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Die politische Freiheit in einer Demokratie
Die politische Handlungsfreiheit liegt in der Freiheit zum Handeln an sich. Andersherum, darf das gesamte politische Leben nicht von der Freiheit zum Handeln selbst abhängig gemacht worden sein. Gegenüber der natürlichen Person in ihrem eigentlichen freien Handeln im Einzelnen, bedeutet das, die Möglichkeit zum politischen Handeln wenigstens nicht, insbesondere nicht zwangsweise, respektive durch Gewalt- und Willkürmaßnahmen nicht bereits ins vollkommene Gegenteil verkehrt zu haben. Dies betrifft die persönlichen, die wirtschaftlichen und insbesondere die allgemeinen staatsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen, im Verhältnis zur Unabhängigkeit gegenüber den staatlichen Gewalten im Einzelnen, unter ihrer Legitimation als Wille des Volk bestimmt, dem einschlägigen Demokratieprinzip vorausgesetzt1)Referenz – Sachverhalte ferner unter „Das Recht im Recht der Anderen“…