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Das Staatsmännische Handeln – Und die Formen staatlich antizipierter Wesensbildung
Staatsmännisches Handeln sollte sich vor allem dadurch auszeichnen, niemals über den Menschen selbst geurteilt zu haben, als ein rechtlich nicht ausschließlich normatives Wesen eines konstituierenden Staates. Das formell in seinen Gründen eine Zugehörigkeit lediglich auf einer Gesetzesgrundlage erlangte; im Völkerrechtsgrund liegt seine Identität vor den Gesetzen einzelner Staaten, und schließt sich einem Hoheitsanspruch in seinen Grundbedingungen, um als Menschen leben zu können, nur bedingt an fix festgelegten, territorial definierten Grenzen, im jeweiligen Verhältnis zu anderen an. Und die Partizipation der Wesensbildung, im Sinne des Rechtes, wie seine Rechtsfähigkeit, ausschließlich mit der Geburt an Ort und Stelle bestand. In einer zukunftsfähigen Welt, die durch Kriege gebeutelt sein sollte, muss eine solche…
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Das tödliche Ereignis auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt
Wir haben in Deutschland mit dem Tag der diesjährigen Weihnacht mehrere Tote, und zahlreiche, teils schwerst Verletzte zu beklagen, alle, mit einem eigenen Namen, einer eigenen Persönlichkeit, einem eigenen Leben, als dürfte das Leid darüber für alle Ewigkeit schon wieder darin vergessen gewesen sein, als Mensch selbst nicht geachtet worden zu sein, und, um seine Bedeutung nicht selbst zu finden. Das Leben von Menschen, das durch eine schreckliche Handlung eines anderen Menschen beendet, oder teils schwerwiegend beeinträchtigt worden sein sollte. War man selbst nicht Zeuge dessen, so wäre man darüber hinaus auch nicht Zeuge dessen geworden, was dadurch nicht schon vielmehr und zuvor nicht schon nur noch in Vergessenheit geraten…
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Das Rechtsstaatsprinzip der Demokratie – Und der Niedergang des Menschen
Das Recht, welches im Verbleib des Staatswesen nicht bindend, in der Annahme eines demokratischen Staates nicht zu sehen gewesen wäre, nicht gleich, wie für einen jeden Menschen, der darüber nicht an gemeinschaftliche Interessen gebunden gewesen wäre. Glaubte man es nicht immer weiter, und könnte man unter dieser Annahme nicht immer wieder einfach vom Gegenteil ausgegangen sein, nicht einfach so immer weiter damit gemacht haben. So würden die Rechte des Menschen niemals anerkannt worden sein, nicht an immer gleich bleibenden, vorangehenden Verfehlungen, im Grunde der Entstehung, auf die es Recht erst gelte zu sprechen, um selber nicht immer weiter davon ausgegangen zu sein, um den Menschen über die eigenen Annahmen an…
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Das Recht auf Leben – Und die Verwertbarkeit von Staatsrechtsgründen
Die Grenzen menschlicher Erwartungen, wären es nicht immer auch die Grenzen an menschlicher Lebenserhaltung. Die über das eigene Leben, im Beisein eines sich sonst nicht schon nur noch übertragenen Sinne, und selbst über den allgemeinen Lebenswert, nicht hinausgegangen sein würden. Und, um sich die Fragen nach dem Leben selbst nicht gestellt zu haben, als müssten sie dafür nicht bereits unlängst überschritten worden sein. Um eine Lebensgrundlage darüber hinaus gebildet zu haben, die selbst keinerlei Realitätstreue nicht weiter noch entspricht. So wären es immer auch die Grenzen menschlicher Wahrnehmungen, an die sie stets enger geknüpft gewesen sein sollten, das Leben zu erkennen. Erschiene es nicht immer schon so leicht, beinahe schon…