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Das Recht auf Leben – Und die Verwertbarkeit von Staatsrechtsgründen
Die Grenzen menschlicher Erwartungen, wären es nicht immer auch die Grenzen an menschlicher Lebenserhaltung. Die über das eigene Leben, im Beisein eines sich sonst nicht schon nur noch übertragenen Sinne, und selbst über den allgemeinen Lebenswert, nicht hinausgegangen sein würden. Und, um sich die Fragen nach dem Leben selbst nicht gestellt zu haben, als müssten sie dafür nicht bereits unlängst überschritten worden sein. Um eine Lebensgrundlage darüber hinaus gebildet zu haben, die selbst keinerlei Realitätstreue nicht weiter noch entspricht. So wären es immer auch die Grenzen menschlicher Wahrnehmungen, an die sie stets enger geknüpft gewesen sein sollten, das Leben zu erkennen. Erschiene es nicht immer schon so leicht, beinahe schon…
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Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart
Falls der Krieg, womöglich erst noch weiter ausgeartet, irgendwann wieder vorbei sein würde; so ist und bleibt der Grundzustand, der erst einmal dazu geführt haben sollte, sowie es sich prinzipiell entwickelt haben sollte, im gleich bedeutenden Grunde genommen, immer auch der Gleiche. Und die Mechanismen, die wirken, würden es nicht immer prinzipiell die Gleichen sein, als es sich gegenwärtig nicht beinahe schon immer genau so und nicht anders ergeben und verhalten haben sollte. Obgleich die Verhältnisse, dann tatsächlich noch so wiegen könnten, als würde es einen zumindest in der Moral gesehen, fundierten, sauberen, weil eindeutigen Abschluss im Sinne eines möglichen, soweit voraussichtlichen Kriegsende geben; vorausgesetzt, sofern dieser rein technisch gesehen,…
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Die unechte Demokratie – Oder was von der politischen Freiheit und dem Rechtsstaat übrig bleibt
Lag eine jede, diese Benachteiligung nicht unlängst bereits vor, aber nicht nur international, oder auch im Glauben, meist tief und fest verankert, so verschieden er auch erschienen sein müsste, oder sonst über jeden Rechtsgrund; das Dasein im eigentlichen Sinne betreffend, der selbst sonst so erschienen sein müsste. Und die Benachteiligung, galt sie nicht umgekehrt, im Sinne von ansonsten ungehinderten Befangenheitsgründen, von echten Unsicherheiten, über Rechte, und eine Rechtsordnung, im Sinne der Verfahrensanhäufung, die nunmehr unermesslich erschienen sein sollte, respektive müsste, durch die künstliche Schaffung immer neuer, oder im Sinne des eigentlichen Rechtsgrund, eigentlich nur subjektiver, jedenfalls nicht unechter Problemstellungen, die Demokratie, den Rechtsstaat selbst betreffend. Eine allgemeine Befangenheit, worin man…