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Die Rechtsordnung der Demokratie – Oder das Zerwürfnis über menschliche Gründe
Das Rechtswesen, bestünde es nicht aus einer bestimmten Anzahl an Tatbeständen, prinzipiell, gleich aus welchem Rechtszweig, aus ganz wesentlichen Grundvoraussetzungen, wie selbst den Merkmalen der Täterschaft entsprochen, aber in seinen Gründen immer auch den menschlichen Bedürfnissen, die, einerseits nicht erfüllt, oder eben fahrlässig, pflichtwidrig, oder gar vorsätzlich – verletzt worden sein sollten, wären diese dabei nicht allen immer auch als gleich anzusehen. Unterscheide sich dabei manchmal selbst nicht das tatsächlich Böse, von dem eigentlichen Vorsatz, selbst, bei allen tatsächlich guten Absichten, bei allen gemäßigten Rechtsvoraussetzungen; sollten diese nicht realitätsfern, nicht unabhängig, oder in seiner Haltlosigkeit nicht aber gleich maßlos gewesen sein. Die das Rechtserfordernis im Einzelnen, aber nicht erübrigt haben…
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Die demokratisch politische Grundlage – Und der Puls der Zeit
Verrinnen würde die Zeit niemals so schnell, als wäre tatsächlich demokratisch politisches Vorgehen, welches durch Sacharbeit nachvollziehbar als notwendig erachtet werden müsste, nicht beinahe schon vollkommen unmöglich erschienen, jedenfalls zu einem Maß, zu dem es, was die Problemstellungen angeht, noch viel mehr notwendig und aller Voraussicht nach auch niemals nicht unmöglich erschienen wäre, als es überhaupt jemals durch ehrliche Leistungen erbracht werden könnte. Müsste die Gesellschaft, der Staat, die Gesamtsituation dabei nicht betrachtet worden sein, welche als der Grundzustand von eigentlichen Werten, so nicht einfach vonstatten gegangen sein dürfte. Und ein Verlust derselbigen, den eigenen Voraussetzungen nach einer Demokratie, einer von Grund auf freien Wahl, schon längst nicht mehr genügte.…