Beiträge

Die politische Freiheit in einer Demokratie

Die politische Handlungsfreiheit liegt in der Freiheit zum Handeln an sich. Andersherum darf das gesamte politische Leben nicht von der Freiheit zum Handeln selbst abhängig gemacht worden sein. Gegenüber der natürlichen Person in ihrem eigentlichen freien Handeln im Einzelnen, bedeute es, die Möglichkeit zum politischen Handeln wenigstens nicht, insbesondere nicht zwangsweise, respektive durch Gewalt- und Willkürmaßnahmen nicht bereits ins vollkommene Gegenteil verkehrt zu haben. Grundvoraussetzung bleibt die verdiente Leistung, die nicht zwingend über dem natürlichen Bedarf stünde, wäre das Leben jemals von Eigentum abhängig zu machen gewesen, dass einem schlussendlich nicht nur selbst gehören konnte.

Dies betrifft also die persönlichen, die wirtschaftlichen, und insbesondere die allgemeinen staatsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen, im Verhältnis zur Unabhängigkeit gegenüber den staatlichen Gewalten im Einzelnen. Unter ihrer Legitimation als im Wille des Volkes bestimmt, dem einschlägigen Demokratieprinzip vorausgesetzt. Ferner darf keine Last auferlegt worden sein, die im Verhältnis je nach schwere der zugrunde gelegten Tat im Einzelnen, über den Nutzen im Einzelnen hinaus eine höhere Schuld zu Teil werden lassen würde, die, diese Voraussetzungen nur unter einer dergleichen gegebenen Tatäquivalenz ins vollkommene Gegenteil verkehrt haben würde, weil Schuld im falschen Leistungsvorwand geschaffen worden sein würde.

Es kommt dabei auch nicht explizit darauf an, ob unter entsprechenden Voraussetzungen eine Mehrheit tatsächlich akquiriert, und von rein sachlichen politischen Voraussetzungen einmal abgesehen, dann eine Regierung gebildet werden könnte. Es kommt auch nicht darauf an, ob andere daran glauben wollen oder nicht, ob sie die Ansichten des eigenen politischen Handeln teilen wollen oder nicht. Und es kommt zuletzt nicht einmal auf die Ausübung der politischen Handlung als solche an, solange die Möglichkeit dazu nicht ins Gegenteil verkehrt worden sein würde. Wenn die Möglichkeit nicht unter einem dergleichen gegebenen Systembezug keiner anderen Vorstellungen, und Folge geleiteten Gesinnungen nicht unerheblich erschwert worden sein dürfte.

Hier, in der heutigen Zeit wiegen die gegensätzlichen Umstände allerdings bereits schon so schwer, dass der Gemeinschaftlichkeit selbst unter einer eigentlich nur als adäquat anzusehenden Eigenverantwortung an dergleichen Voraussetzungen kein positiver Nutzen mehr abzuverlangen sein kann. Und dies selbst mitunter als Ursache dafür angesehen worden sein musste. Weshalb auch keine Entschädigung in einem nur entgegen gerichteten Handeln, respektive als Staatsbürger im Sozialverhalten ohne jede Abhängigkeit im Systembezug in tatsächlicher Hinsicht möglich sein dürfte, nicht auch für andere Menschen würdevoll gesorgt haben zu können, die objektiv immer den gleichen Voraussetzungen als Menschen unterlagen.

Wobei hier in den zugehörigen Verfahren, im Grunde genommen schon alle Tatsachen vorgelegen haben, um gegen die, gemäß einem sich auch nicht selbst offerierten Dauerzustand vorliegenden Gewalt- und Willkürmaßnahmen tatsächlich vorgegangen zu sein. Durch die nicht zuletzt bereits unzählige Kinder, unschuldige Menschen ums leben gekommen waren. Ginge es hierbei auch nicht um einen Einzelfall, sondern um systematisches Verhalten mit einer ausschließlichen Analogie, keine anderen Tatsachen mehr betreffend, dass diese nicht etwa selbst vorausgesetzt worden sein würden. Die Tatsachen, wo sie sich mit allen Mitteln der Gewalt- und Willkürmaßnahmen nicht bloß gegen etwas gewehrt, sondern sie es selbst vorausgesetzt, und selbst begangen haben. 

Dabei können sie also ganz im Gegenteil nicht mehr behauptet haben, dass es eigentlich nicht schon so gewesen ist, dass eine Regierung aufgrund freien politischen Handelns, aus einem freien politischen Willen nicht schon zustande gekommen ist, die dem Grund nicht vorangegangen war, oder es schon als gegeben angesehen werden müsste, sowie es als in ihren ausschließlich eigenen Voraussetzungen darunter gegeben, tatsächlich unterdrückt worden sein müsste, die Wahrheit zu sagen, wie sie nicht anzuerkennen gewesen sein dürfte.

Die Missachtung des Demokratieprinzip, die Missbilligung eines jeden einzelnen Wählers, des freien und selbst bestimmten Menschen, wie es sich daraus ergeben haben musste, dass die eigentliche Mehrheit im gegensätzlichen Prinzip unter einer Reduzierung auf den Menschen im Einzelnen gesehen wurde, der nicht mehr nur im Gegensatz dazu zugrunde liegenden Diktatur, eine unbestimmte und ferner fremde Macht entgegen gehalten wurde. Und zwar den tatsächlichen Gewalt und Willkürmaßnahmen entsprechend, wonach nichts anzuerkennen gewesen sein dürfte, was darin nicht unrichtig als wahr angenommen wurde.

Hatte auch niemand ein Wunder verlangt, waren es ganz im Gegenteil nicht vielmehr die ganz einfachen und simplen Handlungen, die, die Umstände bereits erübrigt haben würden. Die sich mit Hinsicht auf die Verfahren im Einzelnen, auch von höherer Stelle ganz einfach kontrollieren lassen haben würden. Dass es soweit gekommen sein musste, sowie letztlich in Bezug auf den willkürlich herbeigeführten Tod im Einzelnen, eines jeden subjektiven Einzelfalls, der unbestimmt darin geworden sein musste. Die wesentlichen Gründe, wären sie darin nicht zu unterscheiden gewesen.

Leider wird so nur noch über die Fülle des Geldbeutels von einzelnen Personen und in ihren vorwiegend innerlichen Parteikonstellationen entschieden, wer nun Politik im eigentlich objektiven Sinn gemacht haben dürfte, und wer nun eben nicht. Wenn es mit dem realen – politischen Leben, dem alltäglichen Geschehen in seinen, unter demokratischen Voraussetzungen, eigentlich nur legitimen Mehrheits- und Deutungsfragen, inhaltlich also nichts mehr zu tun gehabt haben konnte, und sich diese einseitige Bereicherung alleine dadurch ergeben haben musste, die Fragen durch Gewaltanwendungen aus ideologischen Interessenvertretungen für sich selbst beantwortet zu haben.