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Die Souveränität eines demokratischen Staates – Oder kein Krieg ohne einen echten Grund
Wäre, der auf ein unbestimmtes Kriegsgeschehen, nachgebildete Staat[1]Siehe Beitrag “Der Konflikt der Wirklichkeit – Oder das Verbrechen am Menschen”, auch nicht gleich als ein unechter Staat anzusehen, im Sinne seiner eigentlichen Entstehung und Erhaltung; die grundsätzlich also auch nicht im Widerspruch zur staatlichen Integrität gestanden haben müsste, oder jemals so verstanden sein wollte, jedenfalls, solange die Gründe, die im Sinne des Konfliktes nicht gesellschaftlich verankert sein dürften, aufgrund dessen, auch nicht gleich überwiegen würden. So, als wäre selbst die Voraussetzung, die Stellung der Volksvertretung innezuhaben, als nicht unabhängig davon anzusehen, oder bestimmt, durch das Volk, durch freie Wahlen. Worauf sich die eigentliche Verfassungsgrundlage auch als nicht selbstverständlich, im Sinne jeder…