Die gesellschaftliche Ordnung – Und die Verschwörung gegen die Demokratie
Die Verteidigung, immer noch der Rechte, die einem durch Rechtsmissbrauch entzogen worden waren, galt es sie nicht gegen jeden unternommen zu haben, der einer Täuschung im gleichen Grund nicht unterlag, wer nicht subjektiv im freien Willen, nach objektiven Grundsätzen gehandelt haben wollte. Einen Ort, nicht nach äußeren Umständen, nach allgemeinen Werten ein Zuhause genannt zu haben, nach verdienten Ansprüchen, und Besitz, nach geistigem Eigentum. Ginge es den Umständen entsprechend nicht mehr als um einen gerechten, weil bestimmten Einzelfall, wäre es nicht allgemein so zu sehen[1]Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen … Continue reading.
Welches es in Zeiten wie diesen eigentlich ohnehin schon umso mehr zu verteidigen galt, gegen innere, als gegen äußere Feinde, die sich darin nicht gleich wären, denen man durch Rechtsmissbrauch in die Hände gespielt haben wollte, innerhalb von antidemokratischen Strukturen. Das Komplott in der widerrechtlichen Aneignung jener Rechte, jener Eigentümer, objektiv über gewöhnliche Verhältnisse, die nach einem allgemeinen Rechtsstatus einer bürgerlichen Ordnung unterlagen, die Verschwörung gegen die Demokratie, und ihre Werte.
Die Einhalt gefunden haben sollte, in allen Bereichen des freien Lebens, beinahe, ohne es bemerkt haben zu dürfen, als ein Anspruch nicht in jenen Rechten bestand, die in den Vorstellungen über den Grund, nicht schon immer die Grundlage jener Verteidigung gewesen waren[2]Im normalen Alltagsgeschehen, dem Geschäftsbereich des alltäglichen Handeln, dürften die Verhältnisse so gestrickt sein, dass dies anhand der Subjektivität als gegeben angesehen werden kann. … Continue reading. Ohne etwas gesagt haben zu dürfen, und der Gegensatz nicht darin bestand, diese Werte leichtfertig preisgegeben zu haben, wie manche Errungenschaften. Um den selbst ernannten Feind nicht entgegen falsche Grundwerte geschlagen zu haben, wäre man nicht getrennt im Geiste, weil brüderlich in der Sache, in der Sache für die Freiheit, für das freie Leben.
Verlor man nicht sein Zuhause, wollte man es nicht zuvor geachtet, oder es dadurch bereits verloren haben, den Menschen gering geschätzt zu haben, welcher es zu jenem Orte machte. Was wäre denn ein Zuhause, wie ein Gebilde aus Stein, wären es nicht die Menschen, die es zu dem Ort gemacht haben könnten, welcher er nie gewesen wäre, der nicht neu erbaut sein könnte. Der für jene Werte gestanden haben könnte, der Gutmütigkeit, als auch Ehrlichkeit in der Stärke zeigte, die jeden Stein miteinander verband.
Die Mauern, die das Dach stützten, das sich schützend über einem befand, erbaut auf den Gründen, die sich gleich an jedem Orte wiederfänden. Unterm Himmelszelt, das die Erinnerung daran trug, wo ein Zuhause seit jeher nur gewesen wäre. Dort lebten sie weiter, die die Freiheit im Geiste trugen. Die den Ort verteidigten, manchmal in der Wertschätzung von kleinen Dingen, in einfachen Gesten, von einfachen Menschen.
Die menschliche Schwäche, und manche Verfehlungen verziehen, die im Mut nicht vor dem Menschlichen standen, welches es Gesetz des Falles mit dem eigenen Leben zu schützen gelte. Wäre man nicht stark in der Gemeinschaft, wäre niemand Feind gewesen. Die selbst manchen Fehlern unterlag, gezeichnet von der Zeit, von alten Geistern die manchmal ungefragt geblieben waren. Stellte man sich nicht der Gefahr, würde nichts in Erinnerung bleiben, was noch vor dem Fall gestanden haben dürfte, weil kein echter Sieg errungen worden wäre.
