac{\text{Belastung}_{i,t}}{\text{Leistung}_{i,t}} – 1 \) \( \Delta Wert=LB−1=LB−L\) \(\rightarrow\) Relative Differenz bezogen auf Leistung. Zeichendeutung; Menschliches Empfinden bleibt subjektiv, doch lässt sich anhand von allgemeinen Bedürfnissen eine Aussage ableiten, die im Grunde der Vernunft grundsätzlich gleich für jeden Menschen gelten dürfte. Die menschliche Leistung, die an normative Voraussetzungen geknüpft wird, dient als Maßstab für eine gerechte Belastung. Diese ist im Spannungsverhältnis von allgemeinen Erwartungen, von menschlichen Bedürfnissen einerseits erforderlich, und im objektiven Maßstab als erträglich anzusehen[1]Nicht zuletzt im Zusammenhang dazu, weil übergreifende Ressourcen als endlich anzusehen sind, und der…
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Allgemeine Leistungserwartung – Und demokratische Selbstregulierung
Multi-Dimensionaler Arbeits-Freizeit-Spannungsindex Es sei; \( \Phi_{S} \left( t \right) = \) \( \sum_{(i,j) \in P_{S}} w_{ij} [ \alpha f (A_{ij} (t)) \) \( + \beta g (Q^{qual}_{ij} (t)) + \gamma h (\Lambda_{ij} (t)) ] \) Das Modell fasst Arbeitsbelastung, Qualität und Abweichungen in der Work-Life-Balance zusammen. Es verdeutlicht, dass steigende Abweichungen von Sollstunden zunächst moderat verkraftet werden, langfristig jedoch Spannungen und Effizienzverluste erzeugen. Dabei ist \(\Phi_S(t)\) ist ein sektorspezifischer Aggregatindex (z. B. „Stress / Belastung / Effizienzverlust“) zur Zeit \(t\). Die Kenngrößen \(\alpha, \beta, \gamma\) gewichten die drei Dimensionen (Arbeitsmenge \(A\), Qualität \(Q^{qual}\), Abweichung von Sollstunden \(\Lambda\), \(w_{ij}\) gewichtet einzelne Einheiten \(\left(i,j\right)\) (z. B. Region × Berufsgruppe oder Arbeitsplatztypen) bei…
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Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs
Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…
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Die Verantwortbarkeit des Politischen – Und die Verwahrung vor demokratischer Ordnung
Die Tatsache, als eine designierte Regierung, als Regierende, oder als Regierender alles im Sinnbild der Verfehlung, dem eigentlichen Regierungshandeln vorwegzunehmen, zeugt trotz der gegebenen Möglichkeit nicht nur vor der Angst, nicht regieren zu können, sondern, von der übermäßig interpretierten Möglichkeit, etwas falsch gemacht haben zu können. Womit alles vorweg genommen worden sein müsste, was zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr falsch zu machen sein könnte, um darunter scheinbar eine Art der Ordnung zu bewahren, die in diesem Verständnis auch nicht wirklich echt gewesen sein müsste[1]Worin die Weisheit , die Besonnenheit eines wirklich politisch Handelnden gelegen haben könnte, um Regierungsverantwortung zu übernehmen. Die im tatsächlichen Sinne der Voraussetzung, um tatsächlich geordnet…