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Objektiver Wertvergleich – Und normative Rechtsgleichheit
Für eine Einheit \(i\) in Periode \(t\) sei \(Leistung_{i,t}>0\) eine geeignete Leistungsgröße und \(Belastung_{i,t}\). Die \(Wertabweichung_{i,t}\) wird definiert als: \( \Delta_{\mathrm{Wert},i,t} = \frac{\text{Belastung}_{i,t}}{\text{Leistung}_{i,t}} – 1 \) \( \Delta Wert=LB−1=LB−L\) \(\rightarrow\) Relative Differenz bezogen auf Leistung. Zeichendeutung; Menschliches Empfinden bleibt subjektiv, doch lässt sich anhand von allgemeinen Bedürfnissen eine Aussage ableiten, die im Grunde der Vernunft grundsätzlich gleich für jeden Menschen gelten dürfte. Die menschliche Leistung, die an normative Voraussetzungen geknüpft wird, dient als Maßstab für eine gerechte Belastung. Diese ist im Spannungsverhältnis von allgemeinen Erwartungen, von menschlichen Bedürfnissen einerseits erforderlich, und im objektiven Maßstab als erträglich anzusehen[1]Nicht zuletzt im Zusammenhang dazu, weil übergreifende Ressourcen als endlich anzusehen sind, und der…


