Beiträge

Willkür als Kriegsgrund- Der Mensch und seine Würde

Würde die politische Handlungsfreiheit, überdies die Meinungsfreiheit, die nicht doch stetig von innerer Gewalt bedroht sein würde, also tatsächlich im demokratischen Sinne anerkannt worden sein, würde sich die Situation um die Rechtsordnung nicht so zeigen, wie es tatsächlich der Fall ist. Lässt der Widerspruch keine andere, oder keine objektiv dezidierte Schlussfolgerung zu, als jene, es würde im Einzelnen, mutmaßlich in einem Einzelfall nicht so entschieden worden sein. Denn, immer auch an der bedingten Option bemessen, wonach eigentlich keine Entscheidung im Sinne des Leistungsgrund endgültig im Sinne der Handlungsmöglichkeiten gewesen sein müsste[1]Darf man sich die Frage stellen, in welchen Schuld- und oder Deliktsverhältnissen ein relativ offenes, oder geschlossenes Entscheidungsverhältnis mit oder ohne eine präferierte Außenwirkung im … Continue reading.

Die ganze Situation spricht vorwiegend nicht für inhaltlich begründete Entscheidungen in einem Rechtsgrund, nur für absolute Entscheidungen, dass diese nicht wie ein inhaltlich zu begründender Sachgrund, wie die Entscheidung über Strafe, über Unrecht, denn als Richter nicht als Henker in einer Person nicht vorwegzunehmen waren, von denen kein Staatsanwalt, kein Richter, kein Politiker niemand anderes mehr sein konnte, als die Gewaltenteilung nicht danach auszulegen gewesen sein dürfte, ginge dem das Wissen über die Entscheidung also nicht voran. Das zeitliche Verhältnis, das sich im Rechtsgrund dahingehend sonst nicht umkehrte, dürfte es nicht immer mehr gewesen sein, als subjektiv überhaupt möglich, als notwendig, bei allen Erwartungen, die mutmaßlich nicht daran zu stellen gewesen waren.

Wonach das, was rechtlich zu lösen gewesen wäre, oder im Bilde des Rechtsgrund selbst rechtlich zu lösen gewesen sein müsste, wie es einer wohlbedachten, niemals willkürlichen Entscheidung unterlag, und nicht im gleichen Maß entschieden worden sein wollte, wie Widersprüche in dieser Hinsicht im Übergang zum internationalen Recht, dem Völkerrecht nicht anzunehmen gewesen wären. Dass dies nicht die Entscheidung über den Krieg gewesen sein müsste, glaubte man der Wahrheit, der nicht selbst zu widersprechen gewesen wäre, als die Schuld nicht in anderen zu suchen. Den Krieg aber niemals gewonnen haben zu können, würde man diesen nicht im Widerspruch dazu geführt haben, was dem an Entscheidungen nicht bereits zugrunde lag, oder im Rechtsgrund einer internationalen Anerkennung nicht zugrunde gelegen haben dürfte.

Würde man dem in gleichen Grund nicht widersprechen, dann wäre eine Kriegsschuld im gleichen Grund niemals anzuerkennen, gleich was man auch mutmaßlich im Bilde dessen gesagt, denn nicht einfach zu behaupten gewusst haben wollte. Und das Gesagte in der Absicht nicht damit überein gestimmt haben würde. Und das, was man darin nicht vorweggenommen haben würde, wäre nicht die Betätigung dafür, dass es im Sinne einer Täterschaft, nicht dennoch vielmehr von einem selbst ausginge, die rechtlich darin begründet sein wollte, als es dem Leben überhaupt entsprungen gewesen sein könnte. Oder nicht immer weiter an alle falschen Vorwände zu knüpfen, denn, im zeitlichen Verhältnis wie eine Rechtsgrundlage nicht vorwegzunehmen. Und das Übergewicht nicht eben darauf lag, dies mutmaßlich nicht zu wissen. Weil das Recht nicht davon zu trennen gewesen wäre, es eigentlich nicht zu müssen, und in den Vorstellungen von Freiheit, sprach darin nichts weiter dagegen, es nicht gewusst haben zu müssen. Beruhte ihr Handeln nicht auf einem wirklichen Wissen, dürfte es keine Schande gewesen sein, darin folgen zu müssen, sah man dieses Wissen nicht, wie die Tatsache dadurch nicht als erwiesen an.

