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Die Rechtsordnung der Demokratie – Oder das Zerwürfnis über menschliche Gründe
Das Rechtswesen, bestünde es nicht aus einer bestimmten Anzahl an Tatbeständen, prinzipiell, gleich aus welchem Rechtszweig, aus ganz wesentlichen Grundvoraussetzungen, wie selbst den Merkmalen der Täterschaft entsprochen, aber in seinen Gründen immer auch den menschlichen Bedürfnissen, die, einerseits nicht erfüllt, oder eben fahrlässig, pflichtwidrig, oder gar vorsätzlich – verletzt worden sein sollten, wären diese dabei nicht allen immer auch als gleich anzusehen. Unterscheide sich dabei manchmal selbst nicht das tatsächlich Böse, von dem eigentlichen Vorsatz, selbst, bei allen tatsächlich guten Absichten, bei allen gemäßigten Rechtsvoraussetzungen; sollten diese nicht realitätsfern, nicht unabhängig, oder in seiner Haltlosigkeit nicht aber gleich maßlos gewesen sein. Die das Rechtserfordernis im Einzelnen, aber nicht erübrigt haben…
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Die Verfassung der Demokratie – Und menschliche Werte als Zustandsgröße
Wäre die Frage, was menschlich ist, nicht eine Frage der persönlichen Wahrnehmungen und Werte? Nach Dingen und nach Werten, nach eigentlich immer auch bedingt unfassbaren Zustandsgrößen, selbst im eigenen Bilde, und schlimmstenfalls, nach dem Prinzip Hoffnung[1]„Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart“. Die, ferner eines jeden Augenblicks, selbst jeder Realität noch ferner gelegen haben, dass es beinahe alles schon so leicht erreichbar gewesen sein dürfte. Und seien es auch die kleinen Dinge im Leben erst noch gewesen. Eine Frage nach Entscheidungen, wenngleich, eigentlich nur bedingten Fehlwegen und so manchen fehlerhaften Entscheidungen; bedingte es nicht die Größenordnung eines allumfassenden Geschehen, über die Werteordnung eines menschlichen Zusammenleben. Und so können…