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Demokratie und Diktatur
Die Demokratie gilt nach allgemeineren Angaben als die Staatsform des Volkes1)„Herrschaft des Staatsvolkes“ . Wobei diese Form des Staates; in seiner Konstitutionsbeschaffenheit vom Volk als das Gemeinschaftskontingent an Bündelungen von Individualautonomien, in Verfassungsfragen getragen, und ohne Ausnahme von einzelnen Angehörigen dieses Volkes, durch seine Stimme mehrheitlich ausgestaltet wird. In der Beantwortung dieser Gestaltungsfragen überwiegt sie den einzelnen Stimmengeber alleine in ausgeglichenen Mehrheitsfindungen, die sich in der Meinungs- und Handlungsfreiheit, unberührt von der Frage nach seiner Autonomie als prokrastiniertes Legitimationsgut der Mehrheit in ihrer Gesamtheit stetig neu stellt, ohne dabei jedoch die Antwort darauf in seiner Konzeption außer Frage gestellt zu haben. Die Diktatur verkehrt dieses Legitimationsgut unter der Autonomie des…