Der Kampf für die Freiheit, für die Demokratie, beruhte er nicht auf dem Kampf gegen das Böse in einem jeden Menschen selbst. Der von jenen Fehlern, von menschlicher Schwäche nicht frei sein durfte, um Mensch zu bleiben. Über all jene Gründe, die nie als Vorwand dafür gedient haben dürften, die Grundsätze der Demokratie zu unterwandern, und sich als Mensch selbst darin zu hintergehen, was alle einte, im Geiste nicht vor der Zeit, die gekommen war. Vor den Toren der Himmelswelt, wo alle Erinnerungen an das Gute verblieben waren, der Freiheit jeden Lebens.
So stand ich schützend vor dir, vielleicht in mancher Furcht, aber der Freiheit im Gewissen. Die mich niemals weichen ließe, als nicht vor dem Feind, der keine meiner Schwächen mit mir teilen wollte. Der sich den Werten versagt haben wollte, für die es galt zu leben, als über ihren fortwährenden Verlust zu sterben. Schützend vor allem, was die Erinnerung erhalten haben möge, so wäre meine Worte nie vergessen, wie die Freiheit, der Geist jeden Lebens.
So stand ich als Freund an deiner Seite, würde ich nicht jeden Weg mit dir gegangen sein, so würde er nicht fortbestehen, geteilt im Glück, geteilt im Leid, dass man jene dunkle Zeiten überstehen möge, in der Erinnerung die ewig bleibt, die sich vor einem erstreckte, wie jede Widrigkeit, wie jene Missachtung jener Rechte, die dem Menschen gleich wären, über die ein Sieg allein im falschen Glauben errungen worden sein könnte, und eine Niederlage sich in jener Schwäche wiederfand.
References
| ↑1 | Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen widerspiegelten. Die Demokratie in Deutschland im Bestandsgrund von bürgerlichen Verhältnissen wird von Konzern-Mächten (Siehe Sachverhalt: Der Staatszweck der Demokratie – Und die Werte dieser Welt Fußnote 3) durch rechtsmissbräuchliche Staatsgewalt unterwandert, deren Anteil also bereits bei den falschen Behörden, dem falschen Staat lagen. Wonach Behörden, die Polizei, und Justiz so eingestellt sein wollten, dass beinahe schon allen möglichen Forderungen zum eigenen Vorteil entsprochen werden müsste, die über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sonst für die Menschen untereinander infrage gekommen, oder im gleichen Grund auszutragen gewesen wären. Dies geschieht durch Aushebung der Gewaltenteilung im Sinne der missbräuchlichen Staatsgewalt. Dies geschieht indem die subjektiven Lebensverhältnisse, im Bilde des Menschlichen, in den durch Täuschung geschaffenen, jeweiligen, und darin wiederum in sich gedeckten Drittverhältnissen, hinterhältig, als autoritärer Zusammenschluss übergangen werden, die also nicht länger im möglichen Schuldgrund selbst als unbeantwortete Leistungsfrage der Menschen, der Bürger untereinander bestanden haben konnte. Worüber eine Antizipation einer falschen Machtvorstellung, über eine falsche Mehrheit für sich angenommenen worden sein sollte, entsprechend den krankhaften Vorstellungen einer bösartigen Schizophrenie. Es muss den Verhältnissen entsprechend von einem systematischen Vorgehen ausgegangen werden. Sie sind ohnehin eher welche von der Sorte, ich verhandle nicht, aber ich will jemand das Maul stopfen. Zweckorientierte Wirtschaftlichkeit interessiert sie nachweislich schon lange nicht mehr, Erfolg sahen sie im Übergewicht der eigenen, mutmaßlich staatlichen, weil mehr auf sich persönlich bezogenen Aneignung, jener Besitz und Freiheitsrechte, in der Begründung eines von Grund auf falschen Staates. Dürfte es nicht im gleichen Maß der mutmaßlich politischen Führung bekannt gewesen