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Der eigenen Meinung selbst im Bilde – Oder das Schicksal aller unerwarteter Wendungen

Wurden, bei aller mutmaßlichen Offenheit internationaler Staaten, manche Grenzen des Zumutbaren nicht unlängst überschritten, die Verfahren, besonders über das Aufenthaltsrecht, nicht geraumer bereits angezählt, oder andersherum beschleunigt; was hier sonst die Verfahrensanhäufung im deutschen Rechtswesen an sich anginge, oder, wäre diese hier nicht als statistisch, oder statisch im Grunde einer Fallentstehung anzusehen, jedenfalls, aber nicht schon viel eher als ein Zeichen dafür zu werten gewesen; es handle sich um Verfahren, bei denen es sich auch nicht um eine rechtswidrige Einwanderung oder eine mutmaßliche Zuwanderung gehandelt haben müsste; haben diese selber mit einem Tatbestand, einem Grenzübertritt an und für sich und aus welchen Gründen auch immer, weiter erstmal auch nichts zu tun, als selber nicht eine wirtschaftliche oder zahlenmäßige Überlegenheit, eine eigene Nationalität, einen Nationalismus, daraus zu deuten.

Denn, was hier im Sinne der Handlungsfähigkeit eines Rechtsstaates, also besonders einen Bürokratieaufwand, etc. betreffen sollte, so wären die Zeichen, bereits auch dahingehend zu deuten gewesen, die daraus schon ersichtliche Lage selber nicht weiter abzusehen; die, selbst und auch wenn es weiter nicht planmäßig erschienen sein müsste oder dergleichen auszuweiten gewesen wäre, überhaupt jemals einer tieferen Überzeugung entsprochen haben könnten, als ideologische Vorstellungen und Gesinnungen, die beinahe schon immer jedem Kalkül dienten; die, dem größten Übel einen unaufhaltsamen Vorschub leisteten, eigentlich schon nur noch selber unantastbar, bei aller nicht eigentlich politischen Bedeutsamkeit, oder aber einer echten Größe; ungebrochen, im Werdegang des Unmenschlichen, geworden zu sein.

Die also derjenigen Vornahme, bereits gleichgekommen sein müsste, aus welcher man sich bei allem; worauf man selbst auch kein Einfluss gehabt haben könnte, selbst auch keine Lösung oder aber keinen Ansatz einer Lösung versprochen haben müsste, oder, selbst beim Einfluss aller weitläufigen Überzeugungen; die diesem Vorbehalt sonst offensichtlich also auch nicht weiter dienten, als sei es nicht die Überzeugung selbst, die dem weiter auch nicht schon längst wieder widersprach, als wieder vorausgesetzte Widerspruchsform, eigentlich nur der eigenen Aussagefähigkeit.

Eine „Abschiebung im großen Stil“, erscheine sie somit auch nicht unglaubwürdig, im Sinne der widersprüchlichen Aussage, als käme es hier ja nicht immer noch auf das Detail im Einzelnen an, oder aber ein jedes Detail, wie es an und für sich gesehen sonst aber eben unmöglich erschienen sein würde, bei allen Kernpunkten, die sonst auch nicht als Kernkompetenzen zu werten wären, die als sinngemäß oder leibhaftig im Sinne der menschlichen Bedeutung, oder Beziehung, vereinzelt, nur im Sinne einer eigenen Wahrnehmung, so verblieben wären, jedenfalls, als verhältnismäßig, wesentlich im eigentlichen Sinne, als so anzusehen gewesen wären; oder, bei allen prognostizierten Vorgehensweisen, noch, selber, überhaupt einen Ansatz darin finden zu wollen.

Die Gewohnheit, ließe sie an Bedeutung insofern schon nichts anderes mehr zu, was der eigenen Wahrnehmung, innerhalb der eigenen Vorstellung, überhaupt erst einmal eine Bedeutung verliehe; nicht aber gleich unwesentlich im Sinne der Vorstellung damit gewesen, oder geblieben zu sein. Wonach auch das einzelne, das letzte oder allerkleinste Detail also überhaupt ausschlaggebend gewesen sein könnte, oder würde es nicht bereits alleine in dem Sinne angenommen worden sein; dass, die Grenzen der Rechtmäßigkeit, anderseits, ohnehin schon überschritten würden, respektive, planmäßig überschritten werden müssten, als eine nur geläufige Voraussetzung, in der eigenen Anschauung, und zwar eigentlich nur ganz gezielt und sehr genau, bei allem, was demnach auch nicht planmäßig gewesen oder verlaufen sein sollte. Und zwar dahingehend, dass die Gefahr, welche auch bei allen sonstigen, falschen Verdächtigungen und falschen Verboten im Sinne einer vermeintlich, sozial gerechtfertigten Täuschung, auch bei allen falschen Vorstellungen also ohnehin bereits als unmittelbar, gegolten haben sollte, rechtlich gesehen; eigentlich auch nur so, in dem Sinne, dass sie auch ganz gewöhnlich erschienen sein würde, als wären es keine anderen Vorstellungen, die der Überzeugung also nicht bereits zugrunde lagen.

