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Die Souveränität eines demokratischen Staates – Oder kein Krieg ohne einen echten Grund
Wäre, der auf ein unbestimmtes Kriegsgeschehen, nachgebildete Staat[1]Siehe Beitrag „Der Konflikt der Wirklichkeit – Oder das Verbrechen am Menschen“, auch nicht gleich als ein unechter Staat anzusehen, im Sinne seiner eigentlichen Entstehung und Erhaltung; die grundsätzlich also auch nicht im Widerspruch zur staatlichen Integrität gestanden haben müsste, oder jemals so verstanden sein wollte, jedenfalls, solange die Gründe, die im Sinne des Konfliktes nicht gesellschaftlich verankert sein dürften, aufgrund dessen, auch nicht gleich überwiegen würden. So, als wäre selbst die Voraussetzung, die Stellung der Volksvertretung innezuhaben, als nicht unabhängig davon anzusehen, oder bestimmt, durch das Volk, durch freie Wahlen. Worauf sich die eigentliche Verfassungsgrundlage auch als nicht selbstverständlich, im Sinne jeder…
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Der Konflikt der Wirklichkeit – Oder das Verbrechen am Menschen
In Wirklichkeit dauert der Konflikt, der beinahe auch schon jedem Krieg zugrunde gelegen haben sollte, der gesellschaftlich und menschlich gesehen, eigentlich auch keiner gewesen sein müsste, schon viel länger als subjektiv noch erst einmal wieder anzunehmen; beinahe schon so lange, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es bei allen mutmaßlichen Feinheiten oder Unterscheidungen, im Ganzen auch kein Konflikt gewesen sein müsste, als umso größer anzusehen gewesen sein müsste. Hat sich auch Deutschland in Wirklichkeit an Kriegen nicht unlängst schon beteiligt, an militärischen Einsätzen, mehr oder weniger zutreffend, im mutmaßlichen Leitgedanken einer allgemeinen Werteordnung, die dennoch als umstritten im Gesamtbild, eines ansonsten auch nicht gesellschaftlich verankerten Konflikts, oder innerhalb eines Kriegsgeschehen, sonst nicht…
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Der eigenen Meinung selbst im Bilde – Oder das Schicksal aller unerwarteter Wendungen
Wurden, bei aller mutmaßlichen Offenheit internationaler Staaten, manche Grenzen des Zumutbaren nicht unlängst überschritten, die Verfahren, besonders über das Aufenthaltsrecht, nicht geraumer bereits angezählt, oder andersherum beschleunigt; was hier sonst die Verfahrensanhäufung im deutschen Rechtswesen an sich anginge, oder, wäre diese hier nicht als statistisch, oder statisch im Grunde einer Fallentstehung anzusehen, jedenfalls, aber nicht schon viel eher als ein Zeichen dafür zu werten gewesen; es handle sich um Verfahren, bei denen es sich auch nicht um eine rechtswidrige Einwanderung oder eine mutmaßliche Zuwanderung gehandelt haben müsste; haben diese selber mit einem Tatbestand, einem Grenzübertritt an und für sich und aus welchen Gründen auch immer, weiter erstmal auch nichts zu…