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Die Verfassung der Demokratie – Und menschliche Werte als Zustandsgröße

Wäre die Frage, was menschlich ist, nicht eine Frage der persönlichen Wahrnehmungen und Werte? Nach Dingen und nach Werten, nach eigentlich immer auch bedingt unfassbaren Zustandsgrößen, selbst im eigenen Bilde, und schlimmstenfalls, nach dem Prinzip Hoffnung[1]“Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart”. Die, ferner eines jeden Augenblicks, selbst jeder Realität noch ferner gelegen haben, dass es beinahe alles schon so leicht erreichbar gewesen sein dürfte. Und seien es auch die kleinen Dinge im Leben erst noch gewesen. Eine Frage nach Entscheidungen, wenngleich, eigentlich nur bedingten Fehlwegen und so manchen fehlerhaften Entscheidungen; bedingte es nicht die Größenordnung eines allumfassenden Geschehen, über die Werteordnung eines menschlichen Zusammenleben. Und so können Werte niemals den Menschen selbst definieren, so, wie menschliche Schwächen, bedingte Fehlleistungen[2]Hier vgl. Freundsche Fehlleistung, zu seinen Werten schon immer auch dazu gehörten.

Die Zustandsgrößen, mancher Teile einer beinahe nur noch für selbstverständlich erachteten Einheit, als Ordnungsgrößen einer Gemeinschaftsform, die eigentlich keinem anderen Zustand genügten; definierte, diese selbst nicht alle eigenständigen Teile, nicht als jeweilige Ganze, die ein Ganzes selbst definiert haben würden. Die Existenz selbst imaginärer Formen der Geistesgestalt, beruhte das Wesen derer Anschauungen nicht auf einer ausschließlichen Gegenseitigkeit[3]Vgl. Gegenteilige Anteilnahme Referenzbeitrag “Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen”, an eigentlich vollkommen unbedachten Größen, an jeglichen Vorstellungen von Werten, die sich der subjektiven Wahrnehmung niemals selbst entzogen haben würden. Weil, der Gegensatz selbst nicht dem Leben entsprungen gewesen sein dürfte, als nicht jeder Definitionsgröße, entnommen; wäre es nur aus dem eigenen Leben, bei allen eigentlich nur allzu menschlichen Fragen, derer, diese bei gemessenen Ordnungszustände aber stets inne gewohnt haben. Die alle noch greifbaren Dinge als solche, tatsächlich erkennbar erschienen seien ließen, in der eigenen Gedankenwelt, als Teilstücke einer ganzen Welt, in der die Menschen gerade selbst auch nicht leben dürften.

So ließe sich jedwede Gewalt eines demokratischen Staates niemals einfach selbst zusammensetzen, bedingt, die Gänze seiner Zuständigkeiten, nicht alleine dadurch; wären es niemals die Gewalten eines demokratischen Rechtsstaates gewesen; diese, in einer Demokratie selber nicht vom Volk ausgingen. Wären es nicht die Werte des Lebens, nach den eigenen Vorstellungen gewesen, die so nicht festgestanden haben, alleine, nicht als Rechte, die sie womöglich definiert haben dürften, als Gesetze, nicht als mögliche Antworten auf jedwede Fragen, als bedingt fassbare Zustandsgrößen, aber aller nicht von alleine erdachter Teile, nicht, um die Form der ganz eigenen Vorstellungen bei allen unscheinbaren Zuständen selbst noch am allermeisten zu bewahren; falsch wäre es nicht richtig, falsch wäre es nicht, als läge das dem innewohnende Wesen nicht im Glauben, dem sich selbst überlassen; wäre der Mensch nicht im eigenen Geiste, seiner eigenen Gegenwart, habe er an Werten als Mensch auch verloren.

So glaubten wir es auch als Menschen, entsprach es selbst auch nicht dem Leben, jenen Werten, nicht an jene, nicht aber sich selbst überlassenen Werten, an denen die Menschen selbst doch stetig festgehalten haben. So, als wäre selbst eine staatliche Gewalt, auch nicht gleich ergründet auf menschlichen Werten, auf denen diese Teilung der Gewalten nicht ergründet gewesen sein dürfte, die wohl aber existierte; wäre diese in einer Gesamtheit nicht sich selbst gegeben, oder nicht eigentlich schon nur noch darin zu unterteilen gewesen. So wäre eine Zweckmäßigkeit jeder staatlichen Handlungsform als fundamentale Ordnungsgröße einer Demokratie niemals gegen sich selbst gerichtet gewesen, so gelte jedwede Ausübung derer sich nicht selbst zugeschriebenen Rechte; die, alleine nicht dem Wohle des Menschen dienten, als nicht insofern tatsächlich gegeben; diente es nicht der gegenwärtigen Geisteskraft, wenn auch die Werte keiner freien Überzeugung dienten, dass es der eigenen Form der Größen nicht genügt haben würde.