Die, ja so offenkundig, sonst nicht erschienen sein müsste, beinahe schon im obliegenden Sinne aller Überzeugungen, allgegenwärtig, in der subjektiven Gegenwartsform, sowie im Sinne der Aussage selbst, die sonst niemals widerspruchsfrei gewesen wäre; oder zumindest zu jedem Zeitpunkt, der, so Wiederum, als erneuert anzusehen gewesen wäre, als entspräche es aber nicht bereits dem fortwährenden Vergangenen, oder dem eigenen Vorwand, wohl aber allen mutmaßlichen Zukunftsplänen, allen besonderen, rechtlichen Spezifikationen; die somit jedenfalls einmal als ein Resultat davon zeugen dürften, ungeachtet jener Vorstellungen geblieben zu sein, trotz, oder wegen des bloßen Vorwands, selbst ja nicht eingenommen davon, oder voreingenommen im Sinne eines jedenfalls nicht unvoreingenommen Betrachters, sehr wohl aber im Bilde darüber gewesen zu sein.

Die, bei allem Überfluss, der sich anderseits unweigerlich daraus ergab, unbeachtet in einem jedem Detail, gewesen wären; jedenfalls, sofern, und solange es überhaupt noch akkurate Handlungsweisen hinsichtlich jeder Positionierung innerhalb der eigenen Anschauung gab, die diesen Umständen nicht schon entsprochen haben würden; wie diese nun letztlich im Einzelnen auch ausgesehen haben mögen, oder auch nicht; sei es nicht selber eine Form, besonders der eigenen Ausdrucksstärke, gewesen, die dadurch Wiederum verliehen worden wäre, und auch sonst keinem anderen Vorwand diente, ganz besonders, von subjektiven Maßnahmen ausgehend; in Form von wirtschaftlichen Beschränkungen, die, anders als an jenen Grenzpunkten, als Stützpunkte einer internationalen Souveränität, tatsächlich noch etwas galten, etwa in Form einer Bezahlkarte, im alltäglichen Geschäftsverkehr, im internationalen Geschehen oder im Sinne eines internationalen Wirtschaftsverkehr, im Kontext der Beiläufigkeit einer jeden Staatsintegrität, oder, im prinzipiell gleichen Rechtsgrund jener allgemein wirtschaftlichen Gültigkeit, eigentlich nur für jedermann; im Sinne eines Wirtschaftsfonds; die, bei aller Allgemeingültigkeit der Wirtschaftlichkeit, eigentlich nur für jedermann aber nicht greifen dürften.

Weil, das falsche Verbot sich in Wirklichkeit auf die ideologische Überzeugung stützten sollte, eine Einschränkung vor allem anderen vorzunehmen, die schuldrechtlich gesehen, den verlorengegangenen Teil schon enthielte; enthielte die Schuld auch weiter keinen Verlust, der einer eigentlich ohnehin schon als größer angenommenen Leistung, die also auch nicht wieder zu erbringen wäre, auch weiter nicht entspräche; so gelte sie nicht auch als beinahe schon getilgt, im Sinne der Erneuerung, der zahlenmäßigen Entstehung des Wirtschaftskreislauf selbst im Kleinsten an und für sich genommen, aus der sich die Leistung noch einmal ergeben haben würde; oder aus staatlicher Hinsicht, als restriktive Wirtschaftskreisform und einer Unbestimmtheit des eigentlichen Rechts, im Sinne des Gesetzes, als eine von allem anderen, gesonderte Rechtsstruktur; jedoch, im rechtlich eigentlich nur unechten Sinne.

Dafür sollte ebenso sprechen; hier von der wirtschaftlichen Integrität also erst einmal abgesehen, dass vermutlich trotz Demonstrationen, die Werte jener Umfragen erfahrungsgemäß letztlich nicht weitaus anders ausfallen dürften, zeitgemäß, ganz im Gegenteil; entspricht es hier nicht der eigenen Absicht; man selbst stelle sich ja gewissermaßen auch weiter nicht darauf ein, oder; habe man die Gefahr überhaupt selbst erkannt, es selbst aber nicht weiter geglaubt; es müsse, bei allen anderen Umständen, die davon ja unberührt geblieben sein würden, als freie Überzeugungen und frei als alle anderen Meinungen, allenfalls so – gewesen – sein.

