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Das Subsidiaritätsprinzip – Und die Verwandschaftsform der Subsidiarität
Existentiell gesagt wäre die nach allgemeinen Meinungen verstandene Begrifflichkeit der Subsidiarität mit den menschlichen Bedürfnissen in eine nähere Verwandtschaft zu setzen. Die naturgemäß, nach Notwendigkeit, nach Regulierung, und Gewohnheit sekundär leistungsbezogen, und subsidiär einander untergeordnet werden, bei jeder Komplexität einer Strukturbildung, in den Verhältnissen lebensnotwendiger Verbrauchsgüter, und im Verhältnis zu allen anderen. Das Subsidiaritätsprinzip in seiner wohl bewusst allgemeinen Auslegung[1]vgl. Follesdal A. Subsidiarity. Cambridge University Press; 2025, unterscheidet es hinsichtlich des Individuums nicht wirklich zwischen dem Einzelnen[2]vgl. Formelle Schlussfolgerung, Grundsätze der Individualität: https://wahredemokratie.com/die-individualitaet-des…/; wäre damit das negative Prinzip zur subsidiären Versorgungsleistung anderer, als ausgenommen jeweils einzelne Person, für sich selbst verantwortliche Einzelperson darin objektiv nicht unterschieden gewesen. Wonach eine Bedürftigkeit…
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Ein Schaden der bleibt – Die Cum-Ex Ermittlungen, ein Justizminister und die Unabhängigkeit der Justiz
Dem mutmaßlichem Justizminister NRW kann hinsichtlich der seinerseits selbst öffentlich gemachten Umstände die Staatsanwaltschaft Köln und die Cum-Ex Ermittlungen betreffend, auch weiterhin kein Glaube mehr geschenkt werden, der über die bereits besagten Verhältnisse noch hinausgegangen sein sollte. Die mutmaßlich nicht vorhandene Kompetenz der Staatsanwaltschaften, hier besonders der Staatsanwaltschaft in Köln, gar sogar einzelner Personalien, konkurriert auch nicht mit den anderen Umständen, wonach ohnehin nicht explizit auf eine erzwungene Verfahrensweise gepocht werden konnte, was hier sonst die subjektive Verfahrensanhäufung und eine mögliche Überlastung des Justizwesen insgesamt betrifft.