Schlimmer als eine Tat zu begehen, einen Angriffskrieg zu führen, kann nur die Behauptung in der also nicht unweigerlich falschen Vorstellung davon gewesen sein, die Gründe dafür wären nicht mehr noch anzuerkennen, wie man es als Tat nicht positiv im Rechtssinne unnachgiebig widerlegt gewusst haben würde, als nicht immer von der gleichen falschen Wahrheit in diesem Sinne ausgegangen zu sein, scheinbar, es auch nicht als nicht dem selbstverständlich erachtet zu haben. Um sich den Erfolg im falschen Glauben zu eigen gemacht haben zu können, galt der Krieg so nicht vor allem den Menschen, dass diese bei allem, was das Menschliche gewesen sein könnte, überhaupt damit umgegangen sein könnten, oder nicht so lange, bis sie es in der Entscheidung, die nicht vorwegzunehmen gewesen wäre, nicht selbst erfahren haben würden, was nun die Bestätigungen nicht dafür gewesen wäre, die Willkür wäre wie die Entscheidung selbst nicht der Grund, und der Grund dafür nicht anzuerkennen.

Wie schnell dürfte es gehen, ein Leben zu nehmen, als eine Entscheidung in diesem Grund nicht vorwegzunehmen gewesen wäre, und alles danach auszurichten. Gehörte Krieg zu führen nicht zur Realität dazu, wie sein Überdauern zur Geschichte, wäre dieser nicht im Grunde dessen wenigstens ehrlich zu führen, in den Vorstellungen davon, dass man dem in keinster Art und Weise entgegen stand. Und scheinbar alles dafür zu tun gehabt haben wollte, ganz gewiss in mutmaßlich unwesentlichen Gründen, dass diese nicht immer noch einmal dafür gesprochen haben würden, oder im Sinne der willkürlichen Entscheidungsgewalt müssten. Wäre kein Grund mehr darin gelegen sich darin verteidigt gewusst zu wissen, denn das Leben in jeder Handlung, die nicht mit bedacht ergangen wäre, und das Leben tatsächlich zu schützen wäre. Den Menschen, den kommenden Generationen eine Zukunft zu bieten, die, gleich welchen Verlust es mit sich bringen möge, nur im ehrlichen Gedanken aufrechtzuerhalten gewesen wäre, als in falschen Formalitäten, über einen sich zu eigen gemachten Staat, eine falsche Demokratie.

Ein Krieg, der den Mensch so nicht gewinnen kann, der sich darin selbst nicht zu eigen gewesen wäre. Denn weiter als die Entscheidung würde nicht das Ende gereicht haben, dass es darin nicht vorauszusetzen gewesen wäre, eine Entscheidung, eine Bestätigung nicht dafür zu wissen, würde nicht dagegen ergangen sein, als es mutmaßlich selbst nicht länger zu wissen, nicht dagegen gekämpft zu haben, was die Grundlage für jene Zukunft nicht gewesen wäre. Und mutmaßlich jede Verzweiflung, dürfte diese dann nicht immer noch einmal größer geworden sein, die dann eine Rechtfertigung dafür wäre, das mutmaßlich Unwesentliche in diesen Voraussetzungen wäre hinzunehmen, wie den Grund eigentlich schon immer anzuerkennen, dass es nicht die Entscheidung über das Leben selbst gewesen wäre.

So heroisch es auch erscheinen mag, für die richtige Sache zu kämpfen, sich vielleicht damit abzufinden gewusst zu haben, sein Leben dafür zu lassen, eine gerechte Zukunft für den Menschen zu ermöglichen, so darf man das Leid, die Boshaftigkeit, den unvorstellbaren Schrecken des Krieges nicht vergessen, der schneller Einhalt erfährt, wenn dies auch nur in mutmaßlich kleinsten Gründen nicht gegeben war. Wenn Zweifel nicht schon immer größer gewesen waren, als die Furcht davor, es wäre mutmaßlich nicht für sich selbst anzuerkennen, wie die Gründe niemals dafür gesprochen haben würden, oder eben nicht durften, als es nicht darin zu entscheiden galt. Und es das schlimmste gewesen sein könnte, was der Mensch erfahren haben kann.

References

References
↑1 Darf man sich die Frage stellen, in welchen Schuld- und oder Deliktsverhältnissen ein relativ offenes, oder geschlossenes Entscheidungsverhältnis mit oder ohne eine präferierte Außenwirkung im Sinne einer andauernden Präferenzgrenze im Handlungsspielraum vorlag, also, anhand der Tatbestandskonstellation und einer diesbezüglichen Schuld- und Leistungseignung, daher, als assimilierte Präferenz der Zuordnung gesehen, vgl. Im Weiteren Wertorientiertes Handeln – Und die Präferenz im Entscheidungskriterium