Es folgte insgesamt gesehen also einer Überzeugung, einer Planmäßigkeit, die dem eigenen Handeln sonst aber nicht entsprochen haben müsste, jedenfalls, sofern hier nicht auch andersherum bereits immer wieder salopp gesagt werden würde; man protestierte einfach mit, ansonsten im Widerspruch zur eigenen Anschauung, als käme es ohnehin nicht schon allzu sehr darauf an, auf die Überzeugungen, bei jener Freiheit über die Meinungen, die eigene Meinung ja selbst geteilt zu haben; die, dieser Absicht selbst sonst aber nicht gleich entsprochen haben könnte, oder das Wesen einer Demokratie selbst gedeutet haben würden, im Sinne eines jeden Menschen selbst, der, als Teil der Staatsgemeinschaft, prinzipiell aber selbst als berechtigt dafür gelte.

Das Gegenteil, würde es jedenfalls auch nicht bereits insofern angenommen worden sein, bei allem Zufluss von möglichen Meinungen, von Wählerstimmen, oder eben aus reinem Protest, eine Meinung womöglich selbst noch vertreten zu haben, überhaupt noch wählen zu wollen; oder es im demokratisch vertretbaren Sinne überhaupt zu dürfen, ohne, dabei jedoch deren demokratische Grundlage nicht selbst verraten zu haben; oder, eine andere Partei gewählt zu haben; die alleine in der Vorstellung aller anderer Erwartungen an die eigene Anschauung, der eigenen dabei aber nicht bereits entsprochen haben könnte, oder dürfte, wollte die Meinung selbst nicht darüber gebildet worden sein.

Vermutlich, so mache es sonst den Anschein, wenngleich auch längst keinerlei Unterschied mehr; würde es sonst selbst noch am allermeisten als missfällig im eigenen Gemüt empfunden worden sein; alles einfach geglaubt zu haben, von einem möglichen Rechtswissen und allen mutmaßlich komplexen Rechtsfragen, im Einzelnen, einmal gänzlich abgesehen; die, ja sonst als ein Vorwand dafür dienten; selbst nicht überlegen darin oder dadurch, als eine wieder beschränkte Formveräußerung der eigentlichen Gesetzesbestimmtheit, nur selbst bestimmend und noch im Bilde, darüber gewesen zu sein. Welches, also objektiv der Überzeugung innewohnte; man folgte sonst bei allen Überzeugungen, die im Sinne der Demokratie alleine dem objektiven Wesen entstanden sein müssten; ansonsten, oder besonders im Zweifelsfall, aber lediglich der Überzeugung des Menschen.

Die, aber deshalb schon nur stärker, bedeutend und gleich viel größer gewesen wären, letztlich aber hingegen der eigentlichen Intuition, der Täuschung selbst ja schon entgangen zu sein. Und habe man selbst auch nicht darübergestanden, oder darüber getäuscht, respektive täuschen Wollen, über die eigenen Vorstellungen, mag diese sonst wie jede andere Meinung selbst auch nicht irreführend gewesen, oder wenigstens so erschienen sein; die sich aus dem offensichtlichen Widerspruch ergeben haben müsste, den guten Glauben, der an sich von allen geläufigen Meinungsbildungen und Meinungsbildgebungen schon beschieden gewesen wäre: im Sinne eines objektiven Ganzen, eines demokratischen Staates; sei es eine durch ein gewisses Maß an Vernunft bewusst geprägte Gemeinschaft, die auch jede andere meinungsbildende Überzeugung geteilt haben müsste.

Das Recht, müsste man es nicht selbst gleich so vehement ausgelegt haben, so, wie, und wann, es einem selber gerade passte; deren Auslegung bei einer objektiven Betrachtung, einer „statistischen Untersuchung“ an Fällen, eigentlich nur noch jener Willkür gleichgekommen sein musste, die, aber dementsprechend nur allgemein gesehen, also ohnehin schon vorherrschen sollte. Von monotonen Fehlern, die sich unweigerlich daraus ergeben haben dürften, einmal abgesehen. Wonach diese längst zu finden gewesen wären, würde man sich selbst im Sinne der Demokratie überhaupt transparent gezeigt, dem Recht und Gesetz, dem Menschen, nicht aber der politischen Anschauung eines mutmaßlichen Dienstherren im Sinne einer mutmaßlichen Demokratie, oder darüber noch besonders vor allem aber sich selbst gedient haben.

