Demokratiegedanken

Die Unteilbarkeit von Souveränität und Unabhängigkeit

Es sollte wohl nicht für möglich gehalten worden sein, dass in einem modernen Europa nochmal ein Krieg ausbrechen könnte, der an die Schrecken und Gräuel der Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Zweiten Weltkriegs erinnert.
Es ist hier die Rede von Deportationen, von gezielten Hinrichtungen unschuldiger Menschen.
Dabei sollte doch vielmehr anzunehmen gewesen sein, dass daraus insoweit Lehren hätten gezogen werden müssen, dass solche Taten sich in einem solchen Ausmaß nie wieder wiederholen würden.
Dabei sollte hier, mit dem Blick zurück, durchaus ein Spielraum gesehen worden sein können, wonach dieser Krieg nicht nur nach äußeren Umständen vermeidbar gewesen wäre.
Die europäischen Ideale, die als wertedefinierte Bedingung für eine Teilnahme an der europäischen Gemeinschaft stehen sollen waren anderseits wohl selbst weitaus höher gehalten worden, als es der Wirklichkeit entspräche, die sich umgekehrt nunmehr als unweigerliche Konsequenz daraus ergeben haben musste, was doch alles wirklich geschehen kann, wenn diese schon erst einmal ernsthaft infrage gestellt wurden.
Die Frage ist also, welche Werte tatsächlich vertreten worden waren, wenn derartige Gräuel im Verhältnis zur Wirklichkeit; namentlich, es tatsächlich erleben zu müssen, faktisch unbehelligt geblieben sein könnten.
Die Grundlage dafür muss bereits gegeben gewesen sein, denn es handelt sich dabei um kein Geschehen, welches von heute auf morgen ohne Weiteres stattgefunden haben konnte. Nicht als einzelne Tat an sich, nicht als ein Krieg, der von anderen Konflikten und Einflüssen vollkommen unabhängig gewesen wäre.
Der Umgang mit Kriegsgeschehen im Allgemeineren unterliegt insofern eben keiner mehrheitlichen Vereinbarkeit, an vorauseilenden Deutungen von gemeinsamen Bestimmungen. Wonach ausgehend von den Bestimmungen über die Vereinten Nationen, die ihren Ursprung wohlgemerkt in einem Krieg gehabt haben, an dem die gegenwärtigen Einflussmächte nicht unbeteiligt gewesen waren. Und sofern nicht sogar von einem Stellvertreterkrieg die Rede gewesen sein müsste, der gegenwärtig fortdauernd, auch keine Eindeutigkeit darüber deutlich machen ließe, welche der vervielfachten subzentralisierten Machtverhältnisse dabei nicht gegriffen haben. So, dass keine unvergleichliche Unvereinbarkeit darüber vorgelegen haben konnte.
Genauso wie es keine subjektive Unerlässlichkeit im eigenen Handeln von einzelnen Ländern gegeben haben sollte, die währenddessen dennoch fortgedauert hat, wäre es nicht insbesondere auch an Deutschland gelegen gewesen, diese Anzeichen tatsächlich erkannt und entsprechend frühzeitig gehandelt zu haben.
Die Anerkennung von Souveränität und Unabhängig unterliegt insofern einer Unteilbarkeit, dass die anerkennenden Länder in einem gemeinsamen Interesse gehandelt haben, dass die Grundbedürfnisse aller mit einschließt und die Freiheit dazu tatsächlich erlaubt. Dazu bedarf es auch keines sich selbst übergeordneten Sicherheitsstatus, sondern, es ist Grundlage aller völkerrechtlichen Bestimmungen, und aller Grundsätze von Demokratie.
Stellt sich also die Frage, wie etwas dermaßen unfrei gewesen sein kann, wenn doch eigentlich alle anderen, zumindest mehrheitlich danach gelebt haben.