sein, die es stets im gleichen Grund abgesegnet haben musste, über den man es im Drittverhältnis der Täuschung, objektiv nicht weiter erfahren haben würde. Womit ihr Wesen schon den freien Grundsätzen von Demokratie widerspricht. Dazu bediente man sich den Mitteln der öffentlichen Einschüchterung, der Repression über jenes vorgegaukelte Wissen, dass die Rechtsgüter innerhalb den Aneignungsvoraussetzungen als in der Täuschung selbst, mutmaßlich einem nicht nichtigen Anspruch gleich waren, deren möglicher Wert nur noch in der bedingungslosen Befriedigung jeder mutwilligen Forderung bestanden haben könnte, gegen die aufgrund den Verhältnissen von vorn herein keine rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung gestanden haben. Die sich rückwirkend im Scheinverhältnis über das Verhältnis Angebot/Nachfrage, Arbeitsplätze/Kräfte nachhaltig deckte (Vgl. auch unter Fußnote etc. Das Subsidiaritätsprinzip – Und die Verwandschaftsform der Subsidiarität). Dabei wird zur Geltendmachung jede falsche Verdächtigung bewusst vor die ganz wesentlichen Rechtsgründe der bürgerlichen Verhältnisse, eine entsprechende Verhandlung gestellt. Weil eine tatsächliche Sachgrundlage das Scheinverhältnis erübrigt haben würde, das der per se rechtswidrigen Aneignungsvoraussetzung nicht entsprach. Worüber auch mutmaßliche Zeugen zu beeinflussen gewesen sein dürften. Dies gilt objektiv schon für die Besitzverhältnisse von Wohnraum, von öffentlichen Eigentum, welche sich lediglich über einen reellen Wert, selbst im staatlichen Grund schützen ließen. Bedingte Geschäftsunfähigkeit, gehöre sie im Geschäftsbereich nicht beinahe zur sozial gerechtfertigten Täuschung, deren Grundsätze in Verträgen, oder in einer Vertragsausübung jedoch objektiv erhalten geblieben sein müssten, aber nicht im Umkehrverhältnis einer Täuschung über die subjektiven Lebensverhältnisse. Daher, ein Rechtsverhältnis, ein Vertrag wäre darauf zu entrichten, in dem bestehende Regelungen objektiv im Verhältnis zu den gewöhnlichen Lebensverhältnissen gestanden haben würden. Die Verhältnisse von Besitzt, und Eigentum spiegelten dieses Präferenzverhältnis in dem Teil immer wieder, der über die Möglichkeiten, von denen ein Besitzverhältnis abhinge, auf deren Leistungen sie im Scheinverhältnis nicht bezogen worden wären, von dem die Lebensgestaltung sonst nur bedingt, weil objektiv rechtlich ergründet ausginge. Und Wohnraum, weil eigentlich ein falscher Leistungsgrund faktisch keiner objektiven Kontrolle unterlag. Worüber sie nicht nur leichtfertig, weil in den eigenen krankhaften Vorstellungen unbegründet psychische Störungen als Vorwand für alles angenommen haben. Der dem eigentlichen Rechtsgrund der gewöhnlichen bürgerlichen Verhältnisse nicht entsprach, sahen sie es nicht als falschen Offenbarungsgrund, über jedwede Verlustwerte, die den bürgerlichen Verhältnissen nicht zu Last gefallen wären. Weil der Grund, dass der Zwang über die rechtsmissbräuchliche Gewalt, um eine solche Störung erwartet zu haben, sonst nicht darüber hinaus bestanden haben könnte. Über die missbräuchlich staatliche Einflussnahme, auf eben jene Teilbereiche, die, objektiv im Rechtsgrund eindeutigen Schuldverhältnissen entsprochen haben müssten, um Scheingeschäften vorgebeugt, um sie bewusst begünstigt, respektive erfordert zu haben. Weil das zu unkontrollierten Zuständen führte, von denen sie so jedoch immer profitiert haben könnten. Streitigkeiten sollen also über die rechtsmissbräuchliche Staatsgewalt, als über bestimmt bürgerliche Rechtsverhältnisse, mutmaßlich ausgetragen werden, ohne schuldrechtliche Grundprinzipien überhaupt herangezogen zu haben. Die Problemstellungen gelöst haben könnten, die in einer demokratischen Gesellschaft, wie bürgerliche Streitigkeiten (BGB) dazugehörten, und ohne autoritären Anteil die Grundwerte des Staatswesen stetig anreicherten, weil sie das Fundament festigten. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der Verfahrensanhäfung, über die Ausweichtatbestände prinzipiell immer jene gestörten Grundverhältnisse, eigentlich nur im Sinne von einfachen Schuldverhältnissen vorangegangenen waren (Vgl. Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs). Die über die Täuschung, die missbräuchliche Staatsgewalt, jene bürgerlichen Rechtsverhältnisse unterwanderten, im Grund, der nicht dem Zwischenverhältnis entsprach, die jedoch bei einem unechten Abschluss nicht aufgehoben waren. Weil diese selbst bei der Provokation von strukturierten Delikten, als einfachen Tatbeständen, über Besitz, und Eigentum, auf die Grundprinzipien zurückzuführen waren. Welche sie über die Täuschung im falschen Grund nicht weiter repräsentiert haben dürften. Die Verfahrensanhäfung spricht also für diejenigen Voraussetzungen, die einer gesellschaftlichen Ordnung entsprochen haben könnten. Dies geht soweit, das Richter ohne Bedeutungsvorwand jener Gründe einfach Rechtsbeugung begehen, weil der Grund schon bekannt war, und bewusst so gehandelt werden sollte. Die im gleichen Grund, der ihrer Verantwortung nicht vorangegangen wäre, in jedem Fall durch die Staatsanwaltschaft gedeckt werden dürften, sowie der Ausweichtatbestand dem im Drittverhältnis in keinster Weise übergeordnet worden sein dürfte, als der Fall, den es eigentlich zu verfolgen gelte. Bestand das für sich angenommene Ansehen, nicht besonders darin, andere über die Rechtsunbestimmtheit für sich wenngleich vergeblich, aber zur Befriedigung der perversen Gelüste, ohne Zweckmäßigkeit, der Möglichkeit eine Leistung zu erfüllen, etwas machen zu lassen, das somit stets dem Zwang von Willkür, und Gewaltherrschaft unterlag. Weil in jenen krankhaften Vorstellungen darüber in eigentlich geistigen Werten objektiv genötigt werden musste. Weil sie die Verhältnisse, weil nicht den Menschen im Leistungsgrund, anders nicht gestört haben könnten. Wenngleich objektiv vergeblich, weil keinem positiven Staatszweck dienend, den sie in der Täuschung selbst nicht weiter unterwandert haben dürften, indem man die falsche Schuld im Zwangsverhältnis auf den Menschen übertrug. Das Unrecht, dürfte es nicht so groß gewesen sein, dass man selbst über jeder eigenen antidemokratischen Ideologieform gestanden haben könnte, die in der Sache aber nicht gegen den Menschen gerichtet gewesen wäre, auch wenn diese den Menschen geschadet haben müsste, auch wenn man sich fälschlicherweise demokratisch genannt haben würde. Und die Täuschung das wirtschaftliche Verhältnis von Scheingeschäften widerspiegelte, das dem Kriegsvorwand diente, dem man, weil unschuldig eigentlich in allem, über allem stehend, nicht selbst entsprochen haben müsste. Feind wäre man nur darin, dass man sich im Drittverhältnis mutmaßlich selbst nichts versagt haben müsste, was dem falschen Vorwand diente, der dem eigentlichen Feind nicht in die Hände spielte, der man selbst nie gewesen wäre. Gingen sie nicht unlängst so weit, dass sie jemand dafür umbringen lassen würden, im Mordvorsatz (Vgl. Die Feinde der Demokratie – Und der Anfang einer neuen Welt), um jede widerrechtliche Aneignung befriedigt haben zu können, die nicht über