Für andere, mag diese Täuschung, ansonsten auch unecht erschienen sein, folgte dieses Denken selbst nicht jener Überzeugungen; einem subjektiven, mehr noch ehrlichen Handeln, welches sich bei allen objektiven Rechtsverletzungen, im mutmaßlichen Einzelfall, der realitätsgetreu und subjektiv noch einmal mehr erscheinen müsste: trotz aller Falschheit aufgrund der eigenen autoritären Anschauung; alleine darüber entschieden zu haben; eigentlich ja schon nur noch so erschienen sein dürfte, so, wie es einem selber gerade passte; als eine Form des eigenständigen Größenwahns, der jeder auch noch so kleinen Missbilligung unlängst folgte und darin gleichzeitig immerzu schon so weit vorausgegangen ist, so, als wäre es die Realität, die, so falsch sie auch gewesen sein müsste, diese Täuschung dennoch aufrecht erhielte; nicht aber dem falschen Verbot, dem falschen Verdacht noch selbst einmal entsprechend, weil die Rechtsbestimmung so ja fehlerhaft gewesen ist.

Der, jedenfalls echt gewesen sein müsste, und somit trotzdem durchzusetzen wäre; was mit aller Gewalt und Willkür, bei aller Falschheit eines Politischen, auf Kosten des Menschen, eigentlich schon ein und für alle Fälle schon beschlossen wurde[1]Vgl. Die sinngemäße Bedeutung im Beitrag „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU. Weil, sonst wäre diese Fülle an offenkundigen Dummheiten ja gar nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen, waren alle anderen Voraussetzungen nicht unlängst schon gegeben, durch ehrliche Leistungen, die austauschbar im Sinne des Menschen, niemals gewesen sein dürften.

Es brauchte also auch niemals einen Grund, es könnte niemals eine Meinung gegeben haben, entspricht es nicht lediglich den Vorstellungen von Gesetzmäßigkeit und einer Rechtsvorstellung, die keinem Gesetz unterlagen und wäre die Verfassung nicht bereits darüber hinaus zu achten gewesen, oder, das dieser zugeordnete Recht zu schützen gewesen, als entspräche das Politische, das auch sonst nicht darauf fußte, nicht dem mutmaßlich kleineren Übel, zumindest jener Überzeugungen von Macht und staatlicher Gewalt, die keinen Scheinverdacht darüber aufkommen lassen sollten, eigentlich stets bestimmt im eigenen Handeln, im Sinne eines Gewaltmonopol gewesen zu sein, dass aber nicht durch das Volk gebildet oder politisch grundsätzlich durch jedermann vertretbar gewesen sein dürfte[2]Alle staatliche Gewalt geht vom Volk aus.

Ungeachtet jeglicher Folgen, und seien es auch die objektiven, die allgemeinen Voraussetzungen, jeden Konflikt anzureichern, so offenkundig, um einen Krieg, sofern also schon keine anderen Mittel, auch keinem anderen Zweck mehr dienten, oder Hilfe als eine ansonsten nur ehrliche, als wissenschaftliche Leistung, überhaupt anzunehmen gewesen wäre, letztlich bewusst vollziehen zu können; läge dieses Versagen doch nur nicht bei einem selbst, sondern, bei allen Menschen, die dem Vertrauen nichts versagt haben sollten, wohl und auch wenn es eigentlich nur offenkundig falsch gewesen ist, im Sinne des Gesetzes.

Den jungen Generation, der Jugend, welchen selbst auch ohne eigenen Vorbehalt, kein Vertrauen mehr geschenkt werden sollte, als politisch und wirtschaftlich nicht schon immer abhängig von anderen, bei allem gesellschaftlichen Überdruss, besonders senil gewordenen Persönlichkeiten geworden zu sein, auf denen jenes politische Misstrauen selbst beruhte; oder unter den wissenschaftlichen Einschränkungen unter jenen Voraussetzungen, selbst darin einfach nicht ernst genug genommen worden zu sein; die dem eigenen Vorbehalt sonst nicht entsprochen haben würden, aber dennoch besonders respektiert und geachtet worden zu sein, leisteten sie längst selbst auch keine wirklichen Verdienste oder gesellschaftliche Beiträge mehr; der über diese beschränkten, fälschlichen Vorstellungen, einer mutmaßlich politischen oder wissenschaftlichen Elite, noch hinausgegangen sein würde; die also sonst selber weiter nicht diese Zukunft gewesen wären, sowie sie zerstört worden sein musste, um selber einmalig, im Leben nur einmal verstanden worden zu sein, als selbst am meisten zurückgebliebenen Kleingeistern der eigenen Schockschwerenot und der eigenen narzisstischen Erziehungsvorstellungen, respektive der Unterdrückung einer eigenständigen und selbstständigen Denkweise, freier Überzeugungen und Vorstellungen vom Leben, als wäre das Glück etwas, dass es mit aller Gewalt zu erzwingen gelte.