Eine staatliche Gewalt, wäre diese nicht stets nur insofern als legitim anzusehen, in einer eigenständigen, aber niemals sich selbst zu gemessenen Bedeutsamkeit, für das menschliche Leben. Und nicht ausschließlich dann als tatsächlich rechtsfähig im verfassungsmäßig rechtlichen Sinne aufzufassen gewesen, wenn, die Auslegung jener Werte, selbst keiner freien Überzeugung mehr dienten, auf deren Handlungsfähigkeit diese aber selber nicht beruht haben könnten, und selbst der Befähigungswille des Menschen sich ständig darin erneut bildete. Werte, die kein Mensch sich selbst verliehen haben würde, die, unterteilt waren in den staatlichen Gewalten, nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, vereint in der Gewalt eines demokratischen Staates, Werte, die dem Menschen auch nicht obliegen dürften, wäre die Gewalt nicht darin geteilt gewesen.

Unter einem jenem tarierenden Gleichgewicht aller staatlichen Gewalt, wäre der Mensch selbst bei allen freien Überzeugungen, selbst bei allen nicht ungleichen Unterscheidungen, bei aller nicht eigentlicher Gleichheit, als selbst nicht bei aller Ungleichheit, von Grund auf niemals nicht gleich gewesen, als fundamentale Größen, eben jener Wertevorstellungen, beruhend auf Grundsätzen über Freiheit, Leben und Würde der Menschen. Und unterschieden wären es niemals seine Werte, oder die eigene Wertefähigkeit, der eigenen Zustandsgrößen. Möge dieser Zustand auch manchen Schwankungen unterlegen haben, so stellte es doch stets das grundlegende Mittel dar, von Grund auf der Menschengestalt, als selbst jeglichen Einflüssen noch etwas entgegenzuhalten. Das sich selbst dann nicht, noch keiner Handlungsweise selbst nicht entzogen haben könnte, und selbst dann noch an Gültigkeit bei behielte, sofern jede andere Gewalt, mutmaßlich einmal stärker erschiene, was, wäre es anhand der Werte nicht selbst bemessen gesehen, sonst vielmehr unmöglich gewesen sein würde. Und der Wert, den es auch nicht zu beanspruchen gelte, für den Menschen selbst verfiele, in abertausende Einzelstücke, wie die Luft, die der Mensch stetig zum atmen brauchte.

Errichtet worden sein könnte, selbst nicht jene Institution, auf deren Grundlage die Rechte und Gesetze der Verfassung selbst nicht aufbauen sollten, nicht auf einer sich selbst vorenthaltenen Allgemeingültigkeit, im Sinne des Volkes, in dessen Namen es galt jenes Recht zu sprechen. Würde nicht jede Partei, wollte sie die Verfassung nicht stets vorbehaltlos geachtet haben, als nicht jene Institution, vor den Menschen; deren, ein von Grund auf freier Handlungswille, sich niemals an kleineren Mehrheiten, oder größeren Minderheiten, oder jener Überzeugungen, darin unterteilen haben ließe, die Entscheidung darüber, das Recht sprechen zu können, unterläge es keiner Eindeutigkeit. Deren Schutz vor politischen Einflüssen, wäre es keine einfache Frage der Formalität gewesen, aber nach den eigenen Vorstellungen von Verfassungsrechten und den Gesetzen, als ein statischer Gedankenstrom, der an sich schon keiner eigenen Auffassung genügt haben dürfte.

So hielten wir als Menschen dem Übel, sei es auch verursacht durch manche Menschenhand, weiter nichts entgegen, was, der Unterteilung jener per Wertedefinition, per se nicht menschlicher Handlungsweisen, selbst nicht entsprochen haben könnte, als stünde es selbst nicht fest, soweit sein Entstehen und sein Fortwähren nicht darauf beruht haben könnte, selbst nicht richtig gehandelt zu haben, ohne, dass man es selbst eigentlich auch nicht wollte. Im eigenen Namen, von Demokratie, in der Verantwortung vor den Menschen, jene Rechte und Gesetze zu achten, stets bedacht darin gewesen zu sein, als Grundlage des Fundaments, auf denen es erbaut sein sollte, sein geistiges Entstehen noch vor allen anderen.