dem wesentlichen Schuldgrund bestand. Weil die Erfordernis daran bestand, mitschuldig in der widerrechtliche Aneignung gewesen zu sein, worin jede erzwungene Abwehrhaltung über dem echten Schuldgrund bestand, die im Sinne des eigentlichen Rechtes, eine gerechtfertigte Verteidigung darstellte, im Sinne des schuldrechtlich im Grund, der sonst nicht anzunehmen wäre. Wobei der Grund ihn zu vollziehen nur in der Vertuschung liegen kann. Sie glauben fälschlicherweise, dass, wenn sie den ganzen Tag irgendeine Scheiße vor sich hin säuseln, wäre es keine Tat, wenngleich die Beweisaufnahme 5 Minuten gedauert haben sollte. Müsste es nicht einen Grund gegeben haben, der darüber hinaus bestand, der die Zustände, die Strukturen der Verfahrensanhäfung erklärte, im Verhältnis zu statistischen Angaben. Es wäre das, was im Grund ihrer krankhaften Vorstellungen ohnehin schon immer für andere anzuerkennen gewesen wäre, wäre man nicht selbst daran schuld, sowie ein echter Rechtsgrund nicht objektiv anzuführen gewesen wäre. Die Gesinnungen der Nazis im Kern spiegeln sich im Gesamtbild darin wider. Wäre es nicht das, was dem immer zugrunde gelegen haben müsste, was die Zeiten überdauerte. Denn einmal wurde darin schon zurückgeschlagen, als es offensichtlich geworden sein sollte. Die Angaben beruhen auf nachvollziehbaren, nach der geltenden Rechtsordnung, als erwiesen anzusehenen Tatsachen. Prinzipiell sollte es sich bei der wirtschaftlichen, militärischen, menschlichen Erpressung des durch einen Angriffskrieg bedrohten Landes nicht anders verhalten; Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden |
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| ↑2 | Im normalen Alltagsgeschehen, dem Geschäftsbereich des alltäglichen Handeln, dürften die Verhältnisse so gestrickt sein, dass dies anhand der Subjektivität als gegeben angesehen werden kann. Erst wo diese Verhältnisse, bei Achtung aller rechtlichen Voraussetzungen bestimmt, respektive bei Missachtung unbestimmt zusammengeführt werden können, entstehen entsprechende Drittverhältnisse. Das relative Drittverhältnis spräche also für die gesellschaftlich allgemein konventionellen Möglichkeit sich innerhalb der freien Entfaltung an Rechtsgeschäften zu beteiligen. Bedeutung erlangt das Verhältnis bei Vorausnahme der Geschäftsmöglichkeit, wie diese im Allgemeinen erhalten zu haben, worin strukturell nicht vorgegriffen würde. Eine Unterschicht, die in der Täuschung jedes subjektive Lebens- und Geschäftsverhältnis unterdeckt, und in der Unbestimmtheit in den grundlegenden Geschäftsvoraussetzungen zum Tragen kommt. Denn, der unbestimmte, rechtsgeschäftlich nicht abgedeckte Lückenschluss pflanzt sich in Übereinstimmung mit der Rechtsunbestimmtheit fort, ohne es selbst bemerkt haben zu können. Wonach es sich schuldrechtlich mutmaßlich auf jeden umkehren ließe, in dessen Einflussbereich die tatsächliche Geschäftsmöglichkeit gelegen haben könnte. Tatsächlich liegen die Verhältnisse aber anders. Es reicht, dass es von außen vorausgesetzt wurde, ohne es rechtsgeschäftlich nicht negativ beantwortet zu haben. Denn an die Alltagsgeschäfte ist der Mensch gebundene, wie an Wohnraum, und reelle Werte im Sinne einer ehrlichen Leistung, einer Arbeitsstelle. Die im sozialen Sinne immer auch als frei gebunden gesehen werden kann, dürfte die Geschäftsfähigkeit nicht gänzlich unmöglich erscheinen, die an Einzelschicksale, Aufgabe des Betriebs, Umstrukturierung nicht gebunden gewesen wäre. Wenn das gleiche Verhältnis also nicht im identischen Grund bestand |