Die Frage erübrigte sich also, einer Gegenleistung jemals erbracht zu haben, diente sie selbst auch nicht jener Abgaben, denen nur unechte Gemeinschaftsleistungen folgen würden; sei es für den Frieden den Wunsch, mit Leben zu erfüllen, für die kommenden Generationen, Kindern, eine friedliche Zukunft zu ermöglichen, eigentlich nur im Sinne aller Menschen. Unabhängig davon, ob es zu planen gewesen wäre, oder, ob es aber gerade darin noch eine weitere Abstufung gegeben haben müsste, reichte alleine auch die Tatsache nicht aus, die noch auf jede Unwahrheit, noch einmal wieder folgen würde, dass die Zahlen als nicht unrealistisch anzusehen wären, über die Wirtschaftlichkeit, eine geregelte, oder eine als unrechtmäßig eingestufte Einwanderung oder allen dieser Folgen, nach den eigenen Aussagen, als täte es auch weiter nichts zur Sache nicht. Würde es nicht weiter in die Vergangenheit oder die vorherbestimmte Zukunft hineinreichen, als es gegenwärtig nicht bereits als falsch einzuschätzen gewesen wäre, auch wenn es der Möglichkeit widerspricht; das Wahrscheinlichste, als würde es trotzdem nicht wahr gewesen sein, oder, dass es im Nachhinein noch tatsächlich so gewesen sein sollte.

Gerade, weil es eigentlich nur banal und besonders obszön erscheinen sollte, die Kernaussage damit als nicht falsch anzusehen, oder unwahr, im Sinne des Betrachters gewesen wären. Hätte man nicht lediglich sich selbst widersprechen haben müssen, bei allem Rechtsverständnis, dem stetigen Bewusstsein über alle komplexen Rechtsfragen, einer Rechtsordnung, oder sogar einer verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne der Demokratie, als würde die Lösung sonst nicht darin gelegen haben, dass es zu den Verfahren ums Aufenthaltsrecht nicht, oder bedingt im Sinne der rechtlich bestimmten Grundlage, sonst nicht gekommen sein dürfte; die etwa bei der Verfahrensanhäufung als Gründe selbst genannt wurden; wäre es somit nicht so oder so schon nicht als falsch anzusehen, die Gesetzmäßigkeit, unbestimmt, selbst im Sinne des politischen Handelns.

Die Täuschung ist und bleibt sie so nicht immer viel größer, als es dem eigenen Vorwand längst nicht weiter diente, dass, selbst wenn es um extremistische Gesinnungen gehen sollte, diese, aber nicht im Sinne einer Gefahr ernstzunehmen gewesen wären, als entspräche es nicht den eigenen Vorstellungen, trotz aller Schreckenszeugnisse über die eigene historische Vergangenheit. Weil der Zeitlauf, der eigenen Gewohnheit nicht entspräche, oder dem Alltäglichen; weil sich der Zeitplan darin niemals wirklich veränderte, oder, weil es auf dieser Grundlage trotzdem behauptet würde, als Widerspruch zu den eigenen Voraussetzungen, weil, es unlängst den eigenen Vorstellungen, nach allen vorliegenden Tatsachen entsprochen haben sollte, was dem Verdacht und dem Verbot, sei es selbst auch nicht fälschlich, dem Vorbehalt sonst nicht schon unterlegen haben würde. So wäre es nicht unlängst bereits klar gewesen, so, wie alle Umstände sich gegenwärtig bewahrheitet haben sollten, der eigenen historischen Verantwortung, der Verantwortung für die kommenden Generationen letztlich auch nicht gerecht worden zu sein.

References

References
1 Vgl. Die sinngemäße Bedeutung im Beitrag „Die Gründe einer jeden Macht oder ein Einzelfall und seine Gründe – Cum-Ex Ermittlungen, Grüne, die Kanzlerfrage und die CDU
2 Alle staatliche Gewalt geht vom Volk aus