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Krieg für alle Fälle – Der Ukrainekrieg und seine Gründe

Dieser Bericht steht in direktem Anschluss an den Beitrag “Der Wert eines Menschenleben – Krieg in der Ukraine”. Und er setzt somit die Annahme von allgemeinen Lebenskonditionen voraus, ohne die Einhaltung der natürlichen Ordentlichkeit in ihrer Lebenserwartung, wie es aus der Vergangenheit auch bis heute daraus resultierte, wie es unter allgemeinen Ansichtsweisen bereits vorauszusetzen gewesen sein müsste.

Zu dem Anteil, wonach die Ukraine aus geschichtsträchtiger Vergangenheit, auch in Bezug auf etwaige nationalsozialistische Formen, die daraus als signifikanter Ansichtspunkt sonst so offensichtlich gegeben waren, in der heutigen Zeit nicht darauf zu beschränken sein dürfte. Und unter Berufung auf den kausalen Ausgangspunkt auch nicht hauptsächlicher Adressat einer derartigen öffentlichen Darstellungen sein dürfte, sowie es anderseits umso mehr unmissverständlich geworden sein müsste, dass, obwohl Problemstellungen daraus bekannt gewesen, keinerlei geeigneten Maßnahmen ergriffen worden wären. Wäre darauf nicht aufmerksam gemacht worden, unter einer wie auch immer allgemein gefassten Beziehungsweise, auf die daraus abgeleiteten Gesinnungsformen, ihre diesbezügliche Verantwortung. Nicht zuletzt mit dem Hinweis schlimmeres Unheil in naher Zukunft angewendet haben zu können, oder den zumindest unter den bestmöglichen Voraussetzungen begegnet zu sein. Läge das Grund nicht in der gänzlichen Verneinung, weil es nicht vermeidbar gewesen sein könnte, was Kriegshandlungen und Konfliktpotential anbelangt haben dürfte. Weil dennoch, entgegen den offensichtlichen Problemstellungen, keinerlei Konsequenzen daraus gezogen wurden, wäre man selbst nicht schuldig, wäre man nicht Mitverursacher, respektive Begründer eines Krieges in der Ukraine gewesen. Wobei ein Verhältnis zwischen Ost und West mitsamt seinen Entwicklungsstrukturen seither eine bedeutende Rolle bis in die Gegenwart gespielt haben sollte.

Zu dem Teil, der nachweislich eine antidemokratische Strukturvoraussetzung ihrerseits darstellen musste[1]Siehe Referenzbeiträge: “Die Schuld die keiner haben will” und weitere zugeteilte Verweise., die auch aus einer geschichtsträchtigen Vergangenheit nicht endlich aufgehoben worden waren, obwohl alles daran gesetzt worden sein müsste ginge es nicht um alltägliche Fragen. Und sowie es ein äußeres Erscheinungsbild betroffen haben, und eine wiederkehrende Verantwortung mit sich gebracht haben dürfte, die in tatsächlicher Hinsicht zu erfüllen gewesen wäre. Noch, dass, der Konflikt, sowie er offensichtlich, und auch ohne größere diplomatische Maßregelung nicht in der Ursache gelöst werden könnte, innerhalb von gesellschaftlichen Beziehungen zur weiteren Spannungen und Uneinigkeit geführt haben müsste, die grundsätzliche Problemstellung wäre nicht zu erkennen gewesen. Und somit gleichwohl mitsamt allen Geschehnissen des Krieges im Einzelnen, dem nicht wieder umkehrbaren Leid und seinen langwierigen Folgen, eine bleibende Gefahr für die Zukunft des menschlichen Leben in der ganzen Welt darstellt. Obwohl sie schon als Voraussetzung gegeben sein musste, indessen nur noch mehr verstärkt worden wäre.

Doch insgesamt gesehen ist das Verhaltensmuster über die allgemeinen Umstände, über demokratische, respektive antidemokratische, oder nationalsozialistische Verhaltensweisen, je nach Ideologiebekundung offenkundig allgegenwärtig. Dürfte es nicht als Rechtfertigung für alles verstanden werden, gäbe es keinen echten politischen Grund, wäre es keine Ideologie. Und das Verhältnis von gegenseitiger Anteilnahme in der ausschließlichen Argumentations- und Handlungsweise dürfte für alle Zeiten unbestimmt darin bleiben, in seiner Wesentlichkeit über die grundlegenden Voraussetzungen des allgemeinen Handelns. Wonach ein objektiver Einfluss, respektive jeder daraus gelieferte Grund, überwogen haben müsste, sowie es seitens struktureller Staatlichkeit einen objektiven Einfluss erfahren haben dürfte, der sich subjektiv im Geschehen über eine sachgerechte Bestimmtheit, respektive in gegenteiliger Anteilnahme, über die unsachgemäße Unbestimmtheit in den entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich eindeutig widerspiegelt haben könnte. Es handelt sich also um ein Potential, das sich über allgemeine Verhaltensvorstellungen demnach bereits weitreichend hinweggesetzt haben musste, sofern die subjektive Handlungsfolge nicht schon längst den Voraussetzungen entsprochen haben könnte, in objektiver und subjektiver Hinsicht tatsächlich bestimmt gewesen zu sein[2]Auch zur Universalität des Verfassungsrechts. Sie können demnach jedenfalls nicht, gänzlich nicht sagen, dass sie nicht ohne jeden Zweifel, nicht antidemokratisch gehandelt haben. Und insoweit dies ursprünglicher Ausgangspunkt gewesen wäre, missfallenen Interessen zuwider zu laufen, der in der Sache für sie eigentlich so oder so darauf hinausgelaufen wäre, im Grunde genommen ganz egal was andere sonst nicht gesagt, oder getan haben würden, so wäre jede andere Annahme schlichtweg als unwahr zu qualifizieren gewesen.

In Bezugnahme auf eine subjektive Gegenwartsbeziehung der Realität soll damit festgestellt werden, dass jeder der über die einschlägige Vergangenheit und die daraus abgeleiteten Lehren gewusst haben sollte, in seinem Verhalten keinerlei Zweifel darüber zugelassen haben würde, dass die Unbestimmtheit über jede Verhaltensanmaßung bereits gänzlich auszuräumen gewesen wäre. Lagen diese nicht mehr in den objektiven Bedingungen, da die ideologische Voraussetzung im alltäglichen Leben, anhand von gewöhnlichen Personenverhältnissen gesehen, vielmehr unmöglich erschienen wären, wie es an sich gesehen vielmehr in der subjektiven Gegenwartsform stattfand [3]Individualitätsgrundsatz. Es ist also umso schlimmer, dass derartiges Unheil angerichtet werden konnte, weil nicht unwiderruflich wie ehrlich die Wahrheit gesagt worden sein wollte. Und das Konfliktpotential also größer geworden sein müsste, wäre die Grenze dazwischen nicht zu erkennen, zu einem solchen Ausmaß weiter ausgereizt werden dürfte, sofern es ansonsten nicht eigentlich vollkommen unmöglich erschien.

Und es war im Rahmen aller Möglichkeiten davor gewarnt worden, gesagt worden, was es tatsächlich bedeutete, diese Missverhältnisse offenkundig nicht hinreichend aufgearbeitet zu haben. Die findigen Personen haben es demnach schuldhaft unterlassen, obwohl sie ohne Einschränkungen oder gar Einbußen die Möglichkeit, die geschichtliche Verantwortung dazu gehabt haben, wie es für die Zukunft niemals zu verneinen gewesen sein durfte. Ferner, aus Überzeugungskraft für die Gemeinschaftlichkeit, diese Missverhältnisse tatsächlich hinreichend ausgeräumt zu haben. Alleine deswegen, um den nun noch vielmehr nicht länger mutmaßlich nur im Umkehrschluss gesehenen Grund nicht unbeholfen, oder vermeintlich, als deutlich verneint gewusst zu haben. Es wäre ein fester Ursachenbestandteil des Krieges, gerade, weil dieser sonst auch nicht vorgelegen haben müsste, wäre die politische Frage darin nicht frei gestaltet worden. Jedoch auch nicht weiter auf eine hinreichende Lösung konkretisiert. Da es nur auf schiere Willkür schließen lassen musste, die im Gegensatz dazu den eigentlichen Grund eben nicht bedingt haben würde. Welche es anderseits als bewusst gewollt bedingt haben müsste, um den Konflikt stattdessen uneingeschränkt geschürt haben zu können, sowie es den Krieg in seiner Ursache begründet haben sollte.

Unter dem Gesichtspunkt, dass es ohne Lösungsansätze, resultierend aus einer allgemeineren Verantwortungslosigkeit, sonst eher nicht zu dieser Situation gekommen wäre. Und so tragen sie zu dem erfindlichen Anteil eine nicht unerhebliche Mitschuld an den unschuldigen Opfern des Krieges, sowie sie ihre antidemokratische Macht darauf weiterhin begründet haben wollten[4]Siehe auch: “Die politische Freiheit in einer Demokratie”. Denn die Probleme, die zu diesen Ereignissen geführt haben, werden durch den Konflikt, abgesehen von dem Krieg der daraus entstanden war, auch dann nicht gänzlich behoben sein, wenn trotzdem immer wieder, und wieder gesagt werden würde, dass es vielleicht doch noch zum Guten gewendet werden könnte, obwohl es tatsächlich gesehen eigentlich schon viel zu spät gewesen war. Weil der so einmal zustande gekommene Krieg somit nur als Teil einer Lösung verstanden werden würde. Kann Krieg aber niemals als eine Lösung verstanden worden sein, wäre sie nicht Teil des zugrunde liegenden Problems.

References

References
1 Siehe Referenzbeiträge: “Die Schuld die keiner haben will” und weitere zugeteilte Verweise.
2 Auch zur Universalität des Verfassungsrechts
3 Individualitätsgrundsatz
4 Siehe auch: “Die politische Freiheit in einer